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25.05.2021

Das neue Jugendschutzgesetz

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So wie es eine Straßenverkehrsordnung gibt, die gesetzliche Regeln vorgibt, so dass sich alle Fußgänger, Autofahrerinnen, Radfahrer und andere so sicher wie möglich im Verkehr bewegen können, gibt es auch Gesetze für die Medienwelt. Kinder und Jugendliche sollen besonders geschützt werden. Dafür gibt es das sogenannte Jugendschutzgesetz.

Kinder und Jugendliche in einer digitalisierten Welt

Die reformierte Fassung des Jugendschutzgesetzes, kurz JuSchG, regelt u. a., wie Medien heute gestaltet sein müssen, damit Kinder und Jugendliche bei ihrer Nutzung keinen Gefahren ausgesetzt werden. Medienanbieter müssen sich daran halten, sonst drohen ihnen Strafen. Das ist aber gar nicht so einfach, weil es ein deutsches Gesetz ist und das Internet keine Ländergrenzen kennt. Wenn die Anbieter bestimmter Angebote ihren Sitz in Deutschland haben, müssen sie aber diesen Regeln folgen.

Die wichtigsten Regelungen

Anbieter werden zu Voreinstellungen verpflichtet, die Kinder und Jugendliche insbesondere vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexualisierter Ansprache („Cybergrooming“), Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen. 

Immer mehr Apps haben deshalb schon verbesserte Jugendschutzeinstellungen, z. B. TikTok und Instagram. Aber es ist schwierig, bestimmte Schutzmaßnahmen umzusetzen, weil es technisch kompliziert ist, das tatsächliche Alters des Nutzenden sicher abzufragen.

Die Neuregelung des Gesetzes sieht nun auch verlässliche einheitliche Alterskennzeichen für Spiele und Filme vor, die online genutzt werden. Außerdem wird die Einordnung nicht mehr nur an den Inhalten festgemacht, sondern auch bezogen auf mögliche Interaktionsrisiken wie z. B. Cybergrooming und Kostenfallen.

Bisher galten die bekannten Alterskennzeichnungen wie USK und FSK nur für Spiele und Filme, die auf sogenannten Trägermedien (wie CD-Roms oder Videokassetten) erhältlich waren. Online-Anbieter mussten bisher keine Altersangaben machen. 

Kinder und Jugendliche sollen sich einfach Hilfe suchen und beschweren können, wenn sie sich während der Mediennutzung bedroht oder bedrängt fühlen.

Die neue Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz soll dafür sorgen, dass diese Regelungen auch wirklich durchgesetzt werden. Einrichtungen wie die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. haben Online-Beschwerdestellen eingerichtet, an die sich junge Mediennutzende, aber auch Erwachsene, wenden können, um illegale oder jugendgefährdene Inhalte zu melden.

Orientierung für Eltern

Die Erneuerung des Jugendschutzgesetz war wichtig, um gesetzliche Regelungen an die Medienrealität von Kindern und Jugendlichen anzupassen. Das Gesetz kann für Sie als Eltern eine wichtige Orientierung sein und bietet in einem gewissen Rahmen Schutz – soweit die Anbieter den dort festgelegten Pflichten nachkommen. Leider kann nicht sichergestellt werden, dass das immer der Fall ist. Außerdem passt ein Rahmen nicht individuell zu jedem Kind. Deshalb sollten Sie Ihr Kind vor allem in den jüngeren Jahren sehr eng bei seiner Mediennutzung begleiten. Je älter es wird, desto mehr Freiraum braucht Ihr Kind. Bleiben Sie trotzdem im Gespräch über seinen Medienumgang. Nur so können Sie helfen, wenn es trotz Schutzmaßnahmen unangenehme Erfahrungen im Netz macht oder etwas nicht versteht.

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