Ob im Kino, auf DVDs, beim Streamen von Serien oder Fernsehen schauen – die Alterskennzeichen der FSK begegnen Kindern, Jugendlichen und Eltern häufig in ihrem Medienalltag. Was sich hinter den FSK-Bewertungen verbirgt, wie die Einstufungen Eltern bei der Auswahl geeigneter Filme unterstützen und junge Menschen vor potentiell ungeeigneten Inhalten schützen kann, erfahren Sie in diesem Artikel.
Die FSK steht für „Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft.“ Sie ist eine deutsche Institution, die sich mit der Altersfreigabe von filmischen Inhalten auf allen Vertriebswegen wie Kino, DVD/Blu-ray und Streaming beschäftigt.
Die Aufgabe der FSK besteht darin, filmische Inhalte altersgerecht einzustufen und zu kennzeichnen. Dabei prüfen sie den gesamten Inhalt und die Darstellung von problematischen Aspekten wie Gewalt und Sexualität. Die Kennzeichnung mit einer Altersfreigabe erfolgt in Form von farbigen Symbolen wie „ab 0“ oder „ab 6“. Die Symbole sind z. B. auf Verpackungen wie der DVD-Hülle zu finden.
Die FSK-Bewertungen beruhen auf dem Jugendschutzgesetz (JuSchG). Es enthält rechtliche Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor ungeeigneten Inhalten. Die FSK ist keine staatliche Institution, sondern eine Selbstkontrolleinrichtung der Filmwirtschaft, die in Deutschland von verschiedenen Interessenverbänden unter dem Dach der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft getragen wird. Staatliche Vertreterinnen und Vertreter sind in den Prüfungen aber unmittelbar beteiligt.
Die FSK bewertet verschiedene Medien der Film- und Unterhaltungsbranche, wenn eine Prüfung beantragt wird, insbesondere
Nicht alle Medien werden von der FSK bewertet. Computerspiele prüft die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), für bestimmte Fernsehinhalte und Streaming-Angebote ist (auch) die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF e.V.) zuständig.
Die Altersbeschränkungen dienen dem Jugendschutz in Deutschland und richten sich nach der Medienkompetenz, die verschiedenen Altersgruppen von Kindern und Jugendlichen zugesprochen wird. Bei der FSK arbeiten ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer aus ganz Deutschland. Sie kommen aus unterschiedlichen Berufsfeldern, z. B. aus dem Journalismus, der Medienwissenschaft, der Pädagogik und Justiz.
Die Ausschussprüfungen finden bei der FSK in Wiesbaden statt. Nach der gemeinsamen Sichtung der filmischen Inhalte wird diskutiert und über die Altersfreigabe abgestimmt. Grundlage für die Bewertung sind das Jugendschutzgesetz und die Grundsätze der FSK. Berücksichtigt werden die Handlung, die Dialoge, die Darstellung der Charaktere, die visuelle Gestaltung, bestimmte Themen wie Gewalt und Sexualität sowie die Musik.
Auch Kinder und Jugendliche selbst nehmen Bewertungen mit Blick auf die Altersbeschränkungen vor. In FSK-Kinder- und Jugendpanels schlüpfen sie in die Rolle von Prüfer*innen und diskutieren und beurteilen die Jugendschutzrelevanz von Filmen aus Sicht der Zielgruppe. Diese Kinder- und Jugendpanels werden von der FSK und den Ständigen Vertreter*innen der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK durchgeführt und vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration gefördert.
Alternativ können Antragstellende nach einer Schulung ihre Inhalte mit dem FSK-Klassifizierungstool bewerten lassen. Die endgültige Entscheidung über das Prüfergebnis treffen dann die staatlichen Vertreter*innen bei der FSK. Mehr Informationen zu den Prüfverfahren finden sich in den Grundsätzen der FSK sowie auf der FSK-Website.
Folgende Anhaltspunkte und Problembereiche haben für die jeweiligen Freigabe eine besondere Relevanz:
Seit 2023 setzt die FSK eine neue Bestimmung im Jugendschutzgesetz um und ergänzt die bekannten Altersfreigaben um zusätzliche Hinweise. Diese sogenannten „Deskriptoren“ sollen die wesentlichen Gründe für die Freigabe erklären und Familien so mehr Orientierung bei der Auswahl von Filmen und Serien bieten. Nähere Informationen finden sich auf der Webseite der FSK.
Die Altersfreigaben der FSK dienen dem Jugendschutz, um sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche nicht durch für sie ungeeignete Inhalte beeinträchtigt werden. Die Freigaben sind verbindlich, das heißt zum Beispiel: Filme ab 12 Jahren dürfen von jüngeren Kindern im Kino nur in Begleitung eines Erwachsenen besucht werden.
Der Staat legt nicht fest, welche Filme Kinder zu Hause anschauen dürfen. Eltern können ihren Kindern auch Medien zugänglich machen, die nicht für ihr Alter freigegeben sind. So ermöglicht das Jugendschutzgesetz mit der Regelung der Parental Guidance (PG) auch Kindern ab 6 Jahren den Kinobesuch von Filmen mit einer FSK-Freigabe ab 12 Jahren, wenn sie von einem Elternteil oder Vormund begleitet werden. Diese Regel gilt auch, wenn Kinder in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person sind, etwa Verwandte, Personen in einem besonderen Vertrauensverhältnis oder solche mit professionellem oder regelmäßigem Erziehungsauftrag. Insgesamt gilt aber, dass sie ihre Erziehungspflicht nicht vernachlässigen dürfen: