Besonders Jugendliche in der Pubertät wollen ihre eigene Sexualität entdecken, sich ausprobieren und testen, wie sie auf andere Menschen wirken. Dies geschieht auch im digitalen Raum via Messenger oder Sozialem Netzwerk. Wir erklären, was Sexting ist und worauf man achten sollte.
Sexting meint also das Versenden von erotischen Nachrichten, freizügigen Bildern oder Videos, wie Bilder in Shorts, Badeanzug oder ganz oben ohne sein. Dabei will man sich möglichst sexy in Szene setzen, um auf das Gegenüber attraktiv zu wirken. Übrigens ist Sexting kein Phänomen, das nur unter Jugendlichen vorkommt. Ganz im Gegenteil: Viel häufiger versenden Erwachsene solche Bilder.
Grundsätzlich ist Sexting nichts Schlechtes: Es kann ein Liebesbeweis sein, der Versuch, den Schwarm zu beeindrucken oder einfach das Ausprobieren der eigenen Wirkung. Jedoch stellt sich ein grundsätzliches Problem: Beziehungen zwischen Menschen verändern sich. Vertrauen ist nicht immer gegeben. Man kann nicht wissen, was mit den eigenen Bildern geschieht. Zum Beispiel können Bilder, die einvernehmlich und im Vertrauen zugeschickt wurden, dann ungefragt oder ohne Einverständnis an andere weitergesendet werden.
Sexting an sich ist also nicht schlecht, sondern der Missbrauch der Bilder durch andere Personen ist das Problem – und kann auch strafbar sein. Jugendliche, deren Bilder genutzt werden, sind in diesem Fall die Opfer. Sie sind überhaupt nicht zu verurteilen.
Klären Sie Ihr Kind in Bezug auf Sexting auf. Sprechen Sie ganz offen und achten Sie selbst die Privatsphäre Ihres Kindes. So können Sie Ihr Kind unterstützen, sicher und verantwortungsbewusst mit digitalen Medien umzugehen. Unterstützen Sie Ihr Kind, ein gesundes Selbstwertgefühl zu entwickeln und ermutigen Sie es, sich einer erwachsenen Person anzuvertrauen, wenn es belästigt, bedroht oder Opfer von Missbrauch von Sexting geworden ist. Sollte das jemals vorkommen: Helfen Sie Ihrem Kind, den Missbrauch zur Anzeige zu bringen und das entsprechende Material löschen zu lassen, Erklären Sie Ihrem Kind, dass es nichts falsch gemacht hat. Auf www.safer-sexting.de können Sie und Ihr Kind sich umfangreich informieren, was beim Sexting erlaubt ist, worauf man achten sollte, was dringend zu unterlassen ist und wo es Unterstützung gibt.
Das Angebot an Videospielen ist mittlerweile riesig, man kann daher schnell den Überblick verlieren zwischen beispielsweise Abenteuer- oder Actionspielen, Lern- und Strategiespielen, Simulationen oder Rollenspielen. Als Eltern haben Sie vielleicht ein ungutes Gefühl, Ihrem Kind Videospiele zu erlauben. Schließlich hört man immer wieder, dass sie süchtig machen können oder andere negative Auswirkungen haben. Digitale Spiele können aber auch wichtige Funktionen erfüllen. Wie meist bei der Mediennutzung gilt auch hier: Das Maß und die Auswahl der Inhalte sind entscheidend für einen verantwortungsvollen Umgang. Altersfreigaben bieten eine erste Hilfe.
Weltweit gibt es in Deutschland die verbindlichsten gesetzlichen Regeln für die Prüfung und den Verkauf von Videospielen. Der Jugendschutz spielt hierbei eine große Rolle. Denn wie bei den meisten Unterhaltungsangeboten sollten Eltern auch bei Videospielen darauf achten, dass das Produkt für das jeweilige Alter des Kindes unbedenklich ist. Orientierung geben die Alterskennzeichnungen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, kurz USK.
Für Sie als Eltern ist es wichtig zu wissen, dass die USK-Angaben nicht darüber informieren, ob ein Spiel für Kinder schon beherrschbar oder verständlich ist. Sie stellen auch keine pädagogischen Empfehlungen dar. Die USK-Alterskennzeichen geben Auskunft darüber, ob das Spiel aus Sicht des Jugendschutzes unbedenklich ist, also keine beeinträchtigenden Inhalte für das jeweilige Alter aufweist.
Diese USK-Kennzeichen finden sich auf jeder Spieleverpackung, jedem Datenträger und in der Regel bei jedem seriösen Online-Shop. Folgende Alterseinstufungen gibt es:
Seit Januar 2023 werden neben den Altersfreigaben zusätzliche Hinweise angegeben. Diese finden Sie auf der Rückseite der Spieleverpackungen und in der USK-Titeldatenbank. Die Hinweise informieren über die Gründe, die zur Alterseinstufung geführt haben (wie „Gewalt“, „Handlungsdruck“ oder „Drogen“). Und sie geben an, welche möglichen Aspekte der Nutzung Sie beachten sollten (wie „In-Game-Käufe“ oder Chats“). Hier werden die einzelnen Hinweise genauer erklärt.
Für Europa gibt es noch die Alterskennzeichnung von PEGI (Pan European Games Information) mit den Altersstufen 3, 7, 12, 16 und 18 Jahre. Zusätzliche Symbole geben Hinweise darauf, ob bestimmte Spiele angsteinflößende, gewalthaltige oder sexuelle Inhalte thematisieren und ähnliches. Mehr dazu finden Sie beim Spieleratgeber NRW.
IARC steht für „International Age Rating Coalition“ und ist ein weltweites System zur Alterskennzeichnung von Online-Spielen und Apps. Da die immer mehr Bedeutung haben und das Internet keine Ländergrenzen kennt, haben sich die für Alterskennzeichnungen zuständigen Einrichtungen aus verschiedenen Ländern zusammengeschlossen und dieses System zur Alterskennzeichnung entwickelt. Dieser umfasst einen Fragebogen, mit dessen Hilfe Spieleentwickler von Online-Games und Spiele-Apps die Inhalte ihrer Produkte selbstständig einstufen können. Diese Angaben führen in jedem Land zu einem Kennzeichen, das den dort geltenden Jugendschutz-Regeln entspricht. In Deutschland macht das die USK. Daher finden Sie die Hinweise der USK auf vielen Online-Plattformen, die dieses System nutzen, wie Google Play Store, Nintendo eShop, Microsoft Store, PlayStation Store, Xbox Store und Meta Quest Store. Sie sollten sich aber nicht allein darauf verlassen, da die USK die Selbsteinschätzungen der Spieleentwickler nur stichprobenartig oder auf Beschwerde hin überprüft. Nutzen Sie zusätzlich Spielebeurteilungen von pädagogischen Plattformen, wie www.spielbar.de oder den Spielerratgeber NRW.
Beobachten Sie Ihr Kind, wie es mit den Inhalten umgeht. Es gibt Kinder, die Inhalte noch nicht gut verstehen, obwohl sie laut Altersempfehlung schon geeignet sind. Das ist nicht schlimm, jedes Kind ist anders und entwickelt sich unterschiedlich. Schauen Sie einfach, ob andere Angebote geeigneter sind.
Für viele ist der Online-Versandhändler Amazon aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sein Videostreaming-Portal Prime Video verzeichnet nach Netflix die zweitgrößte Zahl an Abonnements. Umgangssprachlich wird der Dienst auch Amazon Prime genannt, wobei hierunter mehrere Angebote fallen.
Wie bei anderen Videostreaming-Diensten bietet Prime Video die Möglichkeit, eine Vielzahl an Filmen und Serien zeitlich und örtlich ungebunden anzuschauen. Dafür meldet man sich kostenpflichtig bei amazon.de mit einem eigenen Prime-Benutzerkonto an.
Die Filme und Serien lassen sich über einen Webbrowser, der Prime-Video-App oder internetfähige Geräte ansehen, wie z. B. ein Smart-TV Gerät, Spielekonsole oder Smartphone. Im Abonnement sind zahlreiche Filme und Serien zur freien Verfügbarkeit enthalten, darunter auch eigens von Amazon produzierte Formate. Darüber hinaus können Titel kostenpflichtig ausgeliehen werden, zum Beispiel ganz neue Serienstaffeln. Über Amazon Channels besteht das Angebot, themenspezifische Bezahl-Sender wie Eurosport Player dazu zu buchen. Das Teilen einer Mitgliedschaft ist bei Prime Video nicht möglich.
Die meisten Videos sind mit den gesetzlichen Alterseinstufungen der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) gekennzeichnet. Es gibt einen eigenen Bereich für Kinderinhalte. Die dort zu findenden Serien und Filme sind neben anderen Kategorisierungen in die Altersgruppen 2 – 5 Jahre, 6 – 8 Jahre und 9 – 11 Jahre unterteilt. Um Videoinhalte mit FSK18-Einstufungen anschauen zu können, muss die eigene Volljährigkeit mithilfe des Ausweises oder Reisepasses und einer Bankverbindung nachgewiesen werden.
Prime Video bietet einige Sicherheitseinstellungen für Kinder:
Ganz egal für welches Alter – bei Prime Video finden sich angesagte Serien und Filme für alle. Ohne Kindersicherung haben Minderjährige unbegrenzten Zugriff auf Inhalte, die nicht für ihr Alter geeignet sind, sie ängstigen oder überfordern können. Viele Serien und Filme haben ein FSK-Alterskennzeichen, aber nicht alle. Diese können Kinder und Jugendliche ungehindert ansehen, da die Kindersicherung hier nicht greift.
Wie bei vielen Streaming-Angeboten ist der Reiz des ständigen Weiterschauens auch bei Prime Video sehr hoch. Darauf sollten Sie Ihr Kind aufmerksam machen und mit gutem Beispiel vorangehen.
Nach eigenen Angaben verwendet Prime Video die Einstufungen der FSK als Grundlage für die Kindersicherungseinstellungen. Liegen für z. B. sehr neue Filme oder Serienfolgen keine FSK-Einschätzungen vor, so gibt es auf der Webseite keine Angaben darüber, ob und nach welchen Kriterien die Alterseinstufungen selbst oder von Drittanbietern vorgenommen werden.
Sie möchten Prime Video in Ihren Familienalltag integrieren? Dann sollten Sie auf die Altersfreigaben der Filme und Serien achten, ein Kinderprofil einrichten, die Kinder- bzw. Jugendschutzoptionen entsprechend einstellen und PIN-Codes verwenden. Schützen Sie Ihr Benutzerprofil durch eine sichere PIN (keine Geburtsdaten oder einfache Abfolgen wie 1234). Denn sonst kann es passieren, dass Ihr Kind zwischen den Profilen wechselt und so vom Kinderprofil in den Erwachsenenbereich gelangt.
Um sicher zu gehen, dass die Inhalte wirklich für Ihr Kind geeignet sind, schauen Sie die Filme oder Serien, die Ihr Kind sehen möchte, vorab an. Sich zusammen einen Film anzusehen kann ein schönes Familienerlebnis sein. Gerade bei jüngeren Kindern (mind. bis zehn Jahren) ist das grundsätzlich zu empfehlen, sodass sich Ihr Kind bei gruseligen oder bedenklichen Inhalten nicht allein gelassen fühlt.
Achten Sie außerdem darauf, dass Prime Video und die Mediennutzung überhaupt nur eine Aktivität von vielen anderen Freizeitbeschäftigungen für Ihr Kind sein sollte.
In unserer Videoreihe „Sie fragen – wir antworten“ erklärt unsere Medienpädagogin Melanie Endler, warum man Kinder beim Serienschauen nicht allein lassen sollte:
Mehr Videos finden Sie hier.
„Ich muss Schluss machen, mein Akku ist fast alle!“ – kommt Ihnen das bekannt vor? Gerade war das Smartphone oder Tablet noch vollgeladen, schon blinkt es wieder rot. Welche Funktionen besonders viel Energie verbrauchen und wie Sie die Akkuleistung von mobilen Geräten steigern können, erfahren Sie in diesem Artikel.
In Smartphones und Tablets sind Lithium-Ionen-Akkus verbaut. Sie speichern Energie, geben sie in den Stromkreislauf des Geräts ab und nehmen über ein Kabel neuen Strom auf. Lassen Sie Ihr Gerät nicht vollständig entladen, laden Sie es aber auch nicht ganz auf. Laut TÜV Süd beträgt der ideale Akkustand 30 bis 70 Prozent. Das Gerät nachts am Stromkabel hängen zu lassen, ist keine gute Idee. Teurere Modelle besitzen ein Batteriesteuerungssystem, das den Ladeprozess automatisch regelt. Verwenden Sie das mitgelieferte Ladegerät des Herstellers, denn dann passen Ladeleistung und -geschwindigkeit optimal zu Ihrem Gerät.
Akkus sind sehr sensible Bestandteile von Smartphones und Tablets. Schützen Sie Ihre Geräte vor Nässe und Feuchtigkeit, vor Kälte und Hitze sowie vor Stößen und Stürzen. Dadurch verhindern Sie die Schädigung der Akkuzellen.
Die Akkulaufzeit erhöhen Sie mit folgenden Tipps:
Damit Sie und Ihr Kind länger Freude an Ihrem Gerät haben, überprüfen Sie gemeinsam die Einstellungen am Smartphone und Tablet. Wer viel am Gerät ist, verbraucht auch viel Akku. Besonders energiehungrig sind Spiele-Apps wie Clash of Clans und Videostreaming. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und seien Sie ein Vorbild für einen bewussten Medienumgang. Überlegen Sie gemeinsam, wie Sie die Mediennutzung in der Familie gestalten möchten und vereinbaren Sie Regeln, die für alle gelten. Gerade bei jüngeren Kindern können Einstellungen zur Bildschirmzeit helfen, die Zeit am Gerät zu regulieren.
Sollte der Akku einmal nicht reichen, können Sie für unterwegs eine Powerbank mitnehmen. Ist der Energiespender trotz aller Energiesparmaßnahmen häufig schnell leer, kaufen Sie nicht gleich ein neues Gerät, sondern lassen Sie den Akku vom Hersteller austauschen. Das schont sowohl unsere Umwelt als auch Ihren Geldbeutel.
Das Handy vibriert, eine Nachricht kommt an. Doch der Klick auf die Benachrichtigung enthält eine unschöne Überraschung: statt einer Nachricht aus dem Freundeskreis erscheint ein obszönes Foto auf dem Bildschirm. Wenn Menschen Fotos ihrer Geschlechtsteile ohne Einverständnis an andere schicken, nennt sich das Cyberflashing. Gerade für Kinder und Jugendliche kann das sehr unangenehm bis verstörend sein.
Neue Medienangebote und technische Möglichkeiten machen vieles in der Kommunikation leichter. Manchmal öffnen sie aber auch Tür und Tor für unschöne Phänomene. Cyberflashing ist ein solches.
Meist sind es Männer, die ihre Geschlechtsteile fotografieren und die entstandenen Fotos – sogenannte „Dickpics“ – an Frauen senden. Manchmal werden diese Bilder ungefragt über Messenger an eigene Kontakte geschickt. Häufiger aber nutzen die Sender soziale Netzwerke oder Dating-Apps, um ihre Bilder zu verschicken und richten sie an Personen, die sie kaum oder gar nicht kennen.
Verschärft hat sich das Problem durch Funktionen wie AirDrop: Damit können Inhalte auch an fremde Geräte in der Nähe verschickt werden – ohne dass die Nummer oder ein Klarname angezeigt werden. So können Frauen Bilder von unbekannten erhalten und wissen nicht einmal, von wem. Warum vor allem Männer solche Bilder versenden, ist nicht ganz klar. Es könnte eine Form des Exhibitionismus sein oder der Wunsch, eine sexuelle Beziehung anzubahnen oder ähnliche Bilder zurückzubekommen.
Für die Betroffenen ist der Empfang eines ungewollten Dickpics in der Regel etwas Unangenehmes. Je nach Situation kann das Bild nur nerven, ekeln, verstören oder traumatisieren – gerade, wenn es Jugendliche und junge Erwachsene trifft, oder in einer Situation passiert, in der noch andere das Display sehen können. Sprechen Sie offen und sachlich mit Ihrem Kind über das Phänomen Cyberflashing. Wenn Ihr Kind sicher sein kann, dass es solche Themen mit Ihnen besprechen kann, wird es auf Sie zukommen, falls es zu einem Vorfall kommen sollte.
Schnappschüsse vom Intimbereich ungefragt zu erhalten ist nicht nur unangenehm – es ist für die versendende Person auch strafbar. Nach Paragraph 184 im Strafgesetzbuch fällt Cyberflashing unter das „Verbreiten pornografischer Schriften“. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat und kann bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Wenn Sie oder Ihr Kind ein Dickpic erhalten, sollten Sie sich wehren. Sie können den Vorfall bei der nächsten Polizei-Station anzeigen. Es gibt auch Online-Portale, die eine Anzeige schnell und einfach möglich machen, etwa die Webseite dickstinction.com. Wenn Sie die Vermutung haben, dass Ihr Kind selbst solche Bilder verschickt, müssen Sie das unbedingt ernsthaft besprechen. Am besten ist es, wenn Sie Ihr Kind auf mögliche Konsequenzen und die unangenehme Situation für Empfängerin und Empfänger hinweisen, bevor es überhaupt dazu kommt. Bleiben Sie deshalb im Austausch über die Mediennutzung Ihres Kindes!
Um möglichst keine ungewünschten Bilder zu empfangen, ist es empfehlenswert, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Kind die Sicherheitseinstellungen am Smartphone gründlich checken. AirDrop, aber auch Bluetooth sollten am besten ausgeschaltet sein, wenn Ihr Kind sich im öffentlichen Raum bewegt.
Unerwartete Nachrichten von unbekannten Personen sollte Ihr Kind gar nicht erst annehmen. Einige Messenger wie Signal bieten außerdem Einstellungen an, mit denen Personen, die noch nicht im Telefonbuch sind, erst eine Kontaktanfrage stellen müssen, bevor sie etwas senden dürfen.
Ob zu Hause oder unterwegs – mit dem Smartphone ist der Zugang zum Internet fast überall möglich. Es gibt unterschiedliche Wege, mobile Geräte mit dem Netz zu verbinden. Das WLAN zuhause sollte passwortgeschützt sein. Wer mobile Daten nutzt, muss auf das Datenvolumen achten. In öffentlichen WLANs zu surfen heißt, vorsichtig mit persönlichen Daten umzugehen.
WLAN ist die Abkürzung für den englischen Begriff „Wireless Local Area Network“ und bedeutet auf Deutsch: „Kabelloses lokales Umgebungsnetzwerk“. Das drahtlose lokale Netzwerk ist gebunden an einen bestimmten Ort, zum Beispiel an zu Hause oder das Büro. Die Datenübertragung funktioniert über Funk und ist begrenzt auf die Umgebung des Router-Standorts. Die Bezahlung erfolgt über einen Vertrag mit einem Telekommunikations-Unternehmen, oft in Kombination mit Telefon und Fernsehen. Viele Verträge bieten ein hohes oder sogar unbegrenztes Datenvolumen an.
„Gib mir mal schnell dein WLAN-Passwort!“. Wer Gäste hat, teilt oft nicht nur das Wohnzimmer, sondern auch den Internetzugang mit Familie und Freundeskreis. Beim WLAN-Zugang zuhause sollten Sie ein Passwort festlegen und regelmäßig ändern. Wichtig ist, das Passwort nur an Vertrauenspersonen weiterzugeben und wenn möglich Gast-Zugänge einzurichten.
Schalten Sie ruhig auch mal ab: stellen Sie die Zeiten der WLAN-Bereitstellung so ein, dass das WLAN eine Zeit am Tag ausgeschaltet ist, zum Beispiel nachts. Eine Pause von der Bildschirmzeit kann der ganzen Familie guttun.
Oft gibt es an Orten wie am Bahnhof, im Restaurant oder auf Plätzen öffentliche WLAN-Hotspots. Das kann praktisch sein, weil sie kostenfrei sind und darüber das eigene Datenvolumen geschont wird. Meist laufen öffentliche WLANs über eine Anmeldung mit oder ohne Passwort, bei der die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen abgefragt wird.
Achtung: Öffentliche WLANs bieten wenig Kontrolle und Sicherheit. Sie sind meist nicht so gut verschlüsselt wie die privaten WLANs zuhause und bieten Angriffspunkte für Hacker – Stichwort Datendiebstahl. Nutzen Sie nur vertrauenswürdige öffentliche WLANs und achten Sie genau auf den korrekten Namen des Netzwerks. Wenn Sie unsicher sind: teilen Sie vorsichtshalber keine persönlichen Daten und loggen Sie sich bei keinen Konten wie E-Mail oder Social-Media-Accounts ein. Vermeiden Sie sensible Vorgänge wie beispielsweise Online-Banking oder Online-Shopping.
Die mobile Datenverbindung ermöglicht den Zugriff auf das Internet über den eigenen Mobilfunkvertrag. Dafür muss ein guter Netzempfang vorhanden sein. Bei der Nutzung mobiler Daten ist es wichtig, das im Vertrag festgelegte Datenvolumen zu beachten. Haben Sie deshalb Ihren Verbrauch im Blick. Laden Sie wenn möglich keine Apps herunter oder sehen sich keine langen Videos an. Auch Spiele-Apps verbrauchen viel Datenvolumen. Hier könnten zusätzliche Kosten entstehen. Überprüfen Sie Ihre App-Berechtigungen: bestimmte Aktionen sollten nur bei Zugriff auf ein WLAN erfolgen, zum Beispiel der Download großer Dateien wie Fotos oder Sprachnachrichten.
Der private Hotspot (oder auch mobiler WLAN-Hotspot) funktioniert wie eine Brücke: über ihn wird der Internetzugang eines Geräts an ein anderes Gerät übertragen. So lassen sich zum Beispiel die mobilen Daten aus dem Mobilfunknetz auch am Laptop nutzen. Diesen Vorgang nennt man Tethering (engl. „to tether“ = verbinden). Ein Hotspot kann über die Einstellungen eingerichtet werden, nicht jedes Smartphone und nicht jeder Mobilfunkvertrag bieten jedoch diese Funktion.
Achtung: Wenn Sie einen Hotspot aktivieren, wird er für alle Geräte in der Umgebung als WLAN angezeigt. Schützen Sie deshalb den Hotspot unbedingt mit einem sicheren Passwort. Achten Sie auf Ihr Datenvolumen und den Akkuverbrauch: Videokonferenzen, Streaming-Dienste und Online-Games ziehen besonders viel Energie und Daten. Teilen Sie Ihre mobilen Daten mit Dritten, haften Sie für Gesetzesverstöße der Nutzenden wie zum Beispiel illegales Streaming. Teilen Sie Ihren privaten Hotspot nur mit vertrauenswürdigen Personen aus Ihrem engsten Kreis.
Kinder und Jugendliche möchten möglichst überall online sein und schnell auf das Internet zurückgreifen. Richten Sie zuhause eine sichere WLAN-Verbindung ein. Bei Routern wie der FRITZ!Box können Sie Jugendschutzeinstellungen treffen und beispielsweise eine Sperrzeit einrichten. Vereinbaren Sie Regeln, an wen das Passwort weitergegeben werden darf. Klären Sie Ihr Kind über den Unterschied zwischen der Nutzung von WLAN und mobilen Daten auf und animieren Sie es zur Datensparsamkeit. Schützen Sie die Daten Ihres Kindes: sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Risiken von öffentlichen WLANs und Hotspots und überprüfen Sie gemeinsam die Einstellungen am Smartphone.
In vielen Familien wird nicht mehr auf lineares Fernsehen gesetzt, d. h. anschauen, was gerade läuft. Stattdessen wird über den Smart-TV oder das Tablet das Angebot von Streamingdiensten genutzt – immer dann, wenn gerade Zeit und Lust zum Fernsehen ist.
Das Angebot für Kinder und Jugendliche ist bei Streamingdiensten und Mediatheken quasi unbegrenzt und jederzeit verfügbar. Kinder schauen zum Teil selbstständig Filme und Serien. Umso wichtiger ist es, die Dienste so einzustellen, dass sie nur auf kindgerechte und altersgemäße Inhalte zugreifen können.
Behalten Sie im Blick, wie viel Ihr Kind schaut. Zu Bingewatching kann es auch bei Kindern und Jugendlichen kommen, wenn sie in ihrer Mediennutzung nicht begleitet werden.
Jugendschutzmaßnahmen sollen Kinder und Jugendliche davor bewahren, altersunangemessene Erfahrungen zu machen. Das sind beispielsweise Inhalte, die sie ängstigen oder verstören können, oder die ungewollte Kontaktaufnahme durch Fremde. Streamingdienste müssen über bestimmte Einstellungsmöglichkeiten dafür sorgen, dass eine sichere Nutzung ihres Angebots für Kinder und Jugendliche möglich ist.
Jeder Streamingdienst hat eigene Jugendschutzeinstellungen, die immer mal wieder angepasst werden. Deshalb können wir nur jeweils einen aktuellen Stand (Dezember 2022) der beliebtesten Dienste wiedergeben.
Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Funktionen und Jugendschutzeinstellungen „Ihres“ Streaminganbieters. Viele verfügen über eigene Informationsportale für Eltern.
Die Kindersicherung in Prime Video finden Sie entweder in Ihrem Amazon-Konto über den Browser (Zahnrad: Einstellungen) oder in der App bei „Mein Bereich“. Hier können Sie eine PIN einrichten, nach deren Eingabe sich gesicherte Inhalte trotzdem anschauen lassen. Zudem lassen sich mit der Kindersicherung Kaufbeschränkungen und Wiedergabebeschränkungen aktivieren. Über das kostenpflichtige Zusatzabo Amazon Kids+ können Eltern einen eigenen Kinderbereich bei Amazon anlegen. Lesen Sie hier genauer nach, wie die Einrichtung der Amazon-Kindersicherung funktioniert.
Auch bei Disney+ können Kinderprofile mit einer kindgerechten Bedienoberfläche angelegt werden. In diesen werden ausschließlich Inhalte mit Altersfreigaben von FSK 0 bis einschließlich FSK 6 angezeigt. Die Angabe von Vorlieben für bestimmte Altersfreigaben von Inhalten ist allerdings nicht möglich. Mit einer PIN kann das Anlegen neuer Profile verhindert werden. Lesen Sie mehr auf der Hilfeseite von Disney+.
Bei ARD und ZDF ist der Jugendschutz auf zwei Wegen umgesetzt: Filme, Serien und Sendungen, die für Kinder und Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren nicht geeignet sind, können ohne Anmeldung erst ab 22 bzw. 23 Uhr (bis 6 Uhr) angeschaut werden. Außerdem gibt es einen Kinderbereich, der nur kindgerechte Inhalte anzeigt. Sobald dieser verlassen wird, gibt es einen Hinweis. Wer ein Konto für die Nutzung der Mediatheken einrichtet, kann zusätzlich individuelle Einstellungen vornehmen, z. B. zusätzliche Altersfreigaben, Festlegung eines Codes und das Anlegen einer personalisierten Mediathek. Mehr dazu auf den Hilfeseiten von ARD und ZDF.
Mit der Netflix Kids-Umgebung können Sie eines oder mehrere Kinderprofile für Netflix anlegen. Diese Kindersicherung erlaubt es, Altersfreigaben für ein Profil festzulegen, einzelne Titel zu blockieren, eine PIN einzurichten und die automatische Wiedergabe zu aktivieren bzw. zu deaktivieren. Mit einem Kinderprofil können keine Änderungen am eigenen oder einem
anderen Profil vorgenommen werden. Die Netflix Kids-Umgebung bezieht sich nicht nur auf Filme und Serien, auch der Zugriff Netflix-Spiele kann damit eingeschränkt werden. Auf der entsprechenden Hilfe-Seite von Netflix erhalten Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Einrichtung der Kindersicherung.
Technische Jugendschutz-Einstellungen bringen vor allem etwas, wenn Kinder darüber Bescheid wissen. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über mögliche Gefahren und das Ziel der Einstellungen. Sie sollten regelmäßig überdenken, ob Einstellungen angepasst werden können – gemeinsam mit Ihrem Kind.
Trotz einer Kindersicherung braucht Ihr Kind Begleitung bei seiner Mediennutzung. Seien Sie ansprechbar, wenn Fragen oder Ängste aufkommen. Und beobachten Sie Ihr Kind, wenn es Videos anschaut. Wählen Sie vorab gemeinsam Inhalte aus – dann können Sie Ihr Kind auch mal allein eine Folge anschauen lassen. Wenn Sie zusammen Medienregeln festlegen, unterstützen Sie die Förderung von Medienkompetenz.
Mehr zu den Einstellungsmöglichkeiten und genaue Anleitungen können Sie im Leitfaden von klicksafe nachlesen.
Wer nach guten Filmen oder Podcasts für Kinder sucht, landet ganz schnell bei Kixi. Die Plattform ist ein Streamingdienst mit einer ganz speziellen Mission: Denn auf Kixi gibt es ausschließlich Angebote für Kinder.
Kixi preist auf seiner Webseite „pädagogisch wertvolle Kinderfilme“ an. Diese werden von einer Redaktion ausgewählt. Bei Kixi gibt es eine gute Auswahl an Angeboten für Kinder. Das sind beispielsweise Klassiker wie „Die Schneekönigin“ oder Geschichten von Astrid Lindgren ebenso wie neue Bildschirmhelden, z. B. der „Drache Kokosnuss“. Nutzende können aus vier Kategorien wählen:
Unter „Audio“ gibt es eine Auswahl an Hörspielen und Hörbüchern. Bildungsangebote sind beispielsweise Lehrfilme aus dem schulischen Bereich, Was-ist-Was-Angebote oder Sachfilme wie „Der kleine Medicus“, aber auch Lernserien, die mit spielerischem Charakter Wissensinhalte vermitteln. Die Angebote sind nach Alter (hier gilt die FSK-Angabe) oder Genre sortiert, so dass man schnell fündig wird.
Kixi lässt sich direkt in einem Browser über kixi.de ansehen, es funktioniert aber auch als App, über Magenta TV oder über andere Smart-TV-Apps. Für die Nutzung von Kixi ist die Registrierung mit einer E-Mail-Adresse erforderlich.
Tatsächlich ist die Auswahl bei Kixi beachtlich und gut sortiert. Kinder können dort weitgehend bedenkenlos schauen, hören und lernen. Da die App werbefrei ist, besteht kein Risiko, dass die jungen Zuschauerinnen und Zuschauer kommerzielle Links anklicken oder auf Inhalte stoßen, die eigentlich nur für Erwachsene gedacht sind.
Durch die Sortierung nach Alter wird schnell klar, welche Angebote auch für die Jüngsten geeignet sind. Da das Angebot insgesamt sehr übersichtlich gestaltet ist, finden sich Kinder auch leicht alleine zurecht. Für unterwegs kann die Offline-Funktion genutzt werden, um das Programm auch ohne Internetzugang abzurufen.
Auch wenn das Angebot für Kinder sicher ist, brauchen sie selbst beim besten Programm Begleitung.
Wählen Sie Filme, Audios usw. gemeinsam mit Ihrem Kind aus, um sicherzugehen, dass das Vorschulkind nicht aus Versehen in der Kategorie „ab 12“ stöbert. Darüber hinaus ist es wichtig, gemeinsam Nutzungsregeln festzulegen und die gesehenen Inhalte miteinander zu besprechen. Kinder haben auch nach unbedenklichen Filmen viel Gesprächsbedarf und müssen dafür einen geeigneten Ansprechpartner haben.
Falls Sie zuerst das kostenlose Angebot nutzen, sollten Sie daran denken, In-App-Käufe zu deaktivieren. Ihr Kind landet sonst sehr schnell auf kostenpflichtigen Inhalten und schließt vielleicht aus Versehen ein Abo ab.
Um Fotos zu bearbeiten, Sprachanrufe zu tätigen oder Nachrichten zu verschicken benötigen Apps Zugriffsrechte auf Kamera, Bilder, Mikrofon oder Kontakte. Meistens machen diese Berechtigungen Sinn, um die Apps vollständig nutzen zu können. Manchmal ist nicht klar, zu welchem Zweck Apps auf persönliche Daten zurückgreifen möchten. Damit Sie mit Ihrem Kind die App-Berechtigungen überprüfen können, schauen wir uns in diesem Artikel ausgewählte Berechtigungsarten genauer an.
So funktioniert diese Berechtigung: Apps wird der Zugriff auf die im Smartphone oder Tablet integrierten Kameras erlaubt, um Foto- und Videoaufnahmen zu machen.
Diese Apps benötigen beispielsweise Zugriff auf die Kamera:
Hier ist diese Funktion optional:
Dieses Risiko gilt es dabei zu beachten:
Es besteht die Gefahr, dass Apps mit Zugriff auf die Kamera eingesetzt werden, um Nutzerinnen und Nutzer ungewollt aufzuzeichnen. Um dies zu verhindern, können Sie z. B. eine Abdeckung mit Schieberegler auf der Kameralinse befestigen.
So funktioniert diese Berechtigung: Apps wird der Zugriff auf das im Smartphone integrierte Mikrofon gestattet.
Diese Apps benötigen beispielsweise Zugriff auf das Mikrofon:
Hier ist diese Funktion optional:
Dieses Risiko gilt es dabei zu beachten:
Apps, die auf das Mikrofon eines Geräts zugreifen dürfen, können diese Funktion zum Abhören nutzen. Gespräche, Geräusche aus Fernsehen und Radio oder Musik – es gibt Apps, die ihre Nutzerinnen und Nutzer rund um die Uhr belauschen und auf Schlüsselwörter analysieren. Die Daten werden für personalisierte Werbung genutzt oder zu unklaren Zwecken weiterverkauft. Die Zustimmung dazu geschieht über die Zustimmungen zu den Nutzungsbedingungen beim Download der App. Für das Abhören verwenden viele Dienste eine Technologie des Herstellers Alphonso. Wer im App Store oder Play Store danach sucht, findet alle Apps, die diese Software verwenden. Wie Sie sich genau vor Lauschangriffen schützen können, erklärt der MDR in einem Beitrag von Brisant.
So funktioniert diese Berechtigung: Apps können auf gespeicherte Kontaktdaten zugreifen, sie ändern, weiterleiten und löschen sowie bestimmte Kontakte suchen. Sie erhalten Informationen darüber, welcher Kontakt wann, wie lange und über welchen Kommunikationsweg kontaktiert wird.
Diese Apps verlangen beispielsweise Zugriff auf die Kontakte:
Hier ist diese Funktion optional:
Dieses Risiko gilt es dabei zu beachten:
Apps, die auf die Kontaktliste eines Geräts zugreifen dürfen, können diese Funktion zum Sammeln von persönlichen Daten und zum Analysieren von Kontaktverknüpfungen verwenden. Das heißt: über den Zugriff auf Kontakte sammeln Apps Daten von unbeteiligten Menschen, die selbst keine Messenger oder Social-Media-Apps installiert haben. Seien Sie sich bewusst, dass Ihr Umgang mit persönlichen Daten auch Dritte, nämlich Ihre Kontakte, betrifft.
Folgende Berechtigungsarten sollten Sie außerdem sorgfältig prüfen:
· den Standort, zum Beispiel zur Verwendung von Navigations-Apps
· das Telefon, zum Beispiel um Kontakte anzurufen
· die SMS, zum Beispiel zum Versand eines Codes für die Zwei-Faktor-Authentifizierung
· den Kalender, zum Beispiel um Termineinladungen zu versenden
· den Speicher, zum Beispiel um bereits erstellte Bilder und Videos zu bearbeiten
Eine ausführliche Liste über alle Berechtigungsarten von Android-Geräten bietet der AppChecker des Vereins iRights.
Erklären Sie Ihrem Kind, was App-Berechtigungen sind, wie es sie einstellen und überprüfen kann. Ermuntern Sie Ihr Kind, sparsam mit seinen Daten umzugehen und sie zu schützen. Machen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind schlau, bevor Sie eine App installieren:
Haben Sie oder Ihr Kind eine Berechtigung erteilt, die Sie nicht nutzen oder kritisch sehen, können Sie die Freigabe jederzeit rückgängig machen. Im Artikel zu App-Berechtigungen finden Sie eine Anleitung zu den Einstellungen von Android- und Apple-Geräten.
Das eigene Gerät mit einem anderen zu verbinden ist unheimlich praktisch – ob zum Teilen von Bildern oder zum Nutzen der mobilen Daten einer anderen Person. Doch die entsprechenden Funktionen führen auch zu Problemen, oder sie werden von fremden Menschen missbraucht.
Bluetooth verbindet zwei Geräte über Funk miteinander. So ist es ganz ohne Kabel möglich, Daten untereinander auszutauschen. Häufig wird das genutzt, um Musik über das Smartphone mit sogenannten Bluetooth-Kopfhörern zu hören. Auch mobile Lautsprecher, Smart Speaker oder Smart Toys können via Bluetooth mit Smartphones und Tablets verbunden werden. Bluetooth kann Geräte miteinander verbinden, die bis zu 10 Meter voneinander entfernt sind.
Der Name Bluetooth bedeutet „Blauzahn“ und kommt von einer Geschichte um den dänischen König Harald Blauzahn. Der hatte im Jahr 958 für eine gute Verbindung zwischen Dänemark und Norwegen gesorgt.
Bluetooth wird darüber hinaus für unterschiedliche Anwendungen oder Funktionen zum kabellosen Datenaustausch unter Geräten genutzt. Apple-Geräte bieten dafür den Service AirDrop, der zwei oder mehr Geräte über Bluetooth miteinander verbindet, sobald sie sich nahbeieinander befinden. Bei mehr als 10 Metern Abstand funktioniert die AirDrop-Verbindung nur, wenn beide Geräte im gleichen WLAN sind. Wer ein Foto verschicken will, muss dieses in der Galerie öffnen und auf das Teilen-Symbol (Rechteck mit Pfeil nach oben) unterhalb des Fotos klicken. Wenn ein Gerät in der Nähe erkannt wird, erscheint das AirDrop-Symbol mit einer roten Zahl. Beim Drauftippen werden die entsprechenden Geräte angezeigt und man kann auswählen, an wen das Foto verschickt werden soll. Das Ziel-Gerät muss den Empfang einer Datei bestätigen, bevor der Versand erfolgt.
Bei anderen Betriebssystemen und Gerätetypen lassen sich Dateien entweder allein durch Aktivierung von Bluetooth (in den Einstellungen unter Netzwerke/Drahtlosverbindung) auf beiden Geräten teilen, oder es gibt eigene Anwendungen dafür, beispielsweise Nearby Share für Android.
Eine weitere Funktechnik, die viele Smartphones integriert haben, heißt NFC. Das steht für Near Field Communication (also Kommunikation in der nahen Umgebung). Auch darüber können Daten versendet werden – allerdings durch Berührung der zu verbindenden Geräte bzw. über geringere Abstände als bei Bluetooth. Diese Funktion kommt häufig bei der Verwendung des Smartphones als Zahlungsmittel zum Einsatz. Wenn beispielsweise eine Kreditkarte im Smartphone hinterlegt ist (über ApplePay, Google Pay o. ä.), wird das Smartphone beim Bezahlen an der Kasse einfach an das Kartenlesegerät gehalten und schon erfolgt die Zahlung. Bei geringen Beträgen muss dabei nicht einmal eine PIN eingegeben werden.
Die NFC-Funktion kann auch kreativ genutzt werden, wie unsere Anleitung „Eine eigene Hörspielbox basteln“ zeigt.
Bei Apple-Geräten ist voreingestellt, dass „Nur Kontakte“ Daten über AirDrop teilen können. Dafür muss ein Zugriff auf die eigene Kontaktliste gewährt werden. In den Einstellungen kann aber auch die Freigabe für „Alle“ ausgewählt oder die Sichtbarkeit komplett deaktiviert werden. Über AirDrop können auch Passwörter mit Nutzerinnen und Nutzern von Apple-Geräten geteilt werden. Das geht aber nur, wenn die andere Person als Kontakt im Smartphone hinterlegt ist.
Es kann nie hundertprozentig sichergestellt werden, dass fremde Personen nicht unbemerkt Daten, wie die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse, über Bluetooth, AirDrop und WLAN abgreifen. Bei NFC ist die Wahrscheinlichkeit geringer, da die jeweiligen Geräte sehr nah beieinander sein müssen.
Achten Sie besonders bei Smart Toys darauf, dass die Bluetooth-Funktion nicht permanent aktiv ist, so dass sich Fremde keinen digitalen Zugang zum Kinderzimmer verschaffen können. Lesen Sie mehr dazu in unserem Beitrag Teddy und Puppe hören mit – Smart Toys im Kinderzimmer.
Wer unterwegs ist und in seine Einstellungen schaut, kann erkennen, dass sich andere empfangsbereite Geräte in der Nähe befinden. Das heißt, dass auch das eigene Gerät für andere erkennbar ist. Deshalb sollte – wenn möglich – der Gerätename so abgeändert werden, dass die Privatsphäre nicht verletzt werden kann. Nutzen Sie daher keinen vollständigen Klarnamen, z. B. Kai Müllers iPhone, sondern besser einen Spitznamen o. ä.
Außerdem ist zu beachten, dass einige Informationen erhoben werden, damit der Dienst genutzt werden kann. Diese erhobenen Daten sollen jedoch laut Angaben der Dienstleister bei der Datenübertragung verschlüsselt sein. Neben dem Gerätenamen betrifft das die eigenen Kontakte sowie Nutzungsinformationen und Leistungsdaten für Analysezwecke.
Bestenfalls sollten Bluetooth, AirDrop usw. komplett deaktiviert sein und nur aktiviert werden, wenn die Funktion wirklich gebraucht wird. Hinterlegen Sie auch nicht Ihre Zahlungsdaten im Smartphone Ihres Kindes. Dann können diese bei einem möglichen Verlust des Geräts nicht missbraucht werden.
Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Risiken dieser Funktionen und gehen Sie gemeinsam die Einstellungen am Smartphone durch.
„Geht es unserem Baby gut?“ – diese Frage beschäftigt viele Eltern nicht nur während der Schwangerschaft. Gerade in der ersten Zeit haben sie oft das Bedürfnis, rund um die Uhr für das Kind da zu sein und alles im Griff zu haben. Dafür greifen viele Eltern auf Technologien und Apps zur Überwachung ihrer Babys und Kleinkinder zurück.
Babyphones gehören zur Grundausstattung der meisten Familien mit kleinen Kindern. Schläft das Kind in einem anderen Raum, bekommen Erwachsene per Lautsprecher und/oder Videobild mit, wenn das Kind unruhig wird, aufwacht oder schreit. Wer für diesen Zweck kein eigenes Gerät anschaffen will, eine höhere Reichweite benötigt oder spontan unterwegs eines einsetzen möchte, kann Babyphone-Apps nutzen. Mit dem Smartphone oder Tablet ist jederzeit ein Gerät parat, das alle Funktionen dafür bietet: Mikrofon, Lautsprecher, Kamera und Telefon- oder Internetverbindung.
Die Auswahl an Babyphone-Apps ist groß. Es gibt drei Arten von Apps:
Wir widmen uns in diesem Artikel den ersten beiden App-Arten. Babyphone-Apps weisen eine Vielzahl von Funktionen auf, manche davon sind unverzichtbar, andere nicht. Die Geräuschempfindlichkeit sollte sich einstellen lassen, damit nicht bei jedem Windstoß der Alarm los geht. Eine Live-Videofunktion und das Nachtlicht ermöglichen die visuelle Überprüfung, ob elterliches Eingreifen wirklich erforderlich ist. Manche Apps geben Auskunft über den Akkustand des Baby-Geräts. Funktionen wie Schlaflieder vorspielen lassen oder mit dem Baby sprechen kann bei manchen Kindern das Wiedereinschlafen erleichtern. Einige Apps protokollieren die Schlafqualität der Kinder.
Im Vergleich zu herkömmlichen Babyphone-Geräten sind Babyphone-Apps deutlich günstiger. Es gibt kostenfreie Apps und viele Apps unter fünf Euro. Weil sie nicht über Funk arbeiten, sind die Reichweiten von Babyphone-Apps viel größer. Allerdings ist die Strahlenbelastung durch WLAN oder Mobilfunknetz deutlich höher als über Funk. WLAN und Mobilfunknetz sind störungsanfällig, eine lückenlose Überwachung ist bei schwankender Internetverbindung kaum möglich. Während die Batterien und Akkus von Babyphone-Geräten sehr lange halten, sind Smartphones und Tablets durch die ständig im Hintergrund laufende App schnell entladen. Apps, die ein Schlafmuster der Kinder aufzeichnen, sammeln sensible Daten.
Wenn Sie eine Babyphone-App nutzen möchten:
Was Babyphone-Apps Eltern nicht bieten: die Gewissheit, dass ihr Kind noch lebt. Die Angst vor Diagnosen wie dem plötzlichen Kindstod treibt viele Mütter und Väter um.
Systeme zur Atemüberwachung schlagen Alarm, wenn die Atmung des Kindes für eine längere Zeit aussetzt. Sensor-Armbänder, smarte Socken, Sensormatten und Sensoren zum Anstecken messen Vitalfunktionen wie die Brustkorbbewegungen, den Sauerstoffgehalt, die Körpertemperatur und die Herzfrequenz von Babys und Kleinkindern im Schlaf. Die Daten werden über Bluetooth oder WLAN permanent an eine App übertragen, die Eltern bei Überschreitung von Grenzwerten warnt. Die Vitalfunktionen des Kindes werden gespeichert und können mit anderen geteilt werden.
Viele Sensor-Systeme sind mit einer Video- und Geräuschüberwachung herkömmlicher Babyphones kombiniert.
Überwachungssysteme mit Sensoren können Eltern helfen, die Angst vor Diagnosen wie dem plötzlichen Kindstod zu verringern und nachts zur Ruhe zu kommen.
Sensormatten sind nur für gesunde Babys geeignet, die alleine im Bett schlafen. Kinder mit gesundheitlichen Problemen werden medizinisch professionell überwacht. Unter den Sensor-Systemen gibt es jedoch nur ein Produkt, das eine medizinische Zulassung hat. Der ansteckbare Sensor ist nicht mit einem mobilen Gerät verbunden, sondern löst einen Vibrationsalarm aus, um das Kind zu wecken. Wird es nicht wach, geht ein Alarm los, der über ein Babyphone-Gerät zu hören ist.
Verlassen Sie sich nicht allein auf Technologien zur Atemüberwachung, denn sie sind grundsätzlich störanfällig. Häufige Fehlalarme können Eltern verunsichern und im wahrsten Sinne des Wortes den Schlaf rauben.
Damit Ihr Kind sicher schläft, sollten Sie auf die gesamte Schlafumgebung achten. Eine angemessene Raumtemperatur und eine sichere Gestaltung des Bettes und der Kleidung sind wichtige Faktoren. Informationen zum sicheren Baby-Schlaf gibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf ihrer Webseite kindergesundheit-info.de.
Die beste Atemüberwachung hilft nichts, wenn Sie als Eltern nicht wissen, was im Notfall zu tun ist. Machen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs für Babys und Kleinkinder und halten Sie die entsprechenden Notfallnummern parat.
Kinder wachsen in einer Welt voller Medien und Technologien auf. Jeden Tag kommen sie mit verschiedenen Geräten und medialen Inhalten in Kontakt. Das Schlafzimmer gehört vielleicht zu den wenigen Orten, die noch nicht gänzlich davon betroffen sind. Sensorsysteme zur Atemüberwachung und Babyphone-Apps senden permanent Daten, wodurch kleine Kinder einer ständigen Strahlung ausgesetzt sind. Bei der Verwendung von Apps in Verbindung mit Vitalfunktionen stellt sich die Frage nach dem Umgang mit sensiblen Daten Ihres Kindes. Auch Babys und Kleinkinder haben das Recht auf Privatsphäre, die es zu schützen gilt. Vermeiden Sie, die Daten Ihres Kindes über Messenger oder Social Media mit anderen zu teilen.
Überlegen Sie genau, ob Technologien und Apps zur Überwachung Ihres Kindes mehr Nutzen als Kosten bringen.
In verschiedenen Situationen wird die Standort-Freigabe auf Smartphones genutzt, z. B. beim Navigieren durch eine fremde Stadt mit einer Karten-App, zur schnellen Ortung in Notfällen oder dem Fangen von digitalen Monstern auf der Straße. Das ist meistens praktisch und erleichtert häufig den Alltag. Viele Apps nutzen das Sammeln ortsbezogener Daten allerdings auch für Analyse- und Werbezwecke. Deshalb sollte mit Kindern und Jugendlichen über diese Funktion gesprochen werden.
Die Standort-Freigabe ist eine Funktion des Smartphones, auf die verschiedene Apps zugreifen. Beispielsweise kann eine Karten-App wie GoogleMaps darüber erkennen, wo sich die oder der Nutzende des Smartphones gerade aufhält. Eine Person kann ihren aktuellen Standort, z. B. über einen Messenger wie WhatsApp oder Signal, aktiv einer anderen Person oder Gruppe für eine bestimmte Zeit live mitteilen.
Es gibt Apps, die greifen im Hintergrund auf den Standort zu, wenn der oder die Nutzende einmal die Berechtigung dazu erteilt hat. Die Freigabe soll in der Regel eine bestimmte Funktion der App ermöglichen wie die Navigation zur nächsten Bushaltestelle.
Die Standort-Freigabe bei Smartphones oder anderen mobilen Geräten wird hauptsächlich von zwei Faktoren ermöglicht: dem aktivierten Standort mittels GPS oder der Nutzung mobiler Daten bzw. eines bestimmten WLANs.
Kinder und Jugendliche können sich über diese Funktion leichter verabreden oder ihre Freundinnen und Freunde an ihrem Leben teilhaben lassen. In vielen Apps gehört die Standort-Freigabe zur Grundausstattung, beispielsweise bei Snapchat. In dieser können Jugendliche auf einer Karte nachverfolgen, wo sich ihre Freunde gerade befinden oder wo das aktuelle Story-Foto erstellt wurde.
Kinder und Jugendliche unterschätzen häufig die Datenmenge, welche mit der Standort-Freigabe und anderen Berechtigungen an die dahinterstehenden Konzerne weitergegeben werden. Die Standort-Freigabe und weitere Daten werden gesammelt, kombiniert und somit ein komplexes Bewegungsprofil erstellt. Dieses wird für Werbung genutzt oder aus anderen Interessen, die nicht immer klar sind, weiterverkauft.
Wenn jemand anderes sehen kann, an welchem Ort man sich gerade aufhält, kann das ein Eingriff in die Privatsphäre bedeuten. Denn nicht immer, ist einem bewusst, dass die Standort-Freigabe aktiviert ist!
Nicht alle Apps benötigen den Standort, um ihre Funktionen auszuführen, möchten aber trotzdem darauf zugreifen. Deshalb sollten die Einstellungen geprüft werden.
Die Standort-Freigabe kann durch bewusstes Ein- und Ausschalten der Funktion “Standort” (Android) oder “Ortungsdienste” (iOS/Apple) gesteuert werden. Diese Funktion ist entweder in den Schnelleinstellungen (nicht bei iOS) oder im Einstellungsmenü zu finden.
In einigen Fällen ist eine automatische Standort-Freigabe – beim Öffnen und Nutzen einer App oder dauerhaft – aktiviert. Diese Einstellung sollte unbedingt in den App-Berechtigungen geändert und für jede App einzeln eingerichtet werden.
Auch das Smartphone möchte zum Einstellen mancher Funktionen auf den Standort zugreifen, beispielsweise die automatische Zeiteinstellung. Das müssen Sie nicht zwingend zulassen, wenn Sie die Zeit auf Ihrem oder dem Gerät Ihres Kindes einmal manuell einstellen.
Auch wenn Sie die Standortermittlung via GPS und die mobilen Daten deaktivieren, können viele Gerät trotzdem erkennen, wo Sie sich gerade befinden. Wenn Sie telefonieren, verbindet sich Ihr Handy mit einem Funkmast in der Nähe. Wenn Sie zu Hause sind, nutzen Sie das WLAN. So weiß Ihr Mobilfunkanbieter, in welcher Funkzelle Sie sich befinden. Die Standortbestimmung ist nicht so genau wie bei GPS, aber immer noch genau genug.
Hat Ihr Kind noch kein Smartphone, aber dafür schon eine Smartwatch? Auch bei dieser ist auf Einstellungen wie die Standort-Freigabe zu achten. Lesen Sie mehr dazu in unserem Beitrag Die Smartwatch als Einstieg in die digitale Welt?
Nicht selten sind mit der Standort-Freigabe Bequemlichkeiten und nicht unbedingt Notwendigkeiten verbunden. Überlegen Sie deshalb genau, wann Sie darauf nicht verzichten möchten und wann es wichtiger ist, die persönlichen Daten von sich und Ihrem Kind so gut wie möglich zu schützen. Für den besten Datenschutz müssten wir unsere Smartphones ganz ausschalten!
Weisen Sie Ihr Kind auf das Thema Datensicherheit hin. Sprechen Sie über Vorteile und Risiken der Standort-Freigabe und zeigen Sie, wie die Funktion auf dem Handy ein- und ausgestellt wird. Mit Outdoor-Apps und Aktivitäten wie Geocaching können Sie spielerisch deutlich machen, wie die Standortermittlung funktioniert.
Manche Apps funktionieren nur, wenn sie auf bestimmte Funktionen und Daten auf dem Gerät zugreifen können: Google Maps braucht z. B. Zugriff auf den Standort, um navigieren zu können, Instagram möchte auf Kamera und Fotos zugreifen, weil sonst keine Bilder gepostet werden könnten und WhatsApp greift auf die gespeicherten Kontakte zu, um Nachrichten verschicken zu können. Doch bei einigen Apps ist auf den ersten Blick nicht klar, warum sie bei der Installation viele persönliche Daten und Berechtigungen anfordern. Um zu vermeiden, dass ungewollt Daten Ihres Kindes gespeichert und weitergegeben werden, ist es sinnvoll, gemeinsam einen Überblick über die App-Berechtigungen zu behalten und die richtigen Einstellungen vorzunehmen.
Nach dem Herunterladen einer App werden beim ersten Öffnen häufig sogenannte Berechtigungen angefordert. Damit wird festgelegt, auf welche Funktionen und Daten die jeweilige App auf dem Gerät zugreifen darf. Doch einige Apps möchten auf Funktionen zugreifen, die gar nicht notwendig sind, und verlangen mehr Berechtigungen als nötig. Dahinter steht vor allem das Interesse, Daten für Analyse- oder Werbezwecke zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben. Das ist besonders bei kostenfreien Apps und vielen Spiele-Apps der Fall, da sie über die Weitergabe von Nutzerdaten Geld verdienen. Deshalb sind sie mit Blick auf den Datenschutz leider oft bedenklich.
Bei jeder App sollte am besten schon vor dem Herunterladen genau geprüft werden, welche Berechtigungen mit der Installation erteilt werden und ob diese wirklich für das Funktionieren der App notwendig sind. Im Google Play Store oder im App Store können Sie einsehen, worauf eine App zugreifen möchte. Die Informationen zu App-Berechtigungen finden Sie im Play Store, wenn Sie etwas herunterscrollen,unter „Datensicherheit“. Im App Store von Apple erfahren Sie mehr, wenn Sie auf “Datenschutz” klicken. Dort finden Sie unter „Mit dir verknüpfte Daten“ Datenkategorien, die bei der Nutzung der App erfasst werden. Weiterführende Links führen zu den Datenschutzrichtlinien und AGB der App (leider oft nur auf Englisch).
Lassen Sie sich die Berechtigungen einer App auf dem Smartphone anzeigen, um zu wissen, auf welche Funktionen und Informationen sie zugreift. Am besten schauen Sie sich diese gemeinsam mit Ihrem Kind an und besprechen, welche Einstellungen möglicherweise auch deaktiviert werden sollten. Sowohl für Android- (ab Version 6.0) als auch für Apple-Geräte (iPhone/iPad ab IOS 7) gibt es dafür jeweils zwei Möglichkeiten. Dafür gehen Sie bei beiden Betriebssystemen in die “Einstellungen”.
Mehr zu den Einstellungen der App-Berechtigungen bei Android-Geräten erfahren Sie über den Google-Support.
Mehr zu den Einstellungen der App-Berechtigungen bei Apple-Geräten erfahren Sie über den Apple-Support.
Verabreden Sie mit Ihrem Kind, ob es selbständig Apps installieren darf oder nicht. Ist Ihr Kind schon erfahren mit der Smartphone-Nutzung ist und kann es einschätzen, welche App-Berechtigungen sinnvoll sind oder braucht es noch Unterstützung?
Sprechen Sie darüber, welche Berechtigungen für welche Apps sinnvoll sind und zeigen Sie Ihrem Kind, wie es Berechtigungen deaktivieren kann. Gerade mit Zugriffen auf Standortinformationen oder die gespeicherten Kontakte sollte vorsichtig umgegangen werden, um die eigenen Daten zu schützen. Überlegen Sie gemeinsam, was wichtiger ist, die Nutzung einer bestimmten App oder die Wahrung der Privatsphäre. Recherchieren Sie ggf. nach alternativen Apps, die datenschutzfreundlich sind.
Überprüfen Sie auch nach der Installation in regelmäßigen Abständen die Berechtigungen. Bei manchen Apps ändern sich bei Updates die Berechtigungen.
Sind Sie unsicher, ob eine App vertrauenswürdig ist, lohnt es sich, nach Informationen zum Entwickler oder Anbieter im Netz zu suchen. Auf klick-tipps.net werden zahlreiche bei Kindern beliebte Apps mit Blick auf mögliche Risiken bewertet und vorgestellt.
Wenn es um die Nutzung des Internets geht, kommt immer auch das Thema Datenschutz auf. Denn viele Apps sammeln die Daten der Nutzenden. Doch was steckt eigentlich dahinter und worauf sollten Sie als Eltern achten?
Datenschutz bezieht sich auf den Schutz personenbezogener Daten. Das sind all die Daten, die sich auf eine bestimmte Person beziehen, etwa der vollständige Name, das Geburtsdatum, ihre Telefonnummer usw.
Datenschutz ist ein Grundrecht in der Europäischen Union. Jede Person hat das Recht zu entscheiden, was mit den eigenen Daten passiert. Alle Unternehmen, die solche Daten nutzen und verarbeiten, müssen dafür sorgen, dass sie nicht einfach so verbreitet werden. Aber auch jede Person selbst sollte darauf achten, welche Daten über sie im Umlauf sind.
Wenn Informationen einmal im Netz verbreitet wurden, können sie missbraucht werden. Der beste Schutz der eigenen Daten ist die datensparsame Nutzung von Online-Medien. Überlegen Sie gut, welche Daten Sie im Netz von sich und Ihren Kindern preisgeben. Ohne, dass wir es bemerken, hinterlassen wir, beispielsweise durch die Benutzung eines Messengers und anderer Apps sowie durch das Surfen im Netz, Datenspuren.
Für die Nutzung von Apps und Plattformen gibt es Datenschutzerklärungen, in denen steht, welche Daten wofür erhoben werden. Nach dem Upload oder bei der Registrierung stimmt jede und jeder Nutzende diesen zu. Anwendungen greifen dafür auf bestimmte Funktionen des eigenen Smartphones oder Tablets zu. Aber auch freiwillig geben wir Informationen über uns preis, indem wir Videos, Fotos usw. hochladen und veröffentlichen.
Deshalb ist es wichtig, bestimmte App-Berechtigungen zu deaktivieren, wenn die Anwendung nicht genutzt wird oder den Zugriff auf einzelne Funktionen nicht benötigt. In unserem Beitrag dazu erfahren Sie, worauf es dabei zu achten gilt.
In den kommenden Wochen beschäftigen wir uns hier beim Elternguide genauer mit den einzelnen Funktionen und App-Berechtigungen. Sie erfahren, wann der Zugriff auf den Standort problematisch sein kann, worauf Sie bei der Aktivierung von Bluetooth achten sollten und vieles mehr.
Eine wesentliche Voraussetzung, um die Daten auf dem eigenen Smartphone oder den Zugriff durch andere Personen auf Anwendungen zu schützen, ist ein gutes Passwort. In unserem Beitrag „Sicher ist sicher: Passwörter im Netz“ erfahren Sie alles Wichtige dazu.
Bei der Zwei-Faktor-Verifizierung wird neben einem Passwort noch eine weitere Bestätigung benötigt. Das kann z. B. ein Zahlencode sein, den Sie über eine App auf dem Smartphone angezeigt bekommen. Zugriff hat so nur die Person, die sowohl das Passwort kennt als auch im Besitz Ihres Smartphones ist. An den zusätzlichen Schritt gewöhnt man sich schnell und die zusätzliche Sicherheit lohnt sich.
Auch bei der Versendung von Nachrichten per Messenger oder E-Mail ist Datenschutz wichtig. Wenn eine Nachricht verschlüsselt wird, kann der Inhalt nicht mehr gelesen werden. Erst mit dem passenden Schlüssel kann die Nachricht wieder hergestellt werden. Das ist mit einem Brief vergleichbar, der mit einem Schloss versehen ist. Nur die Person mit dem richtigen Schlüssel kann den Brief öffnen, um zu lesen was drinsteht. Wenn eine dritte Person die Nachricht in die Hände bekommt, kann sie mit der Nachricht ohne Schlüssel also gar nichts anfangen. Deshalb ist es sinnvoll, Dienste zu verwenden, die mit einer Verschlüsselung arbeiten. Bei Websites lässt sich an der Adresse erkennen, ob die Verbindung verschlüsselt ist. Immer wenn hinter dem „http“ ein „s“ steht (also „https://…) bedeutet das, dass die Verbindung verschlüsselt ist. Mehr zu Verschlüsselung können Sie hier nachlesen.
Smartphones bringen einige Funktionen mit, um das Chatten, Surfen im Netz und die Nutzung von Apps für Ihr Kind sicherer zu gestalten. Dennoch ersetzen diese Einstellungen am Gerät oder auch Jugendschutz-Apps nicht die Begleitung durch Sie als Eltern. Ihr Kind sollte immer verstehen, warum gewisse Webseiten oder Apps gesperrt oder die GPS-Ortung deaktiviert bleiben sollte. Orientieren Sie sich bei der Kontrolle und Sicherheit außerdem immer am Alter und der Entwicklung Ihres Kindes. Jugendliche können besser und selbstständiger einschätzen, wie sie Geräte und die eigenen Daten schützen als Kinder mit dem ersten eigenen Handy. Greifen Sie besonders bei Jugendlichen nicht zu stark in die Privatsphäre Ihres Kindes ein. Versuchen Sie aber immer im Gespräch mit Ihrem Kind zu bleiben und als Ansprechperson bei Fragen oder Unsicherheiten da zu sein. Hier finden Sie noch weitere Tipps, wie Sie das Smartphone Ihres Kindes sicherer machen können.
Unter Postings oder in Kurzvideos auf TikTok, Instagram & Co. sind sie immer häufiger zu lesen: Begriffe in kryptischen Schreibweisen, wie z. B. “Seggs” oder “d1ck”. Wer sich die Wörter laut vorspricht, weiß in der Regel sofort, was gemeint ist. Doch was hat es damit auf sich?
Veränderte Schreibweisen bestimmter Wörter, Abkürzungen oder das Erfinden komplett neuer Vokabeln dient Nutzenden dazu, den Algorithmus zu umgehen. Denn der Algorithmus entfernt automatisch rechtswidrige Inhalte aber auch Begriffe rund um Porno und Sex. Ganz besonders TikTok bzw. dem Unternehmen ByteDance dahinter, wird vorgeworfen, auf der Plattform Zensur zu betreiben: Videos mit bestimmten Inhalten, z. B. von queeren Menschen, würden unterdrückt.
Der Begriff Algospeak setzt sich zusammen aus „Algo“, als Kürzel von Algorithmus und „speak“, dem englischen Wort für „sprechen“. Algospeak verändert sich ständig, da die Plattformen ihren Algorithmus immer wieder anpassen.
Die Universalsprache im Internet ist Englisch. Viele Nutzerinnen und Nutzer aus Deutschland vermischen online Deutsch oder andere Sprachen mit Englisch. Der Algorithmus kann deshalb bestimmte Begriffe nicht unterscheiden. Beispielsweise wird das englische „dick“ zensiert, auch wenn damit im Deutschen nichts Anstößiges gemeint ist. So kommt es, dass auch harmlose Inhalte gelöscht werden.
Algospeak dient nicht nur dazu, eine mögliche Zensur zu umgehen, um dadurch viele unterschiedliche Stimmen und Meinungen sichtbar zu machen. Auch Menschen, die Meinungen manipulieren und Hass streuen, können sie nutzen, um technische Hürden und Gesetze zu umgehen. Wenn Sie feststellen, dass Algospeak genutzt wird, um Hassrede und Beleidigungen zu tarnen, sollten Sie solche Fälle unbedingt melden. Machen Sie auch Ihr Kind auf diese Funktion aufmerksam.
Wundern Sie sich als Eltern nicht, wenn Ihnen bei Social Media ungewöhnliche Schreibweisen unterkommen. Das muss nicht bedeuten, dass Ihr Kind keine Rechtschreibung beherrscht. Lassen Sie sich erklären, wenn Sie etwas nicht verstehen und erläutern Sie auch Ihrem Kind, wenn es sich über komische Schreibweisen wundert.
Um eine wirkliche Geheimsprache handelt es sich bei Algospeak also nicht – höchstens für den Algorithmus.