In vielen Familien ist die Woche streng durchgeplant mit Kindergarten, Schule, Arbeit, Arztterminen, Sport und und und. Da bleibt manchmal kaum Zeit für anderes. Umso praktischer, wenn man Dinge von zu Hause aus erledigen kann, wie zum Beispiel Online-Shopping. Einkaufen über das Internet ist äußerst beliebt und gehört zum Alltag vieler Menschen. Klar, gemütlich von der Couch aus und ohne Menschengedränge lassen sich die Geschenke für Weihnachten viel entspannter besorgen als in überfüllten Einkaufszentren. Vor allem in den Wochen und Tagen vor Feiertagen locken Online-Händler mit Angeboten und Rabatten.
Ihr Kind wächst mit der Selbstverständlichkeit auf, dass Produkte mit einem Mausklick über das Internet bestellt werden können. Vor allem für Jugendliche ist es sehr verlockend und einfach, eigenständig Bestellungen abzusenden. Dabei haben sie aber nicht unbedingt ein Gefühl dafür, dass Geld ausgegeben wird, weil sie es nicht in der Hand haben. Das ist bei In-App-Käufen nicht anders als beim Online-Shopping. Als Eltern sollten Sie mit Ihrem Kind darüber sprechen, dass man auch übers Internet bewusst einkaufen und einige Dinge beachten sollte.
Nur wer volljährig ist, ist auch vollständig geschäftsfähig. Das bedeutet, dass Kinder unter 18 Jahren nur im Rahmen ihres Taschengeldes einkaufen und Verträge abschließen dürfen. Mehr Informationen darüber gibt die Verbraucherzentrale.
Um online einkaufen zu können, braucht man neben einem Konto beim jeweiligen Shop häufig eine Kreditkarte oder ein Paypal-Konto. Dazu muss man aber ebenfalls volljährig sein. Seiten wie Amazon u. ä. prüfen das Alter bei der Anmeldung aber nicht sicher nach. Sie sollten also darauf achten, dass Ihr Kind keinen Zugriff auf Ihre Kreditkartendaten hat. Auch wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter online auf Rechnung bestellt, ist die Bestellung – also der Kaufvertrag – nur rechtsverbindlich, wenn Sie sie vorher oder nachträglich genehmigt haben.
Informieren Sie Ihr Kind darüber. Am besten ist es, wenn Sie nur gemeinsam im Internet einkaufen.
Gerade vor Feiertagen wie Weihnachten oder an speziellen Aktionstagen wie dem Black Friday locken Online-Händler mit Sonderangeboten zu unterschiedlichen Produkten. Oft wird mit Tricks gearbeitet, z. B. wird dem Sonderpreis die unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers gegenübergestellt, die allerdings selten von einem Händler verlangt wird. Durch zeitlich begrenzte Sonderrabatte wird der Verbraucher unter Druck gesetzt, sofort kaufen zu müssen. Vor allem Kinder und Jugendliche könnten sich von diesen Angebotsfristen stark beeinflussen lassen.
Außerdem gibt es immer mehr unseriöse und betrügerische Online-Shops, die kaum von echten Shops zu unterscheiden sind. Nehmen Sie solche Anbieter genau unter die Lupe und recherchieren Sie Erfahrungen anderer Kunden. Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, so dass es, sobald es alt genug ist, nicht auf Betrüger hereinfällt. Denn schnell kann ein Einkauf bei einem Fake-Shop zu einer Abzockfalle mit finanziellen Verlusten werden. Tipps, wie man Fake-Shops erkennt, gibt es ebenfalls bei der Verbraucherzentrale.
Nur weil Online-Shopping so einfach und schnell geht, heißt es nicht, dass alles über das Internet bestellt werden muss. So können die Batterien auch im Supermarkt oder das Buch in der Buchhandlung um die Ecke gekauft werden. Machen Sie Ihrem Kind bewusst, dass hinter jeder Bestellung ein langer Zustellprozess steht. Das bedeutet nicht nur viel Aufwand für viele Menschen, sondern ist bei vielen Bestellungen auch schlecht für die Umwelt. Bestellen Sie nur die Ware und die Menge, die Sie benötigen, um überflüssige Lieferungen und aufwendige Retouren zu vermeiden. Weiterhin ist es wichtig, dass Ihr Kind lernt, sich nicht von Rabatten und Schnäppchen-Angeboten locken zu lassen. Vor jedem Kauf sollte sich daher die Frage gestellt werden, ob die angebotenen Produkte wirklich gebraucht werden.