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12.11.2019

Aufgepasst: Rechtliche Hinweise für die Social-Media-Nutzung

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2 Minuten Lesezeit
6-17 Jahre
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Copyright: Thomas Trutschel/photothek.net

Instagram, WhatsApp, YouTube – das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer Social Media nutzt, sollte sich einiger rechtlicher Bedingungen bewusst sein, die es beim Hochladen von Fotos, Teilen von Artikeln und dem Schutz der eigenen Daten zu beachten gibt. Sie als Eltern sollten Ihre Kinder frühzeitig mit den Regeln im Netz vertraut machen und mit gutem Beispiel vorangehen.

Datenschutz – Meine eigenen Daten

Wenn Sie Ihr Kind bei den ersten Schritten im Internet begleiten, können Sie es altersgerecht an einen richtigen Umgang mit personenbezogenen Daten heranführen. Beim Verstehen helfen anschauliche Vergleiche: Ihr Kind möchte nicht, dass sein Geheimnis in der Klasse ausgeplaudert wird. Dann sollte es so wenig Leuten wie möglich davon erzählen – auch nicht bei WhatsApp. Empfehlen Sie Ihrem Kind, so wenig wie möglich von sich im Netz preiszugeben und sich jedes Mal vorher zu fragen, ob es wirklich nötig ist, diese Information zu teilen. Das gilt für den vollständigen Namen, die Telefonnummer, Adresse oder das Geburtsdatum, aber auch für Bilder, Videos, Messenger-IDs, standortbezogene Daten oder Passwörter. Auch persönliche Daten anderer Personen dürfen nicht einfach weitergegeben werden.

Erklären Sie Ihrem Kind, welche Berechtigungen es bestimmten Apps geben sollte und welche lieber nicht. Zum Beispiel braucht nicht jede App unbedingt die Standortinformation oder Zugriff auf das Mikrofon. Sehen Sie sich deshalb unbedingt zusammen die Voreinstellungen in jeder App an, die Sie oder Ihr Kind zum ersten Mal nutzen und deaktivieren Sie diese.

Urheberrecht – Die Rechte von anderen

Vor allem bei YouTube und TikTok finden sich zahlreiche Inhalte, die Personen zwar hochgeladen, aber nicht selbst erschaffen haben. Sie besitzen häufig nicht die Rechte an den Inhalten. Solche geschützten Werke sind im urheberrechtlichen Sinne z. B. Musikstücke, Filme, Texte, Fernsehsendungen, Computerprogramme oder Grafiken. Es kann problematisch sein, solche Inhalte öffentlich ins Netz zu stellen und Klagen mit sich bringen. Häufig ist die private Nutzung ohne Zustimmung erlaubt. Grundsätzlich gilt aber die Regel: Wer fremde Werke online stellen will, muss den Rechteinhaber fragen. Das gilt für das Lieblingslied, das Ihre Tochter in ihrem Tanzvideo auf YouTube stellen möchte ebenso wie für ein Bild vom Lieblingsfußballspieler, das Ihr Sohn für seinen Instagram-Account ausgesucht hat.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Ihre Kinder und Sie nichts mehr ins Netz stellen dürfen, was sie nicht selbst erschaffen haben. Es gibt zahlreiche Inhalte im Netz, die eine freie Lizenz haben und so von jedem genutzt und verbreitet werden dürfen. Häufig erkennt man diese auch am CC-Logo. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag.

Recht am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild ist Teil des Persönlichkeitsrechts, das jedem zusteht – auch minderjährigen Kindern. Es besagt, dass eine Abbildung, bspw. ein Foto, nur verbreitet oder veröffentlicht werden darf, wenn die Person, die darauf zu sehen ist, ihre Einwilligung gegeben hat. Das gilt auch für Fotos von Ihrem Kind. Das betrifft die Veröffentlichung eines Fotos in einem Sozialen Netzwerk ebenso wie das Verschicken per Messenger-App.

Vereinbaren Sie Regeln in der Familie und mit Freunden, was das Weiterleiten von Fotos angeht. Gehen Sie außerdem die Einstellungsmöglichkeiten der Apps durch, über die Sie Fotos verschicken oder sogar veröffentlichen. Prüfen Sie, wer Ihre Fotos, z. B. in Storys oder Ihrem Profilbild, sehen kann und nutzen Sie die Privatsphäre-Einstellungen.

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