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15.09.2022

Kinderfotos im Netz

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© photothek.net

Kinderfotos sind toll! Sie zeigen ohne große Worte, wie bunt, lustig, spannend und chaotisch der Alltag mit Kindern sein kann. Dank Smartphone lassen sich schöne Momente einfach und schnell festhalten und an Familie und Freunde weitergeben. In wenigen Sekunden ist der süße Schnappschuss vom Baby mit dem ersten Brei im Gesicht über Facebook, Instagram oder WhatsApp geteilt.

Süße, lustige Fotos – aus kinderrechtlicher Sicht oft bedenklich

Was Eltern süß finden und mit der Welt teilen, kann für Kinder (später) durchaus unangenehme Folgen haben. Auch wenn Ihnen als Eltern alle Fotos Ihres Kindes gefallen, versetzen Sie sich in die Lage Ihres Kindes! Sie selbst mögen sich wahrscheinlich auch nicht auf jedem Foto. Aus kinderrechtlicher Sicht sind Kinderfotos im Netz bedenklich, denn zu oft wird ohne deren Einverständnis gepostet. Genau wie Erwachsene haben auch Kinder ein Recht auf Privatsphäre (Art. 16, UN-Kinderrechtskonvention) und das Recht am eigenen Bild und somit die Freiheit, prinzipiell selbst zu entscheiden, was und wieviel sie von sich preisgeben.

Unterschätzen Sie nicht, dass Informationen und Bilder im Netz schnell verbreitet werden und zeitlich unbegrenzt und einfach zu finden sind. Obwohl ein Foto im Profil oder Blog gelöscht wird, können die Aufnahmen weiter kursieren. Andere können diese kopieren, verfremden und weiterverbreiten. Kinderbilder können für pädophile Zwecke missbraucht werden oder unvorteilhafte Bilder können das Risiko für Cybermobbing erhöhen. Umso wichtiger ist es, dass Sie als Erwachsene bewusst und rücksichtsvoll mit den Persönlichkeitsrechten Ihres Kindes im Internet umgehen.

Aber heißt das nun, niemand darf mehr ein Kinderfoto posten?

Nein, das muss es nicht heißen! Kinder sind Teil unserer Gesellschaft und deswegen sollten sie sichtbar sein – auch in der digitalen Welt. Entscheidend ist, wie Kinder dargestellt werden: In welchen Situationen sieht man Ihr Kind auf dem Foto? Ist das Gesicht genau zu erkennen? Wer kann Fotos sehen, wenn Sie sie posten? Wenn Sie ein paar Regeln beachten, spricht nichts dagegen, ein Kinderfoto zu teilen und gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte Ihres Kindes zu wahren. Nicht zu vergessen ist das Kinderrecht auf Beteiligung (Art. 12, UN-KRK), weshalb es wichtig ist, Kinder altersgerecht einzubinden und ihr Einverständnis einzuholen. Wir haben konkrete Hinweise zur Veröffentlichung von Kinderfotos nach Altersgruppen zusammengefasst. In den nachfolgenden Links finden Sie den passenden Text für das Alter Ihres Kindes.

Tipps für die Verbreitung von Fotos von Babys und Kleinkindern

Tipps für die Verbreitung von Fotos von Kindern im (Grund-)Schulalter

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