FSK, USK, PEGI, FSF und FSM – das alles sind Abkürzungen für Einrichtungen des Jugendmedienschutzes, sogenannte Selbstkontrollinstanzen. Deren Logos und Alterseinstufung sind auf DVDs, in App-Stores, neben Inhaltsangaben bei Streamingdiensten oder in der Fernsehzeitschrift zu finden. Doch was genau steckt dahinter?
Der Jugendschutz wird in Deutschland rechtlich durch das Jugendschutzgesetz und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geregelt. Darin ist unter anderem festlegt, dass Medien und ihre Inhalte die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht gefährden dürfen, z. B. durch die Darstellung von Gewalt oder anderen kriminellen Handlungen. Es wurden Altersgrenzen festgelegt, nach denen Medieninhalte eingeordnet werden – je nachdem, was darin zu sehen ist. Dazu werden viele Medien offiziell geprüft. Es muss gekennzeichnet werden, ob ein Film, eine Serie oder ein Spiel ab 0, 6, 12, 16, oder 18 Jahren freigegeben wird. Beim Prüfen von Spielen z. B. werden diese erst völlig durchgespielt und danach vor einem Prüfgremium von Expert*innen des Jugendschutzes präsentiert. Danach wird unter Berücksichtigung vieler Kriterien entschieden, welche Altersfreigabe ein Spiel bekommen soll.
Für die Prüfung von Medien sind in Deutschland unterschiedlichen Stellen verantwortlich. Jede Branche hat eine eigene sogenannte Einrichtung der Selbstkontrolle:
Auf europäischer Ebene gibt es noch PEGI (Pan European Games Information) für die Kennzeichnung von Spielen. Häufig tauchen diese zusätzlich zu USK-Kennzeichen auf. PEGI nutzt zum Teil andere Alterseinstufungen als in Deutschland und gibt zusätzlich Hinweise auf den Inhalt der Spiele.
Bei den Alterseinstufungen handelt es sich um eine Maßnahme des Jugendschutzes. Es geht darum, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung nicht zu beeinträchtigen, z. B. durch die Darstellung von Gewalt oder von sexuellen Handlungen. Die Altersfreigaben sind verbindlich. Ein Spiel ab 18 darf nicht an Jüngere verkauft werden und Filme, die ab 12 sind, dürfen in Kinos nicht von jüngeren Kindern ohne erwachsene Begleitperson besucht werden.
In den eigenen vier Wänden ist das etwas anders: Der Staat regelt grundsätzlich nicht, welche Medieninhalte Ihr Kind zu Hause schauen darf. Eltern dürfen ihren Kindern mediale Inhalte zugänglich machen, die nicht für ihr Alter freigegeben sind. Dabei darf aber die Erziehungspflicht nicht verletzt werden. Sie müssen einschätzen, wie Ihr Kind mit bestimmten Inhalten umgeht und ob es diese verarbeiten kann. Die Alterseinstufungen bieten eine gute Orientierung! FSK-, USK- und FSF-Angaben geben keine Auskunft darüber, ob Kinder die Inhalte schon verstehen und sie aus pädagogischer Sicht für ein bestimmten Alter empfohlen werden. Auf den Internetseiten der Selbstkontrollen lassen sich allerdings die einzelnen Begründungen eingeordneter Filme, Serien und Spiele nachlesen. Zusätzlich sollten Sie sich pädagogische Empfehlungen anschauen. Wir empfehlen für Games den Spieleratgeber NRW und spielbar.de und für Filme, Serien und Fernsehprogramme das Angebot von FLIMMO.