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07.09.2018

Fotoveröffentlichungen in der Schule

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2 Minuten Lesezeit
6-17 Jahre
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© photothek.net

Erster Schultag nach den Ferien: Gleich zu Beginn werden Klassenfotos gemacht, die am Tag danach auf der Webseite und der Facebook-Seite der Schule zu sehen sind. Ist das erlaubt? Das hängt davon ab, ob Sie mit der Anmeldung Ihres Kindes an der Schule eine sogenannte Fotofreigabe oder Einwilligungserklärung unterschrieben haben.

Grundsätzlich haben alle Menschen in Deutschland das „Recht am eigenen Bild“. Das ist ein Persönlichkeitsrecht, das vom Grundgesetz geschützt ist. Es bedeutet, dass niemand Fotos oder Videos von Ihnen oder Ihrem Kind machen und diese einfach – z. B. im Internet – veröffentlichen darf – außer Sie wurden vorher um Erlaubnis gefragt. Die Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) hat dieses Recht sogar verstärkt.

Wie muss eine Einwilligungserklärung für Fotos und Videos aussehen?

Gerade für Kinder und Jugendliche gelten spezielle Regeln, die durch die DSGVO geschützt sind. Ist Ihr Kind jünger als 12 Jahre, entscheiden Sie als Sorgeberechtigte/r mit Ihrer Unterschrift, ob Bilder von Ihrem Kind veröffentlicht werden dürfen. Ist Ihre Tochter oder Ihr Sohn mindestens 12 Jahre alt, sollte Ihr Kind auch selbst gefragt werden, ob es mit einer Veröffentlichung einverstanden ist und ebenfalls unterschreiben. Man geht davon aus, dass Kinder etwa ab diesem Alter dazu in der Lage sind, einzuschätzen, was es bedeutet, wenn ein Foto von ihnen im Internet steht. Trotzdem sollten Sie Ihr Kind auch schon früher mit einbeziehen und ihm erklären, welche Konsequenzen die Veröffentlichung von Fotos oder Videos haben kann.

Gerade wenn es um Bilder von Kindern und Jugendlichen im Internet geht, sollten Einverständniserklärungen so transparent und verständlich wie möglich sein. Man muss wissen, wo genau die Fotos oder Daten veröffentlicht und für welchen Zweck sie genutzt werden. Es sollte auch klar aus der Einwilligung hervorgehen, welche Daten genau oder welches Motiv benutzt wird, also was genau fotografiert wird. Es ist meistens nicht notwendig, dass auch der vollständige Name Ihres Kindes mit dem Foto veröffentlicht wird.

Solche Einwilligungen sind immer freiwillig und Sie dürfen sie jederzeit zurückziehen. Eine Ausnahme von Einverständniserklärungen bilden Fotos, auf denen man selbst zwar zu sehen ist, jedoch nicht im Fokus steht, sondern nur zufällig auf z. B. einem Schulfest mitfotografiert wurde.

Was ist mit privaten Fotos in der Schule?

Wenn Sie als Elternteil z. B. auf einer Schulveranstaltung Fotos oder Videos von Ihrem Kind und seinen Freunden für rein private Zwecke machen, ist das in Ordnung. Wenn es aber darum geht, diese Bilder oder Videos z. B. über WhatsApp oder Facebook zu teilen, brauchen auch Sie die Einwilligung der Person, die auf dem Bild zu sehen ist und solange sie noch nicht 18 Jahre alt ist auch die der Eltern. Es reicht in diesem Fall allerdings, wenn Sie mündlich nachfragen.

WhatsApp-Gruppen sind bei Jugendlichen und ihren Eltern beliebt. Schülerinnen und Schüler richten Klassenchats ein. Eltern tauschen sich in Gruppen über organisatorische Fragen zur Schule aus. Es werden nicht nur Textnachrichten geschrieben, sondern auch Fotos und Videos verschickt. Sie sollten untereinander verabreden, dass Fotos nicht ohne das Einverständnis der abgebildeten Personen in die Gruppe gestellt werden und diese nicht an Personen außerhalb der Gruppe weitergeleitet werden dürfen. Damit wird das Persönlichkeitsrecht geschützt und das Risiko, dass Fremde Zugriff auf Fotos Ihres Kindes haben, wird reduziert.

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