Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist die freiwillige Selbstkontrolle der Games-Branche. Sie ist zuständig für die Prüfung zur Alterseinstufung von digitalen Spielen in Deutschland.
Die USK ist sowohl nach dem Jugendschutzgesetz des Bundes als auch nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder als zuständige Selbstkontrolle anerkannt. Im Bereich des Jugendschutzgesetzes erteilen staatliche Vertreter*innen auf Empfehlung von unabhängigen Jugendschutzsachverständigen am Ende eines USK-Verfahrens die gesetzlichen Alterskennzeichen. Darüber hinaus vergibt die USK auch Alterskennzeichen für Online-Spiele und Apps.
Die USK unterstützt zudem Unternehmen aus der Games-Branche dabei, den Jugendschutz einzuhalten und weiterzuentwickeln – zum Beispiel durch technische Schutzmaßnahmen. Außerdem setzt sie sich für Medienbildung ein, etwa mit Angeboten wie elternguide.online und weiteren Informationsformaten.
Die zur USK-Prüfung beantragten Spiele werden durch dafür geschulte ehrenamtliche Sichter*innen komplett durchgespielt und danach einem unabhängigen Prüfgremium präsentiert. Das Prüfgremium besteht aus vier Jugendschutzsachverständigen und einer Ständigen Vertretung der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB). Die Jugendschutzsachverständigen stammen aus der Wissenschaft, der Medienpädagogik, aus kirchlichen Einrichtungen und Jugendeinrichtungen, die Erfahrungen in der Arbeit mit Medien sowie mit Kindern und Jugendlichen haben. Nach ausführlicher Diskussion empfehlen die Jugendschutzsachverständigen eine Altersfreigabe. Die Ständige Vertretung der OLJB kann diese Altersfreigabe übernehmen oder Berufung einlegen. Anschließend nimmt die USK das Prüfergebnis entgegen und teilt es den Antragstellenden mit. Wenn diese ebenfalls nicht in Berufung gehen und so eine erneute Prüfung auslösen, erhält das Spiel das gesetzliche Alterskennzeichen durch die Ständige Vertretung der OLJB bei der USK.
Im Online-Bereich vergibt die USK Alterskennzeichen im Rahmen des internationalen Systems IARC (International Age Rating Coalition). Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss der verschiedenen verantwortlichen Organisationen zur weltweiten Altersbewertung wie beispielsweise ESRB (Entertainment Software Rating Board) in den USA, Mexico und Kanada, PEGI (Pan European Game Information) in Europa, ClassInd (Classificação Indicativa) in Brasilien, GRAC (Game Rating and Administration Commitee) in Südkorea, DGSC (Digital Games Self-regulation Committee) in Taiwan, ACB (Australian Classification Board) in Australien und die USK in Deutschland.
Bei IARC durchlaufen die Anbieter von Online-Spielen und Apps einen ausführlichen Fragebogen zu jugendschutzrelevanten Inhalten. Aus den jeweiligen Eingaben wird dann eine Alterseinstufung nach den Vorgaben und Kriterien der jeweiligen nationalen Selbstkontrolle (für Deutschland die USK) ausgegeben. Durch regelmäßige stichprobenartige Qualitätsprüfungen wird sichergestellt, dass diese Alterskennzeichen zuverlässig und korrekt sind. In allen an dieses System angeschlossenen Vertriebsplattformen sind damit Alterskennzeichen der USK verfügbar. Zu den angeschlossenen Systemen gehören unter anderem der Google Playstore, der Nintendo eShop, der Xbox Store, der Sony PlayStation Store und Fortnite.
Für die Alterseinstufung von digitalen Spielen gibt es festgelegte Kriterien. Diese Leitkriterien unterstützen die Prüfgremien bei der Risikoeinschätzung nicht altersgerechter Spiele für Kinder und Jugendliche und helfen bei der Entscheidungsfindung. Sie werden durch den Beirat der USK, der sich aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen zusammensetzt, beschlossen und angepasst. Der Beirat setzt sich unter anderem aus Vertreter*innen von Kirchen und Religionsgemeinschaften, der Medienpädagogik, des Bundesjugendministeriums, der Jugendministerien der Länder, der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), der Jugendorganisationen sowie der Computerspielewirtschaft, und Vertreter*innen der USK-Mitglieder und der Jugendschutzsachverständigen zusammen.
Im Mittelpunkt der Prüfung steht die Wirkungsvermutung, also die Annahme, dass bestimmte Inhalte die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen oder sogar gefährden könnten. Dazu gehören unter anderem Kriterien wie die Atmosphäre im Spiel, Gewalt oder Handlungsdruck. Seit 2023 werden auch sogenannte „Nutzungsrisiken“, beispielsweise Funktionen wie Chats, In-Game-Käufe oder Standortweitergabe bei der jugendschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt und können Einfluss auf die Alterskennzeichen haben. Mehr Informationen zu den Leitkriterien der USK finden sich auf der Webseite der USK.
Bei den vergebenen Alterskennzeichen gibt es die USK 0 (Freigegeben ohne Altersbeschränkung), USK 6, USK 12, USK 16 und die USK 18 (keine Jugendfreigabe).
Seit Januar 2023 enthalten die USK-Alterskennzeichen zusätzliche Hinweise zu den Gründen der Alterskennzeichnung sowie zu vorhandenen Online-Funktionen im Spiel. Somit erkennen Eltern auf einen Blick, welche Gründe zur Kennzeichnung geführt haben (beispielsweise „Comic-Gewalt“ oder „Handlungsdruck“) und welche Risiken bei der Mediennutzung im Auge behalten werden sollten (beispielsweise „Chats“, „In-Game-Käufe“ oder „Standortweitergabe“). Die Hinweise sind auf der Rückseite der Spieleverpackung, auf den entsprechenden Online-Plattformen sowie in der USK-Titeldatenbank zu finden.
In Deutschland dürfen Eltern laut Grundgesetz (Artikel 6) selbst entscheiden, welche Medieninhalte sie ihrem Kind zugänglich machen. Eltern sollten ihren Kindern jedoch nur digitale Spiele geben oder erlauben, die für das Alter des Kindes unbedenklich sind. Die USK-Alterskennzeichen sind dabei eine hilfreiche Orientierung. Wenn Eltern darüber hinaus wissen wollen, ob sich ein Spiel auch pädagogisch eignet, finden sie auf vielen Empfehlungsseiten entsprechende Informationen. Eine pädagogische Beurteilung zu digitalen Spielen bietet zum Beispiel der vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Spieleratgeber NRW.