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Kleinkinder und Medien: Einblicke aus der miniKIM-Studie 2023

Bereits für die Allerkleinsten ist die Welt der Medien allgegenwärtig. Die miniKIM-Studie, initiiert vom Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest, bietet aufschlussreiche Daten über das Medienverhalten von Kindern im Alter von zwei bis fünf Jahren. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Ergebnisse der neuesten Studie von 2023 zusammen und gibt praktische Tipps für Eltern.

Zugang zu Smart Devices: Die Studie zeigt, dass der Zugang zu intelligenten Geräten unter Kleinkindern zunimmt. Etwa jedes fünfte Kind besitzt ein eigenes Tablet und jedes zehnte Kind hat Zugang zu einem Smartphone. Diese Geräte werden häufig sowohl für Bildungszwecke als auch zur Unterhaltung genutzt.

Einstellungen der Eltern: Viele Eltern sind der Meinung, dass Smartphones viele Risiken für Kleinkinder bergen und eher kritisch zu sehen sind. Jedoch sieht auch etwa die Hälfte der Befragten Vorteile in der Nutzung, wie das Potenzial, Neues zu lernen und spielerische Bildung.

Streaming und Medienkonsum: Streaming-Dienste sind inzwischen auch bei den jüngsten Kindern beliebt und haben klassisches Fernsehen als Hauptquelle für Bewegtbildinhalte ergänzt oder sogar ersetzt.

Verantwortung und Medienerziehung: Die Studie betont die Wichtigkeit der begleiteten Mediennutzung, um eine sichere und positive Umgebung für Kleinkinder zu gewährleisten. Es wird empfohlen, dass Eltern die Medienaktivitäten ihrer Kinder überwachen und geeignete Inhalte auswählen.

Was sollten Eltern beachten?

  • Begleitete Nutzung: Begleiten Sie Ihr Kind bei der Nutzung digitaler Medien und wählen Sie gemeinsam altersgerechte und sichere Inhalte aus.
  • Regeln festlegen: Setzen Sie klare Grenzen für die Bildschirmzeit, um eine ausgewogene Tagesstruktur mit genügend Raum für andere Aktivitäten zu gewährleisten.
  • Sicherheitseinstellungen nutzen: Aktivieren Sie Kindersicherungen auf allen Geräten, um den Zugriff auf ungeeignete Inhalte zu verhindern.
  • Medien als Teil der Entwicklung sehen: Nutzen Sie interaktive und bildungsorientierte Apps, die speziell für Kleinkinder entwickelt wurden, um spielerisches Lernen zu fördern.
  • Vorbildfunktion: Seien Sie ein gutes Vorbild in Bezug auf den eigenen Medienkonsum und die Mediennutzungsgewohnheiten.

 

Neben diesem Artikel bieten wir auch vertiefende Einblicke in die Mediennutzung älterer Kinder mit der KIM-Studie 2022 sowie von Jugendlichen mit der JIM-Studie.

Die Ergebnisse und weiterführende Informationen zur miniKIM-Studie 2023 finden Sie detailliert auf der Website des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest.

Sie finden keine Antwort auf Ihre Frage? Unser Messenger-Service direkt auf Ihr Smartphone

Um Sie als Eltern bei der Medienerziehung Ihres Kindes bestmöglich zu unterstützen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Fragen rund um die Mediennutzung Ihres Kindes auch direkt und bequem über WhatsApp oder Threema an uns zu stellen.

Unser professionelles Team steht Ihnen zur Seite, um Ihnen passende Unterstützung zu bieten. Egal, ob Sie sich unsicher sind, ob eine gewisse App für Ihr Kind geeignet ist, Sie nach Tipps zur Begrenzung der Bildschirmzeit suchen oder Sie sich Unterstützung zum Umgang mit einem neuen Trend wünschen – wir sind für Sie da.

Unser Messenger-Service ist einfach zu erreichen:

  • WhatsApp: Fügen Sie unsere Nummer +49 176 / 550 506 99 zu Ihren Kontakten hinzu und senden Sie uns Ihre Fragen direkt über die App.
  • Threema: Für eine sicherere Kommunikation können Sie uns dort unter der +49 176 / 550 506 99 mit der ID FSSABPY8 erreichen.

Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen.

Warum sollten Sie unseren Messenger-Service nutzen?

Individuelle Beratung: Wir verstehen, dass jede Familie einzigartig ist. Unser Expert*innenteam gibt Ihnen personalisierte Tipps, die genau auf Ihre Fragen zur Medienerziehung zugeschnitten sind.

Unterstützung in herausfordernden Situationen: Sei es im Umgang mit Cybermobbing, unangemessenen Inhalten oder dem richtigen Zeitpunkt für die Einführung neuer Medien. Unser Team ist darauf spezialisiert, Sie auch in schwierigen Situationen zu unterstützen.

Hinweis: In akuten Problemlagen oder Notfällen wenden Sie sich bitte direkt an spezialisierte Expert*innen, z. B. an die Nummer gegen Kummer (www.nummergegenkummer.de) oder an die Telefonseelsorge (365 Tage im Jahr, rund um die Uhr erreichbar: www.telefonseelsorge.de).

Direkter Zugang zu Expert*innen: Unser Team hält sich ständig auf dem Laufenden über aktuelle Entwicklungen – so wie es Ihnen als Eltern in der sich ständig weiterentwickelnden Medienwelt vermutlich gar nicht möglich ist. Per Messenger können Sie uns unkompliziert erreichen.

Schnelle Antworten: Senden Sie uns Ihre Frage und wir antworten Ihnen so schnell wie möglich mit hilfreichen Informationen und Tipps. Antworten erhalten Sie von der Redaktion zu den normalen Geschäftszeiten, d.h. nicht am Wochenende, Feiertagen oder nachts.

Vertraulichkeit: Ihre Privatsphäre ist uns wichtig. All Ihre Nachrichten werden vertraulich behandelt.

Kostenlose Beratung: Unser Messenger-Service ist – wie all unsere Angebote – für Sie kostenlos.

Alle mischen mit – Bezugspersonen bei der Medienerziehung einbeziehen

„Aber bei Oma kann ich so viel am Handy sein, wie ich will!“, „Mit meinem Onkel darf ich schon Fortnite zocken!“, „Heute haben wir in der Schule wieder einen Film geschaut!“ – kommen Ihnen solche Aussagen bekannt vor? Nicht nur wenn es um die Medienregeln anderer Eltern geht. Auch wenn andere Bezugspersonen bei der Medienerziehung mitmischen, kann das für Sie als Eltern herausfordernd sein. Vielleicht fragen Sie sich, wie Sie damit umgehen können.

Medienerziehung – nicht nur Sache der Eltern

Medien altersgerecht auswählen, die Bildschirmzeit begrenzen, Vorbild sein – den Grundstein für eine bewusste und kompetente Mediennutzung Ihres Kindes legen Sie als Eltern. Je älter Ihr Kind wird, desto freier bewegt sich Ihr Kind in der Umgebung und verbringt mehr und mehr Zeit außerhalb von zuhause. Ist es allein bei den Großeltern, in einer pädagogischen Einrichtung oder bei der Cousine zu Besuch, mischen automatisch andere Bezugspersonen beim Umgang mit Medien mit. Das kann die Auswahl und Dauer der Medieninhalte betreffen, aber auch die Privatsphäre Ihres Kindes, wie zum Beispiel das Teilen von Kinderfotos.

Vorsicht bei Kinderfotos – Kinderrechte gehen alle etwas an

Wenn das Kind bei der Tante in den Ferien ist und Sie Ausflugsbilder im WhatsApp-Status oder auf Social Media entdecken, sind Sie als Eltern davon vielleicht nicht unbedingt begeistert. Vor allem dann, wenn das Teilen der sensiblen Daten vorher nicht abgesprochen war. Nicht alle Erwachsenen wissen, dass es problematisch sein kann, Kinderfotos im Netz zu teilen. Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre. Je nach Alter und Entwicklungsstand sollten sie – und die Eltern – gefragt werden, welche Bilder von ihnen im Internet zu sehen sind. Sprechen Sie fotobegeisterte Verwandte darauf an und äußern Sie Ihre Sichtweise klar und deutlich. So schützen Sie die Rechte Ihres Kindes.

Mediennutzung außer Haus regeln

Die Hauptverantwortung für das gesunde Aufwachsen mit Medien tragen Sie als Eltern. Welche Games sich für welches Alter eignen, was mit den Daten Ihres Kindes im Netz passiert, wie sich Geräte und Apps kindersicher einstellen lassen – die Medienwelt ist riesig, unüberschaubar und befindet sich im ständigen Wandel. Sie als Eltern sind mit der Herausforderung konfrontiert, hier aktuell und informiert zu bleiben – und sind dabei möglicherweise stärker am Ball als die Bezugspersonen Ihres Kindes.

Vielleicht haben Sie in der Familie Medienregeln ausgehandelt oder einen Mediennutzungsvertrag mit Ihrem Kind vereinbart. Eventuell bestehen für die Geschwister jeweils unterschiedliche Regeln aufgrund ihres Altersabstands. Scheuen Sie sich nicht, auf Großeltern und Co zuzugehen. Machen Sie die Medienregeln Ihrer Familie transparent und erklären Sie, warum Ihnen das Einhalten der Regeln auch außer Haus wichtig ist. Natürlich darf die Zeit bei Opa, Patentante oder Cousin etwas Besonderes sein, auch in Sachen Medien. Bitten Sie darum, Ausnahmen vorher mit Ihnen abzusprechen. Denn ein offener Austausch ist wichtig für eine vertrauensvolle Beziehung. Bleiben Sie mit Ihrem Kind im Gespräch über seine Mediennutzung außer Haus und haben Sie für Probleme stets ein offenes Ohr. So fördern Sie die Eigenständigkeit und Medienkompetenz Ihres Kindes.

Erziehung gemeinsam gestalten – auch in Sachen Medien

Wenn Ihr Kind im Jugendtreff im Internet surft, Fotos vom Faschingsfest im Klassenchat landen oder im Hort am Tablet zocken darf gehört das zur mediatisierten Lebenswelt Ihres Kindes dazu. Pädagogische Einrichtungen haben meist ein Medienkonzept und verfolgen medienpädagogische Ziele. Sollte Ihnen bei einer Sache nicht wohl sein, sprechen Sie die pädagogischen Fachkräfte an und gehen Sie mit einer offenen und fragenden Haltung auf sie zu. Fragen Sie dabei auch stets nach der Sichtweise Ihres Kindes – so lernen Sie beide in Sachen Medien stetig dazu.

Medienerziehung von Geschwistern 

In vielen Familien mit Geschwistern gibt es Streit über die Mediennutzung: Die Kleineren fühlen sich ungerecht behandelt, wenn sie weniger dürfen als die Großen. Was die einen begeistert, finden die anderen langweilig. Andersherum überfordern manche Medienangebote die Jüngeren. Die Älteren haben das Gefühl, ständig Rücksicht auf ihre jüngeren Geschwister nehmen zu müssen. Wie können Eltern den Spagat zwischen den Bedürfnissen der Geschwister meistern und bei ihren Kindern einen kompetenten Umgang mit Medien fördern? 

Medienregeln fair gestalten 

Egal ob Einzelkind oder Geschwister – Regeln zur Mediennutzung in der Familie geben Kindern Struktur und Sicherheit für ihren Alltag mit Medien. Die Bedürfnisse und Entwicklungsstufen jedes Kindes sollten dabei berücksichtigt werden. So kann es sinnvoll sein, älteren Geschwistern mehr Freiheiten bei der Mediennutzung einzuräumen, während für jüngere Kinder engere Grenzen gelten. Zum Beispiel dürfen die Großen schon bestimmte Geräte ins eigene Zimmer mitnehmen, während die Kleinen Medien nur in den gemeinsamen Wohnräumen nutzen sollen. Die Nutzungszeiten müssen zum Alter der Kinder passen. Jüngere sollten weniger Zeit vor dem Bildschirm verbringen als Ältere. Legen Sie die Regeln gemeinsam fest und achten Sie darauf, dass sie für alle gerecht und verständlich sind. Dabei kann zum Beispiel ein Mediennutzungsvertrag helfen, den Sie für jedes Kind individuell gestalten. An grundsätzliche Medienregeln wie „Keine Medien am Esstisch“ sollten sich alle in der Familie halten. 

Geschwister-Konflikte begleiten 

„Gib mir sofort mein Tablet zurück!“, „Das ist doch für Babys, ich will was Spannendes anhören!“, „Warum muss ich ausmachen, wenn sie noch schauen darf?“. Kommen Ihnen solche Sätze bekannt vor? Ist der Altersabstand groß, gelten unterschiedliche Regeln für jedes Kind. Das kann leicht zu Streit zwischen Geschwistern führen, sei es um den Zugang zu bestimmten Geräten oder die Wahl von Inhalten. Machen Sie Ihren Kindern die Regeln transparent und helfen sie ihnen, sich in das Geschwister hineinzuversetzen. Zum Beispiel so: „Deine große Schwester durfte im Grundschulalter auch noch nicht länger als eine Stunde Video schauen.“. Achten Sie darauf, Konflikte rechtzeitig zu erkennen und sie gut zu begleiten. Das stärkt die Beziehung der Geschwister und sie lernen, zu verhandeln, Kompromisse einzugehen und Konflikte immer selbstständiger zu lösen.  

Gemeinsame Medienerlebnisse schaffen  

Zusammen Filme schauen oder zocken macht Spaß und schafft Verbindung. Eltern sollten ihre Kinder dabei unterstützen, passende Medieninhalte für die gemeinsame Mediennutzung auszuwählen. Gemeinsame Medienrituale wie das Schauen einer Wissenssendung am Sonntag oder das Musikhören im Auto machen Spaß und stärken den Zusammenhalt in der Familie. Oft verarbeiten Geschwister Medieninhalte gemeinsam und spielen Szenen aus Serien nach oder tauchen im Rollenspiel in die Welt ihrer Lieblingsfiguren ein. Viel voneinander lernen können Geschwister besonders dann, wenn sie gemeinsam kreativ mit Medien sind und Hörspiele, Stopp-Trickfilme oder Foto-Collagen selbst gestalten.  

Tipps zur Mediennutzung von Geschwistern 

  • Vermeiden Sie Überforderung: Wählen Sie altersgerechte Medien aus, beachten Sie die Altersfreigaben und orientieren Sie sich bei der gemeinsamen Mediennutzung am jüngsten Kind. 
  • Schaffen Sie Schutzräume: Stellen Sie sicher, dass jüngere Kinder eingeschränkten Zugang zu Medien haben. Machen Sie den älteren Kindern klar, dass sie mitverantwortlich sind und den Kleineren nicht unerlaubt Zugang geben dürfen. 
  • Treffen Sie Vereinbarungen: Sorgen Sie dafür, dass die Medienregeln in der Familie eingehalten werden. Nehmen Sie die unterschiedlichen Bedürfnisse und Vorlieben Ihrer Kinder ernst. Stellen Sie Gerechtigkeit her und legen Sie zum Beispiel gemeinsam fest, welches Kind wann über welche Medieninhalte bestimmen darf. 
  • Finden Sie Alternativen: ein Kind schaut auf dem Fernseher, das andere auf dem Tablet – das kann eine Lösung für unterschiedliche Vorlieben und Entwicklungsstände sein. Ist die Medienzeit für das jüngere Kind schon vorbei, während das Ältere noch länger Medien nutzen darf, bieten Sie Ihrem kleinen Kind ein alternatives, medienfreies Spielangebot an.  
  • Fördern Sie Medienkompetenz: Seien Sie sich Ihrer Vorbildfunktion bewusst, indem sie ein gesundes Verhältnis zu ihrer eigenen Mediennutzung vorleben. Führen Sie in der Familie regelmäßig offene Gespräche über die Vor- und Nachteile von Medien. So unterstützen Sie Ihre Kinder altersgemäß dabei, kritisch und reflektiert mit Medien umzugehen und fördern ihre Medienkompetenz.  

Altersgerechte Medien für mein Kind

Das überwältigende Angebot an Filmen, Serien, Apps und anderen Medien stellt Eltern vor die Herausforderung einen Überblick zu bekommen, um die passenden Inhalte für ihre Kinder auszuwählen. Denn die Auswahl sollte nicht nur altersgerecht, sondern auch unterhaltsam und am besten noch lehrreich sein. Wir haben ein paar Anregungen zusammengestellt, wo Sie altersgerechte Medien für Ihr Kind finden können.

Altersgerechte Medien – was bedeutet das?

Die Auswahl der Medien sollte sich stets am Entwicklungsstand Ihres Kindes orientieren. Medienangebote sind auf unterschiedliche Altersgruppen zugeschnitten, und es ist wichtig, dass Sie als Eltern darauf achten. Altersempfehlungen und Beschreibungen der Inhalte können hilfreiche Hinweise geben. Sie kennen Ihr Kind jedoch am besten, daher können Sie auf Basis dessen auch am besten daraus ableiten, ob das Angebot zu Ihrem Kind passen könnte.

Geprüfte Medieninhalte

In Beschreibungen von Medienangeboten – egal ob Apps, Filme oder Games – gibt es manchmal unterschiedliche Altersangaben. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Empfehlungen, AGB-Vorgaben und Altersfreigaben. Vorgaben und Freigaben haben in der Regel einen rechtlichen Hintergrund. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) legt beispielsweise fest, dass bestimmte Apps , wie WhatsApp und TikTok, erst ab 13 Jahren genutzt werden dürfen.

In der Beschreibung in den App-Stores taucht häufig eine andere Altersangabe auf – nämlich die Freigabe durch den Jugendmedienschutz. Die Altersfreigaben durch Selbstkontrollen wie FSK oder USK bewerten Medien nach gesetzlichen Jugendschutzkriterien. Dabei wird jeweils geprüft, ob Medieninhalte gefährlich für die Entwicklung und Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sein könnten. Beispielsweise durch die Darstellung von Gewalt oder Pornografie. Oder auch, ob Kinder durch die Nutzung eines Angebots Kontaktrisiken ausgesetzt sein können. Nicht geprüft wird, ob eine Handlung in einer Serie und Figuren in einem bestimmten Alter verstanden werden. Das bedeutet, dass  ein Disneyfilm, der ab „0 Jahren” freigegeben ist, noch lange nicht für Babys geeignet ist. Er stellt nur kein Risiko für sie dar. Über Alterskennzeichen und technische Schutzmaßnahmen soll der Zugang zu Medien für Kinder geregelt werden. Aber das funktioniert nur, wenn auch Sie als Eltern darauf achten.

Wenn es um die Auswahl der Inhalte geht, helfen Altersempfehlungen, die beispielsweise von pädagogischen Einrichtungen vorgenommen wurden. Diese basieren darauf, ob die Inhalte der Lebenswelt der jeweiligen Altersgruppe entsprechen und verständlich sind. 

Geeignete Medienangebote und Orientierungshilfen für Eltern

Die Medienlandschaft für Kinder im Kita- und Grundschulalter ist riesig, ältere Kinder und Jugendliche weichen häufig auf Erwachsenenangebote aus, weil es weniger auf sie zugeschnittene Angebote gibt.

Hier können Sie gute Medienangebote finden bzw. sich informieren:

  • TV, Streaming, YouTube, Kino: Der Elternratgeber FLIMMO bietet pädagogische Empfehlungen nach Alter für Filme, Serien und Sendungen von Mediatheken, Streamingdiensten, YouTube und Fernsehsendern
  • Kindersuchmaschinen: Über fragFINN oder Helles Köpfchen surfen Kinder nur auf geprüften und kindgerechten Internetseiten. 
  • Internetseiten: Auf seitenstark.de wird eine große Sammlung kindgerechter Internetseiten aufgelistet und vorgestellt. 
  • Apps: Wir haben Ihnen eine Auswahl zusammengestellt „Gute Apps für Kinder“ und „Apps für Kleinkinder
  • Kinderradio und Podcasts:  Wir haben Ihnen eine Auswahl zusammengestellt „Es gibt was auf die Ohren”. 
  • Nachrichten: Wir haben Ihnen eine Auswahl zusammengestellt „Nachrichten für Kinder und Jugendliche“.
  • Games: Der Spieleratgeber NRW gibt ausführliche Steckbriefe zu Computerspielen mit Altersempfehlungen.
  • Online-Fernsehen für 14- bis 25-Jährige: Die vielfältigen Inhalte von funk sprechen vor allem ältere Jugendliche an.

Tipps für die eigene Bewertung von Angeboten

Die Auswahl und Prüfung von Medienangeboten erfordert Zeit und Aufmerksamkeit. Doch durch bewusste Entscheidungen und eine offene Kommunikation können Sie sicherstellen, dass Ihr Kind positive und entwicklungsrelevante Medieninhalte nutzt.

  • Inhaltliche Prüfung: Schauen Sie sich die Inhalte an und überlegen Sie, ob sie zur Lebenswelt und dem Verständnis Ihres Kindes passen.
  • Interaktionsmöglichkeiten: Bilder, Töne, Musik und Animationen sollten altersgerecht und ansprechend gestaltet sein.
  • Einfache Navigation: Das Angebot sollte leicht zu bedienen sein, für kleinere Kinder idealerweise sprachgesteuert und mit wenig Symbolen und Funktionen.
  • Werbung und In-App-Käufe: Achten Sie auf Werbefreiheit und am besten ein Angebot ohne In-App-Käufe.
  • Elterneinstellungen: Machen Sie sich vertraut mit den Einstellungsmöglichkeiten für eine sichere Umgebung und nutzen Sie gegebenenfalls Angebote des technischen Jugendmedienschutzes.
  • Feedback anderer: Tauschen Sie sich mit anderen Eltern aus und prüfen Sie, ob das Angebot von vertrauenswürdigen Entwickler*innen oder Bildungseinrichtungen stammt.
  • Testlauf: Schauen oder testen Sie Ihre Auswahl vorab – ohne Ihr Kind.

Individuelle Begleitung und Kommunikation

Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf Empfehlungen, da jedes Kind sich unterschiedlich entwickelt. Begleiten Sie Ihr Kind von Anfang an aktiv beim Medienkonsum, um zu verstehen, wie es auf bestimmte Inhalte reagiert.

Teddy und Puppe hören mit – Smart Toys im Kinderzimmer

Teddybären und Puppen waren schon immer beliebte Spielgefährten für Kinder. Mittlerweile haben sie eine technologische Revolution durchgemacht und sind auch zu sogenannten Smart Toys geworden. Diese intelligenten Spielzeuge können aktiv mit Kindern interagieren, sich unterhalten oder sogar lernen. Wir erklären, was genau hinter Smart Toys in Kinderzimmern steckt.

Das können die intelligenten Spielsachen

Smart Toys sind Spielzeuge mit technologischen Erweiterungen, die auf Befehle reagieren und interaktive Funktionen bieten. Die Interaktion kann durch Sensoren, Kameras oder Mikrofone erfolgen, die es dem Spielzeug ermöglichen, die Umgebung zu erfassen. Oft wird auch künstliche Intelligenz genutzt. Es gibt nicht-vernetzte Smart Toys, die offline arbeiten, und vernetzte Varianten, die eine Internet- oder Bluetooth-Verbindung nutzen und oft über eine App gesteuert werden. In einigen Fällen können sie auch GPS enthalten, was es ermöglicht, Standortdaten zu verfolgen. Einige intelligente Spielsachen können sich an die Bedürfnisse und Lernfortschritte der Kinder anpassen.

Smart Toys für Kinder

Unter dem Sammelbegriff Smart Toys lassen sich verschiedene Spielzeuge zusammenfassen, darunter Bücher mit begleitender App, Teddybären mit Sprachausgabe und teilweise auch Aufnahmefunktion bis hin zu programmierbaren Robotern:

Der Roboter Dash ist ein Lernroboter für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren. Er kann tanzen, sich durch das Kinderzimmer bewegen, auf Klatschen oder Stimmen reagieren und sogar Xylofon spielen. Die Steuerung erfolgt über verschiedene Apps, eine dauerhafte Internetverbindung ist nicht nötig.

Miko 3 ist ein KI-gesteuerter Roboter für 5- bis 12-Jährige, der spielerisches Lernen, Tanzpartys und pädagogische Aktivitäten bietet. Er verfügt über Mikrofon, Lautsprecher, Kamera und WLAN, und interagiert über eine KI mit den Kindern. Eine App für Eltern ermöglicht die Überwachung der Bildschirmzeit und Videoanrufe.

Der Spielzeughersteller Curio bietet KI-gesteuerte Plüschtiere für Drei- bis Zwölfjährige, die über eine KI-Stimme mit Kindern interagieren. Kinder können Fragen stellen, sich Musik wünschen und das Stofftier erzählt Geschichten oder liefert Erklärungen für Naturphänomene. Die Gespräche werden zur KI weitergeleitet und vorübergehend gespeichert. Eltern können die Gespräche einsehen. Diese Plüschtiere sind in Deutschland nicht erhältlich bzw. werden „nur“ in den USA vertrieben.

Sind Smart Toys sinnvoll oder gefährlich?

Datenschutz ist eines der zentralen Anliegen, da Smart Toys oft über WLAN vernetzt sind und persönliche Informationen sammeln und speichern können. Es gab in der Vergangenheit bereits einige Sicherheitsvorfälle, bei denen Hacker*innen Zugang zu gesammelten Daten erlangten. Auch Nachbar*innen können sich mit einigen Spielzeugen leicht über WLAN oder Bluetooth verbinden. So können Fremde mit Ihrem Kind kommunizieren, es ausfragen oder gar bedrohen, etwa durch einen Text, den eine Puppe nach dem Eintippen vorliest, oder durch Sprachnachrichten. My friend Cayla wurde aus diesem Grund in Deutschland verboten.

Besonders problematisch ist, dass einige Smart Toys Gespräche aufzeichnen und diese Daten ohne klare Information über die Nutzung auf externen Servern speichern. Diese Informationen können in falsche Hände geraten und die Privatsphäre der Kinder verletzten. In Deutschland ist funkfähiges und zur heimlichen Bild- oder Tonaufnahme geeignetes Spielzeug verboten, wie im Fall der Puppe Cayla. Auch eine ständige Kontrolle und Überwachung durch ein Spielzeug seitens der Eltern geht über die Aufsichtspflicht hinaus. Das Teilen solcher heimlichen Aufnahmen über soziale Netzwerke wie WhatsApp & Co., ohne das Kind einzubeziehen, verletzt außerdem die Persönlichkeitsrechte des Kindes.

Eltern in der Verantwortung

Informieren Sie sich gut vor dem Kauf eines Smart Toys. Recherchieren Sie auf Seiten des Herstellers und nach unabhängigen Testberichten von Verbraucher*innen. Achten Sie insbesondere auf die Datenschutzbestimmungen, ob Daten weitergeleitet werden oder innerhalb des Spielzeugs verarbeitet werden.

Beschränken Sie die Eingabe persönlicher Daten Ihres Kindes auf ein Minimum. Und schalten Sie das Spielzeug immer aus, wenn Ihr Kind nicht damit spielt. Deaktivieren Sie sämtliche Verbindungen wie WLAN, Bluetooth und eventuell vorhandene Mikrofone oder Kamera, wenn diese für die Funktionalität des Spielzeugs nicht zwingend erforderlich sind.

Informieren Sie sich bei der Bundesnetzagentur, die immer wieder Gegenstände prüft, die zur versteckten Spionage genutzt werden können. Behalten Sie Ihre Verantwortung im Blick. Letztendlich bleibt Ihre elterliche Rolle unersetzlich, und ein Teddy, so intelligent er auch sein mag, kann nie den Platz von Eltern oder wirklichen Freund*innen einnehmen.

Medienerziehung in Leichter Sprache

Beim Aufwachsen mit Smartphones, Konsolen und Co. ist die Medienerziehung in der Familie von entscheidender Bedeutung. Angebote in Leichter Sprache unterstützen Eltern in dieser wichtigen Aufgabe, und zwar in einer klaren und leicht verständlichen Sprache. Wir stellen einige Webseiten vor.

Was ist Leichte Sprache?

Leichte Sprache ist eine vereinfachte Form der deutschen Sprache, die Informationen für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder anderen Beeinträchtigungen verständlich macht. Kennzeichen sind einfache Wörter, eine klare Struktur, ein begrenzter Wortschatz, unterstützende Elemente wie Bilder und Grafiken und der Verzicht auf Fachbegriffe. Sie wurde entwickelt, um Barrieren in der Kommunikation abzubauen und sicherzustellen, dass Informationen für eine breitere Bevölkerung leicht zugänglich sind.

Informationen zur Medienerziehung verschiedener Altersgruppen auf Elternguide.online

Angebote zum Thema Medienerziehung in Leichter Sprache ermöglicht es allen Eltern, die notwendigen Informationen zu erhalten, um ihre Kinder sicher und verantwortungsbewusst in der digitalen Welt zu begleiten. Elternguide.online bietet klare und leicht verständliche Erklärungen zu wichtigen Aspekten der Medienerziehung aller Altersgruppen von 0 bis 17 Jahren. Die Themen reichen vom Umgang mit Bildschirmzeit über der Auswahl von altersgerechten Inhalten bis zur Sicherheit im Internet. Das Angebot von Elternguide.onlne in Leichter Sprache finden Sie hier: https://elternguide.online/leichte-sprache

Umgang mit Social Media und Co auf Webhelm

Webhelm ist ein Projekt des JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis e. V. und bietet Artikel und Informationsmaterial für pädagogische Fachkräfte und Eltern, damit sie Kinder und Jugendliche beim kompetenten Umgang mit Online-Medien unterstützen können. Auf der Webseite finden sich Texte zum Thema Medien und Medienerziehung zum Download. Die Themen reichen von Datenschutz über Online-Mobbing bis Social Media. Außerdem bietet Webhelm Beschreibungen von verschiedenen Plattformen wie Instagram, Twitch oder TikTok. Zum Angebot von Webhelm in Leichter Sprache geht es hier: https://webhelm.de/leichte-sprache/

Hilfsangebote für Kinder und Eltern

Problematische oder rechtswidrige Inhalte im Internet wie Kinderpornographie, Hate Speech oder extremistische Posts verstoßen oft gegen Gesetze des Jugendmedienschutzes. Deshalb ist es wichtig, dass Nutzer*innen solche Inhalte melden. Entweder über die Plattform selbst oder bei Beschwerdestellen wie zum Beispiel bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter. Zur FSM-Beschwerdestelle in Leichter Sprache geht es hier: https://www.fsm.de/leichte-sprache/beschwerdestelle/

Ob Online-Mobbing, exzessives Gaming oder ständiger Streit um die Bildschirmzeit – die Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen kann für alle Familienmitglieder große Herausforderungen mit sich bringen. Manchmal ist es gut, sich dabei professionelle Hilfe zu suchen. Im Internet stehen dafür eine Vielzahl an Beratungsstellen zur Verfügung. Das Beratungsangebot der Nummer gegen Kummer für Kinder, Jugendliche und Eltern in Leichter Sprache finden Sie hier: https://www.nummergegenkummer.de/leichte-sprache/

Sicherheitseinstellungen

Die Webseite medien-kindersicher.de bietet Informationen zum technischen Jugendmedienschutz und gibt Eltern Anleitungen, wie sie Geräte, Dienste und Apps kindersicher einstellen können. Die Anleitungen in Leichter Sprache finden Sie hier: https://www.medien-kindersicher.de/leichte-sprache/startseite-medien-kindersicherde

Kinderrechte in der digitalen Welt

Kinder haben Rechte, die bereits seit 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind. Hierzu zählen unter anderem das Recht auf Gesundheit und das Recht auf Spiel und Freizeit. Doch seitdem hat sich viel verändert. Die rapide Entwicklung digitaler Medien und Technologien hat die Art und Weise, wie Kinder aufwachsen, maßgeblich verändert. Schon im frühesten Lebensalter spielen digitale Medien eine bedeutende Rolle. Wir erklären die wesentlichen Aspekte der Kinderrechte in der digitalen Welt.

Die digitale Welt und die Rechte der Kinder verstehen

Die digitale Welt umfasst verschiedene digitale Technologien, vom Internet und mobilen Geräten bis hin zu Online-Spielen und sozialen Medien. Überall dort gelten auch alle Kinderrechte. Einige Rechte spielen eine besondere Rolle:

Recht auf Zugang zu Medien

Jedes Kind hat das Recht auf einen uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang zur digitalen Welt. Das bedeutet allerdings nicht, dass Kinder Medien uneingeschränkt nutzen sollten. Abhängig vom Alter und Entwicklungsstand Ihres Kindes können Sie als Eltern gemeinsam mit Ihrem Kind Regeln vereinbaren, wie lange und welche Medien genutzt werden dürfen.

Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit

Wie Erwachsene haben auch Kinder das Recht, ihre Meinung frei zu äußern und sich zu informieren. Das Internet bietet Kindern die Chance, auf vielfältige Weise altersgerechte Informationen zu erhalten und ihre eigene Meinung auszudrücken und zu verbreiten. Stellen Sie sicher, dass Ihr Kind nur auf Internetseiten gelangt, die unbedenklich und für Kinder geeignet sind.

Recht auf Privatsphäre und Datenschutz

Jedes Kind hat das Recht auf Privatsphäre. Als Eltern sollten Sie daher bewusst und rücksichtsvoll mit den Persönlichkeitsrechten Ihres Kindes im Internet umgehen. Vermeiden Sie die Preisgabe personenbezogener Daten wie Name oder Adresse Ihres Kindes. Fragen Sie Ihr Kind um Einverständnis, bevor Sie Fotos von ihm online posten oder per Messenger versenden. Die Privatsphäre Ihres Kindes zu respektieren heißt auch, nicht aus Neugier das Smartphone Ihres Kindes zu kontrollieren. Sollten Sie sich Sorgen um Ihr Kind machen, suchen Sie ein vertrauensvolles Gespräch mit ihm.

Recht auf Freizeit und Spiel

Digitale Medien bieten Kindern vielfältige Möglichkeiten, sich kreativ auszudrücken, zu lernen und sich mit Gleichaltrigen zu vernetzen. Ermutigen Sie Ihr Kind, altersgerechte Plattformen wie die Foto-Community Knipsclub und digitale Spielwelten zu erkunden. Achten Sie dabei auf ein ausgewogenes Verhältnis zu anderen Aktivitäten. Die Förderung von kreativem Spiel in der digitalen Welt ermöglicht es Ihrem Kind, seine Vorstellungskraft zu entfalten.

Recht auf Bildung und Medienkompetenz

Jedes Kind hat Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zu Bildung. Bezogen auf die digitalisierte Lebenswelt ist eine Begleitung durch Familie, Kita und Schule wichtig, damit Kinder sicher und verantwortungsbewusst mit den Chancen und Risiken in der Medienwelt umgehen lernen. Das Recht auf Medienzugang ist heute auch immer ein Recht auf Zugang zu medialen Bildungsangeboten wie spielerische Lernseiten.

Recht auf Schutz und Sicherheit

Die Kinderrechte stellen das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt. Kinder müssen in allen Lebensbereichen, also auch im digitalen Raum, vor jeder Form von Gewalt, Missbrauch und schlechter Behandlung (wie Cybermobbing, Cybergrooming, Hate Speech) geschützt werden. Spezielle Jugendschutzprogramme können dabei helfen, Risiken zu minimieren. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über Sicherheitsrisiken und problematische Inhalte im Netz, um es zum Selbstschutz zu befähigen.

Recht auf Vereinigung und Versammlung

Kinder haben das Recht, sich online mit Gleichaltrigen zu vernetzen, gemeinsame Interessen zu teilen und digitale Gemeinschaften zu bilden. Eltern sollten ihre Kinder dazu ermutigen, Online-Plattformen wie die Hilfeseite helpando oder Beteiligungsplattformen zu nutzen, die altersgerecht und sicherheitsbewusst gestaltet sind und positive Interaktionen fördern. So können Kinder digitale Freundschaften pflegen und wichtige soziale Kompetenzen für das Leben in einer zunehmend vernetzten Welt entwickeln – stets im Bewusstsein der Herausforderungen und Chancen, die die digitale Umgebung bietet.

Das sollten Eltern beachten

Sprechen Sie mit Ihrem Kind über seine Rechte. Die Familie spielt für die Kinderrechte im digitalen Raum eine wichtige Rolle. Sie als Eltern haben die Aufgabe, Ihrem Kind ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Dazu gehört auch, ihm grundlegende Kompetenzen im Umgang mit Medien sowie Werte zu vermitteln. Informieren Sie sich daher über die Mediennutzung Ihres Kindes, bleiben Sie im Gespräch und treffen Sie (gemeinsame) Entscheidungen, die dem Alter Ihres Kindes und seiner Entwicklung entsprechen. Ein kooperatives Miteinander sowie ein respekt- und vertrauensvolles Verhältnis sind Grundvoraussetzung, dass sich ihr Kind im Falle von Problemen an Sie als Ansprechperson wendet. Kinder müssen ihre Rechte kennen. Erst dann können sie diese für sich in Anspruch nehmen und sich für diese einsetzen. Ihre Bedeutung als Eltern für die Entwicklung und das Wohl Ihres Kindes wird übrigens auch in der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich betont.

Weitere Informationen rund um die Kinderrechtegibt es unter anderem kindgerecht aufbereitet auf Kindersache und beim Deutschen Kinderhilfswerk.

Medien-Tipps rund um Weihnachten 

Plätzchenduft, Shopping-Stress, leuchtende Kinderaugen: Die Feiertage rücken näher und bei vielen Kindern und Jugendlichen stehen digitale Geräte und Spiele auf der Wunschliste. Was sollten Sie als Eltern vor und nach dem Schenken beachten? Zwischen den Jahren und in den Ferien bleibt auch Zeit für gemeinsame Medienerlebnisse in der Familie. Wie kann diese sicher, altersgerecht und sogar kreativ gestaltet werden? Wir geben Ihnen in diesem Artikel einen Überblick über Angebote aus dem Elternguide.online-Partnernetzwerk. 

Mit Medien gegen Langeweile 

Die Weihnachtsferien können lang sein, besonders wenn das Wetter draußen nicht so recht zum Spielen einlädt. Sicher haben Sie zuhause Geräte wie Smartphones, Tablets, Kameras oder einen Laptop herumliegen. Wie wäre es, wenn Sie und Ihr Kind einfach mal loslegen, selbst fotografieren oder filmen, neue kreative Apps ausprobieren und Medienzeit kreativ gestalten? Das macht riesig Spaß und Ihr Kind lernt nebenbei auch noch was in Sachen Medienkompetenz.  

Auf der Website kinder.jff.de gibt es Vorschläge für einfache Medienprojekte, die Kinder ab 6 Jahren allein oder ab 3 Jahren mit Unterstützung von Ihnen als Eltern zuhause durchführen können. Dabei helfen kindgerechte Videoanleitungen, in denen die Umsetzung der Medienprojekte Schritt für Schritt gezeigt wird. Wie wäre es mit einem Foto-Memory mit Christbaumschmuck oder einer Hörgeschichte zum Thema Silvestertraditionen? 

(Medien-)Challenges in der Familie 

Challenges kennen Sie bestimmt aus Social Media, z. B. Tanz-Challenges auf TikTok. Kinder und Jugendliche lieben es, sich Herausforderungen zu stellen. Challenges müssen aber nicht unbedingt nur im Internet stattfinden, Sie können sie auch Zuhause in der Familie spielen! Probieren Sie doch Mal die Top-Foto-Challenge, die Clip-Challenge oder die Nachstellen-Challenge aus. In unserem Elternguide-Artikel haben wir ein paar Vorschläge dazu gemacht. Weitere Advents-Challenges finden Sie auf der Webseite des JFF-Projekts webhelm.de

Weihnachtliche Film-Tipps von FLIMMO 

Bestimmt schaut Ihr Kind auch gerne Videos. Wenn Sie noch passende Filme, Serien oder YouTube-Clips suchen, schauen Sie doch Mal bei FLIMMO vorbei.  

Neben Altersangaben und pädagogischen Empfehlungen für alle Formate aus TV, Streaming und YouTube finden Sie unter dem Special „Advents-Tipps winterliche Filmtipps vom Grüffelokind über dem Grinch bis zum Polarexpress. So ein gemeinsamer Fernsehabend kann, besonders wenn es draußen so kalt und dunkel ist wie in den Winterferien, ein richtig schönes Familienerlebnis sein. 

Kindgerechte Antworten auf Fragen rund um Weihnachten finden   

Kinder haben viele Fragen und lernen früh, dass sie ihre Fragen im Internet beantwortet werden. Wie wird Weihnachten in anderen Ländern gefeiert? Welche Basteltipps und welche Backrezepte gibt es rund um Weihnachten? Die Kindersuchmaschine fragFINN bietet Kindern Zugang zu 3500 geprüften Webseiten, darunter mehr als 400 Kinderseiten. Grundschulkinder können hier in einem geschützten Surfraum ihre ersten Interneterfahrungen machen und lernen, mit Suchmaschinen und Suchergebnissen umzugehen. Beim fragFINN-Adventskalender können Kinder jeden Tag ein Türchen öffnen, dahinter verbergen sich Links zu anderen Kinderseiten mit weihnachtlichen Infos. 

Weitere spielerische Lernseiten finden Sie in diesem Elternguide-Artikel.  

Ein Smartphone unterm Weihnachtsbaum – eine gute Idee?  

Wann das eigene Kind reif für das erste Smartphone ist, müssen Eltern je nach Entwicklungs- und Erfahrungsstand individuell entscheiden. Schließlich steht Ihrem Kind mit einem Smartphone theoretisch die ganze Welt des Internets mit all seinen Chancen, aber auch Risiken offen. klicksafe bietet umfangreiche Informationen für Eltern. Überprüfen Sie über die Checkliste zur Smartphone-Reife, ob ein Smartphone schon unter den Weihnachtsbaum gehört. Ist die Entscheidung positiv ausgefallen? Dann Informieren Sie sich über technische Einstellungsmöglichkeiten für Android und iOS und schauen Sie sich die Anleitungen in Form von Erklärvideos an. Alle Informationsmaterialien von klicksafe finden Sie hier.  

Sie möchten Ihr Kind auf das erste Smartphone unter dem Weihnachtsbaum vorbereiten? Kindgerechte Informationen zum ersten Smartphone gibt es im Kindermagazin Genial Digital vom Deutschen Kinderhilfswerk. Die fragFINN-App ermöglicht Ihrem Kind einen geschützten Surfraum auf seinem ersten Smartphone und gibt ihm Zugang zu den qualitätsvollen, positiven Angeboten.  

Überlegen Sie, alternativ eine Smartwatch anzuschaffen? Dann sehen Sie sich diesen Themenbereich von klicksafe an. Beachten Sie: technische Schutzmaßnahmen ersetzen nicht das Gespräch und die Medienregeln in der Familie. Bleiben Sie mit Ihrem Kind in Kontakt und begleiten Sie es bei den ersten Schritten mit Smartwatch oder Smartphone. 

Medien sicher nutzen – mithilfe von technischem Jugendmedienschutz 

Neben Gesprächen und Medienregeln ist der technische Jugendmedienschutz ein wichtiger Baustein der Medienerziehung. Nutzen Sie die Einstellungen zur Bildschirmzeit und Digital Wellbeing auf Smartphones, um Zeitlimits für das gesamte Gerät oder für verschiedene Apps einzustellen und Inhalte zu filtern. Das Jugendschutzprogramm JusProg bietet für mobile Geräte und Laptops eine präzise Filtermöglichkeit für Webseiten und sichere Voreinstellungen. Google Family Links und YouTube Kids bieten in der Welt des Internetgiganten Google die Möglichkeit, Medienerlebnisse für Ihr Kind sicherer zu machen. Auch Social-Media-Apps wie Instagram und TikTok bieten Sicherheitsfeatures und Möglichkeiten der Begleitung durch Eltern. Streaming in der Familie kann eine schöne Beschäftigung in den Ferien sein. Fast alle Streaming-Angebote haben zertifizierte Angebote zum Jugendschutz. Nutzen Sie eigene Kinderprofile und die Jugendschutzfunktion mit der PIN. Detaillierte Anleitungen zu allen Geräten gibt es auf der Webseite medien-kindersicher.de.  

Smart schenken – Tipps zu Games unter dem Weihnachtsbaum 

Welche Spiele soll ich meinem Kind zu Weihnachten schenken? Sind Games für Kinder im Vorschulalter in Ordnung? Im Familienbereich der USK-Webseite erhalten Sie alle Informationen zu den Alterskennzeichen der USK, den neuen Zusatzhinweisen und zum Umgang mit dem Thema Games in der Familie.  

Die USK-Kennzeichen geben an, ab welchem Alter ein Spiel keine Entwicklungsbeeinträchtigungen hervorruft. Die Zusatzhinweise wie „Fantasy-Gewalt“ oder „Handlungsdruck“ geben Eltern gute Hinweise, ob ein Spiel für das eigene Kind geeignet ist. Pädagogische Einschätzungen zu Spielen finden Sie beim Spieleratgeber NRW. Beschreibungen beliebter Spiele wie Fortnite, Minecraft oder Roblox sind auf Elternguide.online verfügbar. 

Sie möchten Ihrem Kind zu Weihnachten mit einem Game eine Freude machen? Informieren Sie sich über die Vertriebswege von Games und über technische Vorsorgemaßnahmen. Sowohl an Konsolen als auch in Game-Stores und den Spielen selbst lassen sich verschiedenste Einstellungen zum Jugendschutz vornehmen. Spielen Sie zusammen mit Ihrem Kind und stellen Sie ihm interessierte Fragen zu seinen Lieblingsspielen.  

Das Team von Elternguide.online wünscht Ihnen und Ihrer Familie eine schöne Weihnachtszeit und viel Freude im sicheren und kreativen Umgang mit Medien! 

TIGERBOX TOUCH – Audio-Streaming im Kinderzimmer

Die tigerbox TOUCH möchte “unbegrenzte Streaming-Vielfalt” bieten – so steht es auf der Webseite des Anbieters. Wie andere Hörboxen auch stellt sie eine moderne und beliebte Variante zu Kassettenrekordern und CD-Playern dar. 

Kurz gefasst: 

  • für Kinder von 3-12 Jahren (laut Hersteller)
  • handliche und robuste Hörbox mit Bambusgehäuse und Touchpad
  • einfache Bedienung mit großen Knöpfen
  • Musik und Geschichten abspielbar über die tigertones-App oder mittels Cards
  • Elternbereich mit Funktionen wie Kindersicherung und Kinder-Profile

Was ist die tigerbox TOUCH? 

Am besten beschreiben lässt sich die tigerbox TOUCH als quadratische Bluetooth-Hörbox mit Bambusgehäuse, das für einen besonders guten Klang sorgen soll. Die großen Knöpfe und das einfache Touchdisplay der tigerbox TOUCH ermöglichen eine kinderleichte Bedienbarkeit. Außerdem gibt es eine Lichtleiste, die auf Musik und Sound reagiert und ein Nachtlicht. Wenn nicht alle mithören sollen, lassen sich auch Kopfhörer anschließen. 

Damit Ihr Kind etwas aus der Vielzahl der Lieder und Geschichten anhören kann, gibt es zwei Wege: den kostenpflichtigen Zugang zur tigertones-Mediathek via App oder die Verwendung von einzelnen Cards. Über die tigertones-App erhalten Sie je nach Abo Zugriff auf mehr als 15 000 Titel wie Hörspiele und Kinderlieder. Nachdem Sie die App heruntergeladen und die tigerbox TOUCH mit Ihrem Smartphone oder Tablet über Bluetooth verbunden haben, kann Ihr Kind in bis zu 10 m Reichweite Geschichten von beliebten Figuren wie Benjamin Blümchen oder den Olchis anhören. Alternativ können Sie einzelne tigercards kaufen, die nach dem Einstecken in die Box Hörspiele oder Musik abspielen. Die wildcards ermöglichen das Abspielen von selbst aufgenommenen Sprachnachrichten oder mp3-Dateien. Das Ganze funktioniert auch offline, wenn Sie einzelne Hörspiele in der App herunterladen oder indem Sie Inhalte über eine Card mit der Box abspielen. 

Was begeistert Kinder und Erwachsene an der tigerbox TOUCH? 

Die einfache und praktische Bedienung der Box mit den Cards oder über das Touchdisplay sowie die große Auswahl an kindgerechtem Audiomaterial macht die tigerbox TOUCH für Kinder interessant. Individuelle Profile mit Altersangabe und Lieblingsfiguren ermöglichen eine altersgerechte Nutzung der Box. Über den Elternbereich können Sie Funktionen wie die Kindersicherung, den Sleep-Timer oder die maximale Nutzungsdauer einstellen. So können Sie kontrollieren, was Ihr Kind wann hört. Das eigenhändige Bespielen der wildcards lädt dazu ein, mit dem eigenen Kind kreative Hörgeschichten aufzunehmen. 

Für den Kauf einer tigerbox TOUCH bezahlen Sie derzeit ungefähr 100,00 €, was vergleichbar mit anderen Hörboxen für Kinder ist. 

Was sagt der Anbieter? 

Die tigerbox TOUCH wird als “Das clevere Audiosystem fürs Kinderzimmer und für unterwegs” beschrieben. Der Unterschied zu herkömmlichen Bluetooth-Lautsprechern liegt laut Hersteller Tiger Media Deutschland darin, dass die tigerbox TOUCH durch Expertinnen und Experten für Kindermedien an kindlichen Bedürfnissen orientiert entwickelt wurde. Zusätzlich zur einfachen Bedienung garantiert die Trageschlaufe sowie das Bambusgehäuse die Robustheit der Box (auch für unterwegs). Außerdem werden Inhalte über die werbefreie und kindersichere App tigertones bereitgestellt. 

Worauf sollten Sie als Eltern achten? 

Die tigerbox TOUCH ist besonders für ältere Kinder mit der großen Auswahl an Titeln spannend. Nutzen Sie den Elternbereich und sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind nur auf Inhalte zugreifen kann, die für sein Alter freigegeben sind. Beachten Sie, dass Sie für den Premium-Account der tigertones-App – also den vollen Zugang zu allen Inhalten – ein kostenpflichtiges Abonnement ab 6,99€ pro Monat abschließen müssen. Mit der Bedienung über die Cards kommen auch jüngere Kinder zu kinderechtem Hörgenuss. Die tigercards und wildcards sind ab 5,99€ pro Stück erhältlich. Stiftung Warentest hat verschiedene Hörboxen getestet und weist darauf hin, dass die Abspiellautstärke oft zu hoch für Kinder sei, besonders in Verbindung mit Kopfhörern. Verwenden Sie Kopfhörer mit Dezibel-Begrenzung oder verzichten Sie auf Kopfhörer und erklären Sie Ihrem Kind, wie es die Hörbox leiser stellen kann. Wie wäre es, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Kind kreativ werden, und eigene Hörgeschichten aufnehmen? Dann macht das Abspielen über das Gerät doppelt Spaß. 

Die Privatsphäre Ihres Kindes im Netz 

Kinderfotos online teilen, in Minecraft chatten oder das erste Smartphone einrichten – im Familienalltag mit Medien gibt es vielfältige Berührungspunkte mit dem Thema Privatsphäre. Doch was bedeutet Privatsphäre eigentlich genau? Und was können Eltern tun, um die Privatsphäre Ihres Kindes im Internet ausreichend zu schützen? Darum geht es in diesem Artikel. 

Persönlicher Schutzraum 

Wenn wir über Privatsphäre sprechen, meinen wir den persönlichen Bereich im Leben eines Menschen. Das ist der Teil, der um uns herum ist und in dem wir Dinge privat tun können. Im Bereich der Privatsphäre können wir unser Leben so leben, wie wir möchten, ohne dass es andere Menschen etwas angeht. 

Privatsphäre im Internet 

Während wir uns zuhause vor neugierigen Blicken mit Vorhängen schützen, gibt es in der digitalen Welt andere Dinge, auf die wir achten müssen. Die Privatsphäre im Internet zu wahren bedeutet konkret, dass persönliche Informationen und Aktivitäten online geschützt sind. Dazu gehören persönliche Daten wie den Name, Alter, Adresse und andere private Details. Das beginnt schon vor der Geburt mit dem Teilen von Ultraschallbildern, geht über die Nutzung von Babyphone-Apps bis hin zu Smart Toys im Kinderzimmer. Sobald ihr Kind bewusst im Netz unterwegs ist, sollten Sie das Thema Privatsphäre im Internet mit ihm besprechen und Ihrem Kind erklären, wie es umsichtig mit privaten Informationen und Online-Aktivitäten umgehen kann. Machen Sie Ihrem Kind klar, dass es persönliche Details nicht mit Fremden teilen sollte. Klären Sie Ihr Kind über das Thema Betrug im Netz auf. Sensibilisieren Sie es dafür, wie es Abo-Fallen, Fake-Gewinnspiele und Co erkennen kann, um dem kriminellen Missbrauch der eigenen Daten vorzubeugen. 

Smartphone-Einstellungen für mehr Schutz 

Spätestens ab dem Wechsel zur weiterführenden Schule erhalten viele Kinder ihr erstes eigenes Smartphone. Je nachdem, welches Handy Ihr Kind hat (Apple oder Android), gibt es Möglichkeiten, bestimmte Einstellungen für Apps vorzunehmen, um die Privatsphäre zu schützen: 

  • Überprüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind die Datenschutzeinstellungen des Smartphones. 
  • Datensparsamkeit trägt maßgeblich zur Verbesserung der Privatsphäre bei. Schauen Sie sich zusammen an, welche Berechtigungen die Apps haben und reflektieren Sie, ob diese Zugriffe notwendig sind. Beschränken Sie den Zugang zu einzelnen Rechten, zum Beispiel zum Standort oder den Kontakten.  
  • Wann Ihr Kind zuletzt online war, geht nicht unbedingt alle etwas an. Messenger wie WhatsApp bieten solch eine Funktion an. Sie können in den WhatsApp-Einstellungen festlegen, dass diese Information nicht angezeigt wird.  
  • Um unerlaubten Zugriff auf die eigenen Daten zu verhindern ist es ist wichtig, starke Passwörter für Konten und das Handy einzurichten. Alles, was Sie dabei beachten müssen, finden Sie in unserem Artikel „Sicher ist sicher: Passwörter im Netz“.  

Das soziale Leben Ihres Kindes online  

In der vernetzten Welt von heute ist es sehr wichtig, die Privatsphäre Ihres Kindes insbesondere bei der Nutzung von Social-Media-Plattformen zu schützen:  

  • Stellen Sie Profile auf Social-Media-Plattformen so ein, dass nur Freundinnen und Freunde persönliche Informationen sehen können.  
  • Sprechen Sie mit Ihrem Kind über mögliche Risiken beim Teilen von privaten Informationen.  

Lösungen zum technischen Jugendmedienschutz wie Jugendschutzprogramme oder den Begleiteten Modus bei TikTok sind eine Möglichkeit, die Sicherheit Ihres Kindes bei der Mediennutzung zu erhöhen. Sie ersetzen jedoch nicht Ihre verantwortungsvolle Rolle in der Medienerziehung. Ein offenes Gespräch zwischen Ihnen als Eltern und Ihrem Kind über das, was es online erlebt, ist sehr wichtig, um es dabei zu unterstützen, sich sicher und verantwortungsvoll im Netz zu bewegen. 

Hörboxen: Quadratisch, praktisch, gut!?

Ein Leben ohne Benjamin Blümchen, Meine Freundin Connie und den Grüffelo ist gerade für jüngere Kinder undenkbar. Sie erinnern sich bestimmt noch an die eigenen Lieblingskassetten oder Hörspiel-CDs aus Ihrer Kindheit. Als moderne Variante der klassischen Hörmedien gibt es heutzutage sogenannte Hörboxen. Doch was genau können Tonie, Tigerbox und Co. eigentlich?

Was sind Hörboxen?

Hörboxen, auch Musikboxen genannt, gibt es von verschiedenen Anbietern. Je nach Hersteller unterscheiden sich die Preise, liegen aber zumeist unter 100,- €. Beim Kauf einer Box werden oft Geschichten mitgeliefert. Wenn Sie mehr Hörgeschichten oder Lieder für Ihr Kind haben möchten, können allerdings Folgekosten entstehen.

Die Boxen funktionieren alle nach einem ähnlichen Prinzip: Sie sind kindgemäß und meist wie ein Würfel gestaltet. Vor allem sind sie leicht zu bedienen. Durch bunte Stifte oder Figuren in Form von Tieren, die man auf die Hörbox steckt, oder via Bluetooth verbindet, lassen sich allerlei Geschichten abspielen. Sie können auch selbst kreativ werden und (eigene) Geschichten aufnehmen.

Welche Vorteile bietet die Hörbox meinem Kind?

Hörboxen sind speziell auf die Bedürfnisse und motorischen Fähigkeiten jüngerer Kinder ausgerichtet und so konzipiert, dass sie nicht schnell kaputt gehen. Die wenigen Funktionen sind einfach ausführbar, sodass Ihr Kind die Box selbstständig bedienen kann. Geschichten selbst aussuchen und starten, nach Bedarf pausieren, stoppen oder austauschen – all das können die jungen Nutzer und Nutzerinnen alleine. Bereits Kinder ab ca. zwei Jahren können die Geräte intuitiv bedienen. Das kann das Selbstbewusstsein Ihres Kindes stärken.

Manche Boxen bieten die Möglichkeit, eine Zeitbegrenzung einzustellen. Das hilft Ihrem Kind, sich an vereinbarte Hörzeiten zu halten.

Mit Hörboxen lassen sich Hörspiele und Musik abspielen, ob zur Unterhaltung oder um Neues zu lernen. Sind die Geschichten auf Tierfiguren oder Ähnlichem abgespeichert, können diese Figuren auch als Spielzeug benutzt werden.

Was sollten Sie als Eltern beachten?

Informieren Sie sich über die verschieden Hörboxen, um zu entscheiden, welche die geeignete für Ihr Kind ist. Welche Form ist die richtige? Sind die Geschichten auf einer Art USB-Stick gespeichert oder muss die Box immer mit dem Internet verbunden sein? Was kosten neue Geschichten?

Recherchieren Sie, für welches Alter die Geschichten, die man mit der Box anhören möchte, geeignet sind. Da Ihr Kind die Hörbox auch alleine nutzen kann, ist eine altersgerechte Auswahl besonders wichtig. Erkundigen Sie sich auch zum Datenschutz der jeweiligen Box: Welche privaten Daten werden gesammelt? Wie werden die persönlichen Angaben der Nutzerinnen geschützt?

Die beliebtesten Boxen stellen wir Ihnen auf dem Elternguide genauer vor: Tigerbox, Toniebox und Hörbert.

Eine Hörbox ersetzt nicht die Zweisamkeit beim eigenen Vorlesen: Nehmen Sie sich regelmäßig die Zeit, Ihrem Kind aus dem Lieblingsbuch vorzulesen oder lauschen Sie gemeinsam den Hörgeschichten aus der Box.

Die Altersfreigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) – das steckt dahinter

Für Eltern ist es eine Herausforderung, angesichts des riesigen Angebots im Fernsehen und auf Streaming-Plattformen den Überblick zu behalten: Kino- und Fernsehfilme, Serien, nichtfiktionale Formate wie Reportagen und Dokumentationen, Casting-, Stunt- und Gameshows, Erotikangebote, Musikvideos sowie Doku-Soaps oder Coaching-Sendungen. Welche Medieninhalte sind für mein Kind altersgerecht, welche sind ungeeignet und vor welchen sollte ich mein Kind schützen? Eine erste Orientierung für altersgerechte Sendungen bieten die Altersfreigaben und die damit verbundenen Sendezeiten – sie beruhen oft auf einer Bewertung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF).

Was ist die FSF?

Die FSF ist ein gemeinnütziger, gesetzlich anerkannter Verein, der private Fernsehveranstalter, Telemedienanbieter und Streamingdienste darin unterstützt, die Jugendschutzbestimmungen in Deutschland umzusetzen. Dazu bietet die FSF die Prüfung von Inhalten durch unabhängige Fachleute an, die Altersfreigaben und Sendezeiten festlegen, unzulässige Inhalte identifizieren und ggf. Schnitte empfehlen.

Grundlage der Prüfung ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), der den Schutz Minderjähriger vor ungeeigneten Medieninhalten regelt. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten zu schützen, z.B. vor drastischen Gewaltdarstellungen, übermäßig ängstigenden Szenen oder fragwürdigen Vorbildern. Diese Inhalte werden mit Blick auf die Fähigkeiten der verschiedenen Altersgruppen bewertet und mit den Freigaben 6, 12, 16 oder 18 versehen. In Mediatheken oder Streamingdiensten werden diese Alterskennzeichen angezeigt, im Fernsehen sind sie mit bestimmten Sendezeiten verbunden:

  • bis 20 Uhr dürfen Inhalte gezeigt werden, die für Kinder bis 12 Jahren keine Risiken beinhalten,
  • bis 22 Uhr werden Inhalte platziert, die für unter 16-Jährige vertretbar sind,
  • bis 23 Uhr solche, die für unter 18-Jährige als angemessen eingestuft werden.

Die Altersfreigaben sind bei vielen Anbietern darüber hinaus als technische Kennzeichen hinterlegt, die von Jugendschutzprogrammen erkannt werden können. Weitere Informationen gibt es hier auf der FSF-Webseite.

Welche Medien bewertet die FSF?

Die FSF prüft Inhalte aller Genres, vor allem Serien, Dokumentationen und Filme, die im Fernsehen oder auf Online-Plattformen gezeigt werden. Aber auch Werbespots und Programmtrailer, Musikvideos, Showformate, Doku-Soaps oder Reportage- und Nachrichtensendungen können jugendschutzrelevant sein und zur Prüfung eingereicht werden.

Wie kommt eine Bewertung zustande?

Die FSF prüft auf Antrag die Inhalte, die Fernsehsender oder Anbieter von Streamingdiensten vorlegen. Die Bewertung erfolgt in Prüfausschüssen mit drei oder fünf unabhängigen Prüferinnen und Prüfern. Diese kommen aus unterschiedlichen Fachrichtungen wie Medienbildung, Psychologie, Medienwissenschaft oder Recht. Ein Programm wird gesichtet und mögliche Risken werden diskutiert. Die Entscheidung für die angemessene Altersfreigabe wird mit einfacher Mehrheit getroffen. Nähere Informationen zur Programmprüfung finden sich auf der FSF-Webseite.

Anhand welcher Kriterien bewertet die FSF Medien?

Die zentralen Risikobereiche sind Gewalt, Angst und Desorientierung. Wesentlich für die Bewertung ist der Zusammenhang.

Bei Gewaltdarstellungen geht es beispielsweise darum, ob die Gewalt im Gesamten positiv erscheint und so die Gewalt- und Konfliktbereitschaft von Kindern und Jugendlichen erhöhen könnte: Wird die dargestellte Gewalt eher befürwortet oder abgelehnt? Wird sie als etwas Faszinierendes dargestellt? Wirkt sie eher künstlich oder realistisch? Wird sie vom Bösewicht oder vom Helden bzw. von der Heldin ausgeübt? Und ist sie am Ende erfolgreich?          

Ähnliche Fragen stellen sich auch beim Wirkungsrisiko der Desorientierung, z.B. bei Darstellungen von Vorurteilen oder Rollenklischees, von Drogenmissbrauch oder von Risikoverhalten: Erscheinen problematische Verhaltensweisen attraktiv und nachahmenswert oder werden sie kritisch kommentiert oder abgelehnt?

Risiken einer übermäßigen Ängstigung kommen vor allem bei den unteren Altersgruppen in Betracht. Jüngere Kinder können Schreckmomente oder Bilder von Gewalt oder Verletzungen oft nicht angemessen verarbeiten oder sich von belastenden Themen wie Trennung der Eltern abgrenzen.

Inwieweit Medieninhalte geeignet sind, Ängste auszulösen oder das Wertebild von Kindern und Jugendlichen negativ zu beeinflussen, hängt von der Fähigkeit der jeweiligen Altersgruppe ab, belastende Szenen zu verkraften und problematische Aussagen einzuordnen und zu hinterfragen. Mehr Informationen zu den Wirkungsrisiken bietet die FSF-Webseite.

Was sollten Eltern im Zusammenhang mit FSF-Bewertungen beachten?

Alterskennzeichnungen und Sendezeiten sind eine Orientierungshilfe, sollten aber nicht alleinige Grundlage für die Medienauswahl sein. Jedes Kind entwickelt sich individuell und hat unterschiedliche Bedürfnisse und Reifegrade. Nutzen Sie daher weitere Informationen, um einzuschätzen, ob ein Inhalt für Ihr Kind geeignet ist und seiner persönlichen Situation entspricht. Altersfreigaben sind keine Empfehlungen!

Begleiten Sie die Mediennutzung Ihres Kindes. Sprechen Sie mit ihm über seine Medienerlebnisse und helfen Sie ihm dabei Medieninhalte zu verstehen und einzuordnen. Die Bewertungen der FSF können Sie dabei unterstützen, eine bewusste und altersgerechte Auswahl zu treffen.

Eltern können sich mit Anmerkungen und Beschwerden zu TV- oder Streaming-Inhalten an die FSF-Beschwerdestelle richten. In begründeten Fällen wird eine Prüfung eingeleitet.

Die Altersfreigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) – das steckt dahinter  

Ob im Kino, auf DVDs, beim Streamen von Serien oder Fernsehen schauen – die Alterskennzeichen der FSK begegnen Kindern, Jugendlichen und Eltern häufig in ihrem Medienalltag. Was sich hinter den FSK-Bewertungen verbirgt, wie die Einstufungen Eltern bei der Auswahl geeigneter Filme unterstützen und junge Menschen vor potentiell ungeeigneten Inhalten schützen kann, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist die FSK?  

Die FSK steht für „Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft.“ Sie ist eine deutsche Institution, die sich mit der Altersfreigabe von filmischen Inhalten auf allen Vertriebswegen wie Kino, DVD/Blu-ray und Streaming beschäftigt.  

Die Aufgabe der FSK besteht darin, filmische Inhalte altersgerecht einzustufen und zu kennzeichnen. Dabei prüfen sie den gesamten Inhalt und die Darstellung von problematischen Aspekten wie Gewalt und Sexualität. Die Kennzeichnung mit einer Altersfreigabe erfolgt in Form von farbigen Symbolen wie „ab 0“ oder „ab 6“. Die Symbole sind z. B. auf Verpackungen wie der DVD-Hülle zu finden.  

Die FSK-Bewertungen beruhen auf dem Jugendschutzgesetz (JuSchG). Es enthält rechtliche Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor ungeeigneten Inhalten. Die FSK ist keine staatliche Institution, sondern eine Selbstkontrolleinrichtung der Filmwirtschaft, die in Deutschland von verschiedenen Interessenverbänden unter dem Dach der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft getragen wird. Staatliche Vertreterinnen und Vertreter sind in den Prüfungen aber unmittelbar beteiligt.  

Welche Medien bewertet die FSK?  

Die FSK bewertet verschiedene Medien der Film- und Unterhaltungsbranche, wenn eine Prüfung beantragt wird, insbesondere   

  • Kinofilme, 
  • Filme und Serien, die im Home-Entertainment-Bereich veröffentlicht werden,  
  • Filmtrailer und Werbeclips für das Kino. 

Nicht alle Medien werden von der FSK bewertet. Computerspiele prüft die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), für bestimmte Fernsehinhalte und Streaming-Angebote ist (auch) die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF e.V.) zuständig.  

Wie kommt eine Bewertung zustande?   

Die Altersbeschränkungen dienen dem Jugendschutz in Deutschland und richten sich nach der Medienkompetenz, die verschiedenen Altersgruppen von Kindern und Jugendlichen zugesprochen wird. Bei der FSK arbeiten ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer aus ganz Deutschland. Sie kommen aus unterschiedlichen Berufsfeldern, z. B. aus dem Journalismus, der Medienwissenschaft, der Pädagogik und Justiz.   

Die Ausschussprüfungen finden bei der FSK in Wiesbaden statt. Nach der gemeinsamen Sichtung der filmischen Inhalte wird diskutiert und über die Altersfreigabe abgestimmt.  Grundlage für die Bewertung sind das Jugendschutzgesetz und die Grundsätze der FSK. Berücksichtigt werden die Handlung, die Dialoge, die Darstellung der Charaktere, die visuelle Gestaltung, bestimmte Themen wie Gewalt und Sexualität sowie die Musik.  

Alternativ können Antragstellende nach einer Schulung ihre Inhalte mit dem FSK-Klassifizierungstool bewerten lassen. Die endgültige Entscheidung über das Prüfergebnis treffen dann die staatlichen Vertreter*innen bei der FSK. Mehr Informationen zu den Prüfverfahren finden sich in den Grundsätzen der FSK sowie auf der FSK-Website.  

Anhand welcher Kriterien bewertet die FSK Medien?  

Folgende Anhaltspunkte und Problembereiche haben für die jeweiligen Freigabe eine besondere Relevanz:

  • Freigabe ab 0 Jahren: Diese Inhalte sind für alle Altersgruppen unbedenklich. Positive Helden, Humor und eine schnelle Auflösung problematischer Szenen sorgen für einen entspannten Filmgenuss.   
  • Freigabe ab 6 Jahren: Die Inhalte sind für Kinder ab 6 Jahren geeignet. Es können leichte Spannungen oder Ängste vorkommen, der Film sollte aber mit einem positiven Schluss enden und die Figuren klar in Gut und Böse eingeteilt sein.   
  • Freigabe ab 12 Jahren: Kinder ab 12 Jahren dürfen diese Inhalte sehen. Es können spannende oder actionreiche Elemente vorhanden sein, aber keine übermäßige Gewalt oder explizite Darstellungen.   
  • Freigabe ab 16 Jahren: Jugendliche ab 16 Jahren können diese Filme anschauen. Hier können stärkere Gewaltdarstellungen oder sexuelle Inhalte enthalten sein. Eine Verherrlichung von Drogen und Gewalt oder übermäßige Diskriminierung von Gruppen sollten darin nicht vorkommen.  
  • Freigabe ab 18 Jahren: Diese Inhalte erhalten keine Jugendfreigabe und sind ausschließlich für volljährige Zuschauer bestimmt, da sie Gewalt, Sexualität oder andere belastende Szenen enthalten können.  

Seit 2023 setzt die FSK eine neue Bestimmung im Jugendschutzgesetz um und ergänzt die bekannten Altersfreigaben um zusätzliche Hinweise. Diese sogenannten „Deskriptoren“ sollen die wesentlichen Gründe für die Freigabe erklären und Familien so mehr Orientierung bei der Auswahl von Filmen und Serien bieten. Nähere Informationen finden sich auf der Webseite der FSK.   

Was sollten Eltern im Zusammenhang mit FSK-Bewertungen beachten?  

Die Altersfreigaben der FSK dienen dem Jugendschutz, um sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche nicht durch für sie ungeeignete Inhalte beeinträchtigt werden. Die Freigaben sind verbindlich, das heißt zum Beispiel: Filme ab 12 Jahren dürfen von jüngeren Kindern im Kino nur in Begleitung eines Erwachsenen besucht werden.  

Der Staat legt nicht fest, welche Filme Kinder zu Hause anschauen dürfen. Eltern können ihren Kindern auch Medien zugänglich machen, die nicht für ihr Alter freigegeben sind. Sie dürfend dabei ihre Erziehungspflicht nicht vernachlässigen:  

  • Beachten Sie die Altersfreigaben, denn sie bieten hierbei eine hilfreiche Orientierung!  
  • Wichtig: die FSK-Angaben sind keine pädagogischen Empfehlungen. Sie geben keine Auskunft darüber, ob Kinder die Inhalte bereits verstehen. Wählen Sie altersgerechte Medien nach dem individuellen Entwicklungsstand Ihres Kindes aus.  
  • Informieren Sie sich auf der Webseite der FSK über die Begründungen für die Einstufungen von Filmen und Serien.   
  • Berücksichtigen Sie pädagogische Empfehlungen, wie die von FLIMMO für Filme, Serien und Fernsehprogramme.  

Die Altersfreigaben der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) – das steckt dahinter

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist die freiwillige Selbstkontrolle der Games-Branche. Sie ist zuständig für die Prüfung zur Alterseinstufung von digitalen Spielen in Deutschland.

Was macht die USK?

Die USK ist sowohl nach dem Jugendschutzgesetz des Bundes als auch nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder als zuständige Selbstkontrolle anerkannt. Im Bereich des Jugendschutzgesetzes erteilen staatliche Vertreter*innen auf Empfehlung von unabhängigen Jugendschutzsachverständigen am Ende eines USK-Verfahrens die gesetzlichen Alterskennzeichen.

Darüber hinaus vergibt die USK Alterskennzeichen innerhalb des internationalen IARC-Systems (International Age Rating Coalition) für Online-Spiele und Apps. Zudem unterstützt die USK Unternehmen aus der Games-Branche bei der Einhaltung und Weiterentwicklung des Jugendschutzes im Gaming-Bereich, zum Beispiel im Bereich des technischen Jugendschutzes und engagiert sich im Bereich der Medienbildung, unter anderem mit Initiativen wie dem Elternguide.online.

Wie wird ein Spiel geprüft und wer entscheidet über die Altersfreigabe?

Die zur USK-Prüfung beantragten Spiele werden durch dafür geschulte ehrenamtliche Sichterinnen und Sichter komplett durchgespielt und danach einem von der Games-Branche unabhängigen Prüfgremium präsentiert. Das Prüfgremium besteht aus vier Jugendschutzsachverständigen und einer Ständigen Vertretung der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB). Die Jugendschutzsachverständigen stammen aus der Wissenschaft, der Medienpädagogik, aus kirchlichen Einrichtungen und Jugendeinrichtungen, die Erfahrungen in der Arbeit mit Medien sowie mit Kindern und Jugendlichen haben. Nach ausführlicher Diskussion empfehlen die Jugendschutzsachverständigen eine Altersfreigabe. Die Ständige Vertretung der OLJB kann diese Altersfreigabe übernehmen oder Berufung einlegen. Anschließend nimmt die USK das Prüfergebnis entgegen und teilt es den Antragstellenden mit. Wenn diese ebenfalls nicht in Berufung gehen und so eine erneute Prüfung auslösen, erhält das Spiel das gesetzliche Alterskennzeichen durch die Ständige Vertretung der OLJB bei der USK.

Im Online-Bereich vergibt die USK Alterskennzeichen im Rahmen des internationalen Systems IARC (International Age Rating Coalition). Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss der verschiedenen verantwortlichen Organisationen, zur weltweiten Altersbewertung wie beispielsweise ESRB (Entertainment Software Rating Board) in den USA, PEGI (Pan European Game Information) in Europa, ClassInd (Classificação Indicativa) in Brasilien, GRAC (Game Rating and Administration Commitee) in Südkorea, ACB (Australian Classification Board) in Australien und die USK in Deutschland. Bei IARC durchlaufen die Anbieter von Online-Spielen und Apps einen Fragebogen zu jugendschutzrelevanten Inhalten. Aus den jeweiligen Eingaben wird dann eine Alterseinstufung nach den Vorgaben und Kriterien der jeweiligen nationalen Selbstkontrolle (für Deutschland die USK) ausgegeben. In allen an dieses System angeschlossenen Vertriebsplattformen sind damit Alterskennzeichen der USK verfügbar. Zu den angeschlossenen Systemen gehören unter anderem der Google Playstore, der Nintendo eShop, der Xbox Store, der Sony Playstation Store und der Oculus Store.

Nach welchen Kriterien werden digitale Spiele geprüft?

Für die Alterseinstufung von digitalen Spielen gibt es festgelegte Kriterien. Diese Leitkriterien werden durch den Beirat der USK, der sich aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen zusammensetzt, beschlossen und angepasst. Die Leitkriterien dienen als Grundlage für die Prüfgremien bei der Einschätzung der Risiken einer möglichen Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen beim Spielen nicht altersgemäßer Spiele. Sie unterstützen bei der Entscheidungsfindung.

Im Fokus steht die Wirkungsvermutung, also inwiefern Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigen oder sogar gefährden könnten. Dazu gehören unter anderem Kriterien wie die Atmosphäre im Spiel, Gewalt oder Handlungsdruck. Seit 2023 werden auch sogenannte „Nutzungsrisiken“, beispielsweise Funktionen wie Chats, In-Game-Käufe oder Standortweitergabe bei der jugendschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt und können Einfluss auf die Altersfreigabe haben. Mehr Informationen zu den Leitkriterien der USK finden sich auf der Webseite der USK.

Welche Alterskennzeichen gibt es?

Bei den vergebenen Alterskennzeichen gibt es die USK 0 (Freigegeben ohne Altersbeschränkung), die USK 6, USK 12, USK 16 und die USK 18 (keine Jugendfreigabe).

  • USK 0: Spiele ohne Altersbeschränkung (USK 0) dürfen aus der Sicht des Jugendschutzes keine beeinträchtigenden Inhalte für Kinder enthalten.
  • USK 6: Spiele mit einem Alterskennzeichen USK 6 sind in der Regel bereits spannender und wettkampfbetonter.
  • USK 12: Spiele mit dem Alterskennzeichen USK 12 können schon deutlich kampfbetonter oder düsterer gestaltet sein.
  • USK 16: Spiele mit einem Alterskennzeichen USK 16 zeigen häufig realitätsnahe Gewalthandlungen, bewaffnete Kämpfe mit einer Rahmenhandlung (Story) oder militärische Missionen und sind daher nicht für Kinder geeignet.
  • USK 18: Diese Spiele sind nur für Erwachsene gedacht, da sie jugendbeeinträchtigend wirken können.

Seit Januar 2023 enthalten die Alterskennzeichen der USK zusätzliche Hinweise zu den Gründen der Altersfreigabe sowie zu vorhandenen Online-Funktionen im Spiel. Somit erkennen Eltern auf einen Blick, welche Gründe zur Altersfreigabe geführt haben (beispielsweise „Comic-Gewalt“ oder „Handlungsdruck“) und welche Risiken bei der Mediennutzung im Auge behalten werden sollten (beispielsweise „Chats“, „In-Game-Käufe“ oder „Standortweitergabe“). Die Hinweise sind auf der Rückseite der Spieleverpackung, auf den entsprechenden Online-Plattformen sowie in der USK-Titeldatenbank zu finden.

Was bedeuten die USK-Alterskennzeichen für Familien?

Grundsätzlich regelt der Staat mit seinen Alterskennzeichen nicht, wie und welche Medieninhalte Eltern zu Hause ihren Kindern zugänglich machen. Eltern sollten ihren Kindern jedoch nur solche Spiele geben oder erlauben zu spielen, die eine passende Altersfreigabe haben. Die Kennzeichen geben jedoch keine Auskunft über den Schwierigkeitsgrad eines Spiels oder die jeweilige pädagogische Eignung. Eine pädagogische Beurteilung zu digitalen Spielen bietet zum Beispiel der vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Spieleratgeber NRW.

Drei Eltern-Tipps der USK:

  • Achten Sie auf die USK-Alterskennzeichen und Zusatzhinweise: Diese geben Auskunft über die Unbedenklichkeit eines Spiels für bestimmte Altersgruppen und informieren gleichzeitig über mögliche Zusatzfunktionen.
  • Nutzen Sie technische Jugendschutzeinstellungen: Innerhalb der Spiele sowie auf vielen gängigen Plattformen, Konsolen oder Geräten können Funktionen wie Chats oder Kaufmöglichkeiten eingeschränkt oder deaktiviert werden.
  • Spielen Sie mit: Spielen Sie das Spiel anfänglich gemeinsam und bleiben Sie darüber im Gespräch. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, die Faszination Ihres Kindes für digitale Spiele nachzuvollziehen. Auch fördert es ganz nebenbei Ihre eigene Medienkompetenz!
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