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30.11.2021

Verbotene Symbole im Netz

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2 Minuten Lesezeit
11-17 Jahre
Sicherheit
Social Media
Artikel
© photothek.net

Wer ein Hakenkreuz auf eine Hauswand schmiert, wird dafür bestraft. Doch die Straße ist längst nicht mehr allein Ort der Verbreitung von verbotenen Symbolen. Im Netz genügt ein Klick, um einen Text, ein Bild oder ein Video mit verbotenen Inhalten mit zahlreichen Leserinnen und Lesern zu teilen. Wie in der physischen Welt gibt es dazu auch in der digitalen Welt Regeln und Verbote.

Was sind verbotene Symbole?

Es ist verboten, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu verwenden. Das steht in Paragraf 86a des Strafgesetzbuches.   
Kennzeichen sind Symbole, die eindeutig einer Organisation zugeordnet werden können. Das kann zum Beispiel das Hakenkreuz sein. Aber auch eine  Parole wie „Heil Hitler“ ist verboten, weil diese eindeutig auf den Nationalsozialismus (NS) hinweist. Verfassungswidrige Organisationen sind verbotene Parteien, Vereinigung oder NS-Organisationen.

Regeln im Netz

Wenn verbotene Symbole im Netz geteilt werden, ist das nicht immer strafbar. Wer in einem privaten Chat „Heil Hitler“ schreibt, kann nicht belangt werden. Wer dasselbe aber öffentlich auf FacebookTwitter oder anderen Kanälen teilt, schon. Denn es ist verboten, solche Symbole im öffentlichen Raum zugänglich zu machen. 
Wenn Kinder unter 14 Jahren verbotene Inhalte teilen, haften Eltern nicht für sie. Jedoch wird in den meisten Fällen das Jugendamt informiert, das gemeinsam mit Eltern und Kind versucht die Hintergründe des Teilens aufzuarbeiten. Ab 14 Jahren können Jugendliche nach dem Strafgesetzbuch belangt werden.

Gefahren für Kinder

Auf welche Art und Weise verbotene Symbole geteilt werden, ist egal. Ob im Text, auf Fotos oder Videos – das Teilen an sich ist strafbar. Das macht es insbesondere für Kinder so tückisch. Denn ein Video, das auf den ersten Blick lustig scheint, kann verbotene Symbole beinhalten. Wer sich nicht auskennt, hat ein lustiges Video schnell geteilt und damit Verbotenes verbreitet. 
Problematisch ist außerdem, dass einige Symbole zwar in Deutschland, aber nicht weltweit verboten sind. Insbesondere Symbole der NS- Zeit dürfen in manchen Ländern legal im Netz geteilt werden. Deshalb können Kinder unwissentlich – trotz Verbot in Deutschland – das Hakenkreuz googeln, herunterladen und teilen. Extremistische Gruppen nutzen häufig soziale Netzwerke, um verbotene Symbole und Inhalte zu teilen, da viele Menschen erreicht werden und die Nachverfolgung oft schwierig ist.

Wie können Eltern eingreifen?

Informieren Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind, welche Symbole verboten sind und warum. Zu Bildungszwecken dürfen diese nämlich gezeigt werden. Einen guten Überblick bietet die Zusammenstellung der Website Demokratie und Vielfalt
Wenn Sie oder Ihr Kind ein verbotenes Symbol in privaten Chats erhalten, löschen Sie es umgehend. Wenn Sie welche im Netz entdecken, können Sie diese melden. Entweder bei der Polizei oder an Beschwerdestellen im Internet. Dabei ist wichtig anzugeben, wo genau Sie das verbotene Symbol online gefunden haben, zum Beispiel den Link zum Facebook-Beitrag bzw. Kommentar oder die URL der Webseite. 

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