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07.05.2024

Jugendschutz im Kino – was Eltern wissen sollten

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3 Minuten Lesezeit
6-17 Jahre
Sicherheit
Unterhaltung
Video
Artikel
Foto: Tima Miroshnichenko/pexels

Ob gruselige Filme, lustige Komödien oder spannende Actionfilme – das Erleben von Filmen auf einer großen Leinwand im Kino ist für Kinder und Jugendliche etwas Besonderes. Kinder und Jugendliche sollten nur Filme sehen, die für ihr Alter geeignet sind. Deshalb gibt es Altersfreigaben und im Kino entsprechende Kontrollen. Wie Jugendschutz im Kino aussieht und welche Ausnahmen und besondere Regelungen gelten, stellen wir Ihnen in diesem Artikel vor.

Die Altersfreigaben der FSK im Kino

Praktisch alle Kinofilme werden der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) zur Prüfung vorgelegt. In unabhängigen Prüfverfahren vergibt die FSK die bekannten Altersfreigaben ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren nach dem Jugendschutzgesetz und in Zusammenarbeit mit den Obersten Landesjugendbehörden. Die Freigaben sind keine pädagogischen Empfehlungen. Sie sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche nicht beeinträchtigt werden und stehen damit für ein positives Filmerlebnis. Für Eltern bieten sie Orientierung bei der Filmauswahl.

Parental-Guidance-Regelung – Elternbegleitendes Kino

Kinder und Jugendliche dürfen Kinovorstellungen nur besuchen, wenn sie das entsprechende Alter erreicht haben. Eine Ausnahme bildet die sogenannte Parental-Guidance-Regelung (PG). Nach dieser Regelung können Kinder ab 6 Jahren Kinofilme mit einer FSK-Freigabe ab 12 Jahren besuchen, wenn sie ein Elternteil oder eine erziehungsbeauftragte Person dabei begleitet. Damit bekommen Eltern beim gemeinsamen Kinobesuch eine besondere Verantwortung und können so zum Beispiel einen Kinoerlebnis mit der ganzen Familie ermöglichen.

Eltern müssen nicht selbst anwesend sein. Sie können die Erziehungsbeauftragung jeder volljährigen Person übertragen:

  • Verwandte: z. B. volljährige Geschwister, Tante oder Onkel, Großeltern
  • Personen in einem besonderen Vertrauensverhältnis: z. B. Patentante oder Patenonkel, Freundin oder Freund, befreundete Eltern, Nachbar*in,
  • Personen mit professionellem oder regelmäßigem Erziehungsauftrag: z. B. Lehrkräfte, Ausbilder*innen, pädagogische Fachkräfte, Gruppenleitungen.

In Zweifelsfällen müssen Kinobetreiber*innen die Volljährigkeit der Begleitperson sowie die Erziehungsbeauftragung anhand einer schriftlichen Bestätigung überprüfen.

Vielleicht stellen Sie sich die Frage, warum diese Regelung nicht auch für die Altersfreigaben ab 6 und 16 Jahren gilt? Schließlich bietet das gemeinsame Filmerlebnis von Eltern und Kindern eine ideale Ausgangsposition für ein gutes Aufwachsen mit Medien und fördert Medienkompetenz. Im Kino ist es bei Filmen mit diesen Freigaben jedoch nicht möglich, sich bewusst für einen gemeinsamen Kinobesuch mit Ihrem Kind zu entscheiden, wenn es die betreffende Altersstufe noch nicht erreicht hat. Für eine Anpassung der Regelung im Jugendschutzgesetz ist der Gesetzgeber gefragt. Kinos dürfen sich nicht darüber hinwegsetzen.

Weitere Jugendschutz-Regeln für Kinovorstellungen

Im Jugendschutzgesetz befinden sich außerdem Regelungen über Uhrzeiten, bis wann Kinder und Jugendliche eine Kinovorstellung besuchen können.

  • Kinder unter 6 Jahren dürfen grundsätzlich nur ins Kino, wenn sie von den Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.
  • Kinder im Alter von 6 bis 11 dürfen Kinovorstellungen ab 12 Jahren in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person besuchen.
  • Kinder unter 14 Jahren dürfen nur ins Kino, wenn die Vorstellung vor 20 Uhr endet oder wenn sie von den Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.
  • Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur ins Kino, wenn die Vorstellung vor 22 Uhr endet oder wenn sie von den Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.
  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur ins Kino, wenn die Vorstellung vor Mitternacht endet oder wenn sie von den Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.

Was Eltern beachten sollten

Informieren Sie sich im Vorfeld eines Kinobesuchs über die FSK-Freigabe und die Uhrzeit des gewünschten Films. Wichtig sind bei der Altersfreigabe auch die Gründe, die zu der Altersstufe geführt haben. Die FSK bietet hierfür Begründungen und Zusatzhinweise zu allen aktuellen Kinofilmen unter www.fsk.de/kinostarts an. Ist Ihr Kind zwischen 6 und 11 Jahre alt, überlegen Sie genau, ob Sie Ihrem Kind mithilfe der Parental-Guidance-Regelung Zugang zu einem Kinofilm ab 12 Jahren geben möchten. Filme ab 12 Jahren können spannende oder actionreiche Elemente enthalten, aber keine übermäßige Gewalt oder explizite Darstellungen. Wählen Sie altersgerechte Filme für Ihr Kind aus und berücksichtigen Sie dabei den Entwicklungsstand Ihres Kindes. Beachten Sie pädagogische Empfehlungen zu aktuellen Kinofilmen wie zum Beispiel von FLIMMO. So können Sie am besten abschätzen, ob ein Film für Ihr Kind geeignet ist.

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