YouTube ist das größte Videoportal weltweit. Obwohl die Plattform offiziell erst ab 16 Jahren genutzt werden darf, ist sie besonders bei Kindern und Jugendlichen beliebt. Für Sie als Eltern gibt es verschiedene Möglichkeiten, Ihr Kind auf YouTube zu schützen.
YouTube ist die weltweit größte Plattform für das Hochladen und Ansehen von Videos. Es bietet die Möglichkeit zahlreiche Videos über verschiedene Themen anzusehen, diese zu kommentieren und zu bewerten. Neben kommerziellen Kanälen haben auch Privatpersonen die Möglichkeit schnell und einfach Videos auf YouTube zu posten und öffentlich zu teilen.
Das Angebot an Inhalten ist riesig und reicht von Makeup-Tutorials über Musikvideos bis hin zu Let’s Play-Videos. Es ist für alle Interessen und jedes Alter etwas dabei. Besonders beliebt bei Jugendlichen sind Videos von bekannten YouTube-Stars, deren Kanälen häufig mehrere Millionen Menschen folgen. Während es bei einigen um Beauty- und Modetipps geht, machen andere Comedy oder dokumentieren ihr Spielerlebnis eines bekannten Online-Games. Kindern und Jugendlichen macht es Spaß, bestimmte Videos zu schauen, am Leben ihrer Idole teilzuhaben und sich darüber auszutauschen.
Einige Formate, wie beispielsweise Challenges, animieren Nutzer und Nutzerinnen zum Mitmachen. Wenn Kinder und Jugendliche sehen, wie schnell man durch YouTube vermeintlich zu Ruhm und Anerkennung kommt, kann das bei ihnen den Wunsch wecken, selbst aktiv zu werden und Videos auf YouTube hochzuladen. Kinder und Jugendliche können sich auf diese Weise kreativ austesten und ihre Medienkompetenz stärken. Für Sie als Eltern gibt es einiges zu beachten, wenn Ihr Kind auf Youtube aktiv ist oder es werden möchte.
Videos für Kinder müssen als solche gekennzeichnet werden. Vor diesen Videos wird dann keine personalisierte Werbung angezeigt. Außerdem sind andere Funktionen wie der Livechat oder die Kommentarfunktion eingeschränkt. Die Community-Richtlinien geben einen Umgang auf der Plattform vor, um Kinder zu schützen. Es dürfen keine Inhalte geteilt werden, die Kinder bei sexuellen oder gefährlichen Handlungen zeigen oder das körperliche oder emotionale Wohlbefinden von jungen Nutzenden gefährden könnten. YouTube fordert seine Mitglieder dazu auf, Videos und Kanäle umgehend zu melden, die gegen die Community-Richtlinien verstoßen.
Vor, während und nach Videoclips zeigt YouTube immer mehr Werbung, da sie nicht unbedingt altersgerecht ist (falls die Videos beim Einstellen nicht als „Für Kinder“ gekennzeichnet“ wurden). Werbung von Influencerinnen und Influencern, die in Videos wie ganz zufällig eingeflochten wird, ist für Kinder nur schwer zu durchschauen.
Wenn Sie oder Ihr Kind selbst YouTube-Videos veröffentlichen, kann es sein, dass vorher auch Werbung geschaltet wird. Sie können kaum beeinflussen, welche Werbung läuft. Achten Sie aber darauf, Videos als „Für Kinder“ kennzeichnen, damit keine jugendgefährdenden Inhalte in der Werbung zu sehen sind.
Sie haben die Möglichkeit, im YouTube-Profil Ihres Kindes den eingeschränkten Modus einzustellen. Ihm werden dann nur Videos angezeigt, die als altersgerecht und ungefährlich eingestuft wurden – wenn sie beim Einstellen entsprechend gekennzeichnet und durch den YouTube-Algorithmus (also eine Programmierung, die im Hintergrund läuft) so eingeordnet wurden. Ungeeignete Inhalte werden gesperrt und sind im eingeschränkten Modus nicht verfügbar.
Mit der sogenannten Elternaufsicht sollen Sie entscheiden können, was Ihr Kind auf YouTube sieht bzw. es nachvollziehen können. Sie funktioniert über das Google-Konto eines Erwachsenen. Wägen Sie ab, ob das notwendig ist, oder ob nicht auch die Vereinbarung von Regeln und der regelmäßige Austausch zur YouTube-Nutzung ein besserer Weg für Sie und Ihr Kind wäre.
Problematisch ist, dass Algorithmen nicht fehlerfrei arbeiten und ein Video leicht “durchrutschen” kann. Sie sollten deshalb zusätzlich ein Auge darauf haben, welche Videos Ihr Kind ansieht und ob Sie diese als geeignet empfinden. Der eingeschränkte Modus lässt sich zudem leicht umgehen. Wird z. B. ein anderer Browser benutzt oder die Browserdaten gelöscht, ist die Kindersicherung aufgehoben. Eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme sind unabhängige Jugendschutzprogramme, die sich einfach und kostenlos auf dem PC installieren lassen. Hierbei ist zu beachten, dass einige Programme die ganze Website von YouTube sperren.
Wenn Ihr Kind selbst Videos hochladen möchte, machen Sie gemeinsam aus, was und wie viel gezeigt werden darf, um die Privatsphäre Ihres Kindes zu schützen. Sprechen Sie außerdem über die Gefahren von Cybergrooming und Hate Speech und machen Sie deutlich, dass Ihr Kind mit Ihnen über solche Dinge reden kann und soll. Beim Hochladen können Videos auf “ungelistet” oder “privat” gestellt werden. Überlegen Sie mit Ihrem Kind, wer Zugang zu den Inhalten erhalten soll. Die Gefahr, dass Videos auf anderen Social-Media-Kanälen gepostet und weitergeleitet werden, können Sie jedoch nicht völlig ausschließen.
Sprechen Sie außerdem über das Recht am eigenen Bild, den Schutz der Intim- und Privatsphäre, sowie das Urheberrecht. Denn es kann leicht passieren, dass Ihr Kind unbewusst gegen solche Richtlinien verstößt – z. B. wenn Personen zu sehen sind, die nicht ihr Einverständnis gegeben haben oder Musik verwendet wird, die urheberrechtlich geschützt ist.
YouTube ist schon lange im Alltag der Kinder angekommen und ein wichtiger Kanal. Bleiben Sie offen für den Wunsch Ihres Kindes, Videos anzusehen oder selbst aktiv zu werden. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über mögliche Risiken und Gefahrenquellen und machen Sie gemeinsam Regeln für die Nutzung von YouTube aus.