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Upskirting – Wenn Grenzen überschritten werden

„Upskirting“ meint das heimliche Fotografieren unter Röcke. Durch Smartphones ist dieses inakzeptable Verhalten verbreiteter geworden. Es stellt nicht nur eine Verletzung der Privatsphäre dar, sondern auch eine ernsthafte sexuelle Belästigung. Wir erklären Ihnen, warum es wichtig ist, Kinder und Jugendliche über Upskirting und dessen Konsequenzen aufzuklären und bieten praktische Ratschläge im Umgang mit dem Thema. 

Was bedeutet Upskirting? 

Das besorgniserregende Phänomen Upskirting (engl. „up“ für „nach oben“ und „skirt“ für „Rock“) bezeichnet das heimliche Fotografieren oder Filmen unter den Rock oder das Kleid einer Person. Oft bekommen es Betroffene nicht einmal mit, wenn jemand diesen besonders persönlichen und intimen Bereich aufnimmt. Denn mittlerweile sind Smartphones so klein und handlich, dass sich mit und ohne Selfie-Stick blitzschnell sehr gute Fotos aufnehmen lassen, auch bei schlechtem Licht. 

Dieses unangemessene und sogar strafbare Verhalten findet oft in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Rolltreppen, in Shoppingcentern, auf Veranstaltungen oder sogar in der Schule statt. Es ist nicht nur ein Verstoß gegen die Privatsphäre, sondern auch eine eklatante Form sexueller Belästigung, die ernsthafte Konsequenzen nach sich zieht. Ähnlich problematisch und auch strafbar ist das „Downblousing“, das heimliche Fotografieren oder Filmen in den Ausschnitt. 

Manche Täterinnen und Täter verwenden die Aufnahmen nur für sich selbst. Oft teilen sie die Bilder und Filme jedoch im Internet, zum Beispiel in Messaging-Diensten oder auf Porno-Plattformen. Im Jahr 2020 wurde der Tatbestand „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ neu ins Strafgesetzbuch (§ 184k StGB) aufgenommen, es sind Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren vorgesehen. 

Wen kann Upskirting treffen? 

Unter den Rock oder ins Dekolleté fotografiert zu werden schließt Männer aus, die sich nach klassischen Rollenmustern kleiden. Upskirting dürfte hierzulande überwiegend Mädchen, Frauen sowie trans* und inter* Menschen betreffen. Kinder und Jugendliche sind besonders anfällig dafür, da sie möglicherweise nicht vollständig verstehen, was passiert, oder wie sie sich davor schützen können. 

Jugendliche erkunden ihre Umgebung und ihre eigenen Grenzen, was zu riskantem Verhalten führen kann. Die Faszination für das Unbekannte, gepaart mit einem Mangel an Bewusstsein für die Tragweite ihrer Handlungen, kann Jugendliche zu unüberlegtem Verhalten verleiten. 

Upskirting ist nicht nur eine eklatante Verletzung der Privatsphäre, sondern kann auch schwerwiegende psychologische Auswirkungen auf die Opfer haben. Die Verbreitung solcher Aufnahmen kann das Leben der Betroffenen nachhaltig beeinträchtigen. Es ist unerlässlich, auf die Ernsthaftigkeit dieser Handlungen hinzuweisen und ihre sozialen und rechtlichen Konsequenzen zu betonen. 

Wie können Eltern damit umgehen? 

Offene Kommunikation: Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Bedeutung von Privatsphäre und den respektvollen Umgang mit anderen. Schaffen Sie einen Raum, in dem Ihr Kind Fragen stellen kann. Betonen Sie, dass niemand das Recht hat, die persönlichen Grenzen Ihres Kindes zu verletzen. 

Bewusstsein schaffen: Erklären Sie die Konsequenzen von Upskirting, nicht nur rechtlich, sondern auch im Hinblick auf die emotionalen Auswirkungen auf die Opfer. Zeigen Sie auf, wie solche Handlungen das Vertrauen und die Sicherheit in der Gesellschaft beeinträchtigen. 

Digitale Verantwortung: Lehren Sie Ihrem Kind einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien und weisen Sie auf rechtliche Konsequenzen von unangemessenem Verhalten hin. Es ist wichtig, dass Ihr Kind versteht, dass Handlungen online genauso reale Auswirkungen haben wie im Offline-Leben. 

Vertrauen aufbauen: Schaffen Sie ein Vertrauensverhältnis zu Ihrem Kind, damit es sich bei Ihnen melden kann, wenn ihm etwas Unangenehmes widerfährt. Versichern Sie, dass Sie es unterstützen und gemeinsam nach Lösungen suchen werden. 

Hilfe und Beratung bei Upskirting 

Sprechen Sie mit Ihrem Kind: Lassen Sie Ihr Kind wissen, dass es in Ordnung ist, sich Ihnen anzuvertrauen, und hören Sie aufmerksam zu. 

Melden Sie den Vorfall: Upskirting ist eine Straftat und sollte bei der Polizei angezeigt werden. Ermutigen Sie Ihr Kind dazu und unterstützen Sie es dabei. Upskirting verletzt die Persönlichkeitsrechte und verstößt gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das bedeutet: Niemand darf gegen seinen Willen zum Sexobjekt gemacht werden. Ein Gesetzt sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. 

Auch wer nicht selbst fotografiert, aber unbefugte Intimbilder weiterverbreitet oder anderen zugänglich macht, kann bestraft werden. Upskirting ist kein pikantes Kavaliersdelikt, sondern ein Sexualdelikt. 

Suchen Sie professionelle Hilfe: Upskirting kann emotionale Auswirkungen haben. Suchen Sie bei Bedarf Hilfe, um Ihrem Kind zu helfen, die Situation zu verarbeiten. 

Für Kinder und Jugendliche: 

Für Eltern: 

Knipsclub – die sichere Fotocommunity für Kinder

Ihr Kind liebt es, Fotos zu machen und will vielleicht einmal Fotograf werden? Für Instagram ist es vielleicht noch zu jung, aber im Knipsclub kann es kindgerecht mehr übers Fotografieren lernen und sich darüber mit anderen austauschen. 

Kurz gefasst:

  • altersgerechte Kinder-Fotocommunity 
  • für Kinder zwischen 8 und 12 Jahren 
  • sichere Plattform für die ersten Schritte im Netz 
  • Austausch mit anderen fotobegeisterten Kindern 

Was ist Knipsclub?

Die Fotocommunity Knipsclub eignet sich für 8- bis 12-Jährige. Knipsclub ist eine Plattform, auf der sie eigene Fotos veröffentlichen, mit anderen teilen und sich darüber austauschen können. Knipsclub bietet dazu einen geschützten Raum im Internet. Über Animationen, Videoclips und Mitmachaktionen lernen Kinder mehr über Fotografie und sicheres Verhalten im Internet, z.B. zu Themen wie Datenschutz, Urheberrechte und sichere Kommunikation mit anderen. In den „Knipstipps“ werden Hinweise gegeben, z.B. für den richtigen Bildausschnitt, das richtige Licht oder den Einsatz von Filtern und wie man ein Bild bearbeiten kann.  

Was fasziniert Kinder daran?

Viele Kinder lieben Bildergeschichten oder Comics und malen gerne. Mit Fotos können sie ihre Umwelt neu entdecken und lernen, mit (digitaler) Technik umzugehen. Kinder in diesem Alter sind neugierig und wollen viel wissen.Viele sind bereits im Internet unterwegs. Im Knipsclub können sie erste Erfahrungen sammeln und lernen, worauf sie achten müssen, z.B., dass man nicht einfach Bilder von anderen ins Internet hochladen kann.  

Was sollen Eltern beachten?

Nehmen Sie den Wunsch Ihres Kindes ernst, wenn es gerne seine Fotos mit anderen teilen und sich unabhängig im Netz bewegen möchte. Soziale Netzwerke wie Instagrambieten wenig Schutz und keine Begleitung für Kinder und sind erst ab einem Mindestalter von 13 Jahren empfohlen. Dort können sie auf Werbung, Cybermobbing und Cybergrooming stoßen, was sie überfordern oder ängstigen kann.
Im Knipsclub können Sie Ihr Kind langsam an die Nutzung des Internets heranführen. Für die Anmeldung müssen Sie eine schriftliche Einverständniserklärung hochladen. Machen Sie Ihr Kind mit den Regeln im Netz vertraut und entdecken Sie die Plattform gemeinsam. Starten Sie ein gemeinsames Fotoprojekt. Dazu finden Sie hier einige Ideen.

Tipps für die Verbreitung von Fotos von Babies und Kleinkindern im Netz

Frischgebackene Eltern sind besonders stolz auf das eigene Baby und möchten ihr Glück am liebsten mit der ganzen Welt teilen. Doch verlieren Sie dabei nicht die Persönlichkeitsrechte Ihres Kindes aus dem Blick. Die Beantwortung der folgenden Fragen soll Ihnen helfen, zu entscheiden, wie Sie mit Fotos von Ihrem Kind umgehen.  

Wie soll mein Kind in der Öffentlichkeit dargestellt werden? 

Ihr Kind lernt erst mit der Zeit, was Fotos sind und was es bedeutet, wenn Bilder online verbreitet werden. Deshalb müssen vorerst Sie die Entscheidung treffen, wie es auf Fotos aussehen soll und wer bestimmte Bilder sehen darf. Bevor Sie ein z. B. für Sie witziges Foto von Ihrem Kind weiterleiten, sollten Sie deshalb überlegen, ob Sie es gut gefunden hätten, wenn Ihre Eltern ein solches Bild von Ihnen geteilt hätten. 

Kinder sollten auf Fotos immer bekleidet und nicht in einer lächerlichen oder gar peinlichen Situation zu sehen sein. Sind noch andere Kinder auf dem Foto zu erkennen, müssen Sie das Einverständnis der Eltern bzw. erziehungsberechtigten Personen einholen.

Ist es immer nötig, dass man das Gesicht meines Kindes erkennt?

Fotos von Kindern können auch schön sein, ohne dass sie ganz genau zu erkennen sind, z. B. indem sie von hinten fotografiert werden oder nur einen Ausschnitt zu sehen ist. Mehr Tipps, wie Sie schöne Kinderfotos auf kreative Art machen und verbreiten können, ohne die Persönlichkeitsrechte zu verletzen, finden Sie in unserem Beitrag Kreative Kinderfotos.

Wie sollen Fotos meines Kindes verbreitet werden?

Denken Sie außerdem darüber nach, über welche Kanäle Fotos verbreitet werden. Wenn Sie ein Bild bei WhatsApp teilen, kann es leicht und unbemerkt weitergeleitet werden und möglicherweise auch in fremde Hände gelangen. Dann wissen Sie nicht, was damit passiert. 

Um das zu vermeiden, gibt es oft verschiedene Einstellungsmöglichkeiten in Apps oder auf Plattformen, die Sichtbarkeit bzw. den Empfängerkreis einschränken. Kontrollieren Sie auch regelmäßig die eigenen Privatsphäre- und Sicherheitseinstellungen! Vermeiden Sie es unbedingt, ein Foto Ihres Kindes in Kombination mit genauen Daten wie Namen oder Wohnort zu posten.

Wie möchte ich, dass andere mit Fotos meines Kindes umgehen? 

Dass Sie schöne Augenblicke mit Ihrem Kind festhalten und mit anderen teilen möchten, ist ganz normal und macht Freude. Doch nicht jedes Foto muss deshalb über das Internet geteilt oder veröffentlicht werden. Es kann genauso schön sein, die Bilder beim Familienfest zu zeigen und sich gemeinsam daran zu erfreuen. Besprechen Sie mit Familie und Freunden, wie Sie möchten, dass mit Fotos Ihres Kindes umgegangen werden soll. (Anregungen dazu finden Sie z. B. beim Deutschen Kinderhilfswerk.) Denn sind Fotos einmal über WhatsApp oder andere Messenger geteilt, können sie leicht und unbemerkt weitergeleitet werden. Tipp: Bei Messenger-Apps wie Signal oder Telegram werden Fotos nicht automatisch in der Fotogalerie des Empfängers abgespeichert!

Darf ich allein entscheiden, wie mein Kind im Netz dargestellt wird?

Besprechen Sie sich mit Ihrem Partner, Ihrer Partnerin bzw. dem anderen Elternteil dazu. Aber auch Kinder haben ein Recht auf Mitbestimmung, Privatsphäre und darauf zu entscheiden, was mit Bilder von ihnen passiert. Deshalb sollten Sie Ihr Kind so früh wie möglich einbeziehen. Wenn es noch sehr jung ist, können Sie fragen, ob es sich auf dem Foto mag, bevor Sie es weiterleiten. Ab dem Kindergartenalter sollten Sie genauer nachfragen, z. B.  ob auch Oma und Opa ein Bild sehen und haben dürfen. Respektieren Sie die Entscheidung Ihres Kindes, auch wenn sie nicht Ihrer Meinung entspricht.

Fotoveröffentlichungen in der Schule

Erster Schultag nach den Ferien: Gleich zu Beginn werden Klassenfotos gemacht, die am Tag danach auf der Webseite und der Facebook-Seite der Schule zu sehen sind. Ist das erlaubt? Das hängt davon ab, ob Sie mit der Anmeldung Ihres Kindes an der Schule eine sogenannte Fotofreigabe oder Einwilligungserklärung unterschrieben haben.

Grundsätzlich haben alle Menschen in Deutschland das „Recht am eigenen Bild“. Das ist ein Persönlichkeitsrecht, das vom Grundgesetz geschützt ist. Es bedeutet, dass niemand Fotos oder Videos von Ihnen oder Ihrem Kind machen und diese einfach – z. B. im Internet – veröffentlichen darf – außer Sie wurden vorher um Erlaubnis gefragt. Die Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) hat dieses Recht sogar verstärkt.

Wie muss eine Einwilligungserklärung für Fotos und Videos aussehen?

Gerade für Kinder und Jugendliche gelten spezielle Regeln, die durch die DSGVO geschützt sind. Ist Ihr Kind jünger als 12 Jahre, entscheiden Sie als Sorgeberechtigte/r mit Ihrer Unterschrift, ob Bilder von Ihrem Kind veröffentlicht werden dürfen. Ist Ihre Tochter oder Ihr Sohn mindestens 12 Jahre alt, sollte Ihr Kind auch selbst gefragt werden, ob es mit einer Veröffentlichung einverstanden ist und ebenfalls unterschreiben. Man geht davon aus, dass Kinder etwa ab diesem Alter dazu in der Lage sind, einzuschätzen, was es bedeutet, wenn ein Foto von ihnen im Internet steht. Trotzdem sollten Sie Ihr Kind auch schon früher mit einbeziehen und ihm erklären, welche Konsequenzen die Veröffentlichung von Fotos oder Videos haben kann.

Gerade wenn es um Bilder von Kindern und Jugendlichen im Internet geht, sollten Einverständniserklärungen so transparent und verständlich wie möglich sein. Man muss wissen, wo genau die Fotos oder Daten veröffentlicht und für welchen Zweck sie genutzt werden. Es sollte auch klar aus der Einwilligung hervorgehen, welche Daten genau oder welches Motiv benutzt wird, also was genau fotografiert wird. Es ist meistens nicht notwendig, dass auch der vollständige Name Ihres Kindes mit dem Foto veröffentlicht wird.

Solche Einwilligungen sind immer freiwillig und Sie dürfen sie jederzeit zurückziehen. Eine Ausnahme von Einverständniserklärungen bilden Fotos, auf denen man selbst zwar zu sehen ist, jedoch nicht im Fokus steht, sondern nur zufällig auf z. B. einem Schulfest mitfotografiert wurde.

Was ist mit privaten Fotos in der Schule?

Wenn Sie als Elternteil z. B. auf einer Schulveranstaltung Fotos oder Videos von Ihrem Kind und seinen Freunden für rein private Zwecke machen, ist das in Ordnung. Wenn es aber darum geht, diese Bilder oder Videos z. B. über WhatsApp oder Facebook zu teilen, brauchen auch Sie die Einwilligung der Person, die auf dem Bild zu sehen ist und solange sie noch nicht 18 Jahre alt ist auch die der Eltern. Es reicht in diesem Fall allerdings, wenn Sie mündlich nachfragen.

WhatsApp-Gruppen sind bei Jugendlichen und ihren Eltern beliebt. Schülerinnen und Schüler richten Klassenchats ein. Eltern tauschen sich in Gruppen über organisatorische Fragen zur Schule aus. Es werden nicht nur Textnachrichten geschrieben, sondern auch Fotos und Videos verschickt. Sie sollten untereinander verabreden, dass Fotos nicht ohne das Einverständnis der abgebildeten Personen in die Gruppe gestellt werden und diese nicht an Personen außerhalb der Gruppe weitergeleitet werden dürfen. Damit wird das Persönlichkeitsrecht geschützt und das Risiko, dass Fremde Zugriff auf Fotos Ihres Kindes haben, wird reduziert.

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