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20.12.2022

Smart-TV – was Fernseher heute alles können

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3 Minuten Lesezeit
3-17 Jahre
Unterhaltung
Apps
Video
Artikel
Foto: unsplash.com/Nicolas J. Leclerq

Nach der Schule aufs Sofa, Fernseher an und durch das Programm gezappt, oder gezielt am Sonntagvormittag zur „Sendung mit der Maus“ eingeschaltet – so sah fernsehen für viele Erwachsene in ihrer Kindheit aus. Heute gibt es in vielen Familien Fernseher, die auf diverse Streamingdienste und andere Online-Inhalte zugreifen können. Damit sind nicht nur quasi unendliche Möglichkeiten, sondern auch einige Risiken verbunden.

Der schlaue Fernseher ist vernetzt

„Smart“ kommt aus dem Englischen und bedeutet „schlau“. Damit werden verschiedene Geräte oder Umgebungen bezeichnet, um zu beschreiben, dass diese mit dem Internet verbunden bzw. untereinander vernetzt sind und dadurch mehr können als herkömmliche Geräte. Statt Handys nutzen wir inzwischen fast ausschließlich Smartphones mit vielfältigen Funktionen und Möglichkeiten. Wenn Fernseher als Smart-TV daherkommen, können sie an das heimische Internet angeschlossen werden. Ein Smart-TV verfügt wie ein Smartphone über Apps, um Online-Angebote nutzen zu können. Apps von Streaming-Anbietern wie Netflix, Prime oder Disney+ sind bei vielen Geräten vorinstalliert. Außerdem lassen sich darüber die Mediatheken verschiedener Fernsehsender, YouTube und andere Online-Angebote aufrufen. Außerdem können Inhalte vom Smartphone auf den großen Bildschirm übertragen werden. So können z. B. Fotos und Videos, die mit dem Handy gemacht wurden, gemeinsam am Smart-TV angeschaut werden.

Nicht so smart wie gedacht

Mit einem Smart-TV stehen Kindern und Jugendlichen zusätzlich zum klassischen Fernsehprogramm theoretisch jederzeit eine Fülle von Filmen, Serien und anderen Inhalten zur Verfügung. Mit drei oder vier Jahren kann es Kindern schon gelingen, das Gerät einzuschalten, per Fernbedienung die jeweilige App zu öffnen und Inhalte anzuschauen. Wenn der Zugriff nicht geschützt ist, können Kinder so auch Sendungen sehen, die nicht für ihr jeweiliges Alter geeignet sind.

Wer mit einem Smart-TV fernsieht, kennt die Einblendungen zum Datenschutz – ähnlich wie auf Internetseiten. Denn, wenn der Fernseher permanent mit dem Internet verbunden ist, verhält es sich wie bei einem Computer oder Smartphone: Anwendungen sammeln Daten zum Nutzungsverhalten. Deshalb gibt es auch hin und wieder Werbeeinblendungen oder Hinweise auf andere Angebote des jeweiligen Senders. Viele Smart-TVs verfügen außerdem über eine Bluetooth-Schnittstelle, Sprachdienste, Mikrofone und Kameras. Diese Funktionen könnten gehackt und von fremden Personen missbraucht werden.

Maßnahmen für eine sichere Nutzung

Wie bei anderen Geräten auch, können Einstellungen am Fernseher und in Apps helfen, einen sicheren Umgang damit zu ermöglichen. Für Smart-TVs sollten Sie sich deshalb auf zwei Ebenen mit technischen Schutzmaßnahmen auseinandersetzen:

Einstellungen am Smart-TV

Bei vielen Geräten lässt sich ein Passwortschutz einrichten, so dass Ihr Kind den Fernseher erst gar nicht selbstständig anschalten kann oder bestimmte Funktionen, wie der Zugriff auf Streamingdienste, ohne PIN nicht möglich sind. Einige Fernseher haben zusätzlich eine Funktion für die Altersfreigabe. Damit können Sendungen mit bestimmten Altersfreigaben einzeln gesperrt werden, ohne dass ein Passwortschutz für das ganze Gerät erforderlich ist. In der Regel können Sie außerdem die Senderliste Ihres Fernsehers im Menü anpassen. Darüber lassen sich einzelne Sender gezielt sperren, wenn Ihr Kind darauf kein Zugriff haben soll.

Jedes Gerät funktioniert ein wenig anders, schauen Sie sich deshalb genau das Menü und die Einstellungsmöglichkeiten Ihres Smart-TVs an. Sie können auch Online-Anleitungen nutzen, wenn Sie die genaue Bezeichnung Ihres Geräts kennen und in der Suchmaschine nach „Gerätename und Kindersicherung“ suchen.

Teilweise verfügen Smart-TVs über eigene App-Stores, für die es ebenfalls Einstellungsmöglichkeiten gibt, beispielsweise einen Passwortschutz für Käufe und Installation von Apps. Wenn Sie die Internetverbindung Ihres Fernsehers nicht ständig benötigen, deaktivieren Sie diese nach jeder Nutzung von Online-Inhalten. Den WLAN-Schlüssel sollten nur Sie kennen. Außerdem sollte der Zugriff auf Bluetooth, Kamera, Mikro usw. nur aktiviert werden, wenn Anwendungen diesen unbedingt brauchen, um zu funktionieren. 

Kinderschutz der Streamingdienste

Wenn Sie Streamingdienste nutzen, sollten Sie ein eigenes Kinderprofil einrichten. Nicht selten ist ein solches bereits vorinstalliert. Dort finden sich dann nur Inhalte, die auch für Kinder freigegeben sind. Sobald die App auf dem Smart-TV gestartet wird, kann das Profil für die oder den Nutzenden angewählt werden. Profile, die nicht von Kindern genutzt werden sollen, können mit einer PIN geschützt werden.

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Bei den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender ist der Jugendschutz wie beim linearen Fernsehen geregelt. Der Zugriff auf Inhalte, die erst ab 16 oder 18 Jahren freigegeben sind, lassen sich erst am Abend (nach 20 oder 22 Uhr) abrufen. Außerdem gibt es einen Hinweis, wenn Nutzende andere Inhalte aufrufen möchten als die, die im Kinderbereich hinterlegt sind.

Darauf sollten Eltern außerdem achten

Lassen Sie Ihr Kind, vor allem, wenn es noch jünger ist, nicht unkontrolliert fernsehen. Schauen Sie möglichst gemeinsam, so dass Sie aufkommende Fragen beantworten können und mitbekommen, wenn Ihr Kind vor bestimmten Inhalten Angst bekommt. Wenn Sie darauf vertrauen können, dass Ihr Kind nur die abgesprochenen Videos anschaut, können Sie es auch mal alleine schauen lassen. Achten Sie jedoch auf ein gesundes Maß an Bildschirmzeit – das kann bei jedem Kind etwas anders ausfallen.

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