Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist die freiwillige Selbstkontrolle der Games-Branche. Sie ist zuständig für die Prüfung zur Alterseinstufung von digitalen Spielen in Deutschland.
Die USK ist sowohl nach dem Jugendschutzgesetz des Bundes als auch nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder als zuständige Selbstkontrolle anerkannt. Im Bereich des Jugendschutzgesetzes erteilen staatliche Vertreter*innen auf Empfehlung von unabhängigen Jugendschutzsachverständigen am Ende eines USK-Verfahrens die gesetzlichen Alterskennzeichen.
Darüber hinaus vergibt die USK Alterskennzeichen innerhalb des internationalen IARC-Systems (International Age Rating Coalition) für Online-Spiele und Apps. Zudem unterstützt die USK Unternehmen aus der Games-Branche bei der Einhaltung und Weiterentwicklung des Jugendschutzes im Gaming-Bereich, zum Beispiel im Bereich des technischen Jugendschutzes und engagiert sich im Bereich der Medienbildung, unter anderem mit Initiativen wie dem Elternguide.online.
Die zur USK-Prüfung beantragten Spiele werden durch dafür geschulte ehrenamtliche Sichterinnen und Sichter komplett durchgespielt und danach einem von der Games-Branche unabhängigen Prüfgremium präsentiert. Das Prüfgremium besteht aus vier Jugendschutzsachverständigen und einer Ständigen Vertretung der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB). Die Jugendschutzsachverständigen stammen aus der Wissenschaft, der Medienpädagogik, aus kirchlichen Einrichtungen und Jugendeinrichtungen, die Erfahrungen in der Arbeit mit Medien sowie mit Kindern und Jugendlichen haben. Nach ausführlicher Diskussion empfehlen die Jugendschutzsachverständigen eine Altersfreigabe. Die Ständige Vertretung der OLJB kann diese Altersfreigabe übernehmen oder Berufung einlegen. Anschließend nimmt die USK das Prüfergebnis entgegen und teilt es den Antragstellenden mit. Wenn diese ebenfalls nicht in Berufung gehen und so eine erneute Prüfung auslösen, erhält das Spiel das gesetzliche Alterskennzeichen durch die Ständige Vertretung der OLJB bei der USK.
Im Online-Bereich vergibt die USK Alterskennzeichen im Rahmen des internationalen Systems IARC (International Age Rating Coalition). Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss der verschiedenen verantwortlichen Organisationen, zur weltweiten Altersbewertung wie beispielsweise ESRB (Entertainment Software Rating Board) in den USA, PEGI (Pan European Game Information) in Europa, ClassInd (Classificação Indicativa) in Brasilien, GRAC (Game Rating and Administration Commitee) in Südkorea, ACB (Australian Classification Board) in Australien und die USK in Deutschland. Bei IARC durchlaufen die Anbieter von Online-Spielen und Apps einen Fragebogen zu jugendschutzrelevanten Inhalten. Aus den jeweiligen Eingaben wird dann eine Alterseinstufung nach den Vorgaben und Kriterien der jeweiligen nationalen Selbstkontrolle (für Deutschland die USK) ausgegeben. In allen an dieses System angeschlossenen Vertriebsplattformen sind damit Alterskennzeichen der USK verfügbar. Zu den angeschlossenen Systemen gehören unter anderem der Google Playstore, der Nintendo eShop, der Xbox Store, der Sony Playstation Store und der Oculus Store.
Für die Alterseinstufung von digitalen Spielen gibt es festgelegte Kriterien. Diese Leitkriterien werden durch den Beirat der USK, der sich aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen zusammensetzt, beschlossen und angepasst. Die Leitkriterien dienen als Grundlage für die Prüfgremien bei der Einschätzung der Risiken einer möglichen Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen beim Spielen nicht altersgemäßer Spiele. Sie unterstützen bei der Entscheidungsfindung.
Im Fokus steht die Wirkungsvermutung, also inwiefern Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigen oder sogar gefährden könnten. Dazu gehören unter anderem Kriterien wie die Atmosphäre im Spiel, Gewalt oder Handlungsdruck. Seit 2023 werden auch sogenannte „Nutzungsrisiken“, beispielsweise Funktionen wie Chats, In-Game-Käufe oder Standortweitergabe bei der jugendschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt und können Einfluss auf die Altersfreigabe haben. Mehr Informationen zu den Leitkriterien der USK finden sich auf der Webseite der USK.
Bei den vergebenen Alterskennzeichen gibt es die USK 0 (Freigegeben ohne Altersbeschränkung), die USK 6, USK 12, USK 16 und die USK 18 (keine Jugendfreigabe).
Seit Januar 2023 enthalten die Alterskennzeichen der USK zusätzliche Hinweise zu den Gründen der Altersfreigabe sowie zu vorhandenen Online-Funktionen im Spiel. Somit erkennen Eltern auf einen Blick, welche Gründe zur Altersfreigabe geführt haben (beispielsweise „Comic-Gewalt“ oder „Handlungsdruck“) und welche Risiken bei der Mediennutzung im Auge behalten werden sollten (beispielsweise „Chats“, „In-Game-Käufe“ oder „Standortweitergabe“). Die Hinweise sind auf der Rückseite der Spieleverpackung, auf den entsprechenden Online-Plattformen sowie in der USK-Titeldatenbank zu finden.
Grundsätzlich regelt der Staat mit seinen Alterskennzeichen nicht, wie und welche Medieninhalte Eltern zu Hause ihren Kindern zugänglich machen. Eltern sollten ihren Kindern jedoch nur solche Spiele geben oder erlauben zu spielen, die eine passende Altersfreigabe haben. Die Kennzeichen geben jedoch keine Auskunft über den Schwierigkeitsgrad eines Spiels oder die jeweilige pädagogische Eignung. Eine pädagogische Beurteilung zu digitalen Spielen bietet zum Beispiel der vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Spieleratgeber NRW.
Drei Eltern-Tipps der USK: