Per Online-Nachricht ein Treffen mit dem besten Freund vereinbaren, im Klassenchat nach den Hausaufgaben fragen oder sich digital mit Freund*innen über die neuesten Transfergerüchte im Fußball austauschen. Laut der JIM-Studie ist WhatsApp die meistgenutzte App bei Jugendlichen. Doch ab welchem Alter darf der Messenger offiziell genutzt werden?
Die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) hat WhatsApp ab 12 Jahren freigegeben. Die USK prüft, ab welchem Alter Online-Games und Apps in Deutschland als geeignet gelten. Ihre Alterskennzeichen beruhen dabei auf den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Der Grund für die Kennzeichnung ab 12 Jahren liegt darin, dass WhatsApp eine Messenger-App ist, deren Inhalte nicht vorab kontrolliert werden können. Durch die öffentliche Community-Funktion enthält WhatsApp außerdem Funktionen, die Social-Media-Plattformen wie Facebook oder Instagram ähneln. Gleichzeitig verfügt WhatsApp jedoch auch über Block- und Meldefunktionen. USK 12 wird unter anderem dann vergeben, wenn eine App oder ein Game eine Chatfunktion hat, die übliche Moderationstools und Absicherungen umfasst. Ist im Google Play Store das Alter Ihres Kindes hinterlegt, kann die App erst ab 12 Jahren installiert werden.
WhatsApp selbst gibt in seinen AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) ein Mindestalter von 13 Jahren an. Bei den AGB handelt es sich um Regeln zur Nutzung eines Online-Dienstes. Vor der Nutzung der App muss Ihr Kind bestätigen, dass es mindestens 13 Jahre alt ist. Ob dies der Wahrheit entspricht, wird nicht aktiv geprüft. Sollte jedoch bekannt werden, dass ein*e Nutzer*in jünger als 13 Jahre ist, hat WhatsApp das Recht, den Account zu löschen.
Laut der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) darf WhatsApp ab 16 Jahren ohne Zustimmung der Eltern Daten verarbeiten. Ist Ihr Kind jünger, braucht WhatsApp Ihre Zustimmung als Erziehungsberechtigte. Indem Sie Ihrem Kind die Nutzung von WhatsApp erlauben, stimmen Sie gleichzeitig zu, dass der Messenger-Dienst die Daten Ihres Kindes (z. B. die Handynummer) verarbeiten darf.
Sie als Eltern können 13 Jahre als Orientierung nehmen. Kinder unter 12 Jahren sollten das Angebot in keinem Fall nutzen. Offiziell gilt:
Ist ihr Kind zwischen 13 und 16 Jahren, darf es WhatsApp nutzen, braucht hierzu jedoch Ihre Zustimmung. Stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind Regeln auf, klären Sie Ihr Kind über Risiken auf und erklären Sie Ihrem Kind die Melde- und Blockierfunktionen der App. Richten Sie den Account zusammen ein und achten Sie dabei besonders auf Einstellungen zu Sicherheit und Privatsphäre. Weitere Tipps zum sicheren Einrichten von WhatsApp finden Sie hier bei medien-kindersicher.
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