Ganz klar, Sie kennen die Freund*innen Ihres Kindes aus der Schule oder dem Sportverein. Doch wie sieht es mit Bekannten aus, mit denen Ihr Kind nur über das Internet Kontakt hat? Ob beim Online-Gaming, in Video-Chats oder über Social Media – überall dort, wo Kinder und Jugendliche miteinander kommunizieren, können sie mit Personen in Kontakt kommen, die negative Absichten haben. Laut JIM-Studie 2025 machten fast ein Drittel der befragten 12-19-Jährigen Erfahrungen mit sexueller Belästigung im Netz.
Plattformen wie Instagram, TikTok oder Discord, auf denen Kinder und Jugendliche gern unterwegs sind, ziehen auch Nutzer*innen mit pädokriminellen Neigungen an. Das ist kriminelles Verhalten, das sich gegen Minderjährige richtet. Erwachsene sprechen Kinder mit dem Ziel an, sie sexuell zu belästigen oder sogar zu missbrauchen. Diese gezielte Ansprache im Netz wird Cybergrooming genannt.
Die Strategien sind vielfältig – sie zielen jedoch immer darauf ab, das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen zu gewinnen und Kontrolle über die Kommunikation zu erlangen.
Ein deutliches Warnsignal ist, wenn die fremde Person den Chat in einen privaten Messenger wie WhatsApp oder Telegram verlagern möchte – denn dort kann niemand mitlesen. Dieser Chat soll unbedingt geheim bleiben. In solchen privaten Unterhaltungen wird gezielt Vertrauen aufgebaut, das später ausgenutzt werden kann. Oft folgt dann die Bitte um intime Fotos oder Videos. Diese können anschließend zur Erpressung verwendet werden. Täter*innen akzeptieren kein „Nein“: Weigern Kinder und Jugendliche sich, werden sie unter Druck gesetzt und ihnen wird z. B. mit Kontaktabbruch oder der Veröffentlichung von intimen Bildern gedroht. Über private Chats versuchen manche Täter*innen, ein persönliches Treffen zu vereinbaren.
In diesem Video des Kinderschutzbunds erfahren Sie mehr zu dem problematischen Phänomen:
Weitere Tipps, wie Sie Ihr Kind vor sexueller Gewalt in sozialen Netzwerken schützen, finden Sie hier.
Kinder und Jugendliche sind besonders neugierig. Deshalb vergessen sie schon mal alle Warnungen und können in eine Falle tappen. Machen Sie Ihrem Kind unbedingt klar, dass auch in solchen Fällen die Schuld ausschließlich bei den Täter*innen liegt. Cybergrooming – auch der Versuch – ist in Deutschland strafbar. Sollte Ihr Kind sexuell belästigt werden, seien Sie für Ihr Kind da und machen Sie ihm keine Vorwürfe. Melden Sie die Täter*innen auf der jeweiligen Plattform oder bei Meldestellen. Sichern Sie Beweise durch Screenshots von Chatverlauf und Profil und erstatten Sie unbedingt Anzeige bei der Polizei! Doch Vorsicht bei Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen. Diese zu besitzen, ist strafbar. Informationen zum Umgang mit Missbrauchsdarstellungen im Netz hat die Internet-Beschwerdestelle in diesem PDF zusammengefasst. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie in diesem Artikel.
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