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05.03.2021

JusProg – das digitale Jugendschutzprogramm

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2 Minuten Lesezeit
3-17 Jahre
Information
Sicherheit
Apps
Social Media
Toolbeschreibung
Foto: jugendschutzprogramm.de

Viele Kinder surfen schon mit jungen Jahren selbstständig im Internet. Wenn Sie als Eltern daneben sitzen, bekommen Sie mit, welche Webseiten und Inhalte Ihr Kind sieht. Gerade ältere Kinder – etwa ab der weiterführenden Schule – sollten aber auch selbstbestimmt im Internet unterwegs sein dürfen. Oftmals ist es nur ein Klick und Kinder werden auf eine andere, vielleicht weniger kinderfreundliche Seite geleitet. Programme wie JusProg sollen dabei helfen, Kinder und Jugendliche im Netz besser zu schützen

Kurz gefasst:

  • staatlich anerkanntes, digitales Jugendschutzprogramm 
  • kostenlos und ohne Registrierung
  • lässt sich auf verschiedenen Geräten installieren
  • datenschutzfreundlich und werbefrei
  • individuelle Einschränkungen für unterschiedliche Altersstufen

Was kann das?

Die Software filtert aufgerufene Webadressen und blockiert nicht-altersgerechte Seiten im Internet. JusProg läuft während des Surfens im Hintergrund: Ist eine Webseite als nicht altersgerecht im System verzeichnet, wird sie geblockt. Eltern geben das Alter des Kindes vorher an. 

JusProg kann auf den meisten Endgeräten von iOS und Android installiert werden. Neben den gelisteten Webadressen können weitere Seiten manuell gesperrt oder freigegeben werden. Auf einem Gerät lassen sich mehrere Nutzerprofile anlegen, sodass Eltern und Kinder an einem Computer surfen können und das Schutzniveau individuell an das Alter des Familienmitglieds angepasst ist. So sieht z. B. ein Kind Inhalte für unter 12-Jährige, während das ältere Geschwisterkind Webseiten ab 16 Jahren besuchen kann. Das Programm wurde von Stiftung Warentest mit „gut“ bewertet.

Was meint der Anbieter?

Das System von JusProg basiert auf Negativ- (Blocklist) und Positivlisten (Passlist), auf denen verschiedene Webseiten vermerkt sind. Die Anbieter garantieren selbst keine hundertprozentige Sicherheit, da das Internet zu groß ist und zu schnell wächst, als dass alle Seiten gelistet sein können. Vor allem nicht-deutsche Internetseiten und Inhalte auf Social-Media-Kanälen sind nicht ausreichend geschützt. Eltern sollten deshalb Webseiten, die sie als nicht altersgerecht empfinden, manuell sperren. Kindern von 0 bis 12 Jahren werden nur Webseiten angezeigt, die sich auf der Whitelist der Kindersuchmaschine fragFinn.de befinden. Nicht bekannte Webadressen werden automatisch geblockt. Bei Kindern ab 12 Jahren ist es etwas anders: Für sie werden alle Seiten, die nicht im System vermerkt sind, automatisch freigeschaltet.

Die Anbieter weisen darauf hin, dass freigegebene Seiten lediglich als kindertauglich und nicht entwicklungsschädigend eingestuft wurden. Anders als bei den Kindersuchmaschinen wie fragFinn handelt es sich nicht um Empfehlungen für das jeweilige Alter. Eltern müssen selbst einschätzen bzw. andere Empfehlungen recherchieren, ob die Inhalte für ihr Kind geeignet sind. Auf der Elternseite des Angebots erhalten Sie nähere Informationen.

Was sollten Eltern beachten?

JusProg ist ein gutes Angebot, das einen besseren Jugendschutz im Netz unterstützen kann. Es ist vor allem bei jüngeren Kindern sinnvoll. Ab 12 Jahren ist der Surfraum mit JusProg relativ ungeschützt. Internetseiten wie Google, Facebook, Twitter und Instagram sind für das System schwer zu filtern und müssen manuell eingestellt werden. Oftmals bieten die Seiten selbst Jugendschutzfilter an, die sich leicht aktivieren lassen.

Ihnen als Elternteil sollte bewusst sein, dass ein Jugendschutzprogramm wie JusProg die Begleitung der Mediennutzung Ihres Kindes nicht ersetzt. Sprechen Sie mit Ihrem Kind offen über das eigene Medienverhalten und vereinbaren Sie Regeln für die Mediennutzung in der Familie. Wenn Sie die ersten Schritte im Netz gut begleitet und Ihrem Kind erklärt haben, worauf es dabei achten sollte, wird es sich später auch alleine einigermaßen sicher online bewegen können bzw. weiß besser mit Gefahren im Netz umzugehen. Beispielsweise wendet sich Ihre Tochter oder Ihr Sohn an Sie oder andere Vertrauenspersonen, wenn es auf Probleme stößt.Wenn Sie sich für die Nutzung von JusProg entscheiden, geben Sie Ihrem Kind nicht das Gefühl, dass Sie ihm oder ihr nicht vertrauen. Erklären Sie Ihrem Kind, warum JusProg bestimmte Seiten blockiert und entscheiden Sie gemeinsam, wann Ihr Kind für einen offeneren Internetzugang bereit ist.

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