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Medien-Tipps rund um Weihnachten 

Plätzchenduft, Shopping-Stress, leuchtende Kinderaugen: Die Feiertage rücken näher und bei vielen Kindern und Jugendlichen stehen digitale Geräte und Spiele auf der Wunschliste. Was sollten Sie als Eltern vor und nach dem Schenken beachten? Zwischen den Jahren und in den Ferien bleibt auch Zeit für gemeinsame Medienerlebnisse in der Familie. Wie kann diese sicher, altersgerecht und sogar kreativ gestaltet werden? Wir geben Ihnen in diesem Artikel einen Überblick über Angebote aus dem Elternguide.online-Partnernetzwerk.  

Mit Medien gegen Langeweile 

Die Weihnachtsferien können lang sein, besonders wenn das Wetter draußen nicht so recht zum Spielen einlädt. Wenn Sie zuhause Geräte wie Smartphones, Tablets, Kameras oder einen Laptop zur Verfügung haben – wie wäre es, wenn Sie und Ihr Kind einfach mal loslegen? Sie können gemeinsam fotografieren oder filmen, neue kreative Apps ausprobieren und Medienzeit aktiv gestalten. Das macht riesig Spaß und Ihr Kind lernt nebenbei auch noch was in Sachen Medienkompetenz.  

Auf der Website kinder.jff.de gibt es Vorschläge für einfache Medienprojekte, die Kinder ab 3 Jahren mit Unterstützung von Ihnen als Eltern zuhause durchführen können. Dabei helfen kindgerechte Videoanleitungen, in denen die Umsetzung der Medienprojekte Schritt für Schritt gezeigt wird. Wie wäre es mit einem Foto-Memory mit Christbaumschmuck oder einer Hörgeschichte zum Thema Weihnachtstraditionen? 

Für kleine Fotofans zwischen 8 und 12 Jahren bietet knipsclub einen sicheren Rahmen, sich in einer geschlossenen und pädagogisch betreuten Fotocommunity auszuprobieren und miteinander über Fotos auszutauschen. Auf der Website finden Sie kreative Foto-Tipps, zum Beispiel zum Malen mit Licht. Besonders in der Silvesternacht ein richtiger Hingucker! 

(Medien-)Challenges in der Familie 

Challenges kennen Sie bestimmt aus Social Media, z. B. Tanz-Challenges auf TikTok. Kinder und Jugendliche lieben es, sich Herausforderungen zu stellen. Challenges müssen aber nicht unbedingt nur im Internet stattfinden, Sie können sie auch zuhause in der Familie spielen! Probieren Sie doch mal die Top-Foto-Challenge, die Clip-Challenge oder die Nachstellen-Challenge aus. In unserem Elternguide-Artikel haben wir ein paar Vorschläge dazu gemacht. Weitere Advents-Challenges finden Sie auf der Website des JFF-Projekts webhelm.de.  

Kindgerechte Antworten auf Fragen rund um Weihnachten finden 

Kinder haben viele Fragen und lernen früh, dass sie ihre Fragen im Internet beantwortet werden. Wie wird Weihnachten in anderen Ländern gefeiert? Welche Basteltipps und welche Backrezepte gibt es rund um Weihnachten? Die Kindersuchmaschine fragFINN bietet Kindern Zugang zu rund 3.400 geprüfte Websites, darunter knapp 400 Kinderseiten. Grundschulkinder können hier in einem geschützten Surfraum ihre ersten Interneterfahrungen machen und lernen, mit Suchmaschinen und Suchergebnissen umzugehen. Beim fragFINN-Adventskalender können Kinder jeden Tag ein Türchen öffnen, dahinter verbergen sich Links zu anderen Kinderseiten mit vielfältigen Infos und Angeboten passend zur Winterzeit.  Weitere spielerische Lernseiten finden Sie in diesem Elternguide-Artikel.

Winterliche Film-Abende

Bestimmt schaut Ihr Kind auch gerne Videos und geht ins Kino. So ein gemeinsamer Fernsehabend kann ein richtig schönes Familienerlebnis sein. Beachten Sie dabei die Alterskennzeichen der FSK, um Ihr Kind vor ungeeigneten Inhalten zu schützen. Doch aufgepasst: FSK-Kennzeichen sind keine pädagogischen Empfehlungen. Wenn Sie passende Filme, Serien oder YouTube-Clips für Ihr Kind suchen, schauen Sie doch mal bei FLIMMO vorbei. Die pädagogischen Einschätzungen und Beschreibungen geben Orientierung bei der Auswahl. Unter dem Special „Highlights im Advent“ finden Sie winterliche Filmtipps vom Grüffelokind über den Grinch bis zum Polarexpress. Was es zu beachten gibt, wenn Medien auf dem Wunschzettel stehen, erklärt FLIMMO in diesem Artikel. Alles, was Sie zum Jugendschutz im Kino wissen müssen, finden Sie in diesem Elternguide-Artikel

Ein Smartphone unterm Weihnachtsbaum – eine gute Idee? 

Wann das eigene Kind reif für das erste Smartphone ist, müssen Eltern je nach Entwicklungs- und Erfahrungsstand individuell entscheiden. Schließlich steht Ihrem Kind mit einem Smartphone theoretisch die ganze Welt des Internets mit all seinen Chancen, aber auch Risiken offen. klicksafe bietet umfangreiche Informationen für Eltern. Überprüfen Sie über die Checkliste zur Smartphone-Reife, ob ein Smartphone schon unter den Weihnachtsbaum gehört. Ist die Entscheidung positiv ausgefallen? Dann informieren Sie sich über technische Einstellungsmöglichkeiten und richten Sie das Smartphone kindersicher ein. Alle Informationsmaterialien von klicksafe finden Sie in diesem Themenspecial.  

Sie möchten Ihr Kind auf das erste Smartphone unter dem Weihnachtsbaum vorbereiten? Kindgerechte Informationen zum ersten Smartphone gibt es im Kindermagazin Genial Digital vom Deutschen Kinderhilfswerk. Die fragFINN-App ermöglicht Ihrem Kind einen geschützten Surfraum auf seinem ersten Smartphone und gibt ihm Zugang zu den qualitätsvollen, positiven Angeboten.  

Überlegen Sie, alternativ eine Smartwatch anzuschaffen? Dann sehen Sie sich diesen Themenbereich von klicksafe an. Beachten Sie: technische Schutzmaßnahmen ersetzen nicht das Gespräch und die Medienregeln in der Familie. Bleiben Sie mit Ihrem Kind in Kontakt und begleiten Sie es bei den ersten Schritten mit Smartwatch oder Smartphone. 

Medien sicher nutzen – mithilfe von technischem Jugendmedienschutz 

Neben Gesprächen und Medienregeln ist der technische Jugendmedienschutz ein wichtiger Baustein der Medienerziehung. Nutzen Sie die Einstellungen zur Bildschirmzeit und Digital Wellbeing auf Smartphones, um Zeitlimits für das gesamte Gerät oder für verschiedene Apps einzustellen und Inhalte zu filtern. Das Jugendschutzprogramm JusProg bietet für mobile Geräte und Laptops eine präzise Filtermöglichkeit für Websites und sichere Voreinstellungen. Google Family Link und YouTube Kids bieten in der Welt des Internetgiganten Google die Möglichkeit, Medienerlebnisse für Ihr Kind sicherer zu machen. Auch Social-Media-Apps wie Instagram und TikTok bieten Sicherheitsfeatures und Möglichkeiten der Begleitung durch Eltern. Streaming in der Familie kann eine schöne Beschäftigung in den Ferien sein. Fast alle Streaming-Angebote haben zertifizierte Angebote zum Jugendschutz. Nutzen Sie eigene Kinderprofile und die Jugendschutzfunktion mit der PIN. Viele der Jugendschutzprogramme wurden von der Gutachterkommission der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) freigegeben. Mehr zu technischen Lösungen im Jugendmedienschutz finden Sie auf der Webseite der FSM.

Detaillierte Anleitungen zu allen Geräten gibt es auf der Website medien-kindersicher.de.   

Smart schenken – Tipps zu Games unter dem Weihnachtsbaum 

Welche Spiele soll ich meinem Kind zu Weihnachten schenken? Sind Games für Kinder im Vorschulalter in Ordnung? Im Familienbereich der USK-Website und über die USK-Broschüren erhalten Sie alle Informationen zu den Alterskennzeichen der USK, den Zusatzhinweisen und zum Umgang mit dem Thema Games in der Familie.  

Die USK-Kennzeichen geben an, ab welchem Alter ein Spiel keine Entwicklungsbeeinträchtigungen hervorruft. Die Zusatzhinweise wie „Fantasy-Gewalt“ oder „Handlungsdruck“ geben Eltern gute Hinweise, ob ein Spiel für das eigene Kind geeignet ist. Pädagogische Einschätzungen zu Spielen finden Sie beim Spieleratgeber NRW. Beschreibungen beliebter Spiele wie Fortnite, Minecraft oder Roblox sind auf Elternguide.online verfügbar. Im USK-Lexikon werden die wichtigsten Begriffe, Geräte und Genres erklärt. 

Sie möchten Ihrem Kind zu Weihnachten mit einem Game eine Freude machen? Informieren Sie sich über die Vertriebswege von Games und über technische Vorsorgemaßnahmen. Sowohl an Konsolen als auch in Game-Stores und den Spielen selbst lassen sich verschiedenste Einstellungen zum Jugendschutz vornehmen. Spielen Sie zusammen mit Ihrem Kind und stellen Sie ihm interessierte Fragen zu seinen Lieblingsspielen.   

Das Team von Elternguide.online wünscht Ihnen und Ihrer Familie eine schöne Weihnachtszeit und viel Freude im sicheren und kreativen Umgang mit Medien!  

Kreative Kinderfotos

Jeden Tag erleben wir unvergessliche Momente mit unseren Kindern: die ersten Schritte, die Kostümparty mit den besten Freund*innen oder der erste Ausflug in den Tierpark. Selbstverständlich wollen wir diese festhalten und mit anderen teilen.

Dabei sollten wir beachten, in welcher Art und Weise Fotos von unseren Kindern im Internet kursieren – egal ob bei WhatsApp, Instagram oder anderswo im Netz. Denn auch Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre und sollten altersgemäß mitentscheiden können, was und wie viel von ihnen im Internet zu sehen ist.

Wer gerne Fotos von seinen Lieben posten möchte, sollte darauf achten, dass Gesicht, Umgebung und Namen nicht klar erkennbar sind. Wir haben ein paar kreative Ideen gesammelt, um trotzdem schöne und eindrucksvolle Fotos zu erhalten:

Den Blickwinkel ändern

Photothek/Thomas Trutsche

Seien Sie kreativ, was den Blickwinkel der Kamera angeht. Auch ein Kinderfoto von hinten, oben oder unten kann bezaubernd sein!

Wenn Sie die Perspektive wechseln, kann das die Bildwirkung unterstreichen. Oft reicht es schon aus, sich auf eine Treppenstufe oder einen Küchenstuhl zu stellen. Achten Sie aber darauf, dass das Gesicht Ihres Kindes nicht erkennbar ist.

Wenn man auf Augenhöhe des Kindes begibt, wirkt der Hintergrund viel spannender und Betrachter*innen bekommen das Gefühl, die Welt aus Sicht des Kindes zu sehen.

Detailaufnahmen oder Ausschnitte

Photothek/Ute Grabowsky

Manchmal sind wir so damit beschäftigt, alles auf einmal auf ein Bild zu bekommen, dass wir die kleinen Dinge ganz übersehen. Dabei können auch Details etwas erzählen und emotional wirken.

Besondere Blickwinkel

Photothek/Ute Grabowsky

Interessante und kreative Fotos können auch entstehen, wenn man durch andere Objekte hindurch fotografiert (z. B. Blätter oder Stoffe) oder mit Wasserspiegelung arbeitet. Dabei können etwa tolle Pfützenfotos entstehen und die Kleinen haben auch ihren Spaß!

Schattenspiel

Photothek/Ute Grabowsky

Wenn man mit Licht und Schatten arbeitet, wirken manche Fotos rätselhaft und spannend und andere sehr kunstvoll. Ihr Vorteil ist, dass nur Silhouetten und keine Gesichter zu erkennen sind.

Gesicht verdecken

Photothek

Vielleicht kennen Sie Fotos von Kindern, auf denen die Gesichter im Nachhinein mit Emojis verdeckt wurden. Wenn man schon beim Foto machen daran denkt, dass Kindergesichter nicht zu sehen sein sollen, kann man sie auch auf eine andere Art verdecken. Manchmal sind solche Fotos gar nicht beabsichtigt und wirken natürlich, wenn das Kind z. B. gerade die Hände oder einen Gegenstand vors Gesicht hält – wie in unserem Beispiel.

Gegenstände statt Personen

Photothek/Thomas Trutschel

Auch Dinge können Geschichten erzählen, vor allem wenn man erkennt, dass sie einen Bezug zu einem Menschen haben – wie die Schuhe auf unserem Beispielfoto.

Fotobearbeitung

Einige der genannten Effekte lassen sich auch durch eine nachträgliche Fotobearbeitung erreichen. Man kann z. B. mit hohen Kontrasten und starkem Gegenlicht arbeiten oder mit der Tiefenschärfe spielen. Bei der Erstellung einer Fotocollage werden Bilder manchmal so klein dargestellt, dass die Gesichter nicht mehr zu erkennen sind.

Immer Rücksprache mit dem Kind halten

Beziehen Sie Ihr Kind so früh wie möglich ein. Viele Kinder sind es gewohnt, fotografiert zu werden. Und gemeinsame Fotos auf dem Smartphone anschauen gehört bei vielen zum Familienalltag. Es bietet sich also an, frühzeitig auch kindgerecht über die Veröffentlichung von Fotos im Netz zu sprechen. Bereits ab dem Grundschulalter kann man mit Kindern besprechen, was das Internet ist und was es bedeutet, wenn Fotos im Netz veröffentlicht werden.

Ob und wie viel Sie oder Ihr Kind von sich im Internet preisgeben, ist Ihnen überlassen. Wichtig ist vor allem die Auseinandersetzung mit dem Thema. Sowohl Eltern als auch Kinder sollten sich bewusst sein, welche Konsequenzen es haben kann, Bilder von sich und anderen im Internet zu veröffentlichen. Als Anregung für ein gemeinsames Gespräch kann unser Beitrag Kinderfotos im Netz dienen.

Vorbild sein von Anfang an – wie Babys und Kleinkinder den Umgang mit Medien lernen

Sie lesen Ihrem Kind gerade eine Geschichte vor und plötzlich piepst das Handy, um eine neue WhatsApp-Nachricht anzukündigen. Was machen Sie? Greifen Sie automatisch zu Ihrem Smartphone oder lesen Sie die Nachricht erst später, wenn das Kind schläft?

Solche Situationen gibt es wahrscheinlich in jeder Familie. Wenn der kleine Sohn dann nach dem Smartphone greift, heißt es: “Das ist noch nichts für dich!”.

Durch Beobachtung lernen

Seien Sie sich bewusst, dass Eltern und auch andere Erwachsene für Kinder eine wichtige Vorbildfunktion haben. Kinder erleben, wie Sie als ihre engsten Bezugspersonen mit digitalen Medien umgehen und orientieren sich daran. So lernen Kinder, wie die Welt funktioniert und wie man sich in bestimmten Situationen verhält. Ihr Verhalten hat deshalb einen großen Einfluss darauf, wie Ihr Kind selbst Medien nutzt. Indem Sie aktiv vorleben, wie ein guter Umgang mit Medien aussehen kann, unterstützen Sie Ihr Kind dabei zu lernen, Smartphone und Co. selbstständig, sinnvoll und bewusst zu nutzen.

Gerade für jüngere Kinder sind Eltern die Nummer Eins. Für Babys und Kleinkinder ist es besonders wichtig, dass sie über den direkten Blickkontakt Ihre Aufmerksamkeit erkennen und eine gute Bindung aufbauen. Wenn Papa ständig auf sein Smartphone schaut, ist das nicht möglich. Kinder, auch schon in jungen Jahren, merken das. Je älter Kinder werden, desto mehr eifern sie Ihnen nach. Im Kleinkindalter greifen sie nach dem Smartphone von Papa oder sprechen in einen Baustein, der eine ähnliche Form hat. Sie erkennen schon früh, wie wichtig dieses Gerät für Erwachsene oder ältere Geschwister ist.

Ein gutes Vorbild sein

Schaffen Sie von Anfang an eine gute Basis für einen reflektierten Umgang mit Medien. Lassen Sie das Smartphone auf lautlos gestellt in der Tasche, wenn Sie mit Ihrem Kind spielen, so dass es nicht den Eindruck hat, dass das Smartphone immer wichtiger ist. Später wird sich Ihr Kind dann vielleicht genauso verhalten. Wenn es doch mal herausgeholt wird, erklären Sie Ihrem Kind, warum.

Es gibt sicherlich auch Momente, in denen das Smartphone gebraucht wird, um ein schönes Foto von Ihrem Nachwuchs zu schießen. Halten Sie schöne Momente mit der Kamera fest! Überlegen Sie aber, wie oft das sein muss. Schließlich möchte Ihr Kind Ihnen lieber in die Augen sehen, als ständig auf das Smartphone vor Ihrem Gesicht.

Auch gemeinsame Zeiten mit Medien gehören in der Familie dazu. Führen Sie Ihr Kind langsam an Medien heran und wählen Sie altersgerechte Inhalte aus. Solche Medienerlebnisse sollten sich aber immer mit medienfreien Zeiten abwechseln.

Bei allem gilt: Seien Sie sich Ihrer Rolle als Vorbild bewusst!

Tipps für die Verbreitung von Fotos von Babys und Kleinkindern im Netz

Frischgebackene Eltern und Angehörige sind oft besonders stolz auf den ganz neuen Nachwuchs und möchten häufig ihr Glück am liebsten mit der ganzen Welt teilen. Doch verlieren Sie dabei nicht die Persönlichkeitsrechte Ihres Babys aus dem Blick. Die Beantwortung der folgenden Fragen soll Ihnen helfen, zu entscheiden, wie Sie mit Fotos von Ihrem Kind umgehen. 

Wie soll mein Kind in der Öffentlichkeit dargestellt werden?

Ihr Kind lernt erst mit der Zeit, was Fotos sind – und noch später, was es bedeutet, wenn Bilder online verbreitet werden. Deshalb müssen vorerst Sie die Entscheidung treffen, wie es auf Fotos aussehen soll und wer bestimmte Bilder sehen darf. Bevor Sie ein z. B. für Sie witziges Foto von Ihrem Kind weiterleiten, teilen oder posten, sollten Sie deshalb überlegen, ob Sie es gut gefunden hätten, wenn Ihre Eltern ein solches Bild von Ihnen geteilt hätten.

Kinder sollten auf Fotos immer bekleidet und nicht in einer lächerlichen oder gar peinlichen Situation zu sehen sein. Sind noch andere Kinder auf dem Foto zu erkennen, müssen Sie das Einverständnis der Eltern bzw. erziehungsberechtigten Personen einholen.

Ist es immer nötig, dass man das Gesicht meines Kindes erkennt?

Fotos von Kindern können auch schön sein, ohne dass sie ganz genau zu erkennen sind, beispielsweise indem sie von hinten fotografiert werden oder nur einen Ausschnitt zu sehen ist. Mehr Tipps, wie Sie schöne Kinderfotos auf kreative Art machen und verbreiten können, ohne die Persönlichkeitsrechte zu verletzen, finden Sie in unserem Beitrag Kreative Kinderfotos.

Wie sollen Fotos meines Kindes verbreitet werden?

Denken Sie außerdem darüber nach, über welche Kanäle Fotos verbreitet werden. Wenn Sie ein Bild beispielsweise bei WhatsApp teilen, kann es leicht und unbemerkt weitergeleitet werden – und möglicherweise auch in fremde Hände gelangen. Dann wissen Sie nicht, was damit passiert.

Um das zu vermeiden, gibt es oft verschiedene Einstellungsmöglichkeiten in Apps oder auf Plattformen, die Sichtbarkeit bzw. den Empfängerkreis einschränken. Kontrollieren Sie auch regelmäßig die eigenen Privatsphäre– und Sicherheitseinstellungen! Vermeiden Sie es unbedingt, ein Foto Ihres Kindes in Kombination mit genauen Daten wie Namen oder Wohnort zu posten.

Wie möchte ich, dass andere mit Fotos meines Kindes umgehen?

Dass Sie schöne Augenblicke mit Ihrem Kind festhalten und mit anderen teilen möchten, ist ganz normal und macht Freude. Doch nicht jedes Foto muss deshalb über das Internet geteilt oder veröffentlicht werden. Es kann genauso schön sein, die Bilder beim Familienfest zu zeigen und sich gemeinsam daran zu erfreuen. Besprechen Sie mit Familie, Freund*innen , Babysitter*in und Co., wie Sie möchten, dass mit Fotos Ihres Kindes umgegangen werden soll. (Anregungen dazu finden Sie z. B. beim Deutschen Kinderhilfswerk.) Denn sind Fotos einmal über WhatsApp oder andere Messenger geteilt, können sie leicht und unbemerkt weitergeleitet werden.

Tipp: Bei Messenger-Apps wie Signal oder Telegram werden Fotos nicht automatisch in der Fotogalerie des Empfängers abgespeichert!

Darf ich allein entscheiden, wie mein Kind im Netz dargestellt wird?

Besprechen Sie sich mit dem anderen Elternteil oder Erziehungsberechtigten dazu. Aber auch Kinder haben ein Recht auf Mitbestimmung, Privatsphäre und darauf zu entscheiden, was mit Bilder von ihnen passiert. Deshalb sollten Sie Ihr Kind so früh wie möglich einbeziehen. Wenn es noch sehr jung ist, können Sie fragen, ob es sich auf dem Foto mag, bevor Sie es weiterleiten. Ab dem Kindergartenalter sollten Sie genauer nachfragen, z. B.  ob auch Oma und Opa ein Bild sehen und haben dürfen. Respektieren Sie die Entscheidung Ihres Kindes, auch wenn sie nicht Ihrer Meinung entspricht. Weitere Informationen zur Verbreitung von Kinderfotos im Netz gibt es in der Broschüre „Sharing is not Caring“ des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Altersfreigaben der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) – das steckt dahinter

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist die freiwillige Selbstkontrolle der Games-Branche. Sie ist zuständig für die Prüfung zur Alterseinstufung von digitalen Spielen in Deutschland.

Was macht die USK?

Die USK ist sowohl nach dem Jugendschutzgesetz des Bundes als auch nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder als zuständige Selbstkontrolle anerkannt. Im Bereich des Jugendschutzgesetzes erteilen staatliche Vertreter*innen auf Empfehlung von unabhängigen Jugendschutzsachverständigen am Ende eines USK-Verfahrens die gesetzlichen Alterskennzeichen. Darüber hinaus vergibt die USK auch Alterskennzeichen für Online-Spiele und Apps.

Die USK unterstützt zudem Unternehmen aus der Games-Branche dabei, den Jugendschutz einzuhalten und weiterzuentwickeln – zum Beispiel durch technische Schutzmaßnahmen. Außerdem setzt sie sich für Medienbildung ein, etwa mit Angeboten wie elternguide.online und weiteren Informationsformaten.

Wie wird ein Spiel geprüft und wer entscheidet über die Altersfreigabe?

Die zur USK-Prüfung beantragten Spiele werden durch dafür geschulte ehrenamtliche Sichter*innen komplett durchgespielt und danach einem unabhängigen Prüfgremium präsentiert. Das Prüfgremium besteht aus vier Jugendschutzsachverständigen und einer Ständigen Vertretung der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB). Die Jugendschutzsachverständigen stammen aus der Wissenschaft, der Medienpädagogik, aus kirchlichen Einrichtungen und Jugendeinrichtungen, die Erfahrungen in der Arbeit mit Medien sowie mit Kindern und Jugendlichen haben. Nach ausführlicher Diskussion empfehlen die Jugendschutzsachverständigen eine Altersfreigabe. Die Ständige Vertretung der OLJB kann diese Altersfreigabe übernehmen oder Berufung einlegen. Anschließend nimmt die USK das Prüfergebnis entgegen und teilt es den Antragstellenden mit. Wenn diese ebenfalls nicht in Berufung gehen und so eine erneute Prüfung auslösen, erhält das Spiel das gesetzliche Alterskennzeichen durch die Ständige Vertretung der OLJB bei der USK.

Wie entstehen Alterskennzeichen für Online-Spiele und Apps?

Im Online-Bereich vergibt die USK Alterskennzeichen im Rahmen des internationalen Systems IARC (International Age Rating Coalition). Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss der verschiedenen verantwortlichen Organisationen zur weltweiten Altersbewertung wie beispielsweise ESRB (Entertainment Software Rating Board) in den USA, Mexico und Kanada, PEGI (Pan European Game Information) in Europa, ClassInd (Classificação Indicativa) in Brasilien, GRAC (Game Rating and Administration Commitee) in Südkorea, DGSC (Digital Games Self-regulation Committee) in Taiwan,  ACB (Australian Classification Board) in Australien und die USK in Deutschland.

Bei IARC durchlaufen die Anbieter von Online-Spielen und Apps einen ausführlichen Fragebogen zu jugendschutzrelevanten Inhalten. Aus den jeweiligen Eingaben wird dann eine Alterseinstufung nach den Vorgaben und Kriterien der jeweiligen nationalen Selbstkontrolle (für Deutschland die USK) ausgegeben. Durch regelmäßige stichprobenartige Qualitätsprüfungen wird sichergestellt, dass diese Alterskennzeichen zuverlässig und korrekt sind. In allen an dieses System angeschlossenen Vertriebsplattformen sind damit Alterskennzeichen der USK verfügbar. Zu den angeschlossenen Systemen gehören unter anderem der Google Playstore, der Nintendo eShop, der Xbox Store, der Sony PlayStation Store und Fortnite.

Nach welchen Kriterien werden digitale Spiele geprüft?

Für die Alterseinstufung von digitalen Spielen gibt es festgelegte Kriterien. Diese Leitkriterien unterstützen die Prüfgremien bei der Risikoeinschätzung nicht altersgerechter Spiele für Kinder und Jugendliche und helfen bei der Entscheidungsfindung. Sie werden durch den Beirat der USK, der sich aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen zusammensetzt, beschlossen und angepasst. Der Beirat setzt sich unter anderem aus Vertreter*innen von Kirchen und Religionsgemeinschaften, der Medienpädagogik, des Bundesjugendministeriums, der Jugendministerien der Länder, der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), der Jugendorganisationen sowie der Computerspielewirtschaft, und Vertreter*innen der USK-Mitglieder und der Jugendschutzsachverständigen zusammen.

Im Mittelpunkt der Prüfung steht die Wirkungsvermutung, also die Annahme, dass bestimmte Inhalte die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen oder sogar gefährden könnten. Dazu gehören unter anderem Kriterien wie die Atmosphäre im Spiel, Gewalt oder Handlungsdruck. Seit 2023 werden auch sogenannte „Nutzungsrisiken“, beispielsweise Funktionen wie Chats, In-Game-Käufe oder Standortweitergabe bei der jugendschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt und können Einfluss auf die Alterskennzeichen haben. Mehr Informationen zu den Leitkriterien der USK finden sich auf der Webseite der USK.

Welche Alterskennzeichen gibt es?

Bei den vergebenen Alterskennzeichen gibt es die USK 0 (Freigegeben ohne Altersbeschränkung), USK 6, USK 12, USK 16 und die USK 18 (keine Jugendfreigabe).

  • USK 0: Spiele ohne Altersbeschränkung (USK 0) dürfen aus der Sicht des Jugendschutzes keine beeinträchtigenden Inhalte für Kinder enthalten.
  • USK 6: Spiele mit einem Alterskennzeichen USK 6 sind in der Regel bereits spannender und etwas hektischer.
  • USK 12: Spiele mit dem Alterskennzeichen USK 12 können schon deutlich kampfbetonter oder düsterer gestaltet sein.
  • USK 16: Spiele mit einem Alterskennzeichen USK 16 zeigen häufig realitätsnahe Gewalthandlungen, bewaffnete Kämpfe mit einer Rahmenhandlung (Story) oder militärische Missionen und sind daher nicht für Kinder geeignet.
  • USK 18: Diese Spiele sind nur für Erwachsene gedacht, da sie jugendbeeinträchtigend wirken können.

Seit Januar 2023 enthalten die USK-Alterskennzeichen zusätzliche Hinweise zu den Gründen der Alterskennzeichnung sowie zu vorhandenen Online-Funktionen im Spiel. Somit erkennen Eltern auf einen Blick, welche Gründe zur Kennzeichnung geführt haben (beispielsweise „Comic-Gewalt“ oder „Handlungsdruck“) und welche Risiken bei der Mediennutzung im Auge behalten werden sollten (beispielsweise „Chats“, „In-Game-Käufe“ oder „Standortweitergabe“). Die Hinweise sind auf der Rückseite der Spieleverpackung, auf den entsprechenden Online-Plattformen sowie in der USK-Titeldatenbank zu finden.

Was bedeuten die USK-Alterskennzeichen für Familien?

In Deutschland dürfen Eltern laut Grundgesetz (Artikel 6) selbst entscheiden, welche Medieninhalte sie ihrem Kind zugänglich machen. Eltern sollten ihren Kindern jedoch nur digitale Spiele geben oder erlauben, die für das Alter des Kindes unbedenklich sind. Die USK-Alterskennzeichen sind dabei eine hilfreiche Orientierung. Wenn Eltern darüber hinaus wissen wollen, ob sich ein Spiel auch pädagogisch eignet, finden sie auf vielen Empfehlungsseiten entsprechende Informationen. Eine pädagogische Beurteilung zu digitalen Spielen bietet zum Beispiel der vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Spieleratgeber NRW.

Drei Eltern-Tipps der USK:

  • Achten Sie auf die USK-Alterskennzeichen und Zusatzhinweise: Diese geben Auskunft über die Unbedenklichkeit eines Spiels für bestimmte Altersgruppen und informieren gleichzeitig über mögliche Zusatzfunktionen.
  • Nutzen Sie technische Jugendschutzeinstellungen: Innerhalb der Spiele sowie auf vielen gängigen Plattformen, Konsolen oder Geräten können Funktionen wie Chats oder Kaufmöglichkeiten eingeschränkt oder deaktiviert werden.
  • Spielen Sie mit: Spielen Sie das Spiel anfänglich gemeinsam und bleiben Sie darüber im Gespräch. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, die Faszination Ihres Kindes für digitale Spiele nachzuvollziehen. Auch fördert es ganz nebenbei Ihre eigene Medienkompetenz!

Kinderfotos im Netz

Kinderfotos sind toll! Sie zeigen ohne große Worte, wie bunt, lustig, spannend und chaotisch der Alltag mit Kindern sein kann. Dank Smartphone lassen sich schöne Momente einfach und schnell festhalten und an Familie und Freunde weitergeben. In wenigen Sekunden ist der süße Schnappschuss vom Baby mit dem ersten Brei im Gesicht über Instagram und WhatsApp geteilt.

Süße, lustige Fotos – aus kinderrechtlicher Sicht oft bedenklich

Was Eltern süß finden und mit der Welt teilen, kann für Kinder (später) durchaus unangenehme Folgen haben. Auch wenn Ihnen als Eltern alle Fotos Ihres Kindes gefallen, versetzen Sie sich in die Lage Ihres Kindes! Sie selbst mögen sich wahrscheinlich auch nicht auf jedem Foto. Aus kinderrechtlicher Sicht sind Kinderfotos im Netz bedenklich, denn zu oft wird ohne deren Einverständnis gepostet. Genau wie Erwachsene haben auch Kinder ein Recht auf Privatsphäre (Art. 16, UN-Kinderrechtskonvention) und das Recht am eigenen Bild und somit die Freiheit, prinzipiell selbst zu entscheiden, was und wieviel sie von sich preisgeben.

Unterschätzen Sie nicht, dass Informationen und Bilder im Netz schnell verbreitet werden und zeitlich unbegrenzt und einfach zu finden sind. Obwohl ein Foto im Profil, Post, der Story, dem Status oder Blog gelöscht wird, können die Aufnahmen weiter kursieren. Andere können diese kopieren, einen Screenshot aufnehmen, verfremden und weiterverbreiten. Kinderbilder können von Fremden missbraucht werden, Alltagsfotos können sexualisiert werden oder unvorteilhafte Bilder können das Risiko für Cybermobbing erhöhen. Umso wichtiger ist es, dass Sie als Erwachsene bewusst und rücksichtsvoll mit den Persönlichkeitsrechten Ihres Kindes im Internet umgehen.

Aber heißt das nun, niemand darf mehr ein Kinderfoto posten?

Nein, das muss es nicht heißen! Kinder sind Teil unserer Gesellschaft und deswegen sollten sie sichtbar sein – auch in der digitalen Welt. Entscheidend ist, wie Kinder dargestellt werden: In welchen Situationen sieht man Ihr Kind auf dem Foto? Ist das Gesicht genau zu erkennen? Wer kann Fotos sehen, wenn Sie sie posten? Wenn Sie ein paar Regeln beachten, spricht nichts dagegen, ein Kinderfoto zu teilen und gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte Ihres Kindes zu wahren. Nicht zu vergessen ist das Kinderrecht auf Beteiligung (Art. 12, UN-KRK), weshalb es wichtig ist, Kinder altersgerecht einzubinden und ihr Einverständnis einzuholen. Das Deutsche Kinderhilfswerk informiert ebenfalls umfassend über Kinderfotos im Internet. Das ZDF hast sich im Format unbubble auch mit dem Thema Kinderfotos auf Social Media beschäftigt, dabei haben verschiedene Personen ihre Standpunkte dargelegt und Pro- und Contra-Argumente ausgetauscht. Wir haben konkrete Hinweise zur Veröffentlichung von Kinderfotos nach Altersgruppen zusammengefasst. In den nachfolgenden Links finden Sie den passenden Text für das Alter Ihres Kindes.

Tipps für die Verbreitung von Fotos von Babys und Kleinkindern

Tipps für die Verbreitung von Fotos von Kindern im (Grund-)Schulalter

Kinder und Jugendliche brauchen Schutz – auch im Umgang mit Medien

Kinder wachsen heute selbstverständlich mit Medien auf. Umso wichtiger ist es, sie vor ungeeigneten Inhalten zu schützen und sie gleichzeitig dabei zu unterstützen, Medien sicher und selbstbestimmt zu nutzen. Gesetzliche Regelungen, technische Möglichkeiten und kindgerechte Angebote helfen dabei – ebenso wie Gespräche in der Familie.

Rechtlicher Rahmen: Was der Staat für den Schutz von Kindern regelt

Im Grundgesetz ist festgehalten, dass der Staat die Persönlichkeitsrechte aller Menschen schützen muss. Bei Kindern und Jugendlichen zählt dazu unter anderem, sie vor Einflüssen von Medien zu schützen, die für ihre Entwicklung schlecht oder gefährlich sein können. Die genauen Regelungen des Jugendmedienschutzes sind in verschiedenen Gesetzen festgelegt, vor allem im Jugendschutzgesetz und im Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Beide legen fest, wie Medienangebote gestaltet sein und präsentiert werden müssen, um möglichst wenig Gefahr für Kinder und Jugendliche darzustellen.

Darüber hinaus gibt es die UN-Kinderrechtskonvention – hier ist international festgehalten, welche Rechte Kinder haben und welchen Schutz sie für ein gutes und sicheres Aufwachsen brauchen – auch im digitalen Raum. Kinder haben nicht nur ein Recht auf Schutz, sondern auch auf Teilhabe und Beteiligung. Sie sollen entsprechend ihres Alters in Entscheidungen einbezogen werden, die sie betreffen. Das gilt auch für die Mediennutzung. Deshalb ist es wichtig, gemeinsam mit Kindern Regeln zu entwickeln und ihre Perspektiven ernst zu nehmen.

Letztlich entscheiden Sie als Eltern, was für Ihr Kind das Beste ist. Beim Thema Mediennutzung legen Sie fest, wann Ihr Kind welche Geräte nutzen darf, welche Apps und Inhalte erlaubt sind und welche zeitlichen Vereinbarungen gelten. Die gesetzlichen Vorgaben und Alterskennzeichnungen bieten Ihnen Orientierung – und helfen, informierte Entscheidungen zu treffen.

Altersfreigaben: Orientierung bei der Auswahl von Inhalten

Altersfreigaben gibt es schon lange: Kinofilme sind standardmäßig ab einem bestimmten Alter freigegeben, ebenso DVDs und Streaming-Inhalte. Auch Persönlichkeitsrechte aller Menschen und bestimmte Online-Angebote müssen gekennzeichnet werden – das verlangt der Jugendmedienschutz. Die Altersstufen reichen von „freigegeben ohne Altersbeschränkung“ über „ab 6“, „ab 12“, „ab 16 Jahren“ bis hin zu „keine Jugendfreigabe“.

Wichtig ist: Altersfreigaben sind keine pädagogischen Empfehlungen. „Ab 12 Jahren freigegeben“ bedeutet nicht, dass ein Spiel oder Film für alle Zwölfjährigen besonders geeignet ist. Es bedeutet lediglich, dass die Inhalte die Entwicklung dieser Altersgruppe nicht beeinträchtigten oder gefährden.

In der Familie können Alterskennzeichnungen ein guter Anlass sein, mit Ihrem Kind über Inhalte zu sprechen: Was gefällt ihm daran? Was verunsichert oder überfordert es vielleicht?

Technische Filter: Schutz bei der Nutzung eigener Geräte

Alterskennzeichnungen dienen nicht nur der Orientierung, sondern auch als Grundlage für technische Schutzfunktionen. Sobald Kinder eigene Geräte nutzen – etwa das erste Smartphone – wird es schwieriger, alle Inhalte im Blick zu behalten. Kinderschutz-Apps oder Filterprogramme können Eltern dabei unterstützen, die Mediennutzung zu begleiten.

Diese Programme filtern jugendgefährdende Inhalte, bieten aber keinen hundertprozentigen Schutz. Zum einen, weil sich Inhalte im Netz ständig verändern. Zum anderen, weil Risiken wie Kontakt mit Fremden oder problematische Kommunikation unter Nutzer*innen schwerer zu filtern sind. Nutzen Sie Filter daher als ergänzendes Werkzeug, nicht als alleinige Lösung.

Tipp: Sollten Sie auf jugendgefährdende oder illegale Inhalte stoßen, können Sie diese bei der FSM-Beschwerdestelle melden.

Sichere Einstellungen von Geräten und Apps

Nicht nur Inhalte, sondern auch die Gestaltung von Apps und Geräten ist gesetzlich geregelt – insbesondere beim Thema Datenschutz. Kinder, Jugendliche und Erwachsene müssen die Möglichkeit haben, ihre Daten zu schützen und selbst zu entscheiden, welche Informationen sie preisgeben möchten.

Auf Smartphones lässt sich zum Beispiel steuern, auf welche Daten eine App zugreifen darf. Wenn Ihr Kind ein eigenes Gerät bekommt, schauen Sie sich die Datenschutz– und Sicherheitseinstellungen gemeinsam genau an und entscheiden Sie zusammen, welche Einstellungen sinnvoll sind.

Auch Plattformen wie TikTok, Instagram und Co. müssen ihren Nutzer*innen die Möglichkeit geben, sich darüber zu informieren, was mit ihren Daten passiert und eigene Entscheidungen zu treffen. Auch das sollten Sie mit Ihrem Kind besprechen und gemeinsam einstellen.

Kindgerechte Angebote: Unterstützung für Eltern und Kinder

Neben rechtlichen und technischen Schutzmaßnahmen gibt es eine Vielzahl an hilfreichen Angeboten:

All diese Schutzmöglichkeiten, Empfehlungen und Hilfen können Sie nutzen, um mit Ihrem Kind die Medienwelt gemeinsam zu entdecken. Sprechen Sie über Erfahrungen, probieren Sie Dinge gemeinsam aus und reflektieren Sie, was gut läuft und was nicht.

So lernt Ihr Kind nach und nach, sich sicher in der digitalen Welt zu bewegen – mit Ihrer Begleitung, aber auch zunehmend selbstständig.

Altersfreigabe versus Altersempfehlung – wo ist der Unterschied?

Film- oder Spieleabend! Aber welche Filme, Serien oder Computerspiele sind überhaupt für die ganze Familie geeignet? Was bedeutet eigentlich die Altersangabe auf dem Cover oder vor dem Abspielen des digitalen Inhalts? Alterskennzeichen sollen Kinder und Jugendliche vor problematischen Inhalten schützen, sind jedoch keine Altersempfehlungen. Dieser Artikel erklärt die Unterschiede und zeigt, wie Eltern gute Entscheidungen für ihre Kinder treffen können.

Was ist eine Alterskennzeichnung?

In Deutschland gibt es ein System, mit dem eingeschätzt wird, ob Medien für ein junges Publikum problematisch oder schädigend sein könnten: Die Altersfreigabe oder Alterskennzeichnung. Sie wird von verschiedenen Institutionen durchgeführt:

  • Die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) prüft Filme, Serien, Trailer sowie viele weitere filmische Inhalte und gibt sie in den Altersstufen „ab 0“, „ab 6“, „ab 12“, „ab 16“ oder „ab 18“ Jahren frei. Ihre Altersfreigaben gelten u. a. im Kino, auf DVD/Blu-ray und im Streaming-Bereich.
  • Die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) ist zuständig für die Prüfung digitaler Siele und vergibt dabei die gleichen Alterskennzeichen. Wichtig für Eltern: Die Altersfreigaben der USK und FSK sind rechtlich bindend.
  • Die FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen) bewertet Filme, Serien und andere Inhalte für TV und Stream unter Gesichtspunkten des Jugendschutzes. Auch sie vergibt die gesetzlich vorgegebenen Altersfreigaben, die im Fernsehen auch die Sendezeiten bestimmen.

Bei all diesen Prüfungen wird darauf geschaut, ob Medienangebote z. B.  Gewalt, Sexualität, Drogenkonsum oder Diskriminierung beinhalten oder nachhaltig ängstigend wirken. Je nach Art der Darstellung dieser Inhalte, verändert sich die Altersfreigabe. Bei Spielen werden zusätzlich Nutzungsrisiken wie In-Game-Käufe und Chat-Funktionen bei der Bewertung berücksichtigt. Ist ein Film oder ein Spiel für ein bestimmtes Alter nicht freigegeben, bedeutet das zum Beispiel, dass es von Jugendschutzfiltern abgefangen wird oder im Fernsehen erst ab einer bestimmten Uhrzeit gezeigt werden darf. Im Kino oder beim Verkauf wird das Alter der Besucher*innen geprüft. Neben der Altersfreigabe werden häufig Zusatzhinweise veröffentlicht, die auf einen Blick Auskunft über die Gründe für eine Altersfreigabe geben, wie „Gewalt“ oder „Drogen“. Auf DVDs und Blu-rays zeigen die farbigen Sticker die Altersfreigabe an.

Die Medieninhalte werden daraufhin geprüft, ob sie die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können. Ziel der Alterskennzeichnungen ist es, Heranwachsende vor traumatisierenden oder nachhaltig ängstigenden Inhalten zu schützen. Es steckt keine pädagogische Einschätzung dahinter: Die Inhalte werden nicht daraufhin geprüft, ob sie für junge Nutzer*innen interessant oder empfehlenswert sind!

Was ist eine Altersempfehlung?

Eine Empfehlung wiederum ist zunächst einmal nichts anderes als ein ‚guter Tipp‘. Empfehlungen bekommen wir von Freund*innen und Nachbar*innen, aus dem Radio – oder eben von Pädagog*innen, die Medienangebote daraufhin prüfen, ob sie für Kinder ansprechend, gut verständlich und inhaltlich wertvoll sind.

Da jede*r eine Empfehlung aussprechen kann, ist es wichtig zu hinterfragen, ob diese auch fundiert und glaubwürdig ist. Bei privaten Empfehlungen hilft da die Einschätzung der Person. Bei Artikeln oder Websites sollte man die Urheber*innen kennen und hinterfragen. Gute Quellen sind etwa:

  • FLIMMO: Ein Elternratgeber, bei dem Medienpädagog*innen Filme und TV-Sendungen prüfen und Eltern erklären, warum diese für Kinder geeignet sind.
  • Kinderfilmwelt: Gibt Eltern Orientierung für altersgerechtes Kinderkino.
  • Spieleratgeber NRW: Erteilt für Computerspiele Altersempfehlungen, die auf pädagogischen Kriterien basieren und Eltern bei der Auswahl unterstützen. Wie treffen Eltern gute Entscheidungen?

Wie treffen Eltern gute Entscheidungen?

Jedes Kind ist anders und verarbeitet belastende Momente unterschiedlich. Deshalb ist eine Kombination aus verschiedenen Informationsquellen bezüglich der Altersfreigaben und Empfehlungen sinnvoll.

Wenn Sie sich als Elternteil an die Alterskennzeichnungen halten, reduzieren Sie erheblich das Risiko, dass Ihr Kind eine nachhaltige Beeinträchtigung erfährt. Zudem verbessern Empfehlungen aus seriösen Quellen die Auswahl von guten Medienangeboten.

Optimalerweise sollten Eltern sich auch selbst ein Bild machen: Schauen Sie sich den Film vorher an, informieren Sie sich auf YouTube über das Spiel oder probieren Sie es sogar selbst aus. Denn Sie kennen Ihr Kind am besten und wissen, was es mag, was es überfordert oder wovor es Angst hat.

Nutzen Sie auch die Angebote der Selbstkontrolleinrichtungen, die zahlreiche Informationen, Begründungstexte und Zusatzhinweise zu den erteilten Kennzeichen veröffentlichen.

Und vor allem: Bleiben Sie im Gespräch! Sprechen Sie mit Ihrem Kind über dessen Medienerfahrungen. Hören Sie zu und zeigen Sie Interesse an den Filmen oder Spielen, die es liebt – aber auch an denen, die ihm nicht gefallen. So steht einem unterhaltsamen Film- oder Spieleabend mit der gesamten Familie nichts im Wege.

Jugendschutz im Netz – Die Rolle der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM)

Kinder und Jugendliche wachsen in einer digitalen Welt auf, in der sie täglich mit Online-Medien in Berührung kommen. Um ihnen einen sicheren Umgang mit dem Internet zu ermöglichen, sind klare Regeln und effektive Schutzmaßnahmen unerlässlich. Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.) spielt hierbei eine zentrale Rolle. Wir erklären, wie die FSM den Jugendmedienschutz gestaltet und warum sie für Eltern so wichtig ist.

Wer ist die FSM?

Die FSM ist eine von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkannte Selbstkontrolleinrichtung im Bereich Jugendmedienschutz. Sie setzt sich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jugendgefährdenden Online-Inhalten ein und unterstützt Anbieter digitaler Medien bei der Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen. Dabei arbeitet sie eng mit vielen anderen Institutionen aus dem Bereich zusammen – in Deutschland und international.

Aufgaben der FSM

Die FSM verfolgt das Ziel, einen wirksamen Jugendmedienschutz in digitalen Angeboten zu gewährleisten. Ihre Hauptaufgaben:

  • Beschwerdestelle für problematische Inhalte: Nutzer*innen können über die FSM-Beschwerdestelle gesetzlich verbotene oder jugendgefährdende Online-Inhalte melden. Dazu gehören beispielsweise gewalthaltige, pornografische oder extremistische Inhalte. Die FSM prüft jede Beschwerde einzeln und leitet bei Verstößen Maßnahmen ein – entweder durch Zusammenarbeit mit den betroffenen Anbietern oder durch Weiterleitung an Behörden. Die Meldung kann über ein Online-Beschwerdeformular auf der FSM-Website eingereicht werden.
  • Selbstkontrolle und Altersklassifizierung: Als anerkannte Selbstkontrolle nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) unterstützt die FSM Unternehmen, ihre Angebote jugendgerecht zu gestalten. Dazu gehören beispielsweise die Altersbewertung von Inhalten, die Entwicklung technischer Jugendschutzlösungen (z. B. Jugendschutzprogramme wie JusProg) sowie die Beratung zu gesetzlichen Vorgaben. Digitale Plattformen und Medienanbieter, die sich der FSM anschließen, profitieren von der Möglichkeit, ihre eigenen Schutzmaßnahmen durch die FSM prüfen und zertifizieren zu lassen.
  • Medienbildung und Aufklärung: Die FSM engagiert sich in der Medienbildung, um Eltern, Lehrkräfte und Kinder über Risiken im Netz aufzuklären. Sie stellt praxisnahe Materialien bereit, organisiert Veranstaltungen und kooperiert mit Initiativen wie klicksafe oder fragFINN. Ein Beispiel ist unser Projekt Elternguide.online, das spezielle Leitfäden und Tools für Eltern bietet.

Die FSM im System des Jugendmedienschutzes

Die FSM ist Teil des Systems der regulierten Selbstregulierung in Deutschland. Sie arbeitet eng mit anderen Selbstkontrolleinrichtungen wie der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle), der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) und der FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen) zusammen. So fördern die Selbstkontrollen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Behörden und Politik für einen effektiven Jugendmedienschutz.

Herausforderungen im digitalen Jugendschutz

Der digitale Jugendschutz ist ein dynamisches Feld, das ständig neue Herausforderungen mit sich bringt:

  • Neue Technologien: Die FSM muss sich mit Entwicklungen wie Künstlicher Intelligenz (z. B. Deep Fakes) oder neuen Online-Plattformen auseinandersetzen. Neue Medienphänomene erfordern neue Ansätze im Jugendschutz.
  • Grenzen der Selbstkontrolle: Die FSM stößt an ihre Grenzen, wenn es um Inhalte auf ausländischen Servern geht. Bei der Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen im Netz arbeitet sie eng mit internationalen Partner*innen zusammen.

Warum ist die FSM für Eltern wichtig?

Für Eltern ist es oft schwierig einzuschätzen, welche Inhalte im Internet für ihre Kinder geeignet sind. Die FSM bietet Unterstützung dabei, dass Jugendmedienschutz in den Familien ankommt:

  • Jugendschutzprogramme: Diese helfen Eltern, den Zugang zu ungeeigneten Inhalten zu beschränken.
  • Informationsangebote: Projekte wie Elternguide.online bieten praktische und wertvolle Tipps zur sicheren Mediennutzung.
  • Beschwerdemöglichkeiten: Eltern können problematische Inhalte direkt melden.

Mehr Informationen gibt es direkt auf der Website der FSM: www.fsm.de

Regeln für die Mediennutzung in der Familie

„Nur noch eine Runde!“ oder „Leon darf viel länger fernsehen!“ – solche Sätze kennen viele Eltern. Doch wie viel Medienzeit ist eigentlich in Ordnung? Welche Medien sind für mein Kind geeignet? Und ab welchem Alter ist ein eigenes Smartphone sinnvoll? Feste Regeln können helfen, Antworten auf diese Fragen zu finden. Sie können jedoch auch zu Konflikten führen. Wir haben ein paar Tipps und Hintergrundinformationen zur Gestaltung von Medienregeln in der Familie.

Warum sind Regeln wichtig?

Regeln sind nicht dazu da, um den Willen der Eltern durchzusetzen, sondern um Struktur und Orientierung zu bieten. Sie helfen, die Medienkompetenz Ihres Kindes zu fördern und das Risiko von Problemen durch unsachgemäßen Umgang mit Medien zu verringern. Als Eltern haben Sie die Verantwortung, den Spaß an den Medien mit einem bewussten Umgang zu verbinden. Dabei können Sie Gefahren oft besser einschätzen als Ihr Kind.

Wichtig ist, dass Ihr Kind die Regeln versteht und sie nachvollziehen kann. Am besten entwickeln Sie die Regeln gemeinsam mit Ihrem Kind. Dadurch merkt Ihr Kind, dass seine Meinung zählt, und es fällt ihm leichter, die Regeln zu akzeptieren. Erklären Sie ihm, warum bestimmte Regeln wichtig sind und warum sie eingehalten werden sollten. Wenn Regeln unklar formuliert sind oder unterschiedlich ausgelegt werden, wird es Ihrem Kind schwerfallen, sie zu befolgen. Ein weiterer entscheidender Punkt ist, dass Sie als Eltern Vorbilder sind – das bedeutet, dass Sie selbst die gleichen Regeln befolgen sollten.

Wie sollten Regeln gestaltet werden?

Welche Regeln sinnvoll sind, hängt vom Alter Ihres Kindes ab und davon, wie Sie und Ihr Kind grundsätzlich mit Medien umgehen. Das ist nicht in jeder Familie gleich.

Je jünger Ihr Kind ist, desto mehr sollten Sie seine Mediennutzung im Blick behalten. Kleinkinder brauchen eine enge Begleitung und sollten nicht zu viel Zeit mit Medien verbringen. Wählen Sie altersgerechte Inhalte, begrenzen Sie die Nutzungsdauer und entscheiden Sie über geeignete Geräte. Auch, wenn ihr Kind noch klein ist, können Sie ihm erklären, warum bestimmte Inhalte oder Zeiten gewählt werden. Je nach Entwicklungsstand können auch Kinder im Kindergartenalter schon in einfache Entscheidungen einbezogen werden. Ab dem Grundschulalter bekommt Ihr Kind viele neue Eindrücke und Einflüsse. Es braucht dabei noch viel Orientierung, deshalb sind klare, gemeinsam entwickelte Regeln sehr wichtig. Sie können mit Ihrem Kind nun besser über Inhalte sprechen und es mitbestimmen lassen. So fühlt sich Ihr Kind ernst genommen und lernt, Verantwortung zu übernehmen. Ab der weiterführenden Schule und im Jugendalter sollten Sie Ihrem Kind dann mehr Selbstständigkeit zutrauen und es unterstützen, zunehmen selbstbestimmt und selbstreguliert Medien zu nutzen. Jugendliche gehen meist offen auf digitale Medien zu, aber sie können oft Risiken noch nicht richtig einschätzen. Deshalb sind Sie zur Orientierung und als Ansprechperson nach wie vor wichtig!

In allen Altersgruppen gilt: Mediennutzungsregeln müssen sinnvoll und flexibel sein.

Gemeinsam Regeln aufstellen

Um Ihrem Kind die Mediennutzung verständlich zu machen, ist es sinnvoll, die Regeln gemeinsam zu erstellen – zum Beispiel in Form eines Mediennutzungsvertrags. Ein solcher Vertrag macht Regeln für alle transparent und nachvollziehbar. Auch Ausnahmen können formuliert werden. Wenn Ihr Kind die Regeln selbst mitgestalten kann, fällt es ihm leichter, sich daran zu halten. Überprüfen Sie regelmäßig, ob die Regeln noch sinnvoll sind oder gegebenenfalls angepasst werden müssen.

Genauso wichtig wie medienbezogene Regeln sind auch „medienfreie“ Regeln – etwa, dass bei einem Familienessen oder einem Gespräch keine Smartphones genutzt werden. Solche Regeln fördern die zwischenmenschliche Kommunikation und stärken die Familienbindung.

Medienzeit und medienfreie Zeit

Ein häufiges Thema sind die Fragen: Wie viel Medienzeit ist gesund? Wann ist es zu viel? Die Antwort hängt stark vom Alter und den individuellen Bedürfnissen Ihres Kindes ab. Es gilt die Faustregel: Je jünger, desto weniger!

Ein Ansatz, um Medienzeiten im Alltag zu regulieren, ist der Einsatz von Mediengutscheinen. Diese können Kindern ab dem Grundschulalter helfen, sich ein Wochenbudget an Medienzeit selbstständig einzuteilen. So bekommt Ihr Kind Verantwortung für seine Mediennutzung, ohne dass Sie ständig eingreifen müssen.

Wichtig ist, dass Ihr Kind einen abwechslungsreichen Alltag hat, Medien auf unterschiedliche Weise nutzt, es aber auch medienfreie Erlebnisse hat.

Medieninhalte und Geräteauswahl

Nicht nur der Umgang mit Medien, sondern auch die Auswahl der Inhalte sollte Teil der Familienregeln sein. Achten Sie darauf, dass Medieninhalte altersgerecht sind und den Interessen Ihres Kindes entsprechen. Neben Fernsehen und Apps zählen auch Hörspiele, Bücher oder Musik zum Medienkonsum. Es ist sinnvoll, diese ebenfalls in die Regeln einzubeziehen.

Berücksichtigen Sie, dass die Inhalte der Mediennutzung sehr unterschiedlich sind, genauso wie die Motive und Bedürfnisse der Nutzung. Ein Spiel zur bloßen  Unterhaltung ist eventuell anders zu gewichten als das Lernen mit Medien. Besprechen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind qualitative Unterschiede. Achten Sie auch auf altersgerechte Inhalte.

Die Frage nach dem richtigen Alter für das erste Smartphone beschäftigt viele Eltern. Sprechen Sie sich eventuell mit den Eltern von Freund*innen Ihres Kindes ab und überlegen Sie, ob bestimmte Regeln für alle gelten können.

Sicherheitseinstellungen und technische Unterstützung

Ein weiteres wichtiges Thema sind die Sicherheitseinstellungen bei Geräten und Apps. Viele Smartphones und Tablets bieten inzwischen die Möglichkeit, den Zugriff auf bestimmte Inhalte zu steuern und die Nutzung zu begrenzen. Diese sollten immer auch mit Ihrem Kind gemeinsam besprochen werden. Einstellungen wie Bildschirmzeitbegrenzungen, Altersfreigaben und App-Filter können dabei helfen, die Mediennutzung zu steuern.

Allerdings ersetzen diese technischen Hilfsmittel nicht die Begleitung durch Sie als Eltern. Sie sollten auch nicht zur reinen Kontrolle genutzt werden. Ihr Kind braucht Vertrauen und die Chance, schrittweise selbst Verantwortung für seine Mediennutzung zu übernehmen. Erklärungen von Ihnen und Gespräche über Medien tragen wesentlich dazu bei, dass Ihr Kind einen kompetenten Umgang mit Medien erlernt.

Regeln dürfen je nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes variieren. Bleiben Sie einerseits konsequent, denn sonst erfüllen sie nicht ihren Zweck. Gleichzeitig sollten Sie die Regeln möglichst nicht als Strafe oder Belohnung einsetzen.

Welche Spiele sind für mein Kind geeignet? Mit pädagogischen Empfehlungen die richtige Entscheidung treffen

In Spielwelten eintauchen, mit dem eigenen Avatar spannende Abenteuer erleben und sich mit anderen Spieler*innen messen – Games üben auf viele Kinder und Jugendliche eine große Faszination aus. Als Eltern sollten Sie Ihrem Kind Zugang zu altersgerechten Inhalten geben. Gerade Online-Games mit ihren Interaktionsmöglichkeiten und Kaufanreizen stellen junge Spieler*innen vor Herausforderungen. Doch wie behalten Sie den Überblick auf dem Gaming-Markt und finden passende Spiele für Ihr Kind?

Pädagogische Altersempfehlungen, unabhängige Spiele-Rezensionen und Medien-Auszeichnungen können Ihnen dabei helfen, informierte Entscheidungen zu treffen und gemeinsam mit Ihrem Kind geeignete Inhalte auszuwählen. In diesem Artikel stellen wir Ihnen einige Möglichkeiten vor.

Spieleratgeber NRW – das Portal für Computerspiele

Der Spieleratgeber NRW ist ein medienpädagogisches Angebot der Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW, das Eltern bei der Medienerziehung unterstützt. Die Plattform bietet umfangreiche Informationen zu über 2000 Games. Die Spiele werden von Jugendlichen getestet und durch Expert*innen mit einer pädagogischen Altersempfehlung versehen. Eltern können mithilfe von Filterfunktionen nach Genre, Plattform und Alter passende Spiele für ihre Kinder finden. Die Spielbeschreibungen und Videoclips geben Einblicke in die Inhalte, Risiken und Chancen der Games und heben durch Zusatzbeschreibungen die Eigenschaften und Fertigkeiten hervor, die dieses Spiel fördert (z. B. Lesefähigkeit, Frustrationstoleranz und Logik).

Mehr Infos: https://www.elternguide.online/spieleratgeber-nrw/

Internet-abc.de – Spieletipps für Kinder

Egal ob für Computer, Tablet, Smartphone oder Konsole – internet-abc.de bietet eine Sammlung von über 1000 Spielen für Kinder bis 12 Jahren. Die Internet-ABC-Expert*innen vergeben Punkte für Spielspaß, Bedienung und technische Qualität und treffen eine Alterseinschätzung. Mit der Suchmaske können Kinder und Eltern die Spiele nach Spielart, Spielgerät und Altersgruppe filtern. Jede Empfehlung bietet Fakten und Bilder zum Spiel sowie eine inhaltliche Zusammenfassung. Kinder können die Spiele mit Sternen bewerten und Kommentare hinterlassen.

Mehr Infos: https://www.internet-abc.de/kinder/spiel-spass/spieletipps/

Pädagogischer Medienpreis – pädagogisch wertvolle Apps und Spiele

Wer hochwertige und kindgerechte digitale Angebote sucht, wird beim Pädagogischen Medienpreis des medienpädagogischen Vereins SIN – Studio im Netz fündig. Eine Jury aus Kindern, Jugendlichen und Expert*innen zeichnet jedes Jahr digitale Medienangebote wie Apps, Spiele und Webseiten aus, die besonders empfehlenswert für junge Menschen sind. Die ausgezeichneten digitalen Angebote sind frei von problematischen Inhalten wie übermäßiger Gewalt. Der Schwerpunkt liegt auf Medien, die nicht nur unterhalten, sondern auch pädagogisch wertvolle Inhalte vermitteln.

Mehr Infos: https://www.paedagogischer-medienpreis.de

Pädagogische Spiele – Lernen mit Games

Die Webseite der Stiftung Digitale Spielekultur bietet Eltern eine Sammlung empfehlenswerter Spiele. Die Auswahl umfasst sowohl Serious Games, die gezielt Wissen vermitteln, als auch kommerzielle Unterhaltungsspiele mit pädagogischem Mehrwert. Auch Programme, die Kinder und Jugendliche dazu anregen, selbst kreativ zu werden und eigene Spiele zu entwickeln finden sich in der Sammlung. Die Angebote können nach Altersgruppen, Plattformen und Themen gefiltert werden. Zu jedem Spiel gibt es eine pädagogische Einordnung nach Zeitaufwand, Komplexität, Spielinhalten, Chancen und möglichen Risiken.

Mehr Infos: https://www.stiftung-digitale-spielekultur.de/paedagogische-spiele/

TOMMI – Kindersoftwarepreis

Der TOMMI Kindersoftwarepreis zeichnet jährlich besonders empfehlenswerte digitale Spiele und Bildungsangebote für Kinder aus. Zuerst prüft eine Fachjury die nominierten Medienprodukte. Danach testen und bewerten Kinderjurys die Spiele, Apps und Programme in 50 Büchereien im deutschsprachigen Raum. Herausgeber des TOMMI ist das Büro für Kindermedien FEIBEL.DE in Berlin. Eltern profitieren von den unabhängigen Bewertungen, da der Preis Spiele hervorhebt, die kindgerecht sind und sowohl Spaß als auch pädagogischen Mehrwert bieten. Die Preisverleihung findet jedes Jahr in der Sendung Timster beim KiKa statt.

Mehr Infos: https://tommi.kids/kindersoftwarepreis/

Gaming ohne Grenzen – Empfehlungen für barrierefreie Spiele

Das Projekt Gaming ohne Grenzen überprüft digitale Spiele auf ihre Barrierefreiheit und unterstützt Spieleentwickler*innen bei der Gestaltung inklusiver Spiele. Jugendliche mit und ohne Behinderung testen die Spiele und bewerten sie in den Kategorien Sehen, Hören, Verstehen und Steuern. Das Angebot zeigt auf, wie digitale Spiele für alle zugänglich gemacht werden können. Dahinter steht das ComputerProjekt Köln e.V. als Fachstelle für Jugendmedienkultur NRW. Eltern finden hier wertvolle Informationen, wie sie barrierefreie Spiele für ihre Kinder auswählen können, um ihnen ein uneingeschränktes Spielerlebnis zu ermöglichen.

Mehr Infos: https://www.gaming-ohne-grenzen.de/

Was Eltern beachten sollten

Achtung Verwechslungsgefahr! Unterscheiden Sie pädagogische Empfehlungen von Alterseinstufungen nach dem Jugendschutzgesetz. Altersfreigaben wie die der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sollen Kinder und Jugendliche vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten und Interaktionsrisiken schützen. Sie sind keine Empfehlung und können wenig darüber aussagen, ob Ihr Kind den Inhalt gut verarbeiten kann.

Pädagogische Empfehlungen beurteilen, ob ein Spiel für eine bestimmte Altersgruppe inhaltlich und emotional verständlich, interessant und entwicklungsfördernd ist. Sie zeigen, wie ein Medium Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung begleiten, unterstützen oder positiv anregen kann.

Jedes Kind entwickelt sich unterschiedlich. Verlassen Sie sich deshalb nicht nur auf Empfehlungen, sondern begleiten Sie Ihr Kind von Anfang an aktiv bei der Mediennutzung. Beobachten Sie Ihr Kind, um zu verstehen, wie es auf verschiedene Inhalte reagiert. Spielen Sie am besten gemeinsam mit Ihrem Kind oder probieren Sie vorher das Spiel selbst aus. Mehr Informationen zum Thema Games in der Familie, zum Beispiel welche Medienregeln wichtig sind, finden Sie in diesem Elternguide-Artikel: https://www.elternguide.online/games-games-games/

Medienkompetenz – was heißt das eigentlich?

Digitale Medien bereichern unseren Alltag in vielfältiger Weise: Musikprogramme am Frühstückstisch, Navigationsapps unterwegs oder Chats zur Freizeitorganisation. (Bildschirm-)Geräte helfen uns zu lernen, zu arbeiten und machen oft Freude. Kein Wunder, dass sie fester Bestandteil unseres Alltags geworden sind, sei es zu Hause oder im öffentlichen Raum.

Mit der wachsenden Bedeutung von Medien wird jedoch auch die Fähigkeit immer wichtiger, sie verantwortungsvoll und kompetent zu nutzen. Medienkompetenz ist heute genauso essenziell wie Lesen, Schreiben oder Rechnen, um sich in der modernen Welt sicher und erfolgreich bewegen zu können. Wer nicht weiß, wie man Medien gezielt und reflektiert einsetzt, kann schnell auf Schwierigkeiten stoßen. Aber was genau bedeutet Medienkompetenz?

Was beinhaltet Medienkompetenz?

Medienkompetent zu sein bedeutet mehr, als nur ein Gerät bedienen zu können. Das gehört zwar dazu, doch im Kern geht es um den bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit den Inhalten. Dazu zählen folgende Aspekte:

  • Bewusste Nutzung von Medieninhalten: Medienkompetenz bedeutet, gezielt auszuwählen, welche Inhalte genutzt werden. Das heißt zum Beispiel, Informationen gezielt zu suchen und zwischen glaubwürdigen Quellen und Fake News unterscheiden zu können. Es bedeutet auch, Inhalte zu meiden, die schaden könnten. Oder bewusst zu entscheiden, wie viel Zeit man mit Medien verbringen möchten, um Stress zu vermeiden.
  • Sicher navigieren und kommunizieren: Für einen sicheren Umgang mit Medien ist es wichtig, Regeln, Verbote und Gefahren zu kennen. Wer in sozialen Netzwerken aktiv ist, muss wissen, wie man dort rücksichtsvoll mit anderen umgeht, muss eigene und fremde Daten und Privatsphäre schützen und respektieren – und sollte Betrugsmaschen wie Phishing oder Datenklau, aber auch Verhalten wie Cybermobbing einschätzen und vermeiden können.
  • Aktive und kreative Mediennutzung: Kompetente Mediennutzung bedeutet auch, aktiv und kreativ mit Medien umzugehen, statt nur passiv Inhalte zu konsumieren. Das heißt etwa, zu recherchieren, Neues zu lernen und der Einsatz von Medien in der Schule, im Beruf oder privat. Es heißt, neue Technologien wie KI-basierte Angebote einzusetzen, wo sie helfen – aber auch, deren Grenzen kennen. Und es bedeutet, Medien für bereichernde Erlebnisse zu nutzen.

Wer medienkompetent ist, weiß, warum und wie sie*er Medien nutzt, kann negative Auswirkungen erkennen und ihnen entgegenwirken, während positive Aspekte gezielt gefördert werden.

Warum ist Medienkompetenz wichtig?

Der Ruf nach „mehr Medienkompetenz“ richtet sich oft an Kinder und Jugendliche. Verständlich, da sie die Welt von morgen gestalten. Diese Welt kennen wir zwar noch nicht, aber sie wird stark von Medien geprägt sein, insbesondere vom Internet.

Man kann sich das Internet wie eine Stadt vorstellen: Es gibt Spielplätze und schöne Geschäfte, aber auch Verkehr und fremde Menschen. Eltern schicken ihre kleinen Kinder nicht einfach allein los, sondern begleiten sie, erklären Regeln und zeigen, worauf zu achten ist. Genau so sollte es im Internet sein. Begleiten Sie Ihr Kind bei der Erkundung der digitalen Welt.

Medienkompetenz zu entwickeln ist von Anfang an eine gemeinsame Aufgabe – in der Familie, im Kindergarten und in der Schule. Je jünger das Kind, desto mehr Verantwortung tragen die Eltern und dienen als Vorbild. Mit zunehmendem Alter können und sollten Kinder und Jugendliche eigene Erfahrungen machen dürfen – auch mit eigenen Geräten. Gemeinsame Regeln und ein offenes Gespräch sind dabei hilfreich.

Medienkompetenz – eine Aufgabe für alle Generationen

Medienkompetenz ist kein „Kinderspiel“, sie ist für Erwachsene genauso wichtig! Eltern, die ihre Kinder beim verantwortungsvollen Umgang mit Medien begleiten möchten, müssen selbst medienkompetent sein. Nur wer digitale Technologien und Plattformen versteht, kann Orientierung bieten und als Vorbild agieren. Setzen Sie sich daher aktiv mit digitalen Themen auseinanderzusetzen – durch gemeinsame Projekte mit ihren Kindern, den Austausch mit anderen Eltern oder durch Weiterbildungsangebote in Schulen und Bildungszentren. Auch Lehrkräfte sind gefragt, ihre eigene Medienkompetenz zu stärken, um dieses Wissen weiterzugeben. Hilfreiche Informationen finden Sie beispielsweise in den ARD-Angeboten wie „Gemeinsam Medienkompetenz stärken“.

Darüber hinaus profitieren auch Berufstätige und ältere Menschen von einer besseren Medienkompetenz. Berufliche Weiterbildung und digitale Arbeitsprozesse erfordern oft neue Fähigkeiten. Für Senioren bieten Medien zahlreiche Möglichkeiten, etwa den Kontakt zu Enkelkindern über Videochats. Wer seine eigene Medienkompetenz testen möchte, kann dies mit einem Selbsttest herausfinden.

Welche Filme, Serien und Videoclips passen zu meinem Kind? Mit pädagogischen Empfehlungen die richtige Wahl treffen

Die Filmwelt ist spannend und vielseitig – und gerade Kinder und Jugendliche lieben es, in Geschichten einzutauchen und sich mit Medienheld*innen zu identifizieren. Doch nicht jedes Angebot, das verlockend aussieht, ist für junge Zuschauer*innen geeignet. Als Eltern ist es Ihre Aufgabe, Ihrem Kind Zugang zu altersgerechten Inhalten zu geben. Doch wie gelingt der Überblick im Dschungel der Streamingdienste, TV-Programme, Kinofilme, Social-Media-Kanäle und Mediatheken?

Pädagogische Altersempfehlungen und unabhängige Film-Rezensionen können Ihnen dabei helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und gemeinsam mit Ihrem Kind passende Inhalte auszuwählen. In diesem Artikel stellen wir Ihnen vier Plattformen vor.

KinderFilmWelt – das Filmportal für Kinder

Ihr Kind möchte selbst im Netz nach spannenden Filmen suchen? KinderFilmWelt ist ein kostenfreies und sicheres Filmportal, das sich direkt an Kinder im Alter von drei bis 13 Jahren richtet. Hier finden junge Filmfans kindgerechte Kritiken zu aktuellen Kinofilmen, TV-Ausstrahlungen, Streaming-Angeboten und DVD/Blu-ray-Veröffentlichungen. Die Filme werden von der Redaktion bewertet und mit pädagogischen Altersempfehlungen versehen. Sie zeigen, ab welchem Alter die Filme besonders empfehlenswert und leicht verständlich sind. User*innen können Filme mit bis zu fünf Herzen selbst bewerten. Die Seite bietet ein Filmlexikon, das Begriffe aus der Filmwelt erklärt und bietet die Möglichkeit, über Lernfilme hinter die Kulissen des Filmemachens zu schauen. Herausgegeben wird KinderFilmWelt vom Deutschen Kinder- und Jugendfilmzentrum (KJF), das vom Bundesfamilienministerium gefördert wird. Das Portal trägt das Seitenstark-Gütesiegel für digitale Kindermedien.

Mehr Infos: https://www.kinderfilmwelt.de/

FLIMMO – der Elternratgeber für kindgerechte Bewegtbildinhalte

Sie benötigen Unterstützung, aus der Vielzahl an Bewegtbildangeboten etwas Passendes für Ihr Kind herauszusuchen? FLIMMO ist ein kosten- und werbefreier Ratgeber, der Familien bei der Auswahl von TV-Sendungen, Streaming-Inhalten und Social-Media-Kanälen unterstützt. Mit einem Ampelsystem zeigt FLIMMO, ob ein Film, eine Serie oder ein Online-Kanal für Kinder geeignet ist. Altersempfehlungen helfen bei der Auswahl altersgerechter Inhalte. Pädagogische Einschätzungen erläutern, was Kindern an den Inhalten gefällt, welche Aspekte problematisch sein könnten und worauf Eltern besonders achten sollten. Zusätzlich bietet FLIMMO praktische Tipps zur Medienerziehung in der Familie, wie etwa Empfehlungen zum ersten Kinobesuch oder Tipps zum Ausschalten. Herausgegeben wird FLIMMO von der Programmberatung für Eltern e.V.

Mehr Infos: Elternguide-Artikel FLIMMO

filmdienst.de – das Portal für Kino und Filmkultur

Sie möchten eintauchen in die Welt des Films und sich inspirieren lassen? filmdienst.de ist ein Online-Portal für Kino, Filmkultur und Filmkritik, das von der Katholischen Filmkommission für Deutschland herausgegeben wird. Es bietet umfassende Bewertungen und Kritiken, Interviews und Portraits von Filmemacher*innen und Aktuelles aus der Filmkultur wie zum Beispiel Festivalberichte. Die Plattform bietet für Sie als Eltern pädagogisch empfohlene Kinder- und Jugendfilme und thematische Filmempfehlungen, wie etwa zu Freundschaft oder Schule. Pädagogische Altersempfehlungen geben einen Hinweis, ab wann sich das (gemeinsame) Anschauen lohnt. Das erleichtert Ihnen die Suche nach passenden Filmen für verschiedene Anlässe oder Interessen Ihres Kindes.

Mehr Infos: https://www.filmdienst.de/suche/filme

Deutsche Film- und Medienbewertung (FBW) – ausgezeichnete Filme

Die Deutsche Film- und Medienbewertung (FBW) ist eine unabhängige Institution, die Filme nach ihrer Qualität begutachtet und herausragende Werke mit den Prädikaten „wertvoll“ oder „besonders wertvoll“ auszeichnet. Die Prädikate weisen auf eine besondere inhaltliche und künstlerische Qualität hin. Auf der Webseite finden Eltern in der Kategorie „Kinder- und Jugendfilme“ hochwertige Filme zu vielfältigen, spannenden Themen – auch abseits der bekannten Blockbuster. In der „Kurzfilm-Edition“ gibt die FBW empfehlenswerte Kurzfilme für Kinder ab 4 Jahren samt medienpädagogischem Begleitmaterial als DVD heraus. Ein weiteres Angebot ist die FBW-Jugend Filmjury, in der Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren Filme bewerten und ihre Empfehlungen auf der Jugendjury-Webseite veröffentlichen. Diese Kritiken geben Kindern und Eltern zusätzliche Einblicke in altersgerechte Filmangebote.

Mehr Infos: https://www.fbw-filmbewertung.com/kinderfilme

Was Eltern beachten sollten

Pädagogische Empfehlungen sind nicht zu verwechseln mit Alterseinstufungen nach dem Jugendschutzgesetz. Altersfreigaben wie etwa die der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) verfolgen das Ziel, Kinder und Jugendliche vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten zu schützen. Sie sind keine Empfehlung und können nichts darüber aussagen, ob Ihr Kind den Inhalt gut verarbeiten kann.

Pädagogische Empfehlungen bewerten, ob ein Film oder eine Serie inhaltlich und emotional für eine bestimmte Altersgruppe verständlich, ansprechend und förderlich ist. Pädagogische Einschätzungen zeigen auf, wie ein Medium Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung unterstützen oder anregen kann. So werden zum Beispiel Filme und Serien empfohlen, die Themen wie Freundschaft, Mut oder Zusammenhalt aufgreifen und für bestimmte Werte stehen.

Verlassen Sie sich jedoch nicht ausschließlich auf Empfehlungen, da jedes Kind sich unterschiedlich entwickelt. Begleiten Sie Ihr Kind von Beginn an aktiv bei der Mediennutzung und beobachten sie es, um zu verstehen, wie es auf bestimmte Inhalte reagiert.

Das Jugendschutzgesetz

So wie die Straßenverkehrsordnung Regeln für einen sicheren Verkehr aufstellt, sorgt das Jugendschutzgesetz dafür, dass Kinder und Jugendliche in der Medienwelt geschützt werden. Gerade in einer digitalisierten Gesellschaft ist es wichtiger denn je, jungen Menschen Orientierung und Schutz zu bieten.

Kinder und Jugendliche in einer digitalisierten Welt

Das Jugendschutzgesetz, kurz JuSchG, regelt unter anderem, wie Medien heute gestaltet sein müssen, damit Kinder und Jugendliche bei ihrer Nutzung keinen Gefahren ausgesetzt werden. Die umfassend modernisierte Fassung, die seit Mai 2021 gilt, nimmt digitale Dienste stärker in den Fokus. Während in früheren Versionen vor allem sogenannte Trägermedien wie Videokassetten und DVDs, CR-ROMs oder Tonträger im Vordergrund standen, berücksichtigt das aktualisierte Gesetz auch die Herausforderungen des Internets. Medienanbieter müssen sich daran halten, sonst drohen ihnen Strafen. Das ist aber gar nicht so einfach, weil es ein deutsches Gesetz ist und das Internet keine Ländergrenzen kennt. Wenn die Anbieter bestimmter Angebote ihren Sitz in Deutschland haben, müssen sie diesen Regeln aber folgen. Zusätzlichen Druck bringt der Digital Services Act (DSA) der EU mit sich, der seit Anfang 2024 europaweit einheitliche Regeln für Anbieter digitaler Dienste vorsieht.

Die wichtigsten Regelungen

Das Jugendschutzgesetz legt fest, in welchem Alter Jugendliche Zugang zu bestimmten Medien haben dürfen – bei Filmen, Sendungen und auch bei Online-Angeboten. Dabei greift es auf die Altersfreigaben der Selbstkontrollinstanzen zurück. Anbieter werden zu Voreinstellungen verpflichtet, die Kinder und Jugendliche insbesondere vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexualisierter Ansprache (Cybergrooming), Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen.

Viele Online-Angebote und Apps haben deshalb integrierte Jugendschutzeinstellungen, zum Beispiel TikTok und Instagram. Sie führen genaue Kontrollen durch, wie alt Nutzer*innen sind, oder lassen sich sogar über Videoverfahren die Identität beweisen. Trotzdem ist es schwierig, diese Regel umzusetzen: Bei einer einfachen Abfrage des Alters lässt sich kaum sicher herausfinden, ob die Antwort wirklich stimmt.

Das Gesetz sieht auch verlässliche einheitliche Alterskennzeichen für Spiele und Filme vor, die online genutzt werden. Außerdem wird die Einordnung nicht mehr nur an den Inhalten festgemacht, sondern auch bezogen auf mögliche Interaktionsrisiken wie Cybergrooming und Kostenfallen.

Zuvor galten die bekannten Alterskennzeichnungen der USK und FSK nur für Spiele und Filme, die auf sogenannten Trägermedien (wie CD-ROMs oder Videokassetten) erhältlich waren. Online-Anbieter mussten keine Altersangaben machen. 

Kinder und Jugendliche sollen sich einfach Hilfe suchen und beschweren können, wenn sie sich während der Mediennutzung bedroht oder bedrängt fühlen.

Die neue Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz soll dafür sorgen, dass diese Regelungen auch wirklich durchgesetzt werden. Einrichtungen wie die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. haben Online-Beschwerdestellen, an die sich junge Mediennutzende und auch Erwachsene wenden können, um illegale oder jugendgefährdene Inhalte zu melden.

Seit 2024 gibt es außerdem europaweit neue Regelungen für Angebote, die sich besonders an Kinder und Jugendliche richten:

Plattformen müssen ihre AGB (Geschäfts- und Nutzungsbedingungen) so erklären, dass auch junge Nutzer*innen sie gut verstehen können.

Die langen, schwer zu lesenden Texte, die bei einer Anmeldung häufig achtlos weggeklickt werden, müssen also ersetzt werden durch neue, verständliche Texte. So sollen Kinder und Jugendliche wirklich verstehen können, auf was sie sich mit einer Anmeldung einlassen.

Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen soll verbessert werden: Anbieter von Apps oder Programmen sollen Maßnahmen ergreifen, um ihre Nutzer*innen möglichst gut vor Gefahren wie Betrug, Mobbing oder Hate Speech zu schützen.

Leider sind die genauen Maßnahmen bisher nicht festgelegt, und es gibt wenig vorbildhafte Lösungen. Die Europäische Kommission kann aber Leitlinien herausgeben, um die Anbieter bei der Umsetzung der Vorsorgemaßnahmen zu unterstützen.

Auf Plattformen wie Tiktok oder Instagram legen junge Nutzer*innen Profile an, in denen auch private Informationen stehen. Nach aktuellen Regelungen darf Kindern und Jugendlichen aber keine personalisierte Werbung mehr auf Basis dieser Informationen angezeigt werden.

Auch dafür müssen die Plattformbetreiber gewissenhaft das Alter der Nutzer*innen erfragen – denn Kinder und Jugendliche können noch weniger gut durchschauen, dass personalisierte Werbung ihnen gezielt eingespielt wird, deshalb benötigen sie hier noch stärkeren Schutz als Erwachsene.

Orientierung für Eltern

Die immer wieder vorgenommenen Überarbeitungen des Jugendschutzgesetzes sind wichtig, um gesetzliche Regelungen an die Medienrealität von Kindern und Jugendlichen anzupassen. Das Gesetz kann für Sie als Eltern eine wichtige Orientierung sein und bietet in einem gewissen Rahmen Schutz. Zumindest, wenn die Anbieter den dort festgelegten Pflichten nachkommen. Leider kann nicht sichergestellt werden, dass das immer der Fall ist. Außerdem passt ein Rahmen nicht individuell zu jedem Kind. Deshalb sollten Sie Ihr Kind vor allem in den jüngeren Jahren sehr eng bei seiner Mediennutzung begleiten. Je älter es wird, desto mehr Freiraum braucht Ihr Kind. Bleiben Sie immer im Gespräch über seinen Medienumgang. Nur so können Sie helfen, wenn es trotz Schutzmaßnahmen unangenehme Erfahrungen im Netz macht oder etwas nicht versteht.

Alterseinstufungen von Medien – Wer steckt dahinter?

FSK, USK, PEGI, FSF und FSM – das alles sind Abkürzungen für Einrichtungen des Jugendmedienschutzes, sogenannte Selbstkontrollinstanzen. Ihre Logos und Alterseinstufungen begegnen Eltern überall: in App-Stores, bei Streamingdiensten, auf DVDs oder in Fernsehprogrammen. Wir erklären, wer oder was genau dahintersteckt.

Wie funktioniert der Jugendschutz?

Das Jugendschutzgesetz und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag regeln, dass Medien die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht gefährden dürfen – etwa durch Gewalt oder andere kritische Inhalte. Altersgrenzen wie ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahren helfen dabei, Inhalte entsprechend einzuordnen.

Die Prüfung erfolgt durch verschiedene Selbstkontrollinstanzen:

  • FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft): Filme im Kino oder auf DVD/Blu-ray etc.
  • USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle): Digitale Spiele
  • FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V.): TV-Inhalte und fernsehähnliche Inhalte im Internet
  • FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V.): Onlinemedien
  • PEGI (Pan European Games Information): Videospiele auf europäischer Ebene. Häufig tauchen diese zusätzlich zu USK-Kennzeichen auf. PEGI nutzt teils andere Alterseinstufungen als in Deutschland. Für den deutschen Markt sind die USK-Kennzeichen bedeutender, da sie sich am hier geltendes Recht orientieren.

Altersmarkierungen und Medienzugang

  • Streaming-Dienste: Anbieter wie Netflix oder Amazon Prime Video übernehmen die Altersfreigaben der FSK oder legen die Altersstufe selbst fest. Mit Kategorien wie „ab 6“ oder „ab 12 Jahren“ können Eltern einschätzen, welche Inhalte geeignet sind. Zusätzlich bieten viele Plattformen Kinderprofile und PIN-Schutz, um ungeeignete Inhalte zu blockieren.

Tipp: FSK-Angaben helfen bei der Einschätzung, ob ein Inhalt grundsätzlich für Jugendliche freigegeben ist. Sie sind keine Empfehlung und helfen nicht dabei zu entscheiden, ob Ihr Kind den Inhalt emotional verarbeiten kann. Plattformen wie FLIMMO bieten ergänzende pädagogische Empfehlungen.

  • Apps und mobile Medien: In App-Stores sind Altersfreigaben (z. B. „ab 3“, „ab 12“) ebenfalls Pflicht. Sie berücksichtigen unter anderem Werbung, Datenschutz und In-App-Käufe. Eltern können beispielsweise mit Jugendschutzfunktionen in den Betriebssystemen von iOS oder Android sicherstellen, dass nur geeignete Apps installiert und genutzt werden. Es gibt übrigens unterschiedliche Altersmarkierungen in den App-Stores: Im Google Playstore findet man die USK-Kennzeichnungen, Apple wiederum legt seine Altersmarkierungen im App Store selbst fest.

Tipp: Plattformen wie der Spieleratgeber NRW bewerten Apps nicht nur nach Alter, sondern auch nach ihrem pädagogischen Wert.

  • Gaming-Plattformen: Computerspiele werden in Deutschland durch die USK geprüft. Für Eltern bieten Konsolen und PC-Plattformen Schutzmaßnahmen wie Spielzeitlimits, Altersfilter und die Sperrung von Chats.

Tipp: Prüfen Sie Alterseinstufungen und besprechen sie gemeinsam mit ihrem Kind, welche Inhalte sinnvoll sind.

Was sollten Eltern beachten?

Bei den Alterseinstufungen handelt es sich um eine Maßnahme des Jugendschutzes. Es geht darum, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung nicht zu beeinträchtigen, z. B. durch die Darstellung von Gewalt oder von sexuellen Handlungen. Die Altersfreigaben sind verbindlich. Ein Spiel ab 18 darf nicht an Jüngere verkauft werden und Filme, die ab 12 sind, dürfen in Kinos nicht von jüngeren Kindern ohne erwachsene Begleitperson besucht werden.

In den eigenen vier Wänden ist das etwas anders: Der Staat regelt grundsätzlich nicht, welche Medieninhalte Ihr Kind zu Hause schauen darf. Sie dürfen ihrem Kind mediale Inhalte zugänglich machen, die nicht für sein Alter freigegeben sind. Dabei darf aber die Erziehungspflicht nicht verletzt werden. Sie müssen einschätzen, wie Ihr Kind mit bestimmten Inhalten umgeht und ob es diese verarbeiten kann. Die Alterseinstufungen bieten eine gute Orientierung! FSK-, USK- und FSF-Angaben geben keine Auskunft darüber, ob Kinder die Inhalte schon verstehen und sie aus pädagogischer Sicht für ein bestimmtes Alter empfohlen werden. Auf den Internetseiten der Selbstkontrollen lassen sich allerdings die einzelnen Begründungen eingeordneter Filme, Serien und Spiele nachlesen. Zusätzlich sollten Sie sich pädagogische Empfehlungen anschauen, wie für Games den Spieleratgeber NRW und spielbar.de und für Filme, Serien und Fernsehprogramme das Angebot von FLIMMO.

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