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02.04.2024

JusProg – das digitale Jugendschutzprogramm

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3 Minuten Lesezeit
3-17 Jahre
Information
Sicherheit
Apps
Social Media
Toolbeschreibung
Foto: jugendschutzprogramm.de

Viele Kinder surfen schon mit jungen Jahren selbstständig im Internet. Wenn Sie als Eltern daneben sitzen, bekommen Sie mit, welche Webseiten und Inhalte Ihr Kind sieht. Gerade ältere Kinder – etwa ab der weiterführenden Schule – sollten aber auch selbstbestimmt im Internet unterwegs sein dürfen. Leider können sie dabei auch auf Inhalte stoßen, die ungeeignet oder verstörend für sie sind. Angebote wie das Filterprogramm JusProg sollen dabei helfen, Kinder und Jugendliche im Netz besser zu schützen

Kurz gefasst:

  • staatlich anerkanntes, digitales Jugendschutzprogramm 
  • kostenlos und ohne Registrierung
  • lässt sich auf verschiedenen Geräten installieren: PCs ab Windows 10, Android- und iOS-Geräte
  • datenschutzfreundlich und werbefrei
  • individuelle Einschränkungen für unterschiedliche Altersstufen: ab 0, 6, 12 und 16 Jahre

Was kann das?

Die Software filtert aufgerufene Webadressen und blockiert nicht-altersgerechte Seiten im Internet. JusProg läuft während des Surfens im Hintergrund: Ist eine Webseite als nicht altersgerecht im System verzeichnet, wird sie geblockt – es erscheint dann ein entsprechender Hinweis. Bei der Einschätzung der Seiten orientiert sich JusProg am Alter der Kinder, das die Eltern vorher angeben. Nicht bekannte Webadressen werden für Kinder von 0 bis 12 Jahren automatisch geblockt. Bei Kindern ab 12 Jahren ist es etwas anders: Für sie werden alle Seiten, die nicht im System vermerkt sind, automatisch freigeschaltet. Das macht den Surfraum mit JusProg für ab 12-Jährige sehr groß.

JusProg kann auf den meisten Endgeräten von iOS und Android installiert werden. Neben den gelisteten Webadressen können weitere Seiten manuell gesperrt oder freigegeben werden. Auf einem Gerät lassen sich mehrere Nutzerprofile anlegen, sodass Eltern und Kinder an einem Computer surfen können und das Schutzniveau individuell an das Alter des Familienmitglieds angepasst ist. So sieht z. B. ein Kind Inhalte für unter 12-Jährige, während das ältere Geschwisterkind Webseiten ab 16 Jahren besuchen kann. Das Programm wurde von der Gutachterkommission der FSM freigegeben und von der Stiftung Warentest mit „gut“ bewertet.

Was meint der Anbieter?

Das System von JusProg basiert auf Negativ- (Blocklist) und Positivlisten (Passlist), auf denen verschiedene Webseiten vermerkt sind. Dies bietet natürlich keine hundertprozentige Sicherheit, da das Internet sehr groß ist und sehr schnell wächst – gerade nicht-deutsche Internetseiten und Inhalte auf Social-Media-Kanälen sind schwer zu erfassen. Entsprechend wurden auch bereits Probleme festgestellt, etwa eine Tendenz zum Overblocking, also zum „lieber zu viel als zu wenig“-Sperren, bestimmter Seiten. JusProg verspricht, Seiten auch redaktionell stets nachzuprüfen, um Over- oder auch Underblocking zu verhindern. Für Eltern ist es dennoch sinnvoll, die Möglichkeit der Individualisierung zu nutzen, wenn bestimmte Seiten aus ihrer Sicht falsch eingeordnet sind.

Darüber hinaus bietet JusProg eine Melde-Funktion auf ihrer Webseite an. Seiten, die aus Elternsicht auf einer falschen Liste stehen, können hier gemeldet werden. Diese werden dann laut Anbieter redaktionell geprüft und ihre Einschätzung eventuell angepasst.

JusProg weist darauf hin, dass freigegebene Seiten lediglich als kindertauglich und nicht entwicklungsschädigend eingestuft wurden. Eltern müssen selbst einschätzen bzw. andere Empfehlungen recherchieren, ob die Inhalte für ihr Kind geeignet sind. Auf der Elternseite von JusProg erhalten Sie nähere Informationen zum Angebot und seinen Funktionen.

Was sollten Eltern beachten?

JusProg ist ein gutes Angebot und in Deutschland das einzige staatlich anerkannte Jugendschutzprogramm, das alle Vorgaben erfüllt. Es kann die Medienerziehung und den Jugendschutz im Netz unterstützen und ist vor allem bei jüngeren Kindern sinnvoll. Ab 12 Jahren ist der Surfraum mit JusProg sehr groß, der Schutz ist deshalb niedriger. Internetseiten wie Google, FacebookX und Instagram sind für das System schwer zu filtern und müssen manuell eingestellt werden. Oftmals bieten die Seiten selbst Sicherheitseinstellungen an, die sich leicht aktivieren lassen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Sicherheitseinstellungen am Smartphone Ihres Kindes samt Apps treffen können.

Ihnen als Elternteil sollte bewusst sein, dass eine Software die persönliche Begleitung der Mediennutzung Ihres Kindes nicht ersetzen kann. Sprechen Sie mit Ihrem Kind offen über sein Medienverhalten und vereinbaren Sie Regeln für die Mediennutzung in der Familie. Wenn Sie die ersten Schritte im Netz gut begleitet und Ihrem Kind erklärt haben, worauf es achten sollte, wird es sich später auch allein einigermaßen sicher online bewegen können bzw. weiß besser mit Gefahren im Netz umzugehen. Eine offene, interessierte Kommunikation kann zudem ermöglichen, dass Ihr Kind sich bei Problemen an Sie oder andere Vertrauenspersonen wendet. Wenn Sie sich für die Nutzung von JusProg entscheiden, geben Sie Ihrem Kind nicht das Gefühl, dass Sie ihm nicht vertrauen. Erklären Sie Ihrem Kind, warum JusProg bestimmte Seiten blockiert und entscheiden Sie gemeinsam, wann Ihr Kind für einen offeneren Internetzugang bereit ist.

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