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So wird das Smartphone Ihres Kindes sicherer

Im Laufe der Grundschulzeit bekommen viele Kinder ein eigenes Smartphone. Damit können sie unterschiedliche Dinge machen und haben Zugang zum Internet. Neben vielen tollen Möglichkeiten sind Kinder damit aber auch Risiken ausgesetzt. Es ist besonders wichtig, dass Sie mit Ihrem Kind über mögliche Gefahren sprechen und gemeinsam Sicherheitseinstellungen am Smartphone vornehmen.

Datenschutz

Ohne, dass Ihr Kind etwas bemerkt, hinterlässt es durch die Benutzung eines Messengers und anderer Apps sowie durch das Surfen im Netz Datenspuren. Erklären Sie Ihrem Kind die verschiedenen Smartphone-Funktionen, und wie es diese sinnvoll einstellen kann: WLAN, Bluetooth und der Standort sollen standardmäßig ausgeschaltet bleiben und nur aktiviert werden, wenn es unbedingt notwendig ist. Zum Beispiel ist GPS nötig, wenn Ihr Kind den Weg zu einem bestimmten Ort mit Hilfe einer Karten-App sucht. Überprüfen Sie mit Ihrem Kind gemeinsam die App-Berechtigungen in den Einstellungen. So vermeiden Sie zum Beispiel, dass Apps ohne Grund auf die Kamera zugreifen oder Daten mit anderen Geräten und Netzwerken austauschen. Klären Sie Ihr Kind über Betrugsmaschen im Netz auf, wie zum Beispiel Spam-Mails oder Phishing. Eine zusätzliche Sicherheit bieten Virenscanner-Apps, die vor unerwünschten Viren und vor Gefahren wie dem Diebstahl von Daten, Abofallen oder Fake-Angeboten schützen können.

Passwortschutz

Für eine sichere Nutzung von Gerät und Apps ist es wichtig, Codes und Passwörter zu nutzen. Das Handy Ihres Kindes sollte nur nach Eingabe eines Codes (PIN, Wischcode o. Ä.) zu benutzen sein, damit Fremde keinen Zugriff auf persönliche Daten haben. Richten Sie mit Ihrem Kind gemeinsam einen sicheren Passwortschutz ein. Das gilt auch für die Registrierung bei Social-Media-Diensten und Apps. Sichere Passwörter bestehen aus mindestens zwölf Zeichen und enthalten neben Buchstaben auch Sonderzeichen und Zahlen. Je nach Gerät kann zum Entsperren auch ein Fingerabdruck Ihres Kindes verwendet werden (z. B. Touch-ID bei iOS). Tipps zur Erstellung von sicheren Passwörtern gibt es – z. B. bei Handysektor. Bei jüngeren Kindern empfiehlt es sich, dass mindestens auch ein Elternteil die Kombination zur Bildschirmentsperrung und das Passwort kennt.

Jugendschutzeinstellungen bei Android und iOS

An jedem Smartphone lassen sich in den Einstellungen Sicherheits- und Jugendschutzeinstellungen vornehmen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter anderem im Artikel zum technischen Jugendmedienschutz.

Bei Android können Sie im Play Store die Installation von Apps sperren lassen bzw. für die Installation oder In-App-Käufe ein Passwort festlegen. Aktivieren Sie hierfür die Jugendschutzeinstellungen. Sie können auswählen, welche Apps Ihr Kind auch ohne Passwort installieren kann.

iOS-Geräte bieten noch mehr Möglichkeiten in den eigenen Geräteeinstellungen. Unter Bildschirmzeit haben Sie die Option, Einschränkungen vorzunehmen und dafür einen eigenen Code zu vergeben. Sie können dann z. B. die Verwendung von bestimmten Apps erlauben oder sperren und In-App-Käufe mit einem Passwort beschränken. Es lassen sich auch Filme, Musik, Apps und TV-Sendungen mit einer höheren Altersfreigabe automatisch sperren. iOS kann Web-Inhalte in Safari und Apps automatisch filtern und ausblenden.

Darüber hinaus sind zusätzliche Apps empfehlenswert:

  • JusProg ist ein staatlich anerkanntes Jugendschutzprogramm, das kostenfrei, datensparsam und werbefrei ist. Die Software filtert Internetadressen und blockiert nicht-altersgerechte Websites. Durch die individuellen Einstellungen können Sie das Schutzniveau an das Alter Ihres Kindes anpassen.
  • Für Android-Geräte gibt es außerdem die Salfeld Sie ist kostenpflichtig und setzt den Fokus auf Zeitlimits und Filter sowie die Verbindung von Eltern- und Kind-Geräten.
  • Mit der App Kids Place können Sie z. B. eine Zeitbeschränkung der Bildschirmzeit festlegen, nur die Nutzung bestimmter Apps erlauben oder ungeeignete Websites sperren.
  • Die App Google Family Link bietet ebenfalls einige Möglichkeiten, die Handynutzung Ihres Kindes zu regulieren.

Weitere Tipps für eine sichere Smartphone-Nutzung

Um Kostenfallen zu vermeiden, kann ein Tarif mit beschränktem Datenvolumen nützlich sein. Achten Sie darauf, auch bei Social-Media-Apps gewisse Einstellungen für die Privatsphäre und Sicherheit Ihres Kindes vorzunehmen und zum Beispiel Instagram sicher zu nutzen. Hier können Sie gezielt die Sichtbarkeit des Profils Ihres Kindes und die grundsätzlichen Kontaktmöglichkeiten regulieren. Manche Plattformen bieten einen sichereren Alternativ-Modus für Minderjährige an – z. B. der begleitete Modus bei TikTok.

Empfehlenswert ist auch die Installation der fragFINN-App. Diese Kindersuchmaschine bietet einen geschützten Surfraum mit geprüften Internetseiten. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Kind nur auf altersgerechte und unbedenkliche Inhalte zugreifen kann, sowohl für schulische Recherche als auch für Freizeitaktivitäten.

Für weitere Informationen zu sicheren Smartphone-Einstellungen lohnt es sich, die Seite medien-kindersicher.de zu besuchen. Hier gibt es hilfreiche, technische Schutzlösungen für alle Geräte, Dienste und Apps Ihres Kindes Schritt für Schritt erklärt.

Denken Sie auch daran, auf dem Smartphone Ihres Kindes regelmäßig Software-Updates durchzuführen, um Sicherheitslücken zu schließen und das Risiko von z. B. Viren zu minimieren

Begleitung durch die Eltern

Smartphones bringen einige Funktionen mit, um das Chatten, Surfen im Netz und die Nutzung von Apps für Ihr Kind sicherer zu gestalten. Dennoch ersetzen diese Einstellungen am Gerät oder Jugendschutz-Apps nicht die Begleitung durch Sie als Eltern. Ihr Kind sollte immer verstehen, warum gewisse Websites oder Apps gesperrt oder die GPS-Ortung deaktiviert bleiben sollte. Orientieren Sie sich bei der Kontrolle und Sicherheit außerdem immer am Alter und der Entwicklung Ihres Kindes. Greifen Sie besonders bei Jugendlichen nicht zu stark in die Privatsphäre Ihres Kindes ein. Versuchen Sie aber immer im Gespräch mit Ihrem Kind zu bleiben und als Ansprechperson bei Fragen oder Unsicherheiten da zu sein.

JusProg – das digitale Jugendschutzprogramm

Viele Kinder surfen schon mit jungen Jahren selbstständig im Internet. Wenn Sie als Eltern daneben sitzen, bekommen Sie mit, welche Webseiten und Inhalte Ihr Kind sieht. Gerade ältere Kinder – etwa ab der weiterführenden Schule – sollten aber auch selbstbestimmt im Internet unterwegs sein dürfen. Leider können sie dabei auch auf Inhalte stoßen, die ungeeignet oder verstörend für sie sind. Angebote wie das Filterprogramm JusProg sollen dabei helfen, Kinder und Jugendliche im Netz besser zu schützen

Kurz gefasst:

  • staatlich anerkanntes, digitales Jugendschutzprogramm 
  • kostenlos und ohne Registrierung
  • lässt sich auf verschiedenen Geräten installieren: PCs ab Windows 10, Android- und iOS-Geräte
  • datenschutzfreundlich und werbefrei
  • individuelle Einschränkungen für unterschiedliche Altersstufen: ab 0, 6, 12 und 16 Jahre

Was kann das?

Die Software filtert aufgerufene Webadressen und blockiert nicht-altersgerechte Seiten im Internet. JusProg läuft während des Surfens im Hintergrund: Ist eine Webseite als nicht altersgerecht im System verzeichnet, wird sie geblockt – es erscheint dann ein entsprechender Hinweis. Bei der Einschätzung der Seiten orientiert sich JusProg am Alter der Kinder, das die Eltern vorher angeben. Nicht bekannte Webadressen werden für Kinder von 0 bis 12 Jahren automatisch geblockt. Bei Kindern ab 12 Jahren ist es etwas anders: Für sie werden alle Seiten, die nicht im System vermerkt sind, automatisch freigeschaltet. Das macht den Surfraum mit JusProg für ab 12-Jährige sehr groß.

JusProg kann auf den meisten Endgeräten von iOS und Android installiert werden. Neben den gelisteten Webadressen können weitere Seiten manuell gesperrt oder freigegeben werden. Auf einem Gerät lassen sich mehrere Nutzerprofile anlegen, sodass Eltern und Kinder an einem Computer surfen können und das Schutzniveau individuell an das Alter des Familienmitglieds angepasst ist. So sieht z. B. ein Kind Inhalte für unter 12-Jährige, während das ältere Geschwisterkind Webseiten ab 16 Jahren besuchen kann. Das Programm wurde von der Gutachterkommission der FSM freigegeben und von der Stiftung Warentest mit „gut“ bewertet.

Was meint der Anbieter?

Das System von JusProg basiert auf Negativ- (Blocklist) und Positivlisten (Passlist), auf denen verschiedene Webseiten vermerkt sind. Dies bietet natürlich keine hundertprozentige Sicherheit, da das Internet sehr groß ist und sehr schnell wächst – gerade nicht-deutsche Internetseiten und Inhalte auf Social-Media-Kanälen sind schwer zu erfassen. Entsprechend wurden auch bereits Probleme festgestellt, etwa eine Tendenz zum Overblocking, also zum „lieber zu viel als zu wenig“-Sperren, bestimmter Seiten. JusProg verspricht, Seiten auch redaktionell stets nachzuprüfen, um Over- oder auch Underblocking zu verhindern. Für Eltern ist es dennoch sinnvoll, die Möglichkeit der Individualisierung zu nutzen, wenn bestimmte Seiten aus ihrer Sicht falsch eingeordnet sind.

Darüber hinaus bietet JusProg eine Melde-Funktion auf ihrer Webseite an. Seiten, die aus Elternsicht auf einer falschen Liste stehen, können hier gemeldet werden. Diese werden dann laut Anbieter redaktionell geprüft und ihre Einschätzung eventuell angepasst.

JusProg weist darauf hin, dass freigegebene Seiten lediglich als kindertauglich und nicht entwicklungsschädigend eingestuft wurden. Eltern müssen selbst einschätzen bzw. andere Empfehlungen recherchieren, ob die Inhalte für ihr Kind geeignet sind. Auf der Elternseite von JusProg erhalten Sie nähere Informationen zum Angebot und seinen Funktionen.

Was sollten Eltern beachten?

JusProg ist ein gutes Angebot und in Deutschland das einzige staatlich anerkannte Jugendschutzprogramm, das alle Vorgaben erfüllt. Es kann die Medienerziehung und den Jugendschutz im Netz unterstützen und ist vor allem bei jüngeren Kindern sinnvoll. Ab 12 Jahren ist der Surfraum mit JusProg sehr groß, der Schutz ist deshalb niedriger. Internetseiten wie Google, FacebookX und Instagram sind für das System schwer zu filtern und müssen manuell eingestellt werden. Oftmals bieten die Seiten selbst Sicherheitseinstellungen an, die sich leicht aktivieren lassen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Sicherheitseinstellungen am Smartphone Ihres Kindes samt Apps treffen können.

Ihnen als Elternteil sollte bewusst sein, dass eine Software die persönliche Begleitung der Mediennutzung Ihres Kindes nicht ersetzen kann. Sprechen Sie mit Ihrem Kind offen über sein Medienverhalten und vereinbaren Sie Regeln für die Mediennutzung in der Familie. Wenn Sie die ersten Schritte im Netz gut begleitet und Ihrem Kind erklärt haben, worauf es achten sollte, wird es sich später auch allein einigermaßen sicher online bewegen können bzw. weiß besser mit Gefahren im Netz umzugehen. Eine offene, interessierte Kommunikation kann zudem ermöglichen, dass Ihr Kind sich bei Problemen an Sie oder andere Vertrauenspersonen wendet. Wenn Sie sich für die Nutzung von JusProg entscheiden, geben Sie Ihrem Kind nicht das Gefühl, dass Sie ihm nicht vertrauen. Erklären Sie Ihrem Kind, warum JusProg bestimmte Seiten blockiert und entscheiden Sie gemeinsam, wann Ihr Kind für einen offeneren Internetzugang bereit ist.

Was tun, wenn mein Kind im Netz ungewollt auf Pornos trifft?

Ob im Klassenchat, in Social Media oder über eine Suchmaschine – viele Kinder und Jugendliche treffen beim Surfen mit oder ohne Absicht auf Pornos. Der Erstkontakt liegt nach einer Studie der Landesanstalt für Medien NRW von 2023 im Durchschnitt bei 13 Jahren und ist nichts Ungewöhnliches.

Laut JIM-Studie des Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest 2023 kam jedoch von den befragten 12-19-Jährigen jedes vierte Kind bzw. Jugendliche*r ungewollt mit Pornografie in Kontakt. Wenn Kinder und Jugendliche unbeabsichtigt pornografische Fotos oder Videos zu sehen bekommen, kann sie das überfordern und belasten. Besonders kritisch wird es, wenn es sich dabei um die sogenannte „harte Pornografie“ handelt.

Einfache und harte Pornografie – was ist das?

Bei pornografischen Inhalten wird unterschieden in einfache und harte Pornografie:

  • Einfache Pornografie zeigt sexuelle Handlungen von Erwachsenen, zum Beispiel als Fotos, Videos, Audios oder Comics. Einfache Pornografie ist im Internet leicht zugänglich, zum Beispiel über spezielle Webseiten, aber auch via Chats in Messengern und auf Social Media. Die Nutzung ist für Erwachsene ab 18 Jahren erlaubt. Minderjährigen Zugang zu einfacher Pornografie zu verschaffen, ist in Deutschland verboten. Internet-Portale in Deutschland müssen dafür sorgen, dass eine Überprüfung des Alters stattfindet.
  • Harte Pornografie zeigt Gewalt, sexuelle Handlungen mit Tieren, sexuelle Posen oder sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Die Nutzung und der Besitz von harter Pornografie ist in Deutschland absolut verboten und kann zu Freiheitsstrafen führen. Trotzdem werden diese Inhalte im Internet verbreitet, zum Beispiel über Webseiten, Kommentar-Funktionen auf Social Media oder in Chats.  

Mehr zu den gesetzlichen Bestimmungen von Pornografie im Internet finden Sie hier bei klicksafe.

Was tun, wenn mein Kind ungewollt auf einfache Pornografie stößt?

Begleiten Sie Ihr Kind bei den ersten Schritten im Internet und erläutern Sie ihm, dass es auf Inhalte stoßen kann, die es als unangenehm empfindet. Falls es versehentlich in Kontakt mit einfacher Pornografie gelangt, seien Sie als Ansprechperson für Ihr Kind da. Insbesondere bei jüngeren Kindern ist es wichtig, sie mit solchen Erfahrungen nicht allein zu lassen. Sie können das Gesehene oft nicht richtig einordnen, da es außerhalb ihres eigenen Erfahrungsbereichs liegt. Sorgen Sie für eine altersgemäße Aufklärung, wenn Ihr Kind Fragen zu Liebe und Sexualität stellt. Falls Sie unsicher sind, suchen Sie Unterstützung, beispielsweise beim Elterntelefon der Nummer gegen Kummer.

Was tun, wenn mein Kind im Netz auf harte Pornografie trifft?

Zeigt Ihnen Ihr Kind verbotene Inhalte harter Pornografie im Internet, zum Beispiel auf einer Webseite oder Social Media, gehen Sie wie folgt vor:

Was tun, wenn harte Pornografie ungewollt im Chat meines Kindes landet?

Der Besitz von Missbrauchsdarstellungen ist strafbar, Jugendliche ab 14 Jahren sind in Deutschland strafmündig. Wenn Ihr Kind per Chat ein Foto oder Video zugeschickt bekommt, das mutmaßlich eine Darstellung von Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zeigt, sollten Sie sofort handeln:

  • Bleiben Sie ruhig.
  • Fertigen Sie keine Screenshots an.
  • Speichern Sie die Inhalte nicht.
  • Leiten Sie die Inhalte nicht an andere Personen weiter.
  • Sichern Sie das Gerät, bringen Sie es zur Polizei und erstatten Sie Anzeige.
  • Löschen Sie die Inhalte vom Gerät und melden Sie die Inhalte dem Dienst.
  • Wenn Sie oder Ihr Kind unsicher oder emotional belastet sind, holen Sie sich Hilfe bei digitalen Beratungsangeboten.

Besprechen Sie diese Punkte mit Ihrem Kind. Weitere Informationen zum Umgang mit Missbrauchsdarstellungen im Netz hat die Internet-Beschwerdestelle in diesem PDF-Dokument zusammengefasst.

Wie kann ich mein Kind schützen?

Bleiben Sie mit Ihrem Kind über seine Mediennutzung im Gespräch und bereiten Sie es darauf vor, dass es im Netz mit problematischen Inhalten oder Kommunikationsrisiken konfrontiert wird. Stellen Sie Medienregeln in der Familie auf, an die sich alle halten. Zum Beispiel, nicht auf die Kontaktaufnahme Unbekannter zu reagieren oder nicht auf Links zu klicken, die Fremde in Chatnachrichten oder E-Mails teilen. Nutzen Sie, gerade bei jüngeren Kindern, technische Maßnahmen des Jugendmedienschutzes wie Filterprogramme zum Surfen oder Kinderkonten bei Apps. Treffen Sie Einstellungen wie die Deaktivierung des automatischen Medien-Downloads bei WhatsApp, sodass Ihr Kind nicht aus Versehen verbotenes Material speichert. Erklären Sie Ihrem Kind, was in Bezug auf Pornografie erlaubt ist und was nicht. Machen Sie Ihrem Kind klar, wann es sich beim Weiterleiten von pornografischen Inhalten strafbar macht. Weitere Hinweise, wie Sie Ihr Kind beim Umgang mit Pornografie im Netz gut begleiten und wie Sie es mithilfe des technischen Jugendmedienschutzes vor jugendgefährdenden Inhalten bewahren können, lesen Sie in diesem Artikel.

Netflix – gutes Streaming für Familien?

Netflix gehört zu den beliebtesten Streaming-Portalen in Familien. Wir erklären, was es zu beachten gilt, wenn Ihr Kind dort Filme oder Serien ansehen möchte.

Kurz gefasst

  • Streaming-Plattform des US-amerikanischen Unternehmens Netflix, Inc.
  • In Deutschland verfügbar seit Dezember 2014
  • Flexibles Monatsabo: 4,99 € (mit Werbung), 12,99 € und 17,99 € (ohne Werbung, für zwei bis vier Geräte parallel)
  • Bis zu fünf Profile anlegbar
  • zertifizierte Jugendschutzfunktionen nach deutschem Recht

Was ist Netflix?

Netflix ist ein Videostreaming-Dienst, bei dem man mit einem eigenen Account uneingeschränkten Zugriff auf eine riesige Auswahl von Filmen und Serien hat. Das Unternehmen hat die Nutzungsrechte dafür und produziert teilweise auch selbst Filme und Serien. Wer Netflix nutzen möchte, muss monatlich zwischen 4,99 € und 17,99 € zahlen. Im günstigsten Abo läuft zwischendurch Werbung – es soll aber bald komplett gestrichen werden. Wer deutlich mehr bezahlt (mindestens 12,99 Euro), kann auf zwei bzw. vier Geräten gleichzeitig streamen. Pro Account können bis zu fünf Profile angelegt werden mit unterschiedlichen Einstellungen, z. B. Alterseinstufung, Altersfreigabe, Untertitel-Anzeige oder Wiedergabe-Einstellungen. Auch die Film- und Serien-Vorschläge im Profil halten sich an diese Einstellungen, was aber wirklich vorgeschlagen wird, errechnet ein Algorithmus aus dem Sehverhalten der einzelnen Nutzer*innen.

Das Account-Sharing, also das Nutzen eines Accounts von mehreren Personen gleichzeitig, ist je nach Abo eingeschränkt möglich. Erlaubt ist dies mit Personen, die im selben Haushalt leben. Mit Personen aus anderen Haushalten ist dies nur gegen einen Aufpreis erlaubt. Verstöße dagegen prüft der Anbieter auf verschiedenen Wegen und verlangt Schadenersatz.

Im Abo enthalten ist auch Netflix-Spiele. Kund*innen erhalten Zugang zu eigens entwickelten oder lizenzierten Games für mobile Geräte. Diese können im Apple App Store oder im Google Play Store als eigene Spiele-Apps heruntergeladen werden. Werbung oder In-App-Käufe gibt es bei den Spielen nicht.

Was ist problematisch an dem Angebot?

Netflix bietet Inhalte für jedes Alter. Für die Filme und Serien übernimmt der Streaming-Dienst die vorhandene FSK-Freigabe. Gibt es keine FSK-Bewertung, werden die Altersbewertungen selbst vorgenommen, dabei muss sich Netflix an deutsches Recht halten.

Aufgrund des umfangreichen Angebots gibt es auch unzählige Inhalte für ältere Jugendliche (ab 16 Jahren) und Erwachsene (ab 18 Jahren), die für Kinder und Jugendliche verängstigend und problematisch sein können. Kindersicherungen lassen sich mittels Eingabe eines PINs für ausgewählte Alterseinstufungen oder bestimmte Film-/Serientitel einrichten. Zusätzlich können Profile mit einer PIN geschützt und spezielle Kinderprofile eingerichtet werden.

Anders als beim analogen, linearen Fernsehen kann man angebotene Serien theoretisch von Anfang bis Ende anschauen. Der Reiz, sehr viel Zeit auf Netflix zu verbringen, ist daher hoch. Hier ist Eigenverantwortung gefragt, die eigene Sehzeit zu begrenzen. Was manchem Erwachsenen schon schwer fällt, ist für Kinder und auch Jugendliche noch schwieriger zu kontrollieren.

Was meint der Anbieter?

Netflix zeigt die jeweilige Altersfreigabe für Filme/Serien an verschiedenen Stellen an, auf der Überblicksseite zum Film, bei den Detailinformationen oder als Einblendung zu Beginn beim Abspielen. Auch können einzelne Titel für einzelne Profile gesperrt werden. Diese tauchen dann auch in der Suche oder in der Vorschlagsliste nicht mehr auf. Zusätzlich können einzelne Profile – z. B. das Profil für Erwachsene oder ältere Kinder – mit einer PIN versehen werden, so dass jüngere Kinder keinen Zugriff haben. Auch ist das Anlegen von Kinderprofilen möglich. Sie als Eltern haben damit die Möglichkeit, dem Alter ihres Kindes entsprechende Einstellungen vorzunehmen. So können Sie beispielsweise nachvollziehen, welche Inhalte Ihr Kind in den letzten Tagen gesehen hat oder Sie können das automatische Abspielen der nächsten Folge einer Serie verhindern.

Was sollten Eltern beachten?

Achten Sie auf die Altersfreigaben der Filme und Serien. Verwenden Sie die Kinder- bzw. Jugendschutz-Optionen, indem Sie entsprechende Profile anlegen und diese mit einer sicheren PIN schützen. Nur so können Sie dafür sorgen, dass Ihr Kind nicht vom Kinderprofil aus im Erwachsenenbereich landen kann.

Lassen Sie sich im Kinderprofil ausschließlich kindgerechte Titel anzeigen, diese richten sich nach den Altersfreigaben 0, 6, 12, 16 oder ab 18 Jahren. Überlegen Sie, ob das automatische Abspielen weiterer Folgen für Sie wirklich sinnvoll ist. Auch können Sie im Kinderprofil Animationseffekte beim Navigieren auf dem Fernseher reduzieren lassen. Nutzen Sie beim Schauen auf portablen Geräten gerne die Bildschirmsperre, so dass vor allem kleinere Kinder am Gerät nichts selbst verstellen können.

Behalten Sie die Bildschirmzeit Ihres Kindes im Auge. Legen Sie am besten gemeinsam Medienregeln fest – und gehen selbst mit gutem Beispiel voran. Die Medienzeit sollte nur eine von vielen anderen, nicht-medienbezogenen Aktivitäten sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie viel Zeit Ihr Kind vor dem Fernseher oder Laptop verbringen sollte, schauen Sie doch mal in unser Video: „Wie viel Medienzeit ist zu viel?“

Fragen Sie Ihr Kind nach seinen Lieblingsserien oder -filmen und schauen Sie sich diese am besten gemeinsam an, so dass sich Ihr Kind auch bei gruseligen Szenen nicht allein gelassen fühlt. Auch kann so aus dem gemeinsamen Erlebnis ein schönes Ritual entstehen.

Der Streamingdienst Cliq – ein Dienst für alles?

Der Streamingdienst Cliq lockt mit einem breitgefächerten Multimedia-Angebot für Filme, Serien, Sport, Musik, Hörbücher und Games. Eine App, alles drin, sozusagen. Zudem möchte der Dienst der günstigste Anbieter in Deutschland sein. Wir erklären, was hinter steckt.

Kurz gesagt

  • Streamingdienst für Filme und Serien, Sport, Musik, Hörbücher und Games
  • App für iOS und Android, Fire-TV-Stick, Chromecast-TV oder per Webbrowser
  • 6,99 Euro/Monat, jederzeit kündbar
  • Kinderprofil für 0- bis 12-Jährige möglich
  • Rubrik Games: KEIN ausreichender Schutz für Kinder und Jugendliche

Was steckt hinter dem Angebot?

Cliq ist ein Streamingdienst mit einer vielfältigen Auswahl: zahlreiche deutsche und internationale Filme, oft eher älter, aber auch Blockbuster, etwas weniger Serien mit auch Doku- und History-Reihen, Sportübertragungen, Musik mit Video, dafür ohne eigene Playlisten, diverse Cloud-Games und einige Hörbücher, wenn auch ohne Timer-Funktion. Cliq bietet praktische Funktionen wie Download-Möglichkeiten, Kindersicherung und gleichzeitiges Streaming auf mehreren Geräten ohne Werbung bei Spielen und Hörbüchern. Im Gegensatz zur Konkurrenz gibt es nur ein Abomodell, mit dem alle Multimedia-Bereiche zu erreichen sind. Zudem gibt es ein Verleihmodell, im Abo ist ein Verleih-Film im Monat enthalten.

Was fasziniert Kinder und Jugendliche daran?

Cliq spricht die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Lebensphasen an, indem es altersgerechte Inhalte bietet. Unter „Kids“ gibt es einen Bereich für Kinder mit einer überschaubaren Auswahl an eher älteren Unterhaltungsmedien: von Kinderfilmen über Zeichentrickserien, Music Stations zum Toben oder Einschlafen bis hin zu Games. Das Angebot von „Kids“ richtet sich an Kinder unter 12 Jahren, deshalb haben alle Filme, Serien und Games dort eine entsprechende Altersfreigabe. Die meisten Videos sind mit den gesetzlichen Alterseinstufungen der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft), also mit FSK 0 der FSK 6 gekennzeichnet.

Was kann problematisch sein?

Zahlreiche Inhalte des Streamingdienstes sind für Kinder und Jugendliche nicht geeignet, und können verängstigend oder problematisch sein. Eltern sollten Ihr Profil mit einer PIN schützen und ein spezielles Kinderprofil einrichten. Im Kinderprofil sind Filme und Serien mit den entsprechenden offiziellen Altersfreigaben gekennzeichnet. Es lässt sich allerdings nichts filtern, so dass immer alle Inhalte bis 12 Jahre sicht- und damit anklickbar sind für Kinder. Musik, Hörbücher und Games haben bei Cliq gar keine sichtbare Altersfreigabe oder -empfehlung. Anhand der Cover lässt sich teilweise leider nicht erkennen, für welches Alter es geeignet bzw. ungeeignet sein könnte.

Bei vielen Spielen ist absolut nicht nachvollziehbar, warum sie überhaupt im Kinderbereich auffindbar sind. Ohne jegliche Hinweise finden sich dort Spiele, die eine offizielle Altersfreigabe ab 16 oder 18 Jahren haben (wie USK 18 oder PEGI 18). Eltern wird so ein falsches Sicherheitsgefühl vermittelt. Kinder sollten dort keinesfalls unbeobachtet spielen.

Ab 13 Jahre werden Jugendliche bei Cliq dem Erwachsenenbereich zugeordnet. Dort werden sie komplett ungeschützt mit allen vorhandenen Inhalten konfrontiert – auch mit denen, die nicht für ihr Alter geeignet sind. Es gibt keinerlei Altersfreigaben und auch keine entsprechenden Empfehlungen oder Filterfunktionen.
Die Jugendschutzgesetze in Deutschland verlangen, dass alle Inhalte (Spiele/Filme) eine zutreffende Alterskennzeichnung sowie eine entsprechende Schutzvorkehrung haben – beides erfüllt Cliq zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Der Reiz, bei einem Streamingdienst sehr viel Zeit zu verbringen, ist sehr hoch. Hier ist Eigenverantwortung gefragt, die eigene Sehzeit zu begrenzen. Was manchem Erwachsenen schon schwer fällt, ist für Kinder und auch Jugendliche noch schwieriger zu kontrollieren.

Was meint der Anbieter?

Der Anbieter betont die Bedeutung von Datenschutz und Sicherheit und stellt Eltern Werkzeuge zur Verfügung, um die Nutzung zu überwachen und einzuschränken. Eltern können Ihr Profil mit einer PIN schützen und ein spezielles Kinderprofil einrichten.

Das sollten Eltern beachten

Verwenden Sie das Kinderprofil und schützen Sie es mit einer sicheren PIN (keine Geburtsdaten oder einfache Abfolgen wie 1234), so dass Ihr Kind nicht zwischen den Profilen wechseln kann. Achten Sie dennoch unbedingt selbst auf die Altersfreigaben der Filme, Serien und Games. Begleiten Sie Ihr Kind bei der Mediennutzung. Seien Sie ansprechbar, wenn Fragen oder Ängste aufkommen. Und beobachten Sie Ihr Kind, wenn es Videos anschaut oder Spiele spielt. Behalten Sie im Blick, wie viel Zeit Ihr Kind mit dem Streamingdienst verbringt. Zu Bingewatching kann es beispielsweise auch bei Kindern und Jugendlichen kommen.

Wählen Sie gemeinsam Inhalte aus und legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind Medienregeln fest. Und informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Funktionen und Jugendschutzeinstellungen.

In unserer Videoreihe „Sie fragen – wir antworten“ erklärt unsere Medienpädagogin Melanie Endler, warum man Kinder beim Serienschauen nicht allein lassen sollte:

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https://www.youtube.com/watch?time_continue=1&v=kLyG6-nQXAk_%_

Zocken mit der Spielekonsole? Aber sicher! 

„Wie viel Zocken ist zu viel?“ und „Was hilft meinem Kind, einen gesunden Umgang mit der Spielekonsole zu finden?“ – Haben Sie sich solche Fragen auch schon gestellt? Technische Maßnahmen zum Jugendmedienschutz sind ein Baustein, um Ihr Kind bei einem sicheren und ausgewogenen Spielen auf der Konsole zu unterstützen. Je nach Alter des Kindes, der Art der Spiele und des Geräts können Sie als Eltern verschiedene Einstellungen treffen.  

Nintendo Switch 

Das Jugendschutz-System der Nintendo Switch ist von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) geprüft und als Jugendschutzprogramm im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) als geeignet beurteilt worden. Mit der kostenlosen App „Nintendo Switch Altersbeschränkungen“ können Sie festlegen, wie viel Zeit Ihr Kind täglich mit dem Spielen verbringen darf. Sie können die Zugriffsrechte auf bestimmte Spiele und Funktionen beschränken und Benachrichtigungen erhalten, wenn festgelegte Grenzen überschritten werden. Zudem lässt sich unter „Systemeinstellungen > Altersbeschränkungen“ einstellen, welche USK-Altersfreigabe für die Spielauswahl gelten soll. Die App ist auf Apple- und Android-Geräten kostenfrei verfügbar. Aktuelle Informationen zur App und die Download-Links finden Sie auf den Jugendschutzseiten von Nintendo. Wichtig zu beachten ist, dass die App nur funktioniert, wenn die Nintendo Switch auf der neuesten Softwareversion läuft. Eine Anleitung zum Update finden sie hier auf der Website von Nintendo. 

Xbox 

Auch das Jugendschutz-System der Xbox ist als Jugendschutzprogramm im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags von der USK geprüft worden und erfüllt die hohen deutschen Standards des Jugendmedienschutzes. Auf der Xbox können Sie die Spielzeit Ihres Kindes begrenzen, den Zugriff auf bestimmte Spiele und Funktionen kontrollieren und monatliche Ausgabenlimits für digitale Käufe festlegen. Der Zugriff auf den Internet-Browser lässt sich einschränken, um den Besuch ungeeigneter Websites und sozialer Medien zu verhindern. Die Xbox ermöglicht auch die Kontrolle über die Online-Kommunikation. Sie können festlegen, mit wem Ihr Kind chatten oder spielen darf. Die Einstellungen können Sie auf Ihrem Mobiltelefon mit der App „Xbox Family Settings-App“ festlegen, indem Sie für Ihr Kind ein Kinderkonto anlegen und es zur Familiengruppe hinzufügen. Die App ist auf Apple- und Android-Geräten kostenlos in den Appstores zu finden. Aktuelle Informationen zur App finden Sie auf der Website von Microsoft

Playstation 

Für die Jugendschutzeinstellungen bei der Playstation braucht Ihr Kind ein eigenes Konto. Dafür geben Sie einen Namen an (das kann auch ein Spitzname sein) und nennen das Geburtsdatum Ihres Kindes für Alterskontrollen bei Spielen. Zusätzlich müssen Sie sich ein Konto für PlayStation Network kostenfrei auf der Webseite von Playstation erstellen. Das Kinderkonto können Sie dann Ihrem Konto hinzufügen und verwalten. Auf PS5-Konsolen finden Sie die Einstellungen unter „Einstellungen > Familie und Kindersicherung > Familienverwaltung“. PS4-Konsolen enthalten die Einstellungen zum Jugendschutz unter: „Einstellungen > Kindersicherung/Familienverwaltung > Familienverwaltung“. 

Auf der Playstation können Sie die tägliche Spielzeit Ihres Kindes festlegen. Außerdem lassen sich Altersbeschränkungen für online gekaufte Inhalte und für eingelegte Blu-Ray Discs bzw. DVDs einstellen. Weitere Maßnahmen sind beispielsweise die Beschränkung von Chatmöglichkeiten und die Einstellung, welche Inhalte mit anderen geteilt werden können. Mehr Informationen zum Einrichten der Kindersicherung finden Sie hier auf der Webseite von Sony

Was Eltern beachten sollten 

Viele aktuelle Spielekonsolen bieten nutzungsfreundliche Schutzmöglichkeiten an, sind sehr sicher und erfüllen hohe deutsche Jugendschutzstandards, wenn sie entsprechend eingestellt wurden. Jedoch bieten sie allein keinen hundertprozentigen Schutz. Es besteht immer die Möglichkeit, dass Ihr Kind bei Freund*innen und auf ungesicherten Geräten auf unangemessene Inhalte stößt oder mit Fremden in Kontakt tritt. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Nutzung von Geräten und Diensten und seien Sie als offene Ansprechperson für Probleme da. Nehmen Sie die Anliegen Ihres Kindes dabei ernst und machen Sie ihm klar, dass ihm keine Konsequenzen drohen, sollte es sich vertrauensvoll an Sie wenden. 

Überprüfen und aktualisieren Sie die eingestellten Jugendschutzmaßnahmen regelmäßig, um sicherzustellen, dass sie immer noch angemessen sind und den Bedürfnissen Ihres Kindes entsprechen. 

Besprechen Sie Grenzen gemeinsam mit Ihrem Kind und beziehen Sie es aktiv in die Festlegung der Jugendschutzeinstellungen mit ein. Auch wenn Sie das letzte Wort haben: vermitteln Sie Ihrem Kind, dass Sie die Einschränkungen als ein einsetzen möchten, um einen guten Umgang mit dem Zocken an Spielekonsolen lernen zu können. Stellen Sie gemeinsam Regeln für die Mediennutzung in der Familie auf, an die sich alle halten. Ein Vertrag zur Mediennutzung kann dabei helfen, dass Ihr Kind das Gefühl bekommt, mit in den Prozess integriert zu sein.  

Mehr aktuelle Informationen zu technischen Maßnahmen verschiedener Spielplattformen und Konsolen finden Sie auf der Webseite der USK
 

Virtueller Elternabend am 23.04.2024 von 17 bis 18 Uhr

Mein erstes Smartphone

Wann ist mein Kind eigentlich alt genug für ein eigenes Smartphone? Es ist nicht einfach, eine für jedes Kind gültige Antwort auf die Frage zu geben. Denn bei der Entscheidung spielt neben dem Nutzen des Smartphones auch der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine Rolle. Sie kennen es am besten und können seine Medienerfahrung und sein allgemeines Verantwortungsbewusstsein einschätzen.

Wann der richtige Zeitpunkt sein kann, wie Sie mit Herausforderungen umgehen, welche Sicherheitseinstellungen Sie vorab vornehmen sollten und wie Sie Ihr Kind bei einer möglichst sicheren Nutzung begleiten können, erfahren Sie beim virtuellen Elternabend von Elternguide.online!

Seien Sie live dabei und stellen Sie Ihre Fragen an unsere Expertinnen – wir geben Antworten und stehen für den Austausch zur Verfügung!

Informationen und Anmeldung

Datum: 23.04.2024 | Zeit: 17 bis 18 Uhr

Referentinnen: Sophia Mellitzer (JFF) und Sophie Pohle (Deutsches Kinderhilfswerk)

Moderation: FSM e.V.

Plattform: Der virtuelle Elternabend wird über das Tool „Zoom“ realisiert.

Datenschutzhinweis: Zoom ist ein Service der Zoom Video Communications Inc., die ihren Sitz in den USA hat. Wir nutzen Zoom über den deutschen Betreiber easymeet24. Serverstandort von easymeet24 ist Europa. Weiterhin haben wir innerhalb des Dienstes Zoom die Konfigurationen mit dem höchsten Daten- und Sicherheitsschutz gewählt.
Bitte nehmen Sie auch von unserer Datenschutzerklärung Kenntnis.

Anmeldung:

    Hiermit melde ich mich zum virtuellen Elternabend von Elternguide.online am 23.04.2024 um 17.00 Uhr verbindlich an.

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    Bitte nehmen Sie auch von unserer Datenschutzerklärung Kenntnis.

    Hilfe, mein Kind schaut Pornos!

    Ob über Suchmaschinen, Messenger oder Social Media – viele Kinder und Jugendliche kommen im Netz schon früh in Kontakt mit pornografischen Inhalten, zufällig und ohne Absicht genauso wie aus Neugierde und Interesse. Für Eltern kann das erschreckend sein, wenn sie irgendwann mitbekommen, dass ihr Kind Pornos schaut. Warum das nichts Unnormales ist, welche pornografischen Inhalte problematisch sein können und wie Sie damit umgehen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

    Zugang zu Pornos

    Während Pornos früher vor allem in speziellen Geschäften oder Videotheken zu finden und nur Erwachsenen zugänglich waren, kommt man heute im Internet ganz leicht dran. Außerdem wird man nicht gesehen und es kostet nicht unbedingt etwas. Das gilt nicht nur für Erwachsene. Kinder und Jugendliche entwickeln spätestens in der Pubertät eine eigene Sexualität. Dafür suchen sie Orientierung und Vorbilder. Da Sex häufig immer noch ein Tabuthema ist, wird gern die Anonymität des Netzes gesucht. Hier können sie sich unbeobachtet schlau machen, bevor die Sexualität mit anderen ausgelebt wird. Doch können auch ganz unabsichtlich plötzlich aufreizende Nacktbilder von Männern und Frauen auf dem Handydisplay aufploppen, wenn Ihr Kind eigentlich nur eine Serie gucken möchte, für die Schule im Netz recherchiert oder im Klassenchat schreibt.

    Auch auf beliebten Plattformen wie YouTube und Instagram finden sich Fotos und Videos, auf denen Menschen mit wenig Kleidung und in erotischen Posen dargestellt sind. Solche Inhalte sind keine Pornografie und deshalb für alle einsehbar. Sie können aber für manche – vor allem jüngere – Kinder trotzdem unangenehm oder sogar verstörend sein.

    Schutz vor Pornografie

    In Deutschland sorgt der Jugendmedienschutz dafür, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vor Inhalten im Internet zu schützen, die sie gefährden oder in ihrer Entwicklung beeinträchtigen können. Manche Inhalte, z.B. gewalthaltige Pornografie oder Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sind grundsätzlich für alle verboten!

    Pornografische Inhalte, bei denen der Sex detailliert dargestellt wird, sind in Deutschland erlaubt, aber nur für Erwachsene ab 18 Jahren. Das bedeutet, dass der Zugang nur nach einer sicheren Prüfung des Alters möglich sein darf. Bei Porno-Seiten aus Deutschland wird das streng überprüft.

    Anders sieht es bei Seiten aus anderen Ländern aus, deren Porno-Inhalte teilweise frei zugänglich sind. Viele Plattformen mit pornografischen Inhalten wie zum Beispiel OnlyFans sind zwar nicht für Minderjährige freigegeben. Eine Nutzung ist jedoch oft mit einem Klick auf den Button „Ich bin 18 Jahre oder älter“ möglich. Große Porno-Webseiten müssen allerdings nun das Digitale-Dienste-Gesetz der Europäischen Union erfüllen und jetzt wesentlich strengere Regeln umsetzen.

    Warum Pornos problematisch sein können

    Gerade für Jugendliche in der Pubertät sind Pornos reizvoll – auch weil sie verboten sind. Sie sind für solche Reize besonders anfällig und begeben sich auf die Suche nach pornografischen Inhalten oder klicken neugierig auf die Seiten, die ihnen zufällig begegnen. Besonders wenn das Thema Sexualität zu Hause ein Tabu ist und sie nicht mit ihren Eltern darüber sprechen möchten, greifen sie auf das zurück, was sie im Netz finden. Und das ist nicht unbedingt altersgerecht.

    Die schnelle Verfügbarkeit solcher Inhalte kann besonders anziehend wirken, wenn man z. B. gerade Ablenkung sucht oder vor seinen Alltagsproblemen fliehen möchte. Aus einer Gewohnheit kann bei manchen Jugendlichen Abhängigkeit werden. Außerdem können sich beim regelmäßigen Anschauen von Pornos Vorstellungen von Sex entwickeln, die nicht viel mit der Wirklichkeit zu tun haben. Sex und Pornografie werden mit Liebe und Beziehung gleichgesetzt. Einige Jugendliche erwarten dann, dass ihr eigenes Liebesleben genauso aussehen muss. Dazu gehört auch die Entwicklung des eigenen Körpers. Das kann Jugendliche stressen, wenn sie selbst sexuell aktiv werden wollen. Oder die Freundin oder der Freund wird unter Druck gesetzt, sich ebenso darzustellen, dabei zu filmen und das Video zu verschicken. Freiwilliges und einvernehmliches Sexting ist okay, die Bilder dürfen aber nicht erpresst oder missbraucht werden. Mehr zum Thema Sexting erfahren Sie in unserem Beitrag dazu.

    Was Sie als Eltern beachten sollten

    Sex gehört zu unserem Leben dazu. Tabuisieren Sie das Thema nicht und seien Sie immer offen und gesprächsbereit. Sorgen Sie für eine altersgerechte Aufklärung, wenn Ihr Kind Fragen rund um Liebe und Sexualität stellt. Wenn Sie unsicher sind, holen Sie sich Hilfe, zum Beispiel beim Elterntelefon der Nummer gegen Kummer. Weitere digitale Beratungsangebote für Jugendliche und Eltern stellen wir Ihnen in diesem Artikel vor.

    Begleiten Sie Ihr Kind bei den ersten Schritten im Internet und erklären Sie ihm, dass man auf Inhalte stoßen kann, die unangenehm sind. Sollten bestimmte Seiten unabsichtlich erscheinen, sollte Ihr Kind mit Ihnen darüber reden können. Vor allem jüngere Kinder dürfen mit solchen Erfahrungen nicht allein gelassen werden. Sie können das Gesehene nicht richtig einordnen, weil es nichts mit ihrem eigenen Erfahrungsspektrum zu tun hat.

    Beachten Sie folgende Punkte:

    • Ist Ihr Kind noch jünger, geben Sie ihm Zugang zu altersgerechten Inhalten und lassen Sie es über Kindersuchmaschinen im Internet surfen. Damit reduzieren Sie die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Kind auf für sein Alter unangemessene Inhalte stößt.
    • Nutzen Sie Jugendschutzprogramme und Filtermöglichkeiten Ihres Browsers, Smartphones oder Tablets, so dass jugendgefährdende Inhalte erst gar nicht angezeigt werden.
    • Solche technischen Einstellungen können aber immer nur unterstützen, da sie keinen hundertprozentigen Schutz vor solchen Inhalten bieten. Viel wichtiger ist, dass Ihr Kind weiß, dass es im Netz auch solche Inhalte gibt und es Wege kennt, damit umzugehen.
    • Wenn Kinder älter werden und in die Pubertät kommen, brauchen sie aber auch ihren Freiraum und möchten nicht unbedingt mit den Eltern über die Veränderung ihres Körpers sprechen. Ältere Geschwister können gute Gesprächspartner sein. Außerdem gibt es jugendgerechte Aufklärungsseiten im Netz, wie z. B. Loveline oder Liebesleben.
    • Wenn Sie mitbekommen, dass Ihr Sohn oder Ihre Tochter Pornos schaut, sprechen Sie ihn oder sie darauf an, aber verurteilen Sie Ihr Kind nicht. Machen Sie ihm klar, dass Pornografie nicht realistisch ist, sondern sich jemand die “Geschichten” ausgedacht hat, die Körper professionell dargestellt sind und die Lust inszeniert ist. Sprechen Sie mit Ihrem Kind auch über Schönheitsideale und Rollenbilder.
    • Reine Verbote und Filtermaßnahmen werden vor allem bei Jugendlichen nicht helfen. Sie suchen sich ihre Wege, Pornos zu schauen. Verbote wirken eher noch reizvoller. Deshalb ist ein offener Umgang mit dem Thema Sex wirksamer.
    • Klären Sie Ihr Kind auf, was in Sachen Pornografie erlaubt ist und was nicht. Zeigen Sie Ihrem Kind, wie es verbotene Inhalte im Netz melden kann, zum Beispiel über eine Beschwerdestelle.

    Ausführliche Informationen zum Thema bietet Klicksafe im Rahmen des Safer Internet Day 2024. Hier geht es zum Infoblatt für Eltern: https://www.klicksafe.de/materialien/voll-porno-wie-spreche-ich-mit-meinem-kind-ueber-pornografische-inhalte-im-netz

    Kinderrechte in der digitalen Welt

    Kinder haben Rechte, die bereits seit 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind. Hierzu zählen unter anderem das Recht auf Gesundheit und das Recht auf Spiel und Freizeit. Doch seitdem hat sich viel verändert. Die rapide Entwicklung digitaler Medien und Technologien hat die Art und Weise, wie Kinder aufwachsen, maßgeblich verändert. Schon im frühesten Lebensalter spielen digitale Medien eine bedeutende Rolle. Wir erklären die wesentlichen Aspekte der Kinderrechte in der digitalen Welt.

    Die digitale Welt und die Rechte der Kinder verstehen

    Die digitale Welt umfasst verschiedene digitale Technologien, vom Internet und mobilen Geräten bis hin zu Online-Spielen und sozialen Medien. Überall dort gelten auch alle Kinderrechte. Einige Rechte spielen eine besondere Rolle:

    Recht auf Zugang zu Medien

    Jedes Kind hat das Recht auf einen uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang zur digitalen Welt. Das bedeutet allerdings nicht, dass Kinder Medien uneingeschränkt nutzen sollten. Abhängig vom Alter und Entwicklungsstand Ihres Kindes können Sie als Eltern gemeinsam mit Ihrem Kind Regeln vereinbaren, wie lange und welche Medien genutzt werden dürfen.

    Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit

    Wie Erwachsene haben auch Kinder das Recht, ihre Meinung frei zu äußern und sich zu informieren. Das Internet bietet Kindern die Chance, auf vielfältige Weise altersgerechte Informationen zu erhalten und ihre eigene Meinung auszudrücken und zu verbreiten. Stellen Sie sicher, dass Ihr Kind nur auf Internetseiten gelangt, die unbedenklich und für Kinder geeignet sind.

    Recht auf Privatsphäre und Datenschutz

    Jedes Kind hat das Recht auf Privatsphäre. Als Eltern sollten Sie daher bewusst und rücksichtsvoll mit den Persönlichkeitsrechten Ihres Kindes im Internet umgehen. Vermeiden Sie die Preisgabe personenbezogener Daten wie Name oder Adresse Ihres Kindes. Fragen Sie Ihr Kind um Einverständnis, bevor Sie Fotos von ihm online posten oder per Messenger versenden. Die Privatsphäre Ihres Kindes zu respektieren heißt auch, nicht aus Neugier das Smartphone Ihres Kindes zu kontrollieren. Sollten Sie sich Sorgen um Ihr Kind machen, suchen Sie ein vertrauensvolles Gespräch mit ihm.

    Recht auf Freizeit und Spiel

    Digitale Medien bieten Kindern vielfältige Möglichkeiten, sich kreativ auszudrücken, zu lernen und sich mit Gleichaltrigen zu vernetzen. Ermutigen Sie Ihr Kind, altersgerechte Plattformen wie die Foto-Community Knipsclub und digitale Spielwelten zu erkunden. Achten Sie dabei auf ein ausgewogenes Verhältnis zu anderen Aktivitäten. Die Förderung von kreativem Spiel in der digitalen Welt ermöglicht es Ihrem Kind, seine Vorstellungskraft zu entfalten.

    Recht auf Bildung und Medienkompetenz

    Jedes Kind hat Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zu Bildung. Bezogen auf die digitalisierte Lebenswelt ist eine Begleitung durch Familie, Kita und Schule wichtig, damit Kinder sicher und verantwortungsbewusst mit den Chancen und Risiken in der Medienwelt umgehen lernen. Das Recht auf Medienzugang ist heute auch immer ein Recht auf Zugang zu medialen Bildungsangeboten wie spielerische Lernseiten.

    Recht auf Schutz und Sicherheit

    Die Kinderrechte stellen das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt. Kinder müssen in allen Lebensbereichen, also auch im digitalen Raum, vor jeder Form von Gewalt, Missbrauch und schlechter Behandlung (wie Cybermobbing, Cybergrooming, Hate Speech) geschützt werden. Spezielle Jugendschutzprogramme können dabei helfen, Risiken zu minimieren. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über Sicherheitsrisiken und problematische Inhalte im Netz, um es zum Selbstschutz zu befähigen.

    Recht auf Vereinigung und Versammlung

    Kinder haben das Recht, sich online mit Gleichaltrigen zu vernetzen, gemeinsame Interessen zu teilen und digitale Gemeinschaften zu bilden. Eltern sollten ihre Kinder dazu ermutigen, Online-Plattformen wie die Hilfeseite helpando oder Beteiligungsplattformen zu nutzen, die altersgerecht und sicherheitsbewusst gestaltet sind und positive Interaktionen fördern. So können Kinder digitale Freundschaften pflegen und wichtige soziale Kompetenzen für das Leben in einer zunehmend vernetzten Welt entwickeln – stets im Bewusstsein der Herausforderungen und Chancen, die die digitale Umgebung bietet.

    Das sollten Eltern beachten

    Sprechen Sie mit Ihrem Kind über seine Rechte. Die Familie spielt für die Kinderrechte im digitalen Raum eine wichtige Rolle. Sie als Eltern haben die Aufgabe, Ihrem Kind ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Dazu gehört auch, ihm grundlegende Kompetenzen im Umgang mit Medien sowie Werte zu vermitteln. Informieren Sie sich daher über die Mediennutzung Ihres Kindes, bleiben Sie im Gespräch und treffen Sie (gemeinsame) Entscheidungen, die dem Alter Ihres Kindes und seiner Entwicklung entsprechen. Ein kooperatives Miteinander sowie ein respekt- und vertrauensvolles Verhältnis sind Grundvoraussetzung, dass sich ihr Kind im Falle von Problemen an Sie als Ansprechperson wendet. Kinder müssen ihre Rechte kennen. Erst dann können sie diese für sich in Anspruch nehmen und sich für diese einsetzen. Ihre Bedeutung als Eltern für die Entwicklung und das Wohl Ihres Kindes wird übrigens auch in der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich betont.

    Weitere Informationen rund um die Kinderrechtegibt es unter anderem kindgerecht aufbereitet auf Kindersache und beim Deutschen Kinderhilfswerk.

    Medien-Tipps rund um Weihnachten 

    Plätzchenduft, Shopping-Stress, leuchtende Kinderaugen: Die Feiertage rücken näher und bei vielen Kindern und Jugendlichen stehen digitale Geräte und Spiele auf der Wunschliste. Was sollten Sie als Eltern vor und nach dem Schenken beachten? Zwischen den Jahren und in den Ferien bleibt auch Zeit für gemeinsame Medienerlebnisse in der Familie. Wie kann diese sicher, altersgerecht und sogar kreativ gestaltet werden? Wir geben Ihnen in diesem Artikel einen Überblick über Angebote aus dem Elternguide.online-Partnernetzwerk. 

    Mit Medien gegen Langeweile 

    Die Weihnachtsferien können lang sein, besonders wenn das Wetter draußen nicht so recht zum Spielen einlädt. Sicher haben Sie zuhause Geräte wie Smartphones, Tablets, Kameras oder einen Laptop herumliegen. Wie wäre es, wenn Sie und Ihr Kind einfach mal loslegen, selbst fotografieren oder filmen, neue kreative Apps ausprobieren und Medienzeit kreativ gestalten? Das macht riesig Spaß und Ihr Kind lernt nebenbei auch noch was in Sachen Medienkompetenz.  

    Auf der Website kinder.jff.de gibt es Vorschläge für einfache Medienprojekte, die Kinder ab 6 Jahren allein oder ab 3 Jahren mit Unterstützung von Ihnen als Eltern zuhause durchführen können. Dabei helfen kindgerechte Videoanleitungen, in denen die Umsetzung der Medienprojekte Schritt für Schritt gezeigt wird. Wie wäre es mit einem Foto-Memory mit Christbaumschmuck oder einer Hörgeschichte zum Thema Silvestertraditionen? 

    (Medien-)Challenges in der Familie 

    Challenges kennen Sie bestimmt aus Social Media, z. B. Tanz-Challenges auf TikTok. Kinder und Jugendliche lieben es, sich Herausforderungen zu stellen. Challenges müssen aber nicht unbedingt nur im Internet stattfinden, Sie können sie auch Zuhause in der Familie spielen! Probieren Sie doch Mal die Top-Foto-Challenge, die Clip-Challenge oder die Nachstellen-Challenge aus. In unserem Elternguide-Artikel haben wir ein paar Vorschläge dazu gemacht. Weitere Advents-Challenges finden Sie auf der Webseite des JFF-Projekts webhelm.de

    Weihnachtliche Film-Tipps von FLIMMO 

    Bestimmt schaut Ihr Kind auch gerne Videos. Wenn Sie noch passende Filme, Serien oder YouTube-Clips suchen, schauen Sie doch Mal bei FLIMMO vorbei.  

    Neben Altersangaben und pädagogischen Empfehlungen für alle Formate aus TV, Streaming und YouTube finden Sie unter dem Special „Advents-Tipps winterliche Filmtipps vom Grüffelokind über dem Grinch bis zum Polarexpress. So ein gemeinsamer Fernsehabend kann, besonders wenn es draußen so kalt und dunkel ist wie in den Winterferien, ein richtig schönes Familienerlebnis sein. 

    Kindgerechte Antworten auf Fragen rund um Weihnachten finden   

    Kinder haben viele Fragen und lernen früh, dass sie ihre Fragen im Internet beantwortet werden. Wie wird Weihnachten in anderen Ländern gefeiert? Welche Basteltipps und welche Backrezepte gibt es rund um Weihnachten? Die Kindersuchmaschine fragFINN bietet Kindern Zugang zu 3500 geprüften Webseiten, darunter mehr als 400 Kinderseiten. Grundschulkinder können hier in einem geschützten Surfraum ihre ersten Interneterfahrungen machen und lernen, mit Suchmaschinen und Suchergebnissen umzugehen. Beim fragFINN-Adventskalender können Kinder jeden Tag ein Türchen öffnen, dahinter verbergen sich Links zu anderen Kinderseiten mit weihnachtlichen Infos. 

    Weitere spielerische Lernseiten finden Sie in diesem Elternguide-Artikel.  

    Ein Smartphone unterm Weihnachtsbaum – eine gute Idee?  

    Wann das eigene Kind reif für das erste Smartphone ist, müssen Eltern je nach Entwicklungs- und Erfahrungsstand individuell entscheiden. Schließlich steht Ihrem Kind mit einem Smartphone theoretisch die ganze Welt des Internets mit all seinen Chancen, aber auch Risiken offen. klicksafe bietet umfangreiche Informationen für Eltern. Überprüfen Sie über die Checkliste zur Smartphone-Reife, ob ein Smartphone schon unter den Weihnachtsbaum gehört. Ist die Entscheidung positiv ausgefallen? Dann Informieren Sie sich über technische Einstellungsmöglichkeiten für Android und iOS und schauen Sie sich die Anleitungen in Form von Erklärvideos an. Alle Informationsmaterialien von klicksafe finden Sie hier.  

    Sie möchten Ihr Kind auf das erste Smartphone unter dem Weihnachtsbaum vorbereiten? Kindgerechte Informationen zum ersten Smartphone gibt es im Kindermagazin Genial Digital vom Deutschen Kinderhilfswerk. Die fragFINN-App ermöglicht Ihrem Kind einen geschützten Surfraum auf seinem ersten Smartphone und gibt ihm Zugang zu den qualitätsvollen, positiven Angeboten.  

    Überlegen Sie, alternativ eine Smartwatch anzuschaffen? Dann sehen Sie sich diesen Themenbereich von klicksafe an. Beachten Sie: technische Schutzmaßnahmen ersetzen nicht das Gespräch und die Medienregeln in der Familie. Bleiben Sie mit Ihrem Kind in Kontakt und begleiten Sie es bei den ersten Schritten mit Smartwatch oder Smartphone. 

    Medien sicher nutzen – mithilfe von technischem Jugendmedienschutz 

    Neben Gesprächen und Medienregeln ist der technische Jugendmedienschutz ein wichtiger Baustein der Medienerziehung. Nutzen Sie die Einstellungen zur Bildschirmzeit und Digital Wellbeing auf Smartphones, um Zeitlimits für das gesamte Gerät oder für verschiedene Apps einzustellen und Inhalte zu filtern. Das Jugendschutzprogramm JusProg bietet für mobile Geräte und Laptops eine präzise Filtermöglichkeit für Webseiten und sichere Voreinstellungen. Google Family Links und YouTube Kids bieten in der Welt des Internetgiganten Google die Möglichkeit, Medienerlebnisse für Ihr Kind sicherer zu machen. Auch Social-Media-Apps wie Instagram und TikTok bieten Sicherheitsfeatures und Möglichkeiten der Begleitung durch Eltern. Streaming in der Familie kann eine schöne Beschäftigung in den Ferien sein. Fast alle Streaming-Angebote haben zertifizierte Angebote zum Jugendschutz. Nutzen Sie eigene Kinderprofile und die Jugendschutzfunktion mit der PIN. Detaillierte Anleitungen zu allen Geräten gibt es auf der Webseite medien-kindersicher.de.  

    Smart schenken – Tipps zu Games unter dem Weihnachtsbaum 

    Welche Spiele soll ich meinem Kind zu Weihnachten schenken? Sind Games für Kinder im Vorschulalter in Ordnung? Im Familienbereich der USK-Webseite erhalten Sie alle Informationen zu den Alterskennzeichen der USK, den neuen Zusatzhinweisen und zum Umgang mit dem Thema Games in der Familie.  

    Die USK-Kennzeichen geben an, ab welchem Alter ein Spiel keine Entwicklungsbeeinträchtigungen hervorruft. Die Zusatzhinweise wie „Fantasy-Gewalt“ oder „Handlungsdruck“ geben Eltern gute Hinweise, ob ein Spiel für das eigene Kind geeignet ist. Pädagogische Einschätzungen zu Spielen finden Sie beim Spieleratgeber NRW. Beschreibungen beliebter Spiele wie Fortnite, Minecraft oder Roblox sind auf Elternguide.online verfügbar. 

    Sie möchten Ihrem Kind zu Weihnachten mit einem Game eine Freude machen? Informieren Sie sich über die Vertriebswege von Games und über technische Vorsorgemaßnahmen. Sowohl an Konsolen als auch in Game-Stores und den Spielen selbst lassen sich verschiedenste Einstellungen zum Jugendschutz vornehmen. Spielen Sie zusammen mit Ihrem Kind und stellen Sie ihm interessierte Fragen zu seinen Lieblingsspielen.  

    Das Team von Elternguide.online wünscht Ihnen und Ihrer Familie eine schöne Weihnachtszeit und viel Freude im sicheren und kreativen Umgang mit Medien! 

    Disney+ – Nemo, Eiskönigin & Co. als Streamingangebot

    Auf Disney+ scheint für Groß und Klein etwas dabei zu sein: von Zeichentrick-Klassikern wie Schneewittchen und Mickey Mouse über große Blockbuster wie Star Wars bis zu den beliebtesten Disney-Filmen der letzten Jahre wie Die Eiskönigin. Das sollten Eltern über das Angebot wissen.

    Kurz gefasst:

    • seit Ende März 2020 in Deutschland verfügbar
    • familien- und kinderfreundliches Streamingportal
    • monatliches Abo: 5,99 € mit Werbung, 8,99 € Standard, 11,99 € Premium [zunächst keine Preisänderungen für Bestandskundinnen]
    • Kinderprofil anlegbar
    • zertifizierte Jugendschutzfunktionen nach deutschem Recht

    Was bietet Disney+?

    Das Streamingportal hat ein große Auswahl an Filmen und Serien zu bieten, ähnlich wie Netflix, Amazon Prime und Co. Neben erfolgreichen Kinofilmen von Walt Disney und Pixar der letzten Jahre sind auch ältere Disneyfilmeim Angebot. Zusätzlich gibt es spannende Dokus von National Geographic. Auch Folgen aktueller Serien des Disney Channels werden in wöchentlichen Abständen auf der Plattform veröffentlicht. So besteht weniger die Gefahr, eine ganze Staffel ohne Pause durchzusehen. Zudem gibt es die Möglichkeit, Inhalte herunterzuladen (gilt nicht für das Abomodell mit Werbung). Im Standard- und Premium-Abo kann Disney+ auch von unterwegs mit jedem internetfähigen Gerät genutzt werden. Das Angebot ist bisher nicht so groß wie z. B. auf Netflix. Es kommen allerdings immer mehr Filme hinzu.

    Was fasziniert Jüngere und Ältere an dem Angebot?

    Disney+ ist übersichtlich und für Kinder leicht bedienbar. Die breite Palette von beliebten Franchises wie Marvel und Star Wars bietet sowohl vertraute als auch neue Abenteuer. Bis Februar 2021 gab es keine Filme mit der Altersfreigabe über FSK 12 bzw. wurden bei einzelnen Filmen bestimmte Szenen herausgeschnitten, so dass sie auch für jüngere Kinder geeignet sind. In der dann hinzugefügten Kategorie „Star“ stehen nun auch nicht jugendfreie Inhalte zur Verfügung. Erwachsene erfreuen sich an den Lieblingsfilmen ihrer eigenen Kindheit.

    Was Eltern wissen sollten

    Disney+ hat trotz vorrangig jugendfreier Inhalte zusätzliche Jugendschutzeinstellungen. Doch auch Filme ab 12 Jahren sind im Angebot zu finden. Gerade kleinere Kinder können von solchen Filmen noch verängstigt werden. Es ist daher wichtig, Kinder bei ihrer Filmauswahl und dem Anschauen zu begleiten.

    Durch das Anlegen eines Kinderprofils (Junior-Modus genannt) werden die Filme, die keine Freigabe für jüngere Kinder haben, nicht angezeigt. Es gibt dort keine konkrete Altersfreigabe. Disney+ entscheidet, was im Junior-Modus angezeigt wird. Dadurch fehlen in Kinderprofil auch Filme und Serien mit FSK 0. Im Kinderprofil können Sie z. B. das automatische Abspielen der nächsten Folge einer Serie verhindern und die Benutzeroberfläche ist vereinfacht. Mittels Kindersicherung können einzelne Profile – z. B. das Profil für Erwachsene oder ältere Kinder – mit einer PIN versehen werden, so dass jüngere Kinder keinen Zugriff haben. Einzelne Titel können nicht verborgen werden.

    Wenn Sie die Altersfreigabe selbst festlegen wollen, können Sie ein normales Profil (ohne Kindersicherung, ohne Junior-Modus) mit einer Altersfreigabe versehen werden: 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahre. Allerdings läuft in einem solchen Profil je nach Abomodell dann Werbung.

    Jedes Profil, bis auf das Hauptprofil, kann auch nachträglich in ein Kinderprofil (Junior-Modus) umgewandelt werden.

    Disney gibt an, dass Werbeinhalte wie Clips und Trailer zu auf Disney+ verfügbaren Inhalten oder zu anderen Disney-Produkten gezeigt werden können. Auch in Live-Inhalten können traditionelle Werbepausen und andere Werbeformate enthalten sein. Im Junior-Modus läuft keinerlei Werbung. Es gibt übrigens bei Disney+ keine In-App-Käufe, die vor allem bei Kindern und Jugendlichen zu ungewollten Kosten führen können. Und wenn in einem Film Tabakwaren zu sehen sind, macht Disney mit einem Warnhinweis zu Beginn darauf aufmerksam.

    Das Account-Sharing, also das Nutzen eines Accounts von mehreren Personen gleichzeitig, ist laut AGB verboten, aber möglich. Ab 2024 wird Disney+ entschieden gegen diesen Regelverstoß vorgehen.

    Worauf sollten Sie als Eltern bei der Nutzung von Disney+ achten?

    Da Disney+ sich vor allem an Kinder richtet, werden diese schnell daran gewöhnt, jederzeit Zugriff auf ihre Lieblingsserien und -filme zu haben.

    Begleiten Sie vor allem kleine Kinder beim Schauen von Filmen. Informieren Sie sich vorab über bestimmte Filme und Serien. Wählen Sie altersgerechte Angebote, bei einem jüngeren Kind eher kurze Folgen statt langer Filme. Planen Sie außerdem viel bildschirmfreie Zeit für andere Aktivitäten wie Spaziergänge an der frischen Luft oder Hobbies ein. Sprechen Sie über feste Medienzeiten innerhalb der Familie.

    Die Altersfreigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) – das steckt dahinter

    Für Eltern ist es eine Herausforderung, angesichts des riesigen Angebots im Fernsehen und auf Streaming-Plattformen den Überblick zu behalten: Kino- und Fernsehfilme, Serien, nichtfiktionale Formate wie Reportagen und Dokumentationen, Casting-, Stunt- und Gameshows, Erotikangebote, Musikvideos sowie Doku-Soaps oder Coaching-Sendungen. Welche Medieninhalte sind für mein Kind altersgerecht, welche sind ungeeignet und vor welchen sollte ich mein Kind schützen? Eine erste Orientierung für altersgerechte Sendungen bieten die Altersfreigaben und die damit verbundenen Sendezeiten – sie beruhen oft auf einer Bewertung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF).

    Was ist die FSF?

    Die FSF ist ein gemeinnütziger, gesetzlich anerkannter Verein, der private Fernsehveranstalter, Telemedienanbieter und Streamingdienste darin unterstützt, die Jugendschutzbestimmungen in Deutschland umzusetzen. Dazu bietet die FSF die Prüfung von Inhalten durch unabhängige Fachleute an, die Altersfreigaben und Sendezeiten festlegen, unzulässige Inhalte identifizieren und ggf. Schnitte empfehlen.

    Grundlage der Prüfung ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), der den Schutz Minderjähriger vor ungeeigneten Medieninhalten regelt. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten zu schützen, z.B. vor drastischen Gewaltdarstellungen, übermäßig ängstigenden Szenen oder fragwürdigen Vorbildern. Diese Inhalte werden mit Blick auf die Fähigkeiten der verschiedenen Altersgruppen bewertet und mit den Freigaben 6, 12, 16 oder 18 versehen. In Mediatheken oder Streamingdiensten werden diese Alterskennzeichen angezeigt, im Fernsehen sind sie mit bestimmten Sendezeiten verbunden:

    • bis 20 Uhr dürfen Inhalte gezeigt werden, die für Kinder bis 12 Jahren keine Risiken beinhalten,
    • bis 22 Uhr werden Inhalte platziert, die für unter 16-Jährige vertretbar sind,
    • bis 23 Uhr solche, die für unter 18-Jährige als angemessen eingestuft werden.

    Die Altersfreigaben sind bei vielen Anbietern darüber hinaus als technische Kennzeichen hinterlegt, die von Jugendschutzprogrammen erkannt werden können. Weitere Informationen gibt es hier auf der FSF-Webseite.

    Welche Medien bewertet die FSF?

    Die FSF prüft Inhalte aller Genres, vor allem Serien, Dokumentationen und Filme, die im Fernsehen oder auf Online-Plattformen gezeigt werden. Aber auch Werbespots und Programmtrailer, Musikvideos, Showformate, Doku-Soaps oder Reportage- und Nachrichtensendungen können jugendschutzrelevant sein und zur Prüfung eingereicht werden.

    Wie kommt eine Bewertung zustande?

    Die FSF prüft auf Antrag die Inhalte, die Fernsehsender oder Anbieter von Streamingdiensten vorlegen. Die Bewertung erfolgt in Prüfausschüssen mit drei oder fünf unabhängigen Prüferinnen und Prüfern. Diese kommen aus unterschiedlichen Fachrichtungen wie Medienbildung, Psychologie, Medienwissenschaft oder Recht. Ein Programm wird gesichtet und mögliche Risken werden diskutiert. Die Entscheidung für die angemessene Altersfreigabe wird mit einfacher Mehrheit getroffen. Nähere Informationen zur Programmprüfung finden sich auf der FSF-Webseite.

    Anhand welcher Kriterien bewertet die FSF Medien?

    Die zentralen Risikobereiche sind Gewalt, Angst und Desorientierung. Wesentlich für die Bewertung ist der Zusammenhang.

    Bei Gewaltdarstellungen geht es beispielsweise darum, ob die Gewalt im Gesamten positiv erscheint und so die Gewalt- und Konfliktbereitschaft von Kindern und Jugendlichen erhöhen könnte: Wird die dargestellte Gewalt eher befürwortet oder abgelehnt? Wird sie als etwas Faszinierendes dargestellt? Wirkt sie eher künstlich oder realistisch? Wird sie vom Bösewicht oder vom Helden bzw. von der Heldin ausgeübt? Und ist sie am Ende erfolgreich?          

    Ähnliche Fragen stellen sich auch beim Wirkungsrisiko der Desorientierung, z.B. bei Darstellungen von Vorurteilen oder Rollenklischees, von Drogenmissbrauch oder von Risikoverhalten: Erscheinen problematische Verhaltensweisen attraktiv und nachahmenswert oder werden sie kritisch kommentiert oder abgelehnt?

    Risiken einer übermäßigen Ängstigung kommen vor allem bei den unteren Altersgruppen in Betracht. Jüngere Kinder können Schreckmomente oder Bilder von Gewalt oder Verletzungen oft nicht angemessen verarbeiten oder sich von belastenden Themen wie Trennung der Eltern abgrenzen.

    Inwieweit Medieninhalte geeignet sind, Ängste auszulösen oder das Wertebild von Kindern und Jugendlichen negativ zu beeinflussen, hängt von der Fähigkeit der jeweiligen Altersgruppe ab, belastende Szenen zu verkraften und problematische Aussagen einzuordnen und zu hinterfragen. Mehr Informationen zu den Wirkungsrisiken bietet die FSF-Webseite.

    Was sollten Eltern im Zusammenhang mit FSF-Bewertungen beachten?

    Alterskennzeichnungen und Sendezeiten sind eine Orientierungshilfe, sollten aber nicht alleinige Grundlage für die Medienauswahl sein. Jedes Kind entwickelt sich individuell und hat unterschiedliche Bedürfnisse und Reifegrade. Nutzen Sie daher weitere Informationen, um einzuschätzen, ob ein Inhalt für Ihr Kind geeignet ist und seiner persönlichen Situation entspricht. Altersfreigaben sind keine Empfehlungen!

    Begleiten Sie die Mediennutzung Ihres Kindes. Sprechen Sie mit ihm über seine Medienerlebnisse und helfen Sie ihm dabei Medieninhalte zu verstehen und einzuordnen. Die Bewertungen der FSF können Sie dabei unterstützen, eine bewusste und altersgerechte Auswahl zu treffen.

    Eltern können sich mit Anmerkungen und Beschwerden zu TV- oder Streaming-Inhalten an die FSF-Beschwerdestelle richten. In begründeten Fällen wird eine Prüfung eingeleitet.

    Die Altersfreigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) – das steckt dahinter  

    Ob im Kino, auf DVDs, beim Streamen von Serien oder Fernsehen schauen – die Alterskennzeichen der FSK begegnen Kindern, Jugendlichen und Eltern häufig in ihrem Medienalltag. Was sich hinter den FSK-Bewertungen verbirgt, wie die Einstufungen Eltern bei der Auswahl geeigneter Filme unterstützen und junge Menschen vor potentiell ungeeigneten Inhalten schützen kann, erfahren Sie in diesem Artikel.

    Was ist die FSK?  

    Die FSK steht für „Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft.“ Sie ist eine deutsche Institution, die sich mit der Altersfreigabe von filmischen Inhalten auf allen Vertriebswegen wie Kino, DVD/Blu-ray und Streaming beschäftigt.  

    Die Aufgabe der FSK besteht darin, filmische Inhalte altersgerecht einzustufen und zu kennzeichnen. Dabei prüfen sie den gesamten Inhalt und die Darstellung von problematischen Aspekten wie Gewalt und Sexualität. Die Kennzeichnung mit einer Altersfreigabe erfolgt in Form von farbigen Symbolen wie „ab 0“ oder „ab 6“. Die Symbole sind z. B. auf Verpackungen wie der DVD-Hülle zu finden.  

    Die FSK-Bewertungen beruhen auf dem Jugendschutzgesetz (JuSchG). Es enthält rechtliche Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor ungeeigneten Inhalten. Die FSK ist keine staatliche Institution, sondern eine Selbstkontrolleinrichtung der Filmwirtschaft, die in Deutschland von verschiedenen Interessenverbänden unter dem Dach der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft getragen wird. Staatliche Vertreterinnen und Vertreter sind in den Prüfungen aber unmittelbar beteiligt.  

    Welche Medien bewertet die FSK?  

    Die FSK bewertet verschiedene Medien der Film- und Unterhaltungsbranche, wenn eine Prüfung beantragt wird, insbesondere   

    • Kinofilme, 
    • Filme und Serien, die im Home-Entertainment-Bereich veröffentlicht werden,  
    • Filmtrailer und Werbeclips für das Kino. 

    Nicht alle Medien werden von der FSK bewertet. Computerspiele prüft die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), für bestimmte Fernsehinhalte und Streaming-Angebote ist (auch) die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF e.V.) zuständig.  

    Wie kommt eine Bewertung zustande?   

    Die Altersbeschränkungen dienen dem Jugendschutz in Deutschland und richten sich nach der Medienkompetenz, die verschiedenen Altersgruppen von Kindern und Jugendlichen zugesprochen wird. Bei der FSK arbeiten ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer aus ganz Deutschland. Sie kommen aus unterschiedlichen Berufsfeldern, z. B. aus dem Journalismus, der Medienwissenschaft, der Pädagogik und Justiz.   

    Die Ausschussprüfungen finden bei der FSK in Wiesbaden statt. Nach der gemeinsamen Sichtung der filmischen Inhalte wird diskutiert und über die Altersfreigabe abgestimmt.  Grundlage für die Bewertung sind das Jugendschutzgesetz und die Grundsätze der FSK. Berücksichtigt werden die Handlung, die Dialoge, die Darstellung der Charaktere, die visuelle Gestaltung, bestimmte Themen wie Gewalt und Sexualität sowie die Musik.  

    Alternativ können Antragstellende nach einer Schulung ihre Inhalte mit dem FSK-Klassifizierungstool bewerten lassen. Die endgültige Entscheidung über das Prüfergebnis treffen dann die staatlichen Vertreter*innen bei der FSK. Mehr Informationen zu den Prüfverfahren finden sich in den Grundsätzen der FSK sowie auf der FSK-Website.  

    Anhand welcher Kriterien bewertet die FSK Medien?  

    Folgende Anhaltspunkte und Problembereiche haben für die jeweiligen Freigabe eine besondere Relevanz:

    • Freigabe ab 0 Jahren: Diese Inhalte sind für alle Altersgruppen unbedenklich. Positive Helden, Humor und eine schnelle Auflösung problematischer Szenen sorgen für einen entspannten Filmgenuss.   
    • Freigabe ab 6 Jahren: Die Inhalte sind für Kinder ab 6 Jahren geeignet. Es können leichte Spannungen oder Ängste vorkommen, der Film sollte aber mit einem positiven Schluss enden und die Figuren klar in Gut und Böse eingeteilt sein.   
    • Freigabe ab 12 Jahren: Kinder ab 12 Jahren dürfen diese Inhalte sehen. Es können spannende oder actionreiche Elemente vorhanden sein, aber keine übermäßige Gewalt oder explizite Darstellungen.   
    • Freigabe ab 16 Jahren: Jugendliche ab 16 Jahren können diese Filme anschauen. Hier können stärkere Gewaltdarstellungen oder sexuelle Inhalte enthalten sein. Eine Verherrlichung von Drogen und Gewalt oder übermäßige Diskriminierung von Gruppen sollten darin nicht vorkommen.  
    • Freigabe ab 18 Jahren: Diese Inhalte erhalten keine Jugendfreigabe und sind ausschließlich für volljährige Zuschauer bestimmt, da sie Gewalt, Sexualität oder andere belastende Szenen enthalten können.  

    Seit 2023 setzt die FSK eine neue Bestimmung im Jugendschutzgesetz um und ergänzt die bekannten Altersfreigaben um zusätzliche Hinweise. Diese sogenannten „Deskriptoren“ sollen die wesentlichen Gründe für die Freigabe erklären und Familien so mehr Orientierung bei der Auswahl von Filmen und Serien bieten. Nähere Informationen finden sich auf der Webseite der FSK.   

    Was sollten Eltern im Zusammenhang mit FSK-Bewertungen beachten?  

    Die Altersfreigaben der FSK dienen dem Jugendschutz, um sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche nicht durch für sie ungeeignete Inhalte beeinträchtigt werden. Die Freigaben sind verbindlich, das heißt zum Beispiel: Filme ab 12 Jahren dürfen von jüngeren Kindern im Kino nur in Begleitung eines Erwachsenen besucht werden.  

    Der Staat legt nicht fest, welche Filme Kinder zu Hause anschauen dürfen. Eltern können ihren Kindern auch Medien zugänglich machen, die nicht für ihr Alter freigegeben sind. Sie dürfend dabei ihre Erziehungspflicht nicht vernachlässigen:  

    • Beachten Sie die Altersfreigaben, denn sie bieten hierbei eine hilfreiche Orientierung!  
    • Wichtig: die FSK-Angaben sind keine pädagogischen Empfehlungen. Sie geben keine Auskunft darüber, ob Kinder die Inhalte bereits verstehen. Wählen Sie altersgerechte Medien nach dem individuellen Entwicklungsstand Ihres Kindes aus.  
    • Informieren Sie sich auf der Webseite der FSK über die Begründungen für die Einstufungen von Filmen und Serien.   
    • Berücksichtigen Sie pädagogische Empfehlungen, wie die von FLIMMO für Filme, Serien und Fernsehprogramme.  

    Die Altersfreigaben der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) – das steckt dahinter

    Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist die freiwillige Selbstkontrolle der Games-Branche. Sie ist zuständig für die Prüfung zur Alterseinstufung von digitalen Spielen in Deutschland.

    Was macht die USK?

    Die USK ist sowohl nach dem Jugendschutzgesetz des Bundes als auch nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder als zuständige Selbstkontrolle anerkannt. Im Bereich des Jugendschutzgesetzes erteilen staatliche Vertreter*innen auf Empfehlung von unabhängigen Jugendschutzsachverständigen am Ende eines USK-Verfahrens die gesetzlichen Alterskennzeichen.

    Darüber hinaus vergibt die USK Alterskennzeichen innerhalb des internationalen IARC-Systems (International Age Rating Coalition) für Online-Spiele und Apps. Zudem unterstützt die USK Unternehmen aus der Games-Branche bei der Einhaltung und Weiterentwicklung des Jugendschutzes im Gaming-Bereich, zum Beispiel im Bereich des technischen Jugendschutzes und engagiert sich im Bereich der Medienbildung, unter anderem mit Initiativen wie dem Elternguide.online.

    Wie wird ein Spiel geprüft und wer entscheidet über die Altersfreigabe?

    Die zur USK-Prüfung beantragten Spiele werden durch dafür geschulte ehrenamtliche Sichterinnen und Sichter komplett durchgespielt und danach einem von der Games-Branche unabhängigen Prüfgremium präsentiert. Das Prüfgremium besteht aus vier Jugendschutzsachverständigen und einer Ständigen Vertretung der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB). Die Jugendschutzsachverständigen stammen aus der Wissenschaft, der Medienpädagogik, aus kirchlichen Einrichtungen und Jugendeinrichtungen, die Erfahrungen in der Arbeit mit Medien sowie mit Kindern und Jugendlichen haben. Nach ausführlicher Diskussion empfehlen die Jugendschutzsachverständigen eine Altersfreigabe. Die Ständige Vertretung der OLJB kann diese Altersfreigabe übernehmen oder Berufung einlegen. Anschließend nimmt die USK das Prüfergebnis entgegen und teilt es den Antragstellenden mit. Wenn diese ebenfalls nicht in Berufung gehen und so eine erneute Prüfung auslösen, erhält das Spiel das gesetzliche Alterskennzeichen durch die Ständige Vertretung der OLJB bei der USK.

    Im Online-Bereich vergibt die USK Alterskennzeichen im Rahmen des internationalen Systems IARC (International Age Rating Coalition). Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss der verschiedenen verantwortlichen Organisationen, zur weltweiten Altersbewertung wie beispielsweise ESRB (Entertainment Software Rating Board) in den USA, PEGI (Pan European Game Information) in Europa, ClassInd (Classificação Indicativa) in Brasilien, GRAC (Game Rating and Administration Commitee) in Südkorea, ACB (Australian Classification Board) in Australien und die USK in Deutschland. Bei IARC durchlaufen die Anbieter von Online-Spielen und Apps einen Fragebogen zu jugendschutzrelevanten Inhalten. Aus den jeweiligen Eingaben wird dann eine Alterseinstufung nach den Vorgaben und Kriterien der jeweiligen nationalen Selbstkontrolle (für Deutschland die USK) ausgegeben. In allen an dieses System angeschlossenen Vertriebsplattformen sind damit Alterskennzeichen der USK verfügbar. Zu den angeschlossenen Systemen gehören unter anderem der Google Playstore, der Nintendo eShop, der Xbox Store, der Sony Playstation Store und der Oculus Store.

    Nach welchen Kriterien werden digitale Spiele geprüft?

    Für die Alterseinstufung von digitalen Spielen gibt es festgelegte Kriterien. Diese Leitkriterien werden durch den Beirat der USK, der sich aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen zusammensetzt, beschlossen und angepasst. Die Leitkriterien dienen als Grundlage für die Prüfgremien bei der Einschätzung der Risiken einer möglichen Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen beim Spielen nicht altersgemäßer Spiele. Sie unterstützen bei der Entscheidungsfindung.

    Im Fokus steht die Wirkungsvermutung, also inwiefern Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigen oder sogar gefährden könnten. Dazu gehören unter anderem Kriterien wie die Atmosphäre im Spiel, Gewalt oder Handlungsdruck. Seit 2023 werden auch sogenannte „Nutzungsrisiken“, beispielsweise Funktionen wie Chats, In-Game-Käufe oder Standortweitergabe bei der jugendschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt und können Einfluss auf die Altersfreigabe haben. Mehr Informationen zu den Leitkriterien der USK finden sich auf der Webseite der USK.

    Welche Alterskennzeichen gibt es?

    Bei den vergebenen Alterskennzeichen gibt es die USK 0 (Freigegeben ohne Altersbeschränkung), die USK 6, USK 12, USK 16 und die USK 18 (keine Jugendfreigabe).

    • USK 0: Spiele ohne Altersbeschränkung (USK 0) dürfen aus der Sicht des Jugendschutzes keine beeinträchtigenden Inhalte für Kinder enthalten.
    • USK 6: Spiele mit einem Alterskennzeichen USK 6 sind in der Regel bereits spannender und wettkampfbetonter.
    • USK 12: Spiele mit dem Alterskennzeichen USK 12 können schon deutlich kampfbetonter oder düsterer gestaltet sein.
    • USK 16: Spiele mit einem Alterskennzeichen USK 16 zeigen häufig realitätsnahe Gewalthandlungen, bewaffnete Kämpfe mit einer Rahmenhandlung (Story) oder militärische Missionen und sind daher nicht für Kinder geeignet.
    • USK 18: Diese Spiele sind nur für Erwachsene gedacht, da sie jugendbeeinträchtigend wirken können.

    Seit Januar 2023 enthalten die Alterskennzeichen der USK zusätzliche Hinweise zu den Gründen der Altersfreigabe sowie zu vorhandenen Online-Funktionen im Spiel. Somit erkennen Eltern auf einen Blick, welche Gründe zur Altersfreigabe geführt haben (beispielsweise „Comic-Gewalt“ oder „Handlungsdruck“) und welche Risiken bei der Mediennutzung im Auge behalten werden sollten (beispielsweise „Chats“, „In-Game-Käufe“ oder „Standortweitergabe“). Die Hinweise sind auf der Rückseite der Spieleverpackung, auf den entsprechenden Online-Plattformen sowie in der USK-Titeldatenbank zu finden.

    Was bedeuten die USK-Alterskennzeichen für Familien?

    Grundsätzlich regelt der Staat mit seinen Alterskennzeichen nicht, wie und welche Medieninhalte Eltern zu Hause ihren Kindern zugänglich machen. Eltern sollten ihren Kindern jedoch nur solche Spiele geben oder erlauben zu spielen, die eine passende Altersfreigabe haben. Die Kennzeichen geben jedoch keine Auskunft über den Schwierigkeitsgrad eines Spiels oder die jeweilige pädagogische Eignung. Eine pädagogische Beurteilung zu digitalen Spielen bietet zum Beispiel der vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Spieleratgeber NRW.

    Drei Eltern-Tipps der USK:

    • Achten Sie auf die USK-Alterskennzeichen und Zusatzhinweise: Diese geben Auskunft über die Unbedenklichkeit eines Spiels für bestimmte Altersgruppen und informieren gleichzeitig über mögliche Zusatzfunktionen.
    • Nutzen Sie technische Jugendschutzeinstellungen: Innerhalb der Spiele sowie auf vielen gängigen Plattformen, Konsolen oder Geräten können Funktionen wie Chats oder Kaufmöglichkeiten eingeschränkt oder deaktiviert werden.
    • Spielen Sie mit: Spielen Sie das Spiel anfänglich gemeinsam und bleiben Sie darüber im Gespräch. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, die Faszination Ihres Kindes für digitale Spiele nachzuvollziehen. Auch fördert es ganz nebenbei Ihre eigene Medienkompetenz!

    Virenscanner – auch für das Smartphone? 

    Wer einen Computer hat, nutzt meist auch ein Anti-Virusprogramm. Schließlich drohen über das Internet ständig Gefahren wie Spam-Mails oder Fake-Gewinnspiele. Doch ist es auch bei Smartphones wichtig, sich ich ein Antivirus-Programm zu installieren? Wie sinnvoll das für Android– und iOS-Handys ist und welchen Schutz Virenscanner-Apps bieten, darum geht es in diesem Artikel.  

    Was sind Virenscanner? 

    Ein Virenscanner erkennt Viren und Malware (engl. für „malicious“ = schädlich und „Software“) und beseitigt sie, bevor sie dem Gerät Schaden zufügen können. Dafür überprüft der Virenscanner anhand von Steckbriefen, ob sich auf dem Gerät bereits bekannte Malware befindet. Außerdem analysiert der Virenscanner alle Apps und Prozesse. Stellt er verdächtiges Verhalten fest, verbannt er die betroffene App in einen Quarantänebereich, wo sie keinen Schaden anrichten kann. 

    Android-Geräte besser schützen 

    Android von Google gehört zu den weltweit am häufig genutzten Betriebssystemen. Deshalb sind Android-Geräte ein beliebtes Ziel von Hack-Angriffen. Der Google Play Store überprüft zwar die meisten Apps, trotzdem finden sich immer wieder bösartige Apps zum Download. Auch das vorinstallierte Anti-Virus-Programm Google Play Protect liefert keinen hundertprozentigen Schutz. Wer keine regelmäßigen Software-Updates macht oder in Kontakt mit schadhafter Software kommt, läuft Gefahr, sich einen Virus einzufangen.  

    Hersteller bekannter Antivirus-Programme für den PC wie Avast, Avira, McAfee oder Norton bieten für Android-Geräte Antiviren-Apps mit unterschiedlichem Angebot an. Es gibt sowohl kostenfreie als auch kostenpflichtige Antivirenscanner für Android. Manche mit und andere ohne Werbung. Einige Apps bieten nur die wichtigsten Funktionen wie einem Malware-Scanner oder sicheres Browsen. Andere Apps bieten darüber hinaus Leistungen wie den Call Blocker zum Blockieren unerwünschter Anrufe oder eine VPN-Verbindung zum anonymen Surfen. Diese Zusatzfunktionen sind oft als kostenpflichtige In-App-Käufe verfügbar. Aktuelle Testergebnisse gängiger Android-Virenscanner finden sich auf der Webseite von AV Test

    iOS-Geräte sind gut geschützt 

    Wer ein iOS-Smartphone von Apple verwendet, benötigt keine Antivirenscanner-App. Apple verfügt über stärkere Sicherheitsmechanismen als Android. Da die Verbreitung des Betriebssystems gering ist, lohnt sich der Angriff für Kriminelle kaum. Der einzige Weg zum Download von Apps führt über den Apple App Store. Apple selbst prüft alle Apps aus dem Store vorab. Im App Store befinden sich fast keine Antivirenscanner-Apps. Denn das Betriebssystem ist so gebaut, dass Apps nicht auf andere Apps zugreifen können. Apple-Nutzer*innen sind aber nicht gegen Phishing-Mails, Kettenbriefe und andere Betrugsmaschen geschützt. Deshalb ist es wichtig, regelmäßig Software-Updates durchzuführen. Neben Wachsamkeit kann es außerdem Sinn machen, eine Schutz-App zu installieren mit Funktionen wie WLAN-Scanner, Phishing-Warnungen oder einer Anti-Diebstahl-Funktion. 

    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser 

    Wenn Kinder und Jugendliche ihr erstes Smartphone bekommen, sollte es so sicher wie möglich sein. Dazu gehört auch der Schutz vor Viren. Doch Vorsicht: Kein Virenscanner ersetzt den kritischen Umgang mit E-Mails, Apps und Co. Informieren Sie sich, wie Sie das Smartphone Ihres Kindes sicherer machen können. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über einen vorsichtigen Umgang mit persönlichen Daten und Passwörtern. Erklären Sie Ihrem Kind, wie es Betrugsfallen im Netz erkennen, Apps nur aus anerkannten Stores herunterladen und die App-Berechtigungen überprüfen sollte.  

    Wenn Sie sich für eine Antiviren-App entscheiden: installieren Sie die App gemeinsam und gehen Sie die App-Einstellungen mit Ihrem Kind durch. Machen Sie Ihrem Kind klar, dass keine Technik lückenlos funktioniert und es weiter wachsam sein muss, wenn es per Smartphone mit dem Internet verbunden ist.

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