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03.12.2024

Alterseinstufungen von Medien – Wer steckt dahinter?

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0-17 Jahre
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Photothek/Ute Grabowsky

FSK, USK, PEGI, FSF und FSM – das alles sind Abkürzungen für Einrichtungen des Jugendmedienschutzes, sogenannte Selbstkontrollinstanzen. Ihre Logos und Alterseinstufungen begegnen Eltern überall: in App-Stores, bei Streamingdiensten, auf DVDs oder in Fernsehprogrammen. Wir erklären, wer oder was genau dahintersteckt.

Wie funktioniert der Jugendschutz?

Das Jugendschutzgesetz und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag regeln, dass Medien die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht gefährden dürfen – etwa durch Gewalt oder andere kritische Inhalte. Altersgrenzen wie ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahren helfen dabei, Inhalte entsprechend einzuordnen.

Die Prüfung erfolgt durch verschiedene Selbstkontrollinstanzen:

  • FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft): Filme im Kino oder auf DVD/Blu-ray etc.
  • USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle): Digitale Spiele
  • FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V.): TV-Inhalte und fernsehähnliche Inhalte im Internet
  • FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V.): Onlinemedien
  • PEGI (Pan European Games Information): Videospiele auf europäischer Ebene. Häufig tauchen diese zusätzlich zu USK-Kennzeichen auf. PEGI nutzt teils andere Alterseinstufungen als in Deutschland. Für den deutschen Markt sind die USK-Kennzeichen bedeutender, da sie sich am hier geltendes Recht orientieren.

Altersmarkierungen und Medienzugang

  • Streaming-Dienste: Anbieter wie Netflix oder Amazon Prime Video übernehmen die Altersfreigaben der FSK oder legen die Altersstufe selbst fest. Mit Kategorien wie „ab 6“ oder „ab 12 Jahren“ können Eltern einschätzen, welche Inhalte geeignet sind. Zusätzlich bieten viele Plattformen Kinderprofile und PIN-Schutz, um ungeeignete Inhalte zu blockieren.

Tipp: FSK-Angaben helfen bei der Einschätzung, ob ein Inhalt grundsätzlich für Jugendliche freigegeben ist. Sie sind keine Empfehlung und helfen nicht dabei zu entscheiden, ob Ihr Kind den Inhalt emotional verarbeiten kann. Plattformen wie FLIMMO bieten ergänzende pädagogische Empfehlungen.

  • Apps und mobile Medien: In App-Stores sind Altersfreigaben (z. B. „ab 3“, „ab 12“) ebenfalls Pflicht. Sie berücksichtigen unter anderem Werbung, Datenschutz und In-App-Käufe. Eltern können beispielsweise mit Jugendschutzfunktionen in den Betriebssystemen von iOS oder Android sicherstellen, dass nur geeignete Apps installiert und genutzt werden. Es gibt übrigens unterschiedliche Altersmarkierungen in den App-Stores: Im Google Playstore findet man die USK-Kennzeichnungen, Apple wiederum legt seine Altersmarkierungen im App Store selbst fest.

Tipp: Plattformen wie der Spieleratgeber NRW bewerten Apps nicht nur nach Alter, sondern auch nach ihrem pädagogischen Wert.

  • Gaming-Plattformen: Computerspiele werden in Deutschland durch die USK geprüft. Für Eltern bieten Konsolen und PC-Plattformen Schutzmaßnahmen wie Spielzeitlimits, Altersfilter und die Sperrung von Chats.

Tipp: Prüfen Sie Alterseinstufungen und besprechen sie gemeinsam mit ihrem Kind, welche Inhalte sinnvoll sind.

Was sollten Eltern beachten?

Bei den Alterseinstufungen handelt es sich um eine Maßnahme des Jugendschutzes. Es geht darum, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung nicht zu beeinträchtigen, z. B. durch die Darstellung von Gewalt oder von sexuellen Handlungen. Die Altersfreigaben sind verbindlich. Ein Spiel ab 18 darf nicht an Jüngere verkauft werden und Filme, die ab 12 sind, dürfen in Kinos nicht von jüngeren Kindern ohne erwachsene Begleitperson besucht werden.

In den eigenen vier Wänden ist das etwas anders: Der Staat regelt grundsätzlich nicht, welche Medieninhalte Ihr Kind zu Hause schauen darf. Sie dürfen ihrem Kind mediale Inhalte zugänglich machen, die nicht für sein Alter freigegeben sind. Dabei darf aber die Erziehungspflicht nicht verletzt werden. Sie müssen einschätzen, wie Ihr Kind mit bestimmten Inhalten umgeht und ob es diese verarbeiten kann. Die Alterseinstufungen bieten eine gute Orientierung! FSK-, USK- und FSF-Angaben geben keine Auskunft darüber, ob Kinder die Inhalte schon verstehen und sie aus pädagogischer Sicht für ein bestimmtes Alter empfohlen werden. Auf den Internetseiten der Selbstkontrollen lassen sich allerdings die einzelnen Begründungen eingeordneter Filme, Serien und Spiele nachlesen. Zusätzlich sollten Sie sich pädagogische Empfehlungen anschauen, wie für Games den Spieleratgeber NRW und spielbar.de und für Filme, Serien und Fernsehprogramme das Angebot von FLIMMO.

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