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So wird das Smartphone Ihres Kindes sicherer

Im Laufe der Grundschulzeit bekommen viele Kinder ein eigenes Smartphone. Damit können sie unterschiedliche Dinge machen und haben Zugang zum Internet. Neben vielen tollen Möglichkeiten sind Kinder damit aber auch Risiken ausgesetzt. Es ist besonders wichtig, dass Sie mit Ihrem Kind über mögliche Gefahren sprechen und gemeinsam Sicherheitseinstellungen am Smartphone vornehmen.

Datenschutz

Ohne, dass Ihr Kind etwas bemerkt, hinterlässt es durch die Benutzung eines Messengers und anderer Apps sowie durch das Surfen im Netz Datenspuren. Erklären Sie Ihrem Kind die verschiedenen Smartphone-Funktionen, und wie es diese sinnvoll einstellen kann: WLAN, Bluetooth und der Standort sollen standardmäßig ausgeschaltet bleiben und nur aktiviert werden, wenn es unbedingt notwendig ist. Zum Beispiel ist GPS nötig, wenn Ihr Kind den Weg zu einem bestimmten Ort mit Hilfe einer Karten-App sucht. Überprüfen Sie mit Ihrem Kind gemeinsam die App-Berechtigungen in den Einstellungen. So vermeiden Sie zum Beispiel, dass Apps ohne Grund auf die Kamera zugreifen oder Daten mit anderen Geräten und Netzwerken austauschen. Klären Sie Ihr Kind über Betrugsmaschen im Netz auf, wie zum Beispiel Spam-Mails oder Phishing. Eine zusätzliche Sicherheit bieten Virenscanner-Apps, die vor unerwünschten Viren und vor Gefahren wie dem Diebstahl von Daten, Abofallen oder Fake-Angeboten schützen können.

Passwortschutz

Für eine sichere Nutzung von Gerät und Apps ist es wichtig, Codes und Passwörter zu nutzen. Das Handy Ihres Kindes sollte nur nach Eingabe eines Codes (PIN, Wischcode o. Ä.) zu benutzen sein, damit Fremde keinen Zugriff auf persönliche Daten haben. Richten Sie mit Ihrem Kind gemeinsam einen sicheren Passwortschutz ein. Das gilt auch für die Registrierung bei Social-Media-Diensten und Apps. Sichere Passwörter bestehen aus mindestens zwölf Zeichen und enthalten neben Buchstaben auch Sonderzeichen und Zahlen. Je nach Gerät kann zum Entsperren auch ein Fingerabdruck Ihres Kindes verwendet werden (z. B. Touch-ID bei iOS). Tipps zur Erstellung von sicheren Passwörtern gibt es – z. B. bei Handysektor. Bei jüngeren Kindern empfiehlt es sich, dass mindestens auch ein Elternteil die Kombination zur Bildschirmentsperrung und das Passwort kennt.

Jugendschutzeinstellungen bei Android und iOS

An jedem Smartphone lassen sich in den Einstellungen Sicherheits- und Jugendschutzeinstellungen vornehmen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter anderem im Artikel zum technischen Jugendmedienschutz.

Bei Android können Sie im Play Store die Installation von Apps sperren lassen bzw. für die Installation oder In-App-Käufe ein Passwort festlegen. Aktivieren Sie hierfür die Jugendschutzeinstellungen. Sie können auswählen, welche Apps Ihr Kind auch ohne Passwort installieren kann.

iOS-Geräte bieten noch mehr Möglichkeiten in den eigenen Geräteeinstellungen. Unter Bildschirmzeit haben Sie die Option, Einschränkungen vorzunehmen und dafür einen eigenen Code zu vergeben. Sie können dann z. B. die Verwendung von bestimmten Apps erlauben oder sperren und In-App-Käufe mit einem Passwort beschränken. Es lassen sich auch Filme, Musik, Apps und TV-Sendungen mit einer höheren Altersfreigabe automatisch sperren. iOS kann Web-Inhalte in Safari und Apps automatisch filtern und ausblenden.

Darüber hinaus sind zusätzliche Apps empfehlenswert:

  • JusProg ist ein staatlich anerkanntes Jugendschutzprogramm, das kostenfrei, datensparsam und werbefrei ist. Die Software filtert Internetadressen und blockiert nicht-altersgerechte Websites. Durch die individuellen Einstellungen können Sie das Schutzniveau an das Alter Ihres Kindes anpassen.
  • Für Android-Geräte gibt es außerdem die Salfeld Sie ist kostenpflichtig und setzt den Fokus auf Zeitlimits und Filter sowie die Verbindung von Eltern- und Kind-Geräten.
  • Mit der App Kids Place können Sie z. B. eine Zeitbeschränkung der Bildschirmzeit festlegen, nur die Nutzung bestimmter Apps erlauben oder ungeeignete Websites sperren.
  • Die App Google Family Link bietet ebenfalls einige Möglichkeiten, die Handynutzung Ihres Kindes zu regulieren.

Weitere Tipps für eine sichere Smartphone-Nutzung

Um Kostenfallen zu vermeiden, kann ein Tarif mit beschränktem Datenvolumen nützlich sein. Achten Sie darauf, auch bei Social-Media-Apps gewisse Einstellungen für die Privatsphäre und Sicherheit Ihres Kindes vorzunehmen und zum Beispiel Instagram sicher zu nutzen. Hier können Sie gezielt die Sichtbarkeit des Profils Ihres Kindes und die grundsätzlichen Kontaktmöglichkeiten regulieren. Manche Plattformen bieten einen sichereren Alternativ-Modus für Minderjährige an – z. B. der begleitete Modus bei TikTok.

Empfehlenswert ist auch die Installation der fragFINN-App. Diese Kindersuchmaschine bietet einen geschützten Surfraum mit geprüften Internetseiten. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Kind nur auf altersgerechte und unbedenkliche Inhalte zugreifen kann, sowohl für schulische Recherche als auch für Freizeitaktivitäten.

Für weitere Informationen zu sicheren Smartphone-Einstellungen lohnt es sich, die Seite medien-kindersicher.de zu besuchen. Hier gibt es hilfreiche, technische Schutzlösungen für alle Geräte, Dienste und Apps Ihres Kindes Schritt für Schritt erklärt.

Denken Sie auch daran, auf dem Smartphone Ihres Kindes regelmäßig Software-Updates durchzuführen, um Sicherheitslücken zu schließen und das Risiko von z. B. Viren zu minimieren

Begleitung durch die Eltern

Smartphones bringen einige Funktionen mit, um das Chatten, Surfen im Netz und die Nutzung von Apps für Ihr Kind sicherer zu gestalten. Dennoch ersetzen diese Einstellungen am Gerät oder Jugendschutz-Apps nicht die Begleitung durch Sie als Eltern. Ihr Kind sollte immer verstehen, warum gewisse Websites oder Apps gesperrt oder die GPS-Ortung deaktiviert bleiben sollte. Orientieren Sie sich bei der Kontrolle und Sicherheit außerdem immer am Alter und der Entwicklung Ihres Kindes. Greifen Sie besonders bei Jugendlichen nicht zu stark in die Privatsphäre Ihres Kindes ein. Versuchen Sie aber immer im Gespräch mit Ihrem Kind zu bleiben und als Ansprechperson bei Fragen oder Unsicherheiten da zu sein.

Jugend unter Druck – Schönheitsideale im Netz

Durchtrainierte Körper in Fitness-Kanälen auf YouTube, makellose Beauty-Influencer*innen auf Instagram oder perfekt inszenierte Selfies im WhatsApp-Chat – Soziale Medien vermitteln ein bestimmtes Bild von Schönheit, das oft weit von der Realität entfernt ist. Solche Ideale können bei Kindern und Jugendlichen einen enormen Druck auslösen und sich negativ auf ihr Selbstwertgefühl auswirken. Wie können Eltern ihren Kindern helfen, einen gesunden Umgang mit Schönheitsbildern im Netz zu entwickeln?

Schönheitsbilder im Wandel der Zeit

Blasse Haut im Mittelalter, kurvige Körper im Barock, kurze Haare in den 1920ern, dünne Models in den 1990ern – was als schön gilt, unterliegt einem ständigen Wandel und verändert sich je nach Zeit und Kultur. Vor allem Frauen wurden in der Geschichte stark über ihr Äußeres bewertet. Das Schönheitsideal unserer heutigen Zeit ist stark geprägt von Geschlechterklischees und Social-Media-Trends.

Kinder und Jugendliche in der Orientierungsphase

„Sehe ich schön aus?“. Spätestens mit Beginn der Pubertät beschäftigen sich Kinder und Jugendliche immer mehr mit ihrem Aussehen und ihrer Identität. Oft ist diese Zeit von Unsicherheit und Vergleichen geprägt. Junge Menschen suchen dabei auch Orientierung in den Medien. Sie beobachten aufmerksam, wie sich Personen im Netz präsentieren. Influencer*innen werden dabei zu wichtigen Vorbildern, denen sie nacheifern möchten. Viele Socia-Media-Stars geben sich auf ihren Profilen besonders nahbar und fördern den Kontakt zu ihrer Zielgruppe. Die starke Beziehung zu ihren Idolen kann bei der Entwicklung des eigenen Körper- und Schönheitsbilds eine Orientierungshilfe sein, aber auch zu Verunsicherung und Druck führen. Denn viele Inhalte zeigen stark verzerrte Schönheitsbilder.

Insta vs. Real Life – Schönheit im Netz

Große Augen, volle Lippen, weiße Zähne, makellose Haut – auf Plattformen wie Instagram und TikTok dominieren einseitige Schönheitsbilder, die mit dem Einsatz von Filtern und Bildbearbeitung bis hin zur Verwendung von KI-Avataren perfektioniert werden. Dazu kommen die Mechanismen von Social-Media-Angeboten, in denen Algorithmen bevorzugt Bilder mit nackter Haut auswählen und Inhalte nach den Merkmalen und Vorlieben der Nutzer*innen anzeigt. Influencer*innen zeigen mehr Schein als Sein, um mit Klicks und Produktplatzierungen Geld zu verdienen. Wer nicht dem aktuellen Schönheitsideal entspricht, bekommt negative Rückmeldungen bis zu Hasskommentaren. Das verstärkt den Druck auf junge Nutzende, unrealistischen Schönheitsstandards entsprechen zu müssen. Nach einer Studie der österreichischen Bildungsplattform safer-internet.at von Anfang 2024 setzen Schönheitsideale im Internet sowohl Mädchen als auch Jungen stark unter Druck. Über die Hälfte der befragten Jugendlichen möchte im Netz schön, gestylt und schlank aussehen. Wenn Kinder und Jugendliche sich ständig vergleichen und häufig Filter verwenden, kann sich das auf ihre Selbstwahrnehmung auswirken. Pumpen bis zum Umfallen, hungern bis zur Magersucht – manche Inhalte zeigen sogar gesundheitsgefährdende Schönheitsideale, was bei Nachahmung gefährlich werden kann.

Glücklicherweise gibt es im Netz auch Gegenbewegungen wie Curvy Models, Body Positivity und Hashtags wie #fürmehrrealitätaufinstagram. Sie tragen dazu bei, eine Vielfalt an Körpern und Identitäten sichtbar zu machen und zu feiern. Solche authentischen Inhalte fördern bei Nutzenden einen gesünderen und realistischeren Blick auf Schönheit und ihren Körper.

Wie können Eltern damit umgehen?

Zeigen Sie Interesse für die Mediennutzung Ihres Kindes und bleiben Sie mit Ihrem Kind über seine Lieblings-Influencer*innen und -Inhalte im Gespräch. Analysieren Sie gemeinsam, welche Bearbeitungsschritte hinter vielen Bildern und Videos stecken und erklären Sie ihm, dass es dabei meist um Vermarktung geht. Machen Sie Ihrem Kind klar, dass sein Social-Media-Feed kein genaues Abbild der Realität ist. Ermutigen Sie Ihr Kind, Profile auszusortieren, die schlechte Gefühle bei ihm auslösen. Geben Sie Ihrem Kind Zugang zu den guten Seiten des Internets und zeigen Sie ihm (Kinder-)Medien, die vielfältige Weltbilder und Geschlechterbilder darstellen. Comedy-Profile wie von Celeste Barber oder Formate für Kinder und Jugendliche wie dieses Video zu Schönheitsfiltern von TeamTimster auf KIKA helfen, unrealistische Schönheitsideale zu hinterfragen.

Betonen Sie die Vielfalt von Körpern und Schönheitsbildern und ermutigen Sie Ihr Kind, positiv zum eigenen Körper zu stehen. Loben Sie vor allem die inneren Werte Ihres Kindes wie Persönlichkeit und Interessen, so stärken Sie sein Selbstwertgefühl. Wenn Sie unsicher sind, Ihr Kind unter digitalem Stress oder einer Essstörung leidet, suchen Sie sich Hilfe, zum Beispiel in Form von (digitalen) Beratungsangeboten.

JusProg – das digitale Jugendschutzprogramm

Viele Kinder surfen schon mit jungen Jahren selbstständig im Internet. Wenn Sie als Eltern daneben sitzen, bekommen Sie mit, welche Webseiten und Inhalte Ihr Kind sieht. Gerade ältere Kinder – etwa ab der weiterführenden Schule – sollten aber auch selbstbestimmt im Internet unterwegs sein dürfen. Leider können sie dabei auch auf Inhalte stoßen, die ungeeignet oder verstörend für sie sind. Angebote wie das Filterprogramm JusProg sollen dabei helfen, Kinder und Jugendliche im Netz besser zu schützen

Kurz gefasst:

  • staatlich anerkanntes, digitales Jugendschutzprogramm 
  • kostenlos und ohne Registrierung
  • lässt sich auf verschiedenen Geräten installieren: PCs ab Windows 10, Android- und iOS-Geräte
  • datenschutzfreundlich und werbefrei
  • individuelle Einschränkungen für unterschiedliche Altersstufen: ab 0, 6, 12 und 16 Jahre

Was kann das?

Die Software filtert aufgerufene Webadressen und blockiert nicht-altersgerechte Seiten im Internet. JusProg läuft während des Surfens im Hintergrund: Ist eine Webseite als nicht altersgerecht im System verzeichnet, wird sie geblockt – es erscheint dann ein entsprechender Hinweis. Bei der Einschätzung der Seiten orientiert sich JusProg am Alter der Kinder, das die Eltern vorher angeben. Nicht bekannte Webadressen werden für Kinder von 0 bis 12 Jahren automatisch geblockt. Bei Kindern ab 12 Jahren ist es etwas anders: Für sie werden alle Seiten, die nicht im System vermerkt sind, automatisch freigeschaltet. Das macht den Surfraum mit JusProg für ab 12-Jährige sehr groß.

JusProg kann auf den meisten Endgeräten von iOS und Android installiert werden. Neben den gelisteten Webadressen können weitere Seiten manuell gesperrt oder freigegeben werden. Auf einem Gerät lassen sich mehrere Nutzerprofile anlegen, sodass Eltern und Kinder an einem Computer surfen können und das Schutzniveau individuell an das Alter des Familienmitglieds angepasst ist. So sieht z. B. ein Kind Inhalte für unter 12-Jährige, während das ältere Geschwisterkind Webseiten ab 16 Jahren besuchen kann. Das Programm wurde von der Gutachterkommission der FSM freigegeben und von der Stiftung Warentest mit „gut“ bewertet.

Was meint der Anbieter?

Das System von JusProg basiert auf Negativ- (Blocklist) und Positivlisten (Passlist), auf denen verschiedene Webseiten vermerkt sind. Dies bietet natürlich keine hundertprozentige Sicherheit, da das Internet sehr groß ist und sehr schnell wächst – gerade nicht-deutsche Internetseiten und Inhalte auf Social-Media-Kanälen sind schwer zu erfassen. Entsprechend wurden auch bereits Probleme festgestellt, etwa eine Tendenz zum Overblocking, also zum „lieber zu viel als zu wenig“-Sperren, bestimmter Seiten. JusProg verspricht, Seiten auch redaktionell stets nachzuprüfen, um Over- oder auch Underblocking zu verhindern. Für Eltern ist es dennoch sinnvoll, die Möglichkeit der Individualisierung zu nutzen, wenn bestimmte Seiten aus ihrer Sicht falsch eingeordnet sind.

Darüber hinaus bietet JusProg eine Melde-Funktion auf ihrer Webseite an. Seiten, die aus Elternsicht auf einer falschen Liste stehen, können hier gemeldet werden. Diese werden dann laut Anbieter redaktionell geprüft und ihre Einschätzung eventuell angepasst.

JusProg weist darauf hin, dass freigegebene Seiten lediglich als kindertauglich und nicht entwicklungsschädigend eingestuft wurden. Eltern müssen selbst einschätzen bzw. andere Empfehlungen recherchieren, ob die Inhalte für ihr Kind geeignet sind. Auf der Elternseite von JusProg erhalten Sie nähere Informationen zum Angebot und seinen Funktionen.

Was sollten Eltern beachten?

JusProg ist ein gutes Angebot und in Deutschland das einzige staatlich anerkannte Jugendschutzprogramm, das alle Vorgaben erfüllt. Es kann die Medienerziehung und den Jugendschutz im Netz unterstützen und ist vor allem bei jüngeren Kindern sinnvoll. Ab 12 Jahren ist der Surfraum mit JusProg sehr groß, der Schutz ist deshalb niedriger. Internetseiten wie Google, FacebookX und Instagram sind für das System schwer zu filtern und müssen manuell eingestellt werden. Oftmals bieten die Seiten selbst Sicherheitseinstellungen an, die sich leicht aktivieren lassen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Sicherheitseinstellungen am Smartphone Ihres Kindes samt Apps treffen können.

Ihnen als Elternteil sollte bewusst sein, dass eine Software die persönliche Begleitung der Mediennutzung Ihres Kindes nicht ersetzen kann. Sprechen Sie mit Ihrem Kind offen über sein Medienverhalten und vereinbaren Sie Regeln für die Mediennutzung in der Familie. Wenn Sie die ersten Schritte im Netz gut begleitet und Ihrem Kind erklärt haben, worauf es achten sollte, wird es sich später auch allein einigermaßen sicher online bewegen können bzw. weiß besser mit Gefahren im Netz umzugehen. Eine offene, interessierte Kommunikation kann zudem ermöglichen, dass Ihr Kind sich bei Problemen an Sie oder andere Vertrauenspersonen wendet. Wenn Sie sich für die Nutzung von JusProg entscheiden, geben Sie Ihrem Kind nicht das Gefühl, dass Sie ihm nicht vertrauen. Erklären Sie Ihrem Kind, warum JusProg bestimmte Seiten blockiert und entscheiden Sie gemeinsam, wann Ihr Kind für einen offeneren Internetzugang bereit ist.

Medienerziehung von Geschwistern 

In vielen Familien mit Geschwistern gibt es Streit über die Mediennutzung: Die Kleineren fühlen sich ungerecht behandelt, wenn sie weniger dürfen als die Großen. Was die einen begeistert, finden die anderen langweilig. Andersherum überfordern manche Medienangebote die Jüngeren. Die Älteren haben das Gefühl, ständig Rücksicht auf ihre jüngeren Geschwister nehmen zu müssen. Wie können Eltern den Spagat zwischen den Bedürfnissen der Geschwister meistern und bei ihren Kindern einen kompetenten Umgang mit Medien fördern? 

Medienregeln fair gestalten 

Egal ob Einzelkind oder Geschwister – Regeln zur Mediennutzung in der Familie geben Kindern Struktur und Sicherheit für ihren Alltag mit Medien. Die Bedürfnisse und Entwicklungsstufen jedes Kindes sollten dabei berücksichtigt werden. So kann es sinnvoll sein, älteren Geschwistern mehr Freiheiten bei der Mediennutzung einzuräumen, während für jüngere Kinder engere Grenzen gelten. Zum Beispiel dürfen die Großen schon bestimmte Geräte ins eigene Zimmer mitnehmen, während die Kleinen Medien nur in den gemeinsamen Wohnräumen nutzen sollen. Die Nutzungszeiten müssen zum Alter der Kinder passen. Jüngere sollten weniger Zeit vor dem Bildschirm verbringen als Ältere. Legen Sie die Regeln gemeinsam fest und achten Sie darauf, dass sie für alle gerecht und verständlich sind. Dabei kann zum Beispiel ein Mediennutzungsvertrag helfen, den Sie für jedes Kind individuell gestalten. An grundsätzliche Medienregeln wie „Keine Medien am Esstisch“ sollten sich alle in der Familie halten. 

Geschwister-Konflikte begleiten 

„Gib mir sofort mein Tablet zurück!“, „Das ist doch für Babys, ich will was Spannendes anhören!“, „Warum muss ich ausmachen, wenn sie noch schauen darf?“. Kommen Ihnen solche Sätze bekannt vor? Ist der Altersabstand groß, gelten unterschiedliche Regeln für jedes Kind. Das kann leicht zu Streit zwischen Geschwistern führen, sei es um den Zugang zu bestimmten Geräten oder die Wahl von Inhalten. Machen Sie Ihren Kindern die Regeln transparent und helfen sie ihnen, sich in das Geschwister hineinzuversetzen. Zum Beispiel so: „Deine große Schwester durfte im Grundschulalter auch noch nicht länger als eine Stunde Video schauen.“. Achten Sie darauf, Konflikte rechtzeitig zu erkennen und sie gut zu begleiten. Das stärkt die Beziehung der Geschwister und sie lernen, zu verhandeln, Kompromisse einzugehen und Konflikte immer selbstständiger zu lösen.  

Gemeinsame Medienerlebnisse schaffen  

Zusammen Filme schauen oder zocken macht Spaß und schafft Verbindung. Eltern sollten ihre Kinder dabei unterstützen, passende Medieninhalte für die gemeinsame Mediennutzung auszuwählen. Gemeinsame Medienrituale wie das Schauen einer Wissenssendung am Sonntag oder das Musikhören im Auto machen Spaß und stärken den Zusammenhalt in der Familie. Oft verarbeiten Geschwister Medieninhalte gemeinsam und spielen Szenen aus Serien nach oder tauchen im Rollenspiel in die Welt ihrer Lieblingsfiguren ein. Viel voneinander lernen können Geschwister besonders dann, wenn sie gemeinsam kreativ mit Medien sind und Hörspiele, Stopp-Trickfilme oder Foto-Collagen selbst gestalten.  

Tipps zur Mediennutzung von Geschwistern 

  • Vermeiden Sie Überforderung: Wählen Sie altersgerechte Medien aus, beachten Sie die Altersfreigaben und orientieren Sie sich bei der gemeinsamen Mediennutzung am jüngsten Kind. 
  • Schaffen Sie Schutzräume: Stellen Sie sicher, dass jüngere Kinder eingeschränkten Zugang zu Medien haben. Machen Sie den älteren Kindern klar, dass sie mitverantwortlich sind und den Kleineren nicht unerlaubt Zugang geben dürfen. 
  • Treffen Sie Vereinbarungen: Sorgen Sie dafür, dass die Medienregeln in der Familie eingehalten werden. Nehmen Sie die unterschiedlichen Bedürfnisse und Vorlieben Ihrer Kinder ernst. Stellen Sie Gerechtigkeit her und legen Sie zum Beispiel gemeinsam fest, welches Kind wann über welche Medieninhalte bestimmen darf. 
  • Finden Sie Alternativen: ein Kind schaut auf dem Fernseher, das andere auf dem Tablet – das kann eine Lösung für unterschiedliche Vorlieben und Entwicklungsstände sein. Ist die Medienzeit für das jüngere Kind schon vorbei, während das Ältere noch länger Medien nutzen darf, bieten Sie Ihrem kleinen Kind ein alternatives, medienfreies Spielangebot an.  
  • Fördern Sie Medienkompetenz: Seien Sie sich Ihrer Vorbildfunktion bewusst, indem sie ein gesundes Verhältnis zu ihrer eigenen Mediennutzung vorleben. Führen Sie in der Familie regelmäßig offene Gespräche über die Vor- und Nachteile von Medien. So unterstützen Sie Ihre Kinder altersgemäß dabei, kritisch und reflektiert mit Medien umzugehen und fördern ihre Medienkompetenz.  

Altersgerechte Medien für mein Kind

Das überwältigende Angebot an Filmen, Serien, Apps und anderen Medien stellt Eltern vor die Herausforderung einen Überblick zu bekommen, um die passenden Inhalte für ihre Kinder auszuwählen. Denn die Auswahl sollte nicht nur altersgerecht, sondern auch unterhaltsam und am besten noch lehrreich sein. Wir haben ein paar Anregungen zusammengestellt, wo Sie altersgerechte Medien für Ihr Kind finden können.

Altersgerechte Medien – was bedeutet das?

Die Auswahl der Medien sollte sich stets am Entwicklungsstand Ihres Kindes orientieren. Medienangebote sind auf unterschiedliche Altersgruppen zugeschnitten, und es ist wichtig, dass Sie als Eltern darauf achten. Altersempfehlungen und Beschreibungen der Inhalte können hilfreiche Hinweise geben. Sie kennen Ihr Kind jedoch am besten, daher können Sie auf Basis dessen auch am besten daraus ableiten, ob das Angebot zu Ihrem Kind passen könnte.

Geprüfte Medieninhalte

In Beschreibungen von Medienangeboten – egal ob Apps, Filme oder Games – gibt es manchmal unterschiedliche Altersangaben. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Empfehlungen, AGB-Vorgaben und Altersfreigaben. Vorgaben und Freigaben haben in der Regel einen rechtlichen Hintergrund. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) legt beispielsweise fest, dass bestimmte Apps , wie WhatsApp und TikTok, erst ab 13 Jahren genutzt werden dürfen.

In der Beschreibung in den App-Stores taucht häufig eine andere Altersangabe auf – nämlich die Freigabe durch den Jugendmedienschutz. Die Altersfreigaben durch Selbstkontrollen wie FSK oder USK bewerten Medien nach gesetzlichen Jugendschutzkriterien. Dabei wird jeweils geprüft, ob Medieninhalte gefährlich für die Entwicklung und Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sein könnten. Beispielsweise durch die Darstellung von Gewalt oder Pornografie. Oder auch, ob Kinder durch die Nutzung eines Angebots Kontaktrisiken ausgesetzt sein können. Nicht geprüft wird, ob eine Handlung in einer Serie und Figuren in einem bestimmten Alter verstanden werden. Das bedeutet, dass  ein Disneyfilm, der ab „0 Jahren” freigegeben ist, noch lange nicht für Babys geeignet ist. Er stellt nur kein Risiko für sie dar. Über Alterskennzeichen und technische Schutzmaßnahmen soll der Zugang zu Medien für Kinder geregelt werden. Aber das funktioniert nur, wenn auch Sie als Eltern darauf achten.

Wenn es um die Auswahl der Inhalte geht, helfen Altersempfehlungen, die beispielsweise von pädagogischen Einrichtungen vorgenommen wurden. Diese basieren darauf, ob die Inhalte der Lebenswelt der jeweiligen Altersgruppe entsprechen und verständlich sind. 

Geeignete Medienangebote und Orientierungshilfen für Eltern

Die Medienlandschaft für Kinder im Kita- und Grundschulalter ist riesig, ältere Kinder und Jugendliche weichen häufig auf Erwachsenenangebote aus, weil es weniger auf sie zugeschnittene Angebote gibt.

Hier können Sie gute Medienangebote finden bzw. sich informieren:

  • TV, Streaming, YouTube, Kino: Der Elternratgeber FLIMMO bietet pädagogische Empfehlungen nach Alter für Filme, Serien und Sendungen von Mediatheken, Streamingdiensten, YouTube und Fernsehsendern
  • Kindersuchmaschinen: Über fragFINN oder Helles Köpfchen surfen Kinder nur auf geprüften und kindgerechten Internetseiten. 
  • Internetseiten: Auf seitenstark.de wird eine große Sammlung kindgerechter Internetseiten aufgelistet und vorgestellt. 
  • Apps: Wir haben Ihnen eine Auswahl zusammengestellt „Gute Apps für Kinder“ und „Apps für Kleinkinder
  • Kinderradio und Podcasts:  Wir haben Ihnen eine Auswahl zusammengestellt „Es gibt was auf die Ohren”. 
  • Nachrichten: Wir haben Ihnen eine Auswahl zusammengestellt „Nachrichten für Kinder und Jugendliche“.
  • Games: Der Spieleratgeber NRW gibt ausführliche Steckbriefe zu Computerspielen mit Altersempfehlungen.
  • Online-Fernsehen für 14- bis 25-Jährige: Die vielfältigen Inhalte von funk sprechen vor allem ältere Jugendliche an.

Tipps für die eigene Bewertung von Angeboten

Die Auswahl und Prüfung von Medienangeboten erfordert Zeit und Aufmerksamkeit. Doch durch bewusste Entscheidungen und eine offene Kommunikation können Sie sicherstellen, dass Ihr Kind positive und entwicklungsrelevante Medieninhalte nutzt.

  • Inhaltliche Prüfung: Schauen Sie sich die Inhalte an und überlegen Sie, ob sie zur Lebenswelt und dem Verständnis Ihres Kindes passen.
  • Interaktionsmöglichkeiten: Bilder, Töne, Musik und Animationen sollten altersgerecht und ansprechend gestaltet sein.
  • Einfache Navigation: Das Angebot sollte leicht zu bedienen sein, für kleinere Kinder idealerweise sprachgesteuert und mit wenig Symbolen und Funktionen.
  • Werbung und In-App-Käufe: Achten Sie auf Werbefreiheit und am besten ein Angebot ohne In-App-Käufe.
  • Elterneinstellungen: Machen Sie sich vertraut mit den Einstellungsmöglichkeiten für eine sichere Umgebung und nutzen Sie gegebenenfalls Angebote des technischen Jugendmedienschutzes.
  • Feedback anderer: Tauschen Sie sich mit anderen Eltern aus und prüfen Sie, ob das Angebot von vertrauenswürdigen Entwickler*innen oder Bildungseinrichtungen stammt.
  • Testlauf: Schauen oder testen Sie Ihre Auswahl vorab – ohne Ihr Kind.

Individuelle Begleitung und Kommunikation

Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf Empfehlungen, da jedes Kind sich unterschiedlich entwickelt. Begleiten Sie Ihr Kind von Anfang an aktiv beim Medienkonsum, um zu verstehen, wie es auf bestimmte Inhalte reagiert.

Was tun, wenn mein Kind im Netz ungewollt auf Pornos trifft?

Ob im Klassenchat, in Social Media oder über eine Suchmaschine – viele Kinder und Jugendliche treffen beim Surfen mit oder ohne Absicht auf Pornos. Der Erstkontakt liegt nach einer Studie der Landesanstalt für Medien NRW von 2023 im Durchschnitt bei 13 Jahren und ist nichts Ungewöhnliches.

Laut JIM-Studie des Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest 2023 kam jedoch von den befragten 12-19-Jährigen jedes vierte Kind bzw. Jugendliche*r ungewollt mit Pornografie in Kontakt. Wenn Kinder und Jugendliche unbeabsichtigt pornografische Fotos oder Videos zu sehen bekommen, kann sie das überfordern und belasten. Besonders kritisch wird es, wenn es sich dabei um die sogenannte „harte Pornografie“ handelt.

Einfache und harte Pornografie – was ist das?

Bei pornografischen Inhalten wird unterschieden in einfache und harte Pornografie:

  • Einfache Pornografie zeigt sexuelle Handlungen von Erwachsenen, zum Beispiel als Fotos, Videos, Audios oder Comics. Einfache Pornografie ist im Internet leicht zugänglich, zum Beispiel über spezielle Webseiten, aber auch via Chats in Messengern und auf Social Media. Die Nutzung ist für Erwachsene ab 18 Jahren erlaubt. Minderjährigen Zugang zu einfacher Pornografie zu verschaffen, ist in Deutschland verboten. Internet-Portale in Deutschland müssen dafür sorgen, dass eine Überprüfung des Alters stattfindet.
  • Harte Pornografie zeigt Gewalt, sexuelle Handlungen mit Tieren, sexuelle Posen oder sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Die Nutzung und der Besitz von harter Pornografie ist in Deutschland absolut verboten und kann zu Freiheitsstrafen führen. Trotzdem werden diese Inhalte im Internet verbreitet, zum Beispiel über Webseiten, Kommentar-Funktionen auf Social Media oder in Chats.  

Mehr zu den gesetzlichen Bestimmungen von Pornografie im Internet finden Sie hier bei klicksafe.

Was tun, wenn mein Kind ungewollt auf einfache Pornografie stößt?

Begleiten Sie Ihr Kind bei den ersten Schritten im Internet und erläutern Sie ihm, dass es auf Inhalte stoßen kann, die es als unangenehm empfindet. Falls es versehentlich in Kontakt mit einfacher Pornografie gelangt, seien Sie als Ansprechperson für Ihr Kind da. Insbesondere bei jüngeren Kindern ist es wichtig, sie mit solchen Erfahrungen nicht allein zu lassen. Sie können das Gesehene oft nicht richtig einordnen, da es außerhalb ihres eigenen Erfahrungsbereichs liegt. Sorgen Sie für eine altersgemäße Aufklärung, wenn Ihr Kind Fragen zu Liebe und Sexualität stellt. Falls Sie unsicher sind, suchen Sie Unterstützung, beispielsweise beim Elterntelefon der Nummer gegen Kummer.

Was tun, wenn mein Kind im Netz auf harte Pornografie trifft?

Zeigt Ihnen Ihr Kind verbotene Inhalte harter Pornografie im Internet, zum Beispiel auf einer Webseite oder Social Media, gehen Sie wie folgt vor:

Was tun, wenn harte Pornografie ungewollt im Chat meines Kindes landet?

Der Besitz von Missbrauchsdarstellungen ist strafbar, Jugendliche ab 14 Jahren sind in Deutschland strafmündig. Wenn Ihr Kind per Chat ein Foto oder Video zugeschickt bekommt, das mutmaßlich eine Darstellung von Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zeigt, sollten Sie sofort handeln:

  • Bleiben Sie ruhig.
  • Fertigen Sie keine Screenshots an.
  • Speichern Sie die Inhalte nicht.
  • Leiten Sie die Inhalte nicht an andere Personen weiter.
  • Sichern Sie das Gerät, bringen Sie es zur Polizei und erstatten Sie Anzeige.
  • Löschen Sie die Inhalte vom Gerät und melden Sie die Inhalte dem Dienst.
  • Wenn Sie oder Ihr Kind unsicher oder emotional belastet sind, holen Sie sich Hilfe bei digitalen Beratungsangeboten.

Besprechen Sie diese Punkte mit Ihrem Kind. Weitere Informationen zum Umgang mit Missbrauchsdarstellungen im Netz hat die Internet-Beschwerdestelle in diesem PDF-Dokument zusammengefasst.

Wie kann ich mein Kind schützen?

Bleiben Sie mit Ihrem Kind über seine Mediennutzung im Gespräch und bereiten Sie es darauf vor, dass es im Netz mit problematischen Inhalten oder Kommunikationsrisiken konfrontiert wird. Stellen Sie Medienregeln in der Familie auf, an die sich alle halten. Zum Beispiel, nicht auf die Kontaktaufnahme Unbekannter zu reagieren oder nicht auf Links zu klicken, die Fremde in Chatnachrichten oder E-Mails teilen. Nutzen Sie, gerade bei jüngeren Kindern, technische Maßnahmen des Jugendmedienschutzes wie Filterprogramme zum Surfen oder Kinderkonten bei Apps. Treffen Sie Einstellungen wie die Deaktivierung des automatischen Medien-Downloads bei WhatsApp, sodass Ihr Kind nicht aus Versehen verbotenes Material speichert. Erklären Sie Ihrem Kind, was in Bezug auf Pornografie erlaubt ist und was nicht. Machen Sie Ihrem Kind klar, wann es sich beim Weiterleiten von pornografischen Inhalten strafbar macht. Weitere Hinweise, wie Sie Ihr Kind beim Umgang mit Pornografie im Netz gut begleiten und wie Sie es mithilfe des technischen Jugendmedienschutzes vor jugendgefährdenden Inhalten bewahren können, lesen Sie in diesem Artikel.

Teddy und Puppe hören mit – Smart Toys im Kinderzimmer

Teddybären und Puppen waren schon immer beliebte Spielgefährten für Kinder. Mittlerweile haben sie eine technologische Revolution durchgemacht und sind auch zu sogenannten Smart Toys geworden. Diese intelligenten Spielzeuge können aktiv mit Kindern interagieren, sich unterhalten oder sogar lernen. Wir erklären, was genau hinter Smart Toys in Kinderzimmern steckt.

Das können die intelligenten Spielsachen

Smart Toys sind Spielzeuge mit technologischen Erweiterungen, die auf Befehle reagieren und interaktive Funktionen bieten. Die Interaktion kann durch Sensoren, Kameras oder Mikrofone erfolgen, die es dem Spielzeug ermöglichen, die Umgebung zu erfassen. Oft wird auch künstliche Intelligenz genutzt. Es gibt nicht-vernetzte Smart Toys, die offline arbeiten, und vernetzte Varianten, die eine Internet- oder Bluetooth-Verbindung nutzen und oft über eine App gesteuert werden. In einigen Fällen können sie auch GPS enthalten, was es ermöglicht, Standortdaten zu verfolgen. Einige intelligente Spielsachen können sich an die Bedürfnisse und Lernfortschritte der Kinder anpassen.

Smart Toys für Kinder

Unter dem Sammelbegriff Smart Toys lassen sich verschiedene Spielzeuge zusammenfassen, darunter Bücher mit begleitender App, Teddybären mit Sprachausgabe und teilweise auch Aufnahmefunktion bis hin zu programmierbaren Robotern:

Der Roboter Dash ist ein Lernroboter für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren. Er kann tanzen, sich durch das Kinderzimmer bewegen, auf Klatschen oder Stimmen reagieren und sogar Xylofon spielen. Die Steuerung erfolgt über verschiedene Apps, eine dauerhafte Internetverbindung ist nicht nötig.

Miko 3 ist ein KI-gesteuerter Roboter für 5- bis 12-Jährige, der spielerisches Lernen, Tanzpartys und pädagogische Aktivitäten bietet. Er verfügt über Mikrofon, Lautsprecher, Kamera und WLAN, und interagiert über eine KI mit den Kindern. Eine App für Eltern ermöglicht die Überwachung der Bildschirmzeit und Videoanrufe.

Der Spielzeughersteller Curio bietet KI-gesteuerte Plüschtiere für Drei- bis Zwölfjährige, die über eine KI-Stimme mit Kindern interagieren. Kinder können Fragen stellen, sich Musik wünschen und das Stofftier erzählt Geschichten oder liefert Erklärungen für Naturphänomene. Die Gespräche werden zur KI weitergeleitet und vorübergehend gespeichert. Eltern können die Gespräche einsehen. Diese Plüschtiere sind in Deutschland nicht erhältlich bzw. werden „nur“ in den USA vertrieben.

Sind Smart Toys sinnvoll oder gefährlich?

Datenschutz ist eines der zentralen Anliegen, da Smart Toys oft über WLAN vernetzt sind und persönliche Informationen sammeln und speichern können. Es gab in der Vergangenheit bereits einige Sicherheitsvorfälle, bei denen Hacker*innen Zugang zu gesammelten Daten erlangten. Auch Nachbar*innen können sich mit einigen Spielzeugen leicht über WLAN oder Bluetooth verbinden. So können Fremde mit Ihrem Kind kommunizieren, es ausfragen oder gar bedrohen, etwa durch einen Text, den eine Puppe nach dem Eintippen vorliest, oder durch Sprachnachrichten. My friend Cayla wurde aus diesem Grund in Deutschland verboten.

Besonders problematisch ist, dass einige Smart Toys Gespräche aufzeichnen und diese Daten ohne klare Information über die Nutzung auf externen Servern speichern. Diese Informationen können in falsche Hände geraten und die Privatsphäre der Kinder verletzten. In Deutschland ist funkfähiges und zur heimlichen Bild- oder Tonaufnahme geeignetes Spielzeug verboten, wie im Fall der Puppe Cayla. Auch eine ständige Kontrolle und Überwachung durch ein Spielzeug seitens der Eltern geht über die Aufsichtspflicht hinaus. Das Teilen solcher heimlichen Aufnahmen über soziale Netzwerke wie WhatsApp & Co., ohne das Kind einzubeziehen, verletzt außerdem die Persönlichkeitsrechte des Kindes.

Eltern in der Verantwortung

Informieren Sie sich gut vor dem Kauf eines Smart Toys. Recherchieren Sie auf Seiten des Herstellers und nach unabhängigen Testberichten von Verbraucher*innen. Achten Sie insbesondere auf die Datenschutzbestimmungen, ob Daten weitergeleitet werden oder innerhalb des Spielzeugs verarbeitet werden.

Beschränken Sie die Eingabe persönlicher Daten Ihres Kindes auf ein Minimum. Und schalten Sie das Spielzeug immer aus, wenn Ihr Kind nicht damit spielt. Deaktivieren Sie sämtliche Verbindungen wie WLAN, Bluetooth und eventuell vorhandene Mikrofone oder Kamera, wenn diese für die Funktionalität des Spielzeugs nicht zwingend erforderlich sind.

Informieren Sie sich bei der Bundesnetzagentur, die immer wieder Gegenstände prüft, die zur versteckten Spionage genutzt werden können. Behalten Sie Ihre Verantwortung im Blick. Letztendlich bleibt Ihre elterliche Rolle unersetzlich, und ein Teddy, so intelligent er auch sein mag, kann nie den Platz von Eltern oder wirklichen Freund*innen einnehmen.

Netflix – gutes Streaming für Familien?

Netflix gehört zu den beliebtesten Streaming-Portalen in Familien. Wir erklären, was es zu beachten gilt, wenn Ihr Kind dort Filme oder Serien ansehen möchte.

Kurz gefasst

  • Streaming-Plattform des US-amerikanischen Unternehmens Netflix, Inc.
  • In Deutschland verfügbar seit Dezember 2014
  • Flexibles Monatsabo: 4,99 € (mit Werbung), 12,99 € und 17,99 € (ohne Werbung, für zwei bis vier Geräte parallel)
  • Bis zu fünf Profile anlegbar
  • zertifizierte Jugendschutzfunktionen nach deutschem Recht

Was ist Netflix?

Netflix ist ein Videostreaming-Dienst, bei dem man mit einem eigenen Account uneingeschränkten Zugriff auf eine riesige Auswahl von Filmen und Serien hat. Das Unternehmen hat die Nutzungsrechte dafür und produziert teilweise auch selbst Filme und Serien. Wer Netflix nutzen möchte, muss monatlich zwischen 4,99 € und 17,99 € zahlen. Im günstigsten Abo läuft zwischendurch Werbung – es soll aber bald komplett gestrichen werden. Wer deutlich mehr bezahlt (mindestens 12,99 Euro), kann auf zwei bzw. vier Geräten gleichzeitig streamen. Pro Account können bis zu fünf Profile angelegt werden mit unterschiedlichen Einstellungen, z. B. Alterseinstufung, Altersfreigabe, Untertitel-Anzeige oder Wiedergabe-Einstellungen. Auch die Film- und Serien-Vorschläge im Profil halten sich an diese Einstellungen, was aber wirklich vorgeschlagen wird, errechnet ein Algorithmus aus dem Sehverhalten der einzelnen Nutzer*innen.

Das Account-Sharing, also das Nutzen eines Accounts von mehreren Personen gleichzeitig, ist je nach Abo eingeschränkt möglich. Erlaubt ist dies mit Personen, die im selben Haushalt leben. Mit Personen aus anderen Haushalten ist dies nur gegen einen Aufpreis erlaubt. Verstöße dagegen prüft der Anbieter auf verschiedenen Wegen und verlangt Schadenersatz.

Im Abo enthalten ist auch Netflix-Spiele. Kund*innen erhalten Zugang zu eigens entwickelten oder lizenzierten Games für mobile Geräte. Diese können im Apple App Store oder im Google Play Store als eigene Spiele-Apps heruntergeladen werden. Werbung oder In-App-Käufe gibt es bei den Spielen nicht.

Was ist problematisch an dem Angebot?

Netflix bietet Inhalte für jedes Alter. Für die Filme und Serien übernimmt der Streaming-Dienst die vorhandene FSK-Freigabe. Gibt es keine FSK-Bewertung, werden die Altersbewertungen selbst vorgenommen, dabei muss sich Netflix an deutsches Recht halten.

Aufgrund des umfangreichen Angebots gibt es auch unzählige Inhalte für ältere Jugendliche (ab 16 Jahren) und Erwachsene (ab 18 Jahren), die für Kinder und Jugendliche verängstigend und problematisch sein können. Kindersicherungen lassen sich mittels Eingabe eines PINs für ausgewählte Alterseinstufungen oder bestimmte Film-/Serientitel einrichten. Zusätzlich können Profile mit einer PIN geschützt und spezielle Kinderprofile eingerichtet werden.

Anders als beim analogen, linearen Fernsehen kann man angebotene Serien theoretisch von Anfang bis Ende anschauen. Der Reiz, sehr viel Zeit auf Netflix zu verbringen, ist daher hoch. Hier ist Eigenverantwortung gefragt, die eigene Sehzeit zu begrenzen. Was manchem Erwachsenen schon schwer fällt, ist für Kinder und auch Jugendliche noch schwieriger zu kontrollieren.

Was meint der Anbieter?

Netflix zeigt die jeweilige Altersfreigabe für Filme/Serien an verschiedenen Stellen an, auf der Überblicksseite zum Film, bei den Detailinformationen oder als Einblendung zu Beginn beim Abspielen. Auch können einzelne Titel für einzelne Profile gesperrt werden. Diese tauchen dann auch in der Suche oder in der Vorschlagsliste nicht mehr auf. Zusätzlich können einzelne Profile – z. B. das Profil für Erwachsene oder ältere Kinder – mit einer PIN versehen werden, so dass jüngere Kinder keinen Zugriff haben. Auch ist das Anlegen von Kinderprofilen möglich. Sie als Eltern haben damit die Möglichkeit, dem Alter ihres Kindes entsprechende Einstellungen vorzunehmen. So können Sie beispielsweise nachvollziehen, welche Inhalte Ihr Kind in den letzten Tagen gesehen hat oder Sie können das automatische Abspielen der nächsten Folge einer Serie verhindern.

Was sollten Eltern beachten?

Achten Sie auf die Altersfreigaben der Filme und Serien. Verwenden Sie die Kinder- bzw. Jugendschutz-Optionen, indem Sie entsprechende Profile anlegen und diese mit einer sicheren PIN schützen. Nur so können Sie dafür sorgen, dass Ihr Kind nicht vom Kinderprofil aus im Erwachsenenbereich landen kann.

Lassen Sie sich im Kinderprofil ausschließlich kindgerechte Titel anzeigen, diese richten sich nach den Altersfreigaben 0, 6, 12, 16 oder ab 18 Jahren. Überlegen Sie, ob das automatische Abspielen weiterer Folgen für Sie wirklich sinnvoll ist. Auch können Sie im Kinderprofil Animationseffekte beim Navigieren auf dem Fernseher reduzieren lassen. Nutzen Sie beim Schauen auf portablen Geräten gerne die Bildschirmsperre, so dass vor allem kleinere Kinder am Gerät nichts selbst verstellen können.

Behalten Sie die Bildschirmzeit Ihres Kindes im Auge. Legen Sie am besten gemeinsam Medienregeln fest – und gehen selbst mit gutem Beispiel voran. Die Medienzeit sollte nur eine von vielen anderen, nicht-medienbezogenen Aktivitäten sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie viel Zeit Ihr Kind vor dem Fernseher oder Laptop verbringen sollte, schauen Sie doch mal in unser Video: „Wie viel Medienzeit ist zu viel?“

Fragen Sie Ihr Kind nach seinen Lieblingsserien oder -filmen und schauen Sie sich diese am besten gemeinsam an, so dass sich Ihr Kind auch bei gruseligen Szenen nicht allein gelassen fühlt. Auch kann so aus dem gemeinsamen Erlebnis ein schönes Ritual entstehen.

Selbstgefährdung von Jugendlichen – Essstörungen online

Während der Pubertät macht der Körper von Heranwachsenden starke Veränderungen durch, mit denen sie erst einmal zurechtkommen müssen. Gleichzeitig suchen Jugendliche nach Bestätigung und Anerkennung. Dabei spielen auch soziale Medien wie Instagram, TikTok und WhatsApp eine Rolle: Selfies werden verschickt oder gepostet und man erhofft sich positive Rückmeldungen dazu. Influencer*innen zeigen sich in perfekten und schlanken Körpern, die Jugendlichen als Vorbild dienen.

Manchmal finden Jugendliche keine Ansprechpersonen im Familien- oder Freundeskreis oder möchten aus Unsicherheit lieber mit Unbekannten sprechen. Hier bietet das Internet viele Möglichkeiten, sich zu informieren und anonym auszutauschen.

Vermeintliche Hilfe in Internetforen

Neben vielen hilfreichen Informationen findet man im Netz leider auch Angebote, die selbstgefährdendes Verhalten von – insbesondere jungen – Menschen verherrlichen. Pro-Ana- oder Pro-Mia-Blogs sind Foren, in denen sich Menschen, die an einer Essstörung wie Anorexie oder Bulimie leiden in Kontakt miteinander treten und austauschen können. Dort treffen sich vor allem junge Mädchen. Pro-Ana oder Pro-Mia sind dabei bewusst die gewählten Abkürzungen für Pro-Anorexia Nervosa (Magersucht) und Pro-Bulimia Nervosa (Ess-Brech-Sucht). In den Blogs geht es nicht darum, sich gegenseitig darin zu unterstützen, die Krankheit in den Griff zu bekommen. Stattdessen wird die Krankheit als Lifestyle dargestellt. In „Thinspirations“ (Engl. zusammengesetzt für „dünn“ und „Inspiration“) teilen die Mitglieder der Communitys ihre Fotos und Videos von Schönheitsidealen.  Das können Merkmale wie hervorstehende Knochen oder der Lücke zwischen den Oberschenkeln.

Hunger- und Abnehmgruppen in Messengern und verherrlichende Profile auf Social Media

In WhatsApp-Gruppen spornen sich Jugendliche gegenseitig dazu an, möglichst wenig zu essen. Diese Gruppen kommen oft über Essstörungs-Blogs oder Aufrufe auf Social-Media-Plattformen zustande. Dabei nehmen die Gruppenmitglieder an Hunger-Challenges teil oder müssen durch das wöchentliche Abfotografieren der Waage beweisen, dass sie abgenommen haben. Wer sich nicht an die Regeln hält, fliegt raus oder bekommt Strafen wie absichtliches Erbrechen oder eine Extra-Portion Sport. Auf den Blogs und Social-Media-Profilen gibt es außerdem verherrlichende Inhalte wie Glaubensbekenntnisse oder die zehn Pro-Ana-Gebote: „Wenn ich nicht dünn bin, dann kann ich nicht attraktiv sein“ lautet z. B. das erste Gebot.

Viele Pro-Ana Blogs wurden mittlerweile gesperrt oder werden nicht mehr betrieben. Auch Instagram, Pinterest, TikTok oder andere Social-Media-Plattformen sperren Inhalte mit den jeweiligen Hashtags und verweisen stattdessen auf Beratungsangebote. Es gibt aber immer noch Blogs, die noch nicht gesperrt sind und Social-Media-Angebote, die weniger stark kontrolliert werden, wie zum Beispiel TikTok. Dadurch ist es weiterhin leicht, verherrlichende Bilder und Videos anzusehen oder den Zugang zu WhatsApp-Gruppen zu finden.

Essgestörte Kinder und Jugendliche finden in solchen Online-Austauschräumen Bestätigung. Das starke Gemeinschaftsgefühl bestärkt sie darin, an ihrem selbstgefährdenden Verhalten festzuhalten. Das kann besonders dann gefährlich werden, wenn Risiken abgetan werden, die Gruppen-Mitglieder dazu gedrängt werden, ihre Krankheit geheim zu halten und Hilfe von außen abzulehnen.

Wie Sie als Eltern Ihr Kind davor schützen können

Zunächst ist es wichtig, dass Sie für Ihr Kind auch hinsichtlich seiner Internetnutzung stets Ansprechperson sind. Sie können nur schwer verhindern, dass Ihr Kind auf ungeeignete Inhalte stößt. Deshalb sollten Sie mit Ihrem Kind darüber sprechen, dass es im Internet auch problematische Seiten und Kommunikationsrisiken gibt und  ihm stets zur Seite stehen. Wenn Sie selbst auf Webseiten landen, die Essstörungen gezielt verherrlichen, wenden Sie sich an den Support der Plattform oder lassen Sie diese von einer Meldestelle überprüfen.

Unabhängig von der Online-Nutzung Ihres Kindes sollten Sie stets das Selbstwertgefühl Ihres Kindes stärken und negative Bemerkungen über das Äußere oder das Gewicht Ihres Kindes vermeiden. Vermuten Sie eine Essstörung, finden Sie Informationen und Hilfe bei Beratungsstellen, z. B. über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder digitalen Beratungsangeboten für Kinder und Jugendliche.

Verbotene Symbole im Netz

Wer ein Hakenkreuz auf eine Hauswand schmiert, wird dafür bestraft. Doch die Straße ist längst nicht mehr allein Ort der Verbreitung von verbotenen Symbolen. Im Netz genügt ein Klick, um einen Text, ein Bild oder ein Video mit verbotenen Inhalten mit zahlreichen Leser*innen zu teilen. Wie in der physischen Welt gibt es dazu auch in der digitalen Welt Regeln. Wir informieren über verbotene Symbole im Netz.

Was sind verbotene Symbole?

Es ist verboten, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu verwenden. Das steht in Paragraf 86a des Strafgesetzbuches. Solche Kennzeichen sind Symbole, die eindeutig einer bestimmten Organisation zugeordnet werden können, wie zum Beispiel das Hakenkreuz. Auch Parolen wie „Heil Hitler“ sind verboten, weil diese eindeutig auf den Nationalsozialismus hinweisen. Verfassungswidrige Organisationen sind verbotene Parteien, Vereinigungen oder NS-Organisationen.

Regeln im Netz

Das Teilen verbotener Symbole im Netz ist nicht immer strafbar. Schreibt jemand beispielsweise „Heil Hitler“ in einem privaten Chat, hat das keine rechtlichen Konsequenzen. Teilt dieselbe Person dies jedoch öffentlich auf Plattformen wie FacebookX oder TikTok, ist es strafbar. Die Verbreitung solcher Symbole im öffentlichen Raum ist gesetzlich untersagt. 
Eltern haften nicht für ihre Kinder, wenn diese unter 14 Jahren verbotene Inhalte teilen. Jedoch wird in den meisten Fällen das Jugendamt informiert, das gemeinsam mit Eltern und Kind versucht, die Hintergründe des Teilens aufzuarbeiten. Ab 14 Jahren können Jugendliche nach dem Strafgesetzbuch belangt werden.

Gefahren für Kinder

Kinder können bereits durch einen einfachen Klick im Netz verbotene Symbole wie das Hakenkreuz oder SS-Runen teilen, ohne die potenziellen rechtlichen Konsequenzen zu verstehen. Auf welche Art und Weise verbotene Symbole geteilt werden, ist egal. Ob im Text, auf Fotos oder Videos – das öffentliche Teilen an sich ist strafbar. Das macht es insbesondere für Kinder so tückisch. Denn ein Video oder Meme, das auf den ersten Blick lustig scheint, kann verbotene Symbole beinhalten. Wer sich nicht auskennt, hat es schnell geteilt und damit Verbotenes verbreitet. 
Problematisch ist außerdem, dass einige Symbole  in Deutschland verboten sind, während sie in anderen Teilen der Welt erlaubt sind. Insbesondere Symbole der NS-Zeit dürfen in manchen Ländern legal im Netz geteilt werden. Deshalb können Kinder unwissentlich – trotz Verbots in Deutschland – das Hakenkreuz googeln, herunterladen und teilen. Extremistische Gruppen nutzen häufig soziale Netzwerke, um verbotene Symbole und Inhalte zu teilen, da viele Menschen erreicht werden und die Nachverfolgung oft schwierig ist.

Was sollten Eltern beachten?

Bildung und Begleitung: Informieren Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind, welche Symbole verboten sind und warum, um ein besseres Verständnis für potenziell problematische Inhalte zu entwickeln. Es ist wichtig und erlaubt, solche Symbole zu Bildungszwecken zu zeigen und dabei die Hintergründe und Konsequenzen zu erklären. Einen guten und schnellen Überblick bieten die Zusammenstellung der Website Demokratie und Vielfalt sowie das Projekt NinA NRW. Der Verfassungsschutz hat detaillierte Beschreibungen verschiedener Erkennungszeichen und Symbole von rechtsextremen Bewegungen.

Löschen und Melden: Wenn Sie oder Ihr Kind ein verbotenes Symbol in privaten Chats erhalten, löschen Sie es sofort. Wenn Sie welche im Netz entdecken, ist es wichtig, sie bei der Polizei oder bei Beschwerdestellen im Internet zu melden. 

Offene Kommunikation: Fördern Sie einen offenen Austausch über Online-Aktivitäten. Ermutigen Sie Ihr Kind, von Erfahrungen im Netz zu erzählen, auch von unangenehmen oder beunruhigenden Situationen.

Förderung kritischen Denkens: Stärken Sie das kritische Denken Ihres Kindes im Online-Umfeld. Besprechen Sie, wie man Nachrichten und Inhalte im Internet kritisch hinterfragt.

Gegen Verharmlosung: Setzen Sie sich aktiv gegen die Verharmlosung verbotener Symbole ein. Klären Sie Ihr Kind darüber auf, dass diese Symbole in der heutigen Zeit extremistische Ideologien repräsentieren.

Für Widerstand: Ermutigen Sie Ihr Kind, sich gegen die Verbreitung verbotener Symbole einzusetzen. Fördern Sie eine positive Online-Gemeinschaft, setzen Sie sich für Toleranz und demokratische Werte ein.

Instagram sicher nutzen

Das Soziale Netzwerk Instagram ist bei Kindern und Jugendlichen weiter sehr beliebt, jedoch immer wieder in der Kritik, weil es diese nicht ausreichend schützt. Instagram arbeitet daran, die Sicherheit auf der Plattform zu verbessern. Die aktuellen Neuerungen: 

  • Standardmäßig können Kinder und Jugendliche keine Direktnachrichten von Personen empfangen, denen sie nicht folgen oder mit denen sie nicht vernetzt sind – das gilt auch für andere Minderjährige.
  • Eltern müssen Änderungen an den Instagram-Einstellungen in der Elternaufsicht genehmigen oder ablehnen, einschließlich Sicherheits- und Privatsphäre-Einstellungen.
  • Geplant ist die Einführung eines neuen Features, um Kinder und Jugendliche vor unangemessenen Bildern in Nachrichten zu schützen. Auch soll es Minderjährige künftig davon abhalten, selbst solche Bilder zu versenden. 

Warum waren Neuerungen notwendig? 

Minderjährige waren auf der Plattform oft ungeschützt, bekamen unangemessene Werbung, wurden zum ausgiebigen Nutzen verleitet und konnten von Fremden uneingeschränkt kontaktiert werden.

Die Rechtslage in Deutschland hat sich mit der Anpassung des Jugendschutzgesetzes geändert. Anbieter von Social-Media-Plattformen sind jetzt verpflichtet, Schutzmaßnahmen für Minderjährige einzurichten. Beispielsweise muss es Voreinstellungen geben, so dass Fremde nicht einfach Minderjährige kontaktieren können. Außerdem müssen Begleitungs- sowie Steuerungsmöglichkeiten für Eltern vorhanden sein. 

Was wurde bereits angepasst? 

Mittlerweile ist es schwieriger, die Altersgrenze (Nutzung ab 13 Jahre) zu umgehen. Jede Person, die Instagram nutzen möchte, muss zwingend das eigene Alter angeben, sonst kann der Account gesperrt werden. Zusätzlich ist geplant, dass Konten Minderjähriger automatisch „privat“ sind. Das bedeutet, dass Jugendliche selbst entscheiden, wer ihr Profil sehen darf. Bisher ist das eine freiwillige Option.

Schutz vor Fremden: Minderjährige können nur noch von Personen kontaktiert oder in Beiträgen markiert werden, wenn sie diesen selbst folgen. Möchte eine fremde Person Minderjährigen folgen, bekommt diese eine Warnung. Beiträge „verdächtiger” Personen unter den öffentlichen Beiträgen Minderjähriger sind ab sofort automatisch unsichtbar. Außerdem ist es leichter, eigene Beiträge, Kommentare und weitere Fußspuren zu löschen.

Seit Juni 2022 gibt es die sogenannte Elternaufsicht für Instagram. Konten eines Erwachsenen können mit Konten von Nutzenden unter 18 Jahren verknüpft werden. Beide Seiten müssen zustimmen und können die Elternaufsicht per Klick wieder beenden. Das ermöglicht:

  • Nutzungszeiten der letzten Woche einsehen, Zeitlimits festlegen oder gemeinsam mit Ihrem Kind Pausen einstellen, beispielsweise während der Schul- oder der Schlafenszeit
  • Geplant ist ein Feature, das Jugendliche nachts daran erinnert, dass es spät ist und sie ermutigt, die App zu schließen, nachdem sie mehr als 10 Minuten mit Reels oder Direktnachrichten verbracht haben.
  • Wöchentlicher Bericht: Wem folgt Ihr Kind, welche neuen Follower*innen sind dazugekommen
  • Kinder können Eltern informieren, wenn sie im Dienst einen Inhalt an den Support melden. Eltern können in dem Bereich mehr über das Melden erfahren oder sich Expert*innenrat einholen.
  • Nicht möglich: Eltern können keine private Nachrichten der Kinder lesen oder deren Konto löschen.

Zusätzlich gibt es einen Leitfaden für Eltern mit Umgangstipps rund um die Instagram-Nutzung, eine Liste mit Anregungen für ein Gespräch über die Nutzung und ein Glossar mit wichtigen Begriffen.

Was sollten Sie über die neuen Einstellungen wissen? 

  • Das wahre Alter von Nutzer*innen kann nicht sicher ermittelt werden. Heißt: Ein Kind kann sich älter machen und die Sicherheitseinstellungen greifen nicht. Dieses Problem gibt es auch auf anderen Social-Media-Plattformen. In Zukunft soll hierbei Künstliche Intelligenz helfen, aber dies wird noch getestet.
  • Es gibt keine öffentlichen Richtlinien, ab wann das Verhalten Erwachsener auf der Plattform als „verdächtig” gilt und Kommentare entsprechend nicht mehr sichtbar sind. Die Entscheidung liegt also in den Händen der Plattform. 

Was müssen Eltern weiterhin beachten? 

  • Vertrauen und Dialog: Wenn Sie als Eltern Einblick in die Instagram-Nutzung Ihres Kindes bekommen, achten Sie darauf, die Privatsphäre Ihres Kindes nicht zu verletzen – denn auch Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf. Kontrolle fühlt sich auch für Kinder und Jugendliche nicht gut an. Besser ist es, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, was es bei Instagram macht. Seien Sie offen und interessiert!
  • Aufklärung über Risiken: Gleichzeitig sollten Sie Ihr Kind auch auf mögliche Gefahren hinweisen wie gefährdende Inhalte, Hate Speech, Desinformation und manipulative Inhalte zur politischen Meinungsmache, Kriegs-Videos oder Fake-Videos. Auch Kommunikationsrisiken von Cybermobbing bis zu Cybergrooming können Thema werden. Zeigen Sie Ihrem Kind, welche Einstellungen die Nutzung der Plattform sicherer machen.
  • Begleitung: Die Elternaufsicht kann eine gute Möglichkeit sein, Ihr Kind in der ersten Zeit mit der App zu begleiten. Unterstützen Sie Ihr Kind dabei, indem Sie das Konto gemeinsam einrichten und regelmäßig besprechen, wer abonniert ist bzw. wird. Das sollte aber im ständigen Austausch miteinander passieren. Wenn Ihr Kind das eigene Konto auf privat stellt, können Sie die Postings nicht mehr sehen.
  • Achten Sie auch auf eine angemessene Nutzungsdauer.

Instagram hat nachgerüstet – ein verantwortungsvoller Umgang ist trotzdem weiter wichtig. Im Familienbereich gibt es weitere Tipps für Sie als Eltern, wie Sie mit Ihrem Kind über Sicherheit, Wohlbefinden und psychische Gesundheit in den sozialen Medien zu sprechen.

Zocken mit der Spielekonsole? Aber sicher! 

„Wie viel Zocken ist zu viel?“ und „Was hilft meinem Kind, einen gesunden Umgang mit der Spielekonsole zu finden?“ – Haben Sie sich solche Fragen auch schon gestellt? Technische Maßnahmen zum Jugendmedienschutz sind ein Baustein, um Ihr Kind bei einem sicheren und ausgewogenen Spielen auf der Konsole zu unterstützen. Je nach Alter des Kindes, der Art der Spiele und des Geräts können Sie als Eltern verschiedene Einstellungen treffen.  

Nintendo Switch 

Das Jugendschutz-System der Nintendo Switch ist von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) geprüft und als Jugendschutzprogramm im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) als geeignet beurteilt worden. Mit der kostenlosen App „Nintendo Switch Altersbeschränkungen“ können Sie festlegen, wie viel Zeit Ihr Kind täglich mit dem Spielen verbringen darf. Sie können die Zugriffsrechte auf bestimmte Spiele und Funktionen beschränken und Benachrichtigungen erhalten, wenn festgelegte Grenzen überschritten werden. Zudem lässt sich unter „Systemeinstellungen > Altersbeschränkungen“ einstellen, welche USK-Altersfreigabe für die Spielauswahl gelten soll. Die App ist auf Apple- und Android-Geräten kostenfrei verfügbar. Aktuelle Informationen zur App und die Download-Links finden Sie auf den Jugendschutzseiten von Nintendo. Wichtig zu beachten ist, dass die App nur funktioniert, wenn die Nintendo Switch auf der neuesten Softwareversion läuft. Eine Anleitung zum Update finden sie hier auf der Website von Nintendo. 

Xbox 

Auch das Jugendschutz-System der Xbox ist als Jugendschutzprogramm im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags von der USK geprüft worden und erfüllt die hohen deutschen Standards des Jugendmedienschutzes. Auf der Xbox können Sie die Spielzeit Ihres Kindes begrenzen, den Zugriff auf bestimmte Spiele und Funktionen kontrollieren und monatliche Ausgabenlimits für digitale Käufe festlegen. Der Zugriff auf den Internet-Browser lässt sich einschränken, um den Besuch ungeeigneter Websites und sozialer Medien zu verhindern. Die Xbox ermöglicht auch die Kontrolle über die Online-Kommunikation. Sie können festlegen, mit wem Ihr Kind chatten oder spielen darf. Die Einstellungen können Sie auf Ihrem Mobiltelefon mit der App „Xbox Family Settings-App“ festlegen, indem Sie für Ihr Kind ein Kinderkonto anlegen und es zur Familiengruppe hinzufügen. Die App ist auf Apple- und Android-Geräten kostenlos in den Appstores zu finden. Aktuelle Informationen zur App finden Sie auf der Website von Microsoft

Playstation 

Für die Jugendschutzeinstellungen bei der Playstation braucht Ihr Kind ein eigenes Konto. Dafür geben Sie einen Namen an (das kann auch ein Spitzname sein) und nennen das Geburtsdatum Ihres Kindes für Alterskontrollen bei Spielen. Zusätzlich müssen Sie sich ein Konto für PlayStation Network kostenfrei auf der Webseite von Playstation erstellen. Das Kinderkonto können Sie dann Ihrem Konto hinzufügen und verwalten. Auf PS5-Konsolen finden Sie die Einstellungen unter „Einstellungen > Familie und Kindersicherung > Familienverwaltung“. PS4-Konsolen enthalten die Einstellungen zum Jugendschutz unter: „Einstellungen > Kindersicherung/Familienverwaltung > Familienverwaltung“. 

Auf der Playstation können Sie die tägliche Spielzeit Ihres Kindes festlegen. Außerdem lassen sich Altersbeschränkungen für online gekaufte Inhalte und für eingelegte Blu-Ray Discs bzw. DVDs einstellen. Weitere Maßnahmen sind beispielsweise die Beschränkung von Chatmöglichkeiten und die Einstellung, welche Inhalte mit anderen geteilt werden können. Mehr Informationen zum Einrichten der Kindersicherung finden Sie hier auf der Webseite von Sony

Was Eltern beachten sollten 

Viele aktuelle Spielekonsolen bieten nutzungsfreundliche Schutzmöglichkeiten an, sind sehr sicher und erfüllen hohe deutsche Jugendschutzstandards, wenn sie entsprechend eingestellt wurden. Jedoch bieten sie allein keinen hundertprozentigen Schutz. Es besteht immer die Möglichkeit, dass Ihr Kind bei Freund*innen und auf ungesicherten Geräten auf unangemessene Inhalte stößt oder mit Fremden in Kontakt tritt. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Nutzung von Geräten und Diensten und seien Sie als offene Ansprechperson für Probleme da. Nehmen Sie die Anliegen Ihres Kindes dabei ernst und machen Sie ihm klar, dass ihm keine Konsequenzen drohen, sollte es sich vertrauensvoll an Sie wenden. 

Überprüfen und aktualisieren Sie die eingestellten Jugendschutzmaßnahmen regelmäßig, um sicherzustellen, dass sie immer noch angemessen sind und den Bedürfnissen Ihres Kindes entsprechen. 

Besprechen Sie Grenzen gemeinsam mit Ihrem Kind und beziehen Sie es aktiv in die Festlegung der Jugendschutzeinstellungen mit ein. Auch wenn Sie das letzte Wort haben: vermitteln Sie Ihrem Kind, dass Sie die Einschränkungen als ein einsetzen möchten, um einen guten Umgang mit dem Zocken an Spielekonsolen lernen zu können. Stellen Sie gemeinsam Regeln für die Mediennutzung in der Familie auf, an die sich alle halten. Ein Vertrag zur Mediennutzung kann dabei helfen, dass Ihr Kind das Gefühl bekommt, mit in den Prozess integriert zu sein.  

Mehr aktuelle Informationen zu technischen Maßnahmen verschiedener Spielplattformen und Konsolen finden Sie auf der Webseite der USK
 

Virtueller Elternabend am 23.04.2024 von 17 bis 18 Uhr

Mein erstes Smartphone

Wann ist mein Kind eigentlich alt genug für ein eigenes Smartphone? Es ist nicht einfach, eine für jedes Kind gültige Antwort auf die Frage zu geben. Denn bei der Entscheidung spielt neben dem Nutzen des Smartphones auch der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine Rolle. Sie kennen es am besten und können seine Medienerfahrung und sein allgemeines Verantwortungsbewusstsein einschätzen.

Wann der richtige Zeitpunkt sein kann, wie Sie mit Herausforderungen umgehen, welche Sicherheitseinstellungen Sie vorab vornehmen sollten und wie Sie Ihr Kind bei einer möglichst sicheren Nutzung begleiten können, erfahren Sie beim virtuellen Elternabend von Elternguide.online!

Seien Sie live dabei und stellen Sie Ihre Fragen an unsere Expertinnen – wir geben Antworten und stehen für den Austausch zur Verfügung!

Informationen und Anmeldung

Datum: 23.04.2024 | Zeit: 17 bis 18 Uhr

Referentinnen: Sophia Mellitzer (JFF) und Sophie Pohle (Deutsches Kinderhilfswerk)

Moderation: FSM e.V.

Plattform: Der virtuelle Elternabend wird über das Tool „Zoom“ realisiert.

Datenschutzhinweis: Zoom ist ein Service der Zoom Video Communications Inc., die ihren Sitz in den USA hat. Wir nutzen Zoom über den deutschen Betreiber easymeet24. Serverstandort von easymeet24 ist Europa. Weiterhin haben wir innerhalb des Dienstes Zoom die Konfigurationen mit dem höchsten Daten- und Sicherheitsschutz gewählt.
Bitte nehmen Sie auch von unserer Datenschutzerklärung Kenntnis.

Anmeldung:

    Hiermit melde ich mich zum virtuellen Elternabend von Elternguide.online am 23.04.2024 um 17.00 Uhr verbindlich an.

    * = Pflichtangabe
    Die erhobenen Daten dienen ausschließlich der Verarbeitung Ihrer Anfrage und werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden nach Abschluss der Bearbeitung und Durchführung des Webinars gelöscht. Mit dem Absenden der Nachricht willigen Sie in die diesbezügliche Datenverarbeitung ein.
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    Mein Kind per Bluetooth-Tracking überwachen?

    Ein Knöpfchen an die Jacke, eine App auf’s Handy – und alle elterlichen Sorgen über verlorengegangene Kinder gehören ein für alle Mal der Vergangenheit an, weil das Kind im Notfall einfach per getrackt werden kann. Klingt super? Bluetooth-Tracking hat aber seine Tücken …

    Bluetooth-Tracking – was ist das eigentlich?

    Die Zeiten, in denen Kinder wie bei Hänsel und Gretel ihre Wege noch mit Brotkrumen markieren mussten sind vorbei. Heute leben wir in modernen Medienwelten und können Kinder tracken, statt sie zu suchen. Das funktioniert zum Beispiel über Geräte wie Smartwatches, die sich per GPS orten und die kindlichen Standorte sogleich an die Eltern weitergeben.

    Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit und das sind Bluetooth-Tracker. Am bekanntesten sind wohl die Apple Airtags oder Samsung SmartTags, es gibt aber auch viele weitere Tracker von anderen Anbieter*innen. Diese kleinen Apparate in Größe und Optik von Schlüsselanhängern waren ursprünglich dafür gedacht, Gegenstände auffindbar zu machen. Wer sie am Schlüsselbund, am Geldbeutel, am Bobbycar – oder eben am Kind – befestigt, kann sie bei Bedarf per Bluetooth orten. Die Verbindung zwischen Tracker und Smartphone(-App) funktioniert dabei nicht über Satelliten wie beim GPS, sondern direkt per Funkwellen. Der Tracker verbindet sich mit einem erreichbaren Smartphone mit Tracker-App und kann so einen ungefähren Standort ermitteln und senden. Im Vergleich zu GPS-Trackern sind Bluetooth-Tracker oft kleiner und leichter, die Batterie hält lange und es fallen keine monatlichen Gebühren an. Gerade in der Natur, wenn nur wenige Smartphones in der Nähe sind, arbeiten sie aber auch etwas ungenauer.

    Was am Bluetooth-Tracking problematisch sein kann

    Das Zaubermittel für entspannte Kinderbetreuung sind Bluetooth-Tracker nicht.

    Zum einen ist Bluetooth technisch nicht das Nonplusultra bei der Suche: Die Tracker funktionieren nur wirklich, wenn viele passende Geräte in der Nähe sind. Deshalb ist es auch sinnvoll, eine populäre Tracking-App zu nutzen, die auch auf vielen anderen Smartphones installiert ist und bei der Standort-Ermittlung hilft. Im Wald etwa ergeben sie keinerlei Sinn. Zudem können sie nur einen ungefähren Standort übermitteln. Deshalb muss in großen Menschenmengen trotzdem noch ein bestimmtes Gebiet abgesucht werden.

    Zum anderen ist die rechtliche Lage noch ein bisschen unklar. Auch Kinder haben schließlich Persönlichkeitsrechte – und die schließen ein, dass Personen nicht ohne ihr Einverständnis überwacht werden dürfen. Es ist also zumindest ein Gespräch und das Einverständnis des Kindes nötig, um es mit einem Tracker auszustatten. Auch zu bedenken ist der Aspekt der Datensparsamkeit: wenn Kinder permanent Bluetooth-Daten senden und empfangen, können auch Fremde an Standort-Informationen kommen, die sie nichts angehen.

    Und dann bleibt da noch der Beziehungsaspekt: Ein Kind heimlich zu überwachen, ist nicht förderlich für die Vertrauensbasis der Beziehung.

    Tracken oder nicht tracken – das sollten Eltern beachten

    Was also tun, wenn die Frage nach einem Tracker im Raum steht?

    Führen Sie mit Ihrem Kind ein offenes Gespräch und besprechen Sie die Argumente und Szenarien altersgerecht miteinander. Bestimmt gibt es Situationen – etwa in Freizeitparks, auf Veranstaltungen o.ä. – bei denen ein Tracker sowohl Ihnen als Eltern als auch Ihrem Kind eine gewisse (Bewegungs-)Freiheit und Sicherheit gibt. Gerade ängstliche Kinder trauen sich mit einem Tracker in der Tasche vielleicht auch eigenständigere Schritte zu. In anderen, weniger gefährlichen Momenten darf Ihr Kind auch Ihr Vertrauen genießen, und so eigene Strategien lernen, sich zurechtzufinden.

    Wichtig ist bei alldem, dass Ihr Kind nicht das Gefühl bekommt, es würde überwacht oder Sie würden ihm nichts zutrauen. Sprechen Sie deshalb unbedingt über die Ideen und Argumente, Möglichkeiten und Grenzen von Trackern – und entscheiden Sie gemeinsam, in welchen Situationen diese allen Familienmitgliedern sinnvoll und hilfreich erscheinen und wann nicht. Im Alter von etwa 6 bis 7 Jahren können Sie Ihrem Kind die Tracking-maßnahme schon gut kindgerecht erklären.

    Hilfe, mein Kind schaut Pornos!

    Ob über Suchmaschinen, Messenger oder Social Media – viele Kinder und Jugendliche kommen im Netz schon früh in Kontakt mit pornografischen Inhalten, zufällig und ohne Absicht genauso wie aus Neugierde und Interesse. Für Eltern kann das erschreckend sein, wenn sie irgendwann mitbekommen, dass ihr Kind Pornos schaut. Warum das nichts Unnormales ist, welche pornografischen Inhalte problematisch sein können und wie Sie damit umgehen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

    Zugang zu Pornos

    Während Pornos früher vor allem in speziellen Geschäften oder Videotheken zu finden und nur Erwachsenen zugänglich waren, kommt man heute im Internet ganz leicht dran. Außerdem wird man nicht gesehen und es kostet nicht unbedingt etwas. Das gilt nicht nur für Erwachsene. Kinder und Jugendliche entwickeln spätestens in der Pubertät eine eigene Sexualität. Dafür suchen sie Orientierung und Vorbilder. Da Sex häufig immer noch ein Tabuthema ist, wird gern die Anonymität des Netzes gesucht. Hier können sie sich unbeobachtet schlau machen, bevor die Sexualität mit anderen ausgelebt wird. Doch können auch ganz unabsichtlich plötzlich aufreizende Nacktbilder von Männern und Frauen auf dem Handydisplay aufploppen, wenn Ihr Kind eigentlich nur eine Serie gucken möchte, für die Schule im Netz recherchiert oder im Klassenchat schreibt.

    Auch auf beliebten Plattformen wie YouTube und Instagram finden sich Fotos und Videos, auf denen Menschen mit wenig Kleidung und in erotischen Posen dargestellt sind. Solche Inhalte sind keine Pornografie und deshalb für alle einsehbar. Sie können aber für manche – vor allem jüngere – Kinder trotzdem unangenehm oder sogar verstörend sein.

    Schutz vor Pornografie

    In Deutschland sorgt der Jugendmedienschutz dafür, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vor Inhalten im Internet zu schützen, die sie gefährden oder in ihrer Entwicklung beeinträchtigen können. Manche Inhalte, z.B. gewalthaltige Pornografie oder Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sind grundsätzlich für alle verboten!

    Pornografische Inhalte, bei denen der Sex detailliert dargestellt wird, sind in Deutschland erlaubt, aber nur für Erwachsene ab 18 Jahren. Das bedeutet, dass der Zugang nur nach einer sicheren Prüfung des Alters möglich sein darf. Bei Porno-Seiten aus Deutschland wird das streng überprüft.

    Anders sieht es bei Seiten aus anderen Ländern aus, deren Porno-Inhalte teilweise frei zugänglich sind. Viele Plattformen mit pornografischen Inhalten wie zum Beispiel OnlyFans sind zwar nicht für Minderjährige freigegeben. Eine Nutzung ist jedoch oft mit einem Klick auf den Button „Ich bin 18 Jahre oder älter“ möglich. Große Porno-Webseiten müssen allerdings nun das Digitale-Dienste-Gesetz der Europäischen Union erfüllen und jetzt wesentlich strengere Regeln umsetzen.

    Warum Pornos problematisch sein können

    Gerade für Jugendliche in der Pubertät sind Pornos reizvoll – auch weil sie verboten sind. Sie sind für solche Reize besonders anfällig und begeben sich auf die Suche nach pornografischen Inhalten oder klicken neugierig auf die Seiten, die ihnen zufällig begegnen. Besonders wenn das Thema Sexualität zu Hause ein Tabu ist und sie nicht mit ihren Eltern darüber sprechen möchten, greifen sie auf das zurück, was sie im Netz finden. Und das ist nicht unbedingt altersgerecht.

    Die schnelle Verfügbarkeit solcher Inhalte kann besonders anziehend wirken, wenn man z. B. gerade Ablenkung sucht oder vor seinen Alltagsproblemen fliehen möchte. Aus einer Gewohnheit kann bei manchen Jugendlichen Abhängigkeit werden. Außerdem können sich beim regelmäßigen Anschauen von Pornos Vorstellungen von Sex entwickeln, die nicht viel mit der Wirklichkeit zu tun haben. Sex und Pornografie werden mit Liebe und Beziehung gleichgesetzt. Einige Jugendliche erwarten dann, dass ihr eigenes Liebesleben genauso aussehen muss. Dazu gehört auch die Entwicklung des eigenen Körpers. Das kann Jugendliche stressen, wenn sie selbst sexuell aktiv werden wollen. Oder die Freundin oder der Freund wird unter Druck gesetzt, sich ebenso darzustellen, dabei zu filmen und das Video zu verschicken. Freiwilliges und einvernehmliches Sexting ist okay, die Bilder dürfen aber nicht erpresst oder missbraucht werden. Mehr zum Thema Sexting erfahren Sie in unserem Beitrag dazu.

    Was Sie als Eltern beachten sollten

    Sex gehört zu unserem Leben dazu. Tabuisieren Sie das Thema nicht und seien Sie immer offen und gesprächsbereit. Sorgen Sie für eine altersgerechte Aufklärung, wenn Ihr Kind Fragen rund um Liebe und Sexualität stellt. Wenn Sie unsicher sind, holen Sie sich Hilfe, zum Beispiel beim Elterntelefon der Nummer gegen Kummer. Weitere digitale Beratungsangebote für Jugendliche und Eltern stellen wir Ihnen in diesem Artikel vor.

    Begleiten Sie Ihr Kind bei den ersten Schritten im Internet und erklären Sie ihm, dass man auf Inhalte stoßen kann, die unangenehm sind. Sollten bestimmte Seiten unabsichtlich erscheinen, sollte Ihr Kind mit Ihnen darüber reden können. Vor allem jüngere Kinder dürfen mit solchen Erfahrungen nicht allein gelassen werden. Sie können das Gesehene nicht richtig einordnen, weil es nichts mit ihrem eigenen Erfahrungsspektrum zu tun hat.

    Beachten Sie folgende Punkte:

    • Ist Ihr Kind noch jünger, geben Sie ihm Zugang zu altersgerechten Inhalten und lassen Sie es über Kindersuchmaschinen im Internet surfen. Damit reduzieren Sie die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Kind auf für sein Alter unangemessene Inhalte stößt.
    • Nutzen Sie Jugendschutzprogramme und Filtermöglichkeiten Ihres Browsers, Smartphones oder Tablets, so dass jugendgefährdende Inhalte erst gar nicht angezeigt werden.
    • Solche technischen Einstellungen können aber immer nur unterstützen, da sie keinen hundertprozentigen Schutz vor solchen Inhalten bieten. Viel wichtiger ist, dass Ihr Kind weiß, dass es im Netz auch solche Inhalte gibt und es Wege kennt, damit umzugehen.
    • Wenn Kinder älter werden und in die Pubertät kommen, brauchen sie aber auch ihren Freiraum und möchten nicht unbedingt mit den Eltern über die Veränderung ihres Körpers sprechen. Ältere Geschwister können gute Gesprächspartner sein. Außerdem gibt es jugendgerechte Aufklärungsseiten im Netz, wie z. B. Loveline oder Liebesleben.
    • Wenn Sie mitbekommen, dass Ihr Sohn oder Ihre Tochter Pornos schaut, sprechen Sie ihn oder sie darauf an, aber verurteilen Sie Ihr Kind nicht. Machen Sie ihm klar, dass Pornografie nicht realistisch ist, sondern sich jemand die “Geschichten” ausgedacht hat, die Körper professionell dargestellt sind und die Lust inszeniert ist. Sprechen Sie mit Ihrem Kind auch über Schönheitsideale und Rollenbilder.
    • Reine Verbote und Filtermaßnahmen werden vor allem bei Jugendlichen nicht helfen. Sie suchen sich ihre Wege, Pornos zu schauen. Verbote wirken eher noch reizvoller. Deshalb ist ein offener Umgang mit dem Thema Sex wirksamer.
    • Klären Sie Ihr Kind auf, was in Sachen Pornografie erlaubt ist und was nicht. Zeigen Sie Ihrem Kind, wie es verbotene Inhalte im Netz melden kann, zum Beispiel über eine Beschwerdestelle.

    Ausführliche Informationen zum Thema bietet Klicksafe im Rahmen des Safer Internet Day 2024. Hier geht es zum Infoblatt für Eltern: https://www.klicksafe.de/materialien/voll-porno-wie-spreche-ich-mit-meinem-kind-ueber-pornografische-inhalte-im-netz

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