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Stories bei Instagram, WhatsApp und Co.

Instagram, Snapchat und WhatsApp werden von vielen Jugendlichen genutzt. Alle diese Dienste bieten eine besonders beliebte Funktion: das Erstellen sogenannter Stories. Snapchat hatte sie zuerst, aber seit Instagram kennt sie eigentlich jeder Teenie.

Was ist eine Story?

Die „Story“ ist dafür da, aktuelle Erlebnisse mit anderen zu teilen. Man postet kein einzelnes Fotos im Chat oder in seinem Kanal, sondern lädt Fotos oder Videos in einer Story hoch, die in einer automatisch ablaufenden Folge angezeigt werden. Abonnenten oder Kontakte können sie meistens nur für 24 Stunden sehen.

Man kann seine Story mit allerlei Mitteln verzieren – je nach Talent und Geschmack.  Die oben genannten Apps bieten hierbei ähnliche Möglichkeiten, wie Beschriftung, Emojis, Ortsmarkierungen, Verlinkung von Personen, Filter, lustige Sticker oder sogar Umfragen.

Was ist daran so spannend?

Stories wirken oft sehr realitätsnah bzw. nah dran am Leben anderer. Es kann besonders spannend sein zu sehen, was beim Lieblingsinfluencer und Freundinnen gerade los ist. Wenn man gerade etwas Spannendes oder Schönes erlebt, das man gerne mit seinen Freunden oder Followern teilen möchte, ist die Story ein beliebtes Mittel. Denn mit Bildern und Videos kann eine kleine Geschichte erzählt werden.

Was sollte man unbedingt beachten?

Da Stories sich nach 24 Stunden selbst löschen, ist die Hemmschwelle niedriger, auch mal eher unvorteilhafte, peinliche und private Bilder oder Videos von sich zu veröffentlichen. Hier gilt die Regel: Erst denken, dann posten! Es sollten nur Bilder und Clips veröffentlicht werden, die auch problemlos in der Zeitung oder im Fernsehen zu sehen sein könnten.

Aber auch die Möglichkeiten der Story-Funktion können die Privatsphäre gefährden: Mit der Ortsmarkierung lässt sich nachverfolgen, wo man sich gerade befindet. So können schnell unangenehme oder gefährliche Situationen entstehen, wenn z. B.  jemand zu dem verlinkten Ort kommt und Ihre Tochter oder Ihren Sohn aufsucht.

Hier hilft es, Regeln zu vereinbaren. Klare Regeln, was und wann gepostet wird, schaffen Orientierung. Es muss nicht immer im selben Moment sein, in dem ein Foto entsteht! Überlegen Sie, ob Sie mit der Familie handyfreie Zonen einrichten, in denen man das Familienleben ungestört und privat verbringt.

Um die Privatsphäre zu schützen, sollten Sie darauf achten, dass das Konto Ihres (minderjährigen) Kindes auf privat gestellt ist. So können seine Stories nur von den eigenen Followerinnen gesehen werden. Am besten legen Sie das Benutzerkonto gemeinsam mit Ihrem Kind an, richten die Privatsphäre-Einstellungen ein und prüfen die Sicherheitseinstellungen.

Sprechen Sie ganz offen über die möglichen Gefahren durch unüberlegtes Posten, damit Ihr Kind Verhaltensregeln nachvollziehen kann. Ihr Kind weiß dann, dass Sie als Eltern im Falle von Cybermobbing, Belästigung oder verstörenden Inhalten die ersten Ansprechpartner sind.

Auch die Inhalte aus den Stories der Lieblingsinfluencerinnen und Freunde Ihres Kindes sollten kritisch hinterfragt werden. Sprechen Sie mit ihm darüber und überlegen Sie gemeinsam, wie kalkuliert ein Schnappschuss bei Stars und Influencern wohl entsteht.

Aufgepasst: Rechtliche Hinweise für die Social-Media-Nutzung

Instagram, WhatsApp, YouTube – das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer Social Media nutzt, sollte sich einiger rechtlicher Bedingungen bewusst sein, die es beim Hochladen von Fotos, Teilen von Artikeln und dem Schutz der eigenen Daten zu beachten gibt. Sie als Eltern sollten Ihre Kinder frühzeitig mit den Regeln im Netz vertraut machen und mit gutem Beispiel vorangehen.

Datenschutz – Meine eigenen Daten

Wenn Sie Ihr Kind bei den ersten Schritten im Internet begleiten, können Sie es altersgerecht an einen richtigen Umgang mit personenbezogenen Daten heranführen. Beim Verstehen helfen anschauliche Vergleiche: Ihr Kind möchte nicht, dass sein Geheimnis in der Klasse ausgeplaudert wird. Dann sollte es so wenig Leuten wie möglich davon erzählen – auch nicht bei WhatsApp. Empfehlen Sie Ihrem Kind, so wenig wie möglich von sich im Netz preiszugeben und sich jedes Mal vorher zu fragen, ob es wirklich nötig ist, diese Information zu teilen. Das gilt für den vollständigen Namen, die Telefonnummer, Adresse oder das Geburtsdatum, aber auch für Bilder, Videos, Messenger-IDs, standortbezogene Daten oder Passwörter. Auch persönliche Daten anderer Personen dürfen nicht einfach weitergegeben werden.

Erklären Sie Ihrem Kind, welche Berechtigungen es bestimmten Apps geben sollte und welche lieber nicht. Zum Beispiel braucht nicht jede App unbedingt die Standortinformation oder Zugriff auf das Mikrofon. Sehen Sie sich deshalb unbedingt zusammen die Voreinstellungen in jeder App an, die Sie oder Ihr Kind zum ersten Mal nutzen und deaktivieren Sie diese.

Urheberrecht – Die Rechte von anderen

Vor allem bei YouTube und TikTok finden sich zahlreiche Inhalte, die Personen zwar hochgeladen, aber nicht selbst erschaffen haben. Sie besitzen häufig nicht die Rechte an den Inhalten. Solche geschützten Werke sind im urheberrechtlichen Sinne z. B. Musikstücke, Filme, Texte, Fernsehsendungen, Computerprogramme oder Grafiken. Es kann problematisch sein, solche Inhalte öffentlich ins Netz zu stellen und Klagen mit sich bringen. Häufig ist die private Nutzung ohne Zustimmung erlaubt. Grundsätzlich gilt aber die Regel: Wer fremde Werke online stellen will, muss den Rechteinhaber fragen. Das gilt für das Lieblingslied, das Ihre Tochter in ihrem Tanzvideo auf YouTube stellen möchte ebenso wie für ein Bild vom Lieblingsfußballspieler, das Ihr Sohn für seinen Instagram-Account ausgesucht hat.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Ihre Kinder und Sie nichts mehr ins Netz stellen dürfen, was sie nicht selbst erschaffen haben. Es gibt zahlreiche Inhalte im Netz, die eine freie Lizenz haben und so von jedem genutzt und verbreitet werden dürfen. Häufig erkennt man diese auch am CC-Logo. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag.

Recht am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild ist Teil des Persönlichkeitsrechts, das jedem zusteht – auch minderjährigen Kindern. Es besagt, dass eine Abbildung, bspw. ein Foto, nur verbreitet oder veröffentlicht werden darf, wenn die Person, die darauf zu sehen ist, ihre Einwilligung gegeben hat. Das gilt auch für Fotos von Ihrem Kind. Das betrifft die Veröffentlichung eines Fotos in einem Sozialen Netzwerk ebenso wie das Verschicken per Messenger-App.

Vereinbaren Sie Regeln in der Familie und mit Freunden, was das Weiterleiten von Fotos angeht. Gehen Sie außerdem die Einstellungsmöglichkeiten der Apps durch, über die Sie Fotos verschicken oder sogar veröffentlichen. Prüfen Sie, wer Ihre Fotos, z. B. in Storys oder Ihrem Profilbild, sehen kann und nutzen Sie die Privatsphäre-Einstellungen.

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