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12.03.2024

Was tun, wenn mein Kind im Netz ungewollt auf Pornos trifft?

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3 Minuten Lesezeit
11-17 Jahre
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Pexels/Andrea Piacquadio

Ob im Klassenchat, in Social Media oder über eine Suchmaschine – viele Kinder und Jugendliche treffen beim Surfen mit oder ohne Absicht auf Pornos. Der Erstkontakt liegt nach einer Studie der Landesanstalt für Medien NRW von 2023 im Durchschnitt bei 13 Jahren und ist nichts Ungewöhnliches.

Laut JIM-Studie des Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest 2023 kam jedoch von den befragten 12-19-Jährigen jedes vierte Kind bzw. Jugendliche*r ungewollt mit Pornografie in Kontakt. Wenn Kinder und Jugendliche unbeabsichtigt pornografische Fotos oder Videos zu sehen bekommen, kann sie das überfordern und belasten. Besonders kritisch wird es, wenn es sich dabei um die sogenannte „harte Pornografie“ handelt.

Einfache und harte Pornografie – was ist das?

Bei pornografischen Inhalten wird unterschieden in einfache und harte Pornografie:

  • Einfache Pornografie zeigt sexuelle Handlungen von Erwachsenen, zum Beispiel als Fotos, Videos, Audios oder Comics. Einfache Pornografie ist im Internet leicht zugänglich, zum Beispiel über spezielle Webseiten, aber auch via Chats in Messengern und auf Social Media. Die Nutzung ist für Erwachsene ab 18 Jahren erlaubt. Minderjährigen Zugang zu einfacher Pornografie zu verschaffen, ist in Deutschland verboten. Internet-Portale in Deutschland müssen dafür sorgen, dass eine Überprüfung des Alters stattfindet.
  • Harte Pornografie zeigt Gewalt, sexuelle Handlungen mit Tieren, sexuelle Posen oder sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Die Nutzung und der Besitz von harter Pornografie ist in Deutschland absolut verboten und kann zu Freiheitsstrafen führen. Trotzdem werden diese Inhalte im Internet verbreitet, zum Beispiel über Webseiten, Kommentar-Funktionen auf Social Media oder in Chats.  

Mehr zu den gesetzlichen Bestimmungen von Pornografie im Internet finden Sie hier bei klicksafe.

Was tun, wenn mein Kind ungewollt auf einfache Pornografie stößt?

Begleiten Sie Ihr Kind bei den ersten Schritten im Internet und erläutern Sie ihm, dass es auf Inhalte stoßen kann, die es als unangenehm empfindet. Falls es versehentlich in Kontakt mit einfacher Pornografie gelangt, seien Sie als Ansprechperson für Ihr Kind da. Insbesondere bei jüngeren Kindern ist es wichtig, sie mit solchen Erfahrungen nicht allein zu lassen. Sie können das Gesehene oft nicht richtig einordnen, da es außerhalb ihres eigenen Erfahrungsbereichs liegt. Sorgen Sie für eine altersgemäße Aufklärung, wenn Ihr Kind Fragen zu Liebe und Sexualität stellt. Falls Sie unsicher sind, suchen Sie Unterstützung, beispielsweise beim Elterntelefon der Nummer gegen Kummer.

Was tun, wenn mein Kind im Netz auf harte Pornografie trifft?

Zeigt Ihnen Ihr Kind verbotene Inhalte harter Pornografie im Internet, zum Beispiel auf einer Webseite oder Social Media, gehen Sie wie folgt vor:

Was tun, wenn harte Pornografie ungewollt im Chat meines Kindes landet?

Der Besitz von Missbrauchsdarstellungen ist strafbar, Jugendliche ab 14 Jahren sind in Deutschland strafmündig. Wenn Ihr Kind per Chat ein Foto oder Video zugeschickt bekommt, das mutmaßlich eine Darstellung von Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zeigt, sollten Sie sofort handeln:

  • Bleiben Sie ruhig.
  • Fertigen Sie keine Screenshots an.
  • Speichern Sie die Inhalte nicht.
  • Leiten Sie die Inhalte nicht an andere Personen weiter.
  • Sichern Sie das Gerät, bringen Sie es zur Polizei und erstatten Sie Anzeige.
  • Löschen Sie die Inhalte vom Gerät und melden Sie die Inhalte dem Dienst.
  • Wenn Sie oder Ihr Kind unsicher oder emotional belastet sind, holen Sie sich Hilfe bei digitalen Beratungsangeboten.

Besprechen Sie diese Punkte mit Ihrem Kind. Weitere Informationen zum Umgang mit Missbrauchsdarstellungen im Netz hat die Internet-Beschwerdestelle in diesem PDF-Dokument zusammengefasst.

Wie kann ich mein Kind schützen?

Bleiben Sie mit Ihrem Kind über seine Mediennutzung im Gespräch und bereiten Sie es darauf vor, dass es im Netz mit problematischen Inhalten oder Kommunikationsrisiken konfrontiert wird. Stellen Sie Medienregeln in der Familie auf, an die sich alle halten. Zum Beispiel, nicht auf die Kontaktaufnahme Unbekannter zu reagieren oder nicht auf Links zu klicken, die Fremde in Chatnachrichten oder E-Mails teilen. Nutzen Sie, gerade bei jüngeren Kindern, technische Maßnahmen des Jugendmedienschutzes wie Filterprogramme zum Surfen oder Kinderkonten bei Apps. Treffen Sie Einstellungen wie die Deaktivierung des automatischen Medien-Downloads bei WhatsApp, sodass Ihr Kind nicht aus Versehen verbotenes Material speichert. Erklären Sie Ihrem Kind, was in Bezug auf Pornografie erlaubt ist und was nicht. Machen Sie Ihrem Kind klar, wann es sich beim Weiterleiten von pornografischen Inhalten strafbar macht. Weitere Hinweise, wie Sie Ihr Kind beim Umgang mit Pornografie im Netz gut begleiten und wie Sie es mithilfe des technischen Jugendmedienschutzes vor jugendgefährdenden Inhalten bewahren können, lesen Sie in diesem Artikel.

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