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Medien selber machen: Hörprojekte mit Kindern

Wussten Sie, dass Ihr Kind schon hören kann, bevor es auf der Welt ist? Das Ohr wird als erstes Sinnesorgan während der Schwangerschaft ausgebildet.
Auch im Baby- und Kleinkindalter spielt das Hören eine besondere Rolle. Babys können schon früh die Stimme ihrer Bezugsperson erkennen. Das Hören ist wichtig für die Wahrnehmung der Umwelt und das Sprechen lernen. Da kleine Kinder noch nicht lesen können, sind sie besonders auf das Hören angewiesen. Sie bekommen gern vorgelesen oder lauschen Hörgeschichten.

Audioprojekte sind einfach umzusetzen

Spätestens ab dem Kindergartenalter lassen sich Kinder von Hörmedien wie Musik, Podcasts und Hörspielen begeistern. Viele Kinder nutzen dazu gerne eine eigene Hörbox. Ab dem Kindergartenalter können Sie gemeinsam kleine Hörgeschichten produzieren oder Spiele mit Geräuschen ausprobieren. Das schult das genaue Zuhören und hilft dabei, gut sprechen zu lernen. Wir stellen Ihnen einige Möglichkeiten vor.

Beim Spaziergang die Ohren spitzen

Mit kleinen Kindern ab ca. 3 Jahren können Sie einen Spaziergang machen und mal genau hinhören: Was hören wir? Was macht eigentlich alles ein Geräusch? Tipp: schließen Sie die Augen – dann nehmen die Ohren noch mehr wahr.

Auf Geräuschesafari gehen

Wenn Ihr Kind schon etwas größer ist, können Sie gemeinsam auf Geräuschesafari gehen. Jedes Smartphone hat ein eingebautes Mikrofon, viele besitzen auch eine App zum Aufnehmen von Sprachmemos. Gehen Sie nach draußen, z. B. in den Wald. Sammeln Sie gemeinsam die verschiedensten Geräusche und nehmen Sie sie auf. Erkennen Sie und Ihr Kind hinterher beim Anhören wieder, was es für Geräusche waren? Wenn Sie mit mehreren Kindern unterwegs sind, können Sie daraus ein Geräuscherätsel gestalten und einander raten lassen, welche Geräusche aufgenommen wurden.

Interviews führen

Sprechen will geübt sein – und macht Kindern besonders dann Spaß, wenn sie ihre eigene Stimme bewusst entdecken dürfen. Kleine Stimmübungen wie laut und leise sprechen, verschiedene Stimmungen ausprobieren oder Zungenbrecher aufsagen stärken Artikulation und Ausdruck. So lernt Ihr Kind spielerisch, seine Stimme gezielt einzusetzen. Übungen zum Sprechtraining finden Sie hier auf Auditorix. Im nächsten Schritt können Sie und Ihr Kind selbst ein kleines Interview führen – zum Beispiel mit einem Familienmitglied, einer Nachbarin oder einem Freund. Themen wie Lieblingsorte, Hobbys oder Wünsche für die Zukunft eignen sich zum Beispiel gut für den Einstieg. So trainiert Ihr Kind nicht nur seine Stimme, sondern lernt auch zuzuhören, gezielte Fragen zu stellen und Gespräche zu gestalten.

Musik machen

Musik selbst zu produzieren und aufzunehmen macht Kindern Spaß und fördert ihre Kreativität. Schon mit einfachen Mitteln kann Ihr Kind eigene Klänge und Rhythmen gestalten – etwa mit Alltagsgegenständen wie Dosen und Gummibändern oder Rasseln aus Reis und Bechern. Wer lieber digital arbeitet, kann mit Musik-Apps wie GarageBand oder Indigo Pads spielerisch Instrumente ausprobieren und eigene Melodien aufnehmen. So entsteht schnell ein kleiner Beat, der zum Beispiel ein Hörspiel lebendiger klingen lässt und Stimmungen unterstreicht.

Ein eigenes Hörspiel produzieren

Fast jedes Kind hat ein Lieblingsbuch oder eine Lieblingsgeschichte. Machen Sie daraus gemeinsam ein kleines Hörspiel. Das klappt mit Kindern ab ca. 4 Jahren. Mit dem Smartphone oder Tablet lassen sich unkompliziert verschiedene Tonspuren aufnehmen und kombinieren – zum Beispiel mithilfe der App Audio Adventure. Lesen Sie die Dialoge mit verteilten Rollen und überlegen Sie gemeinsam, wie Sie Musik einsetzen und die Geschichte mit Geräuschen versehen kann. Wie klingt es, wenn es draußen regnet oder stürmt? Einen Überblick, wie sich Geräusche selbst erzeugen lassen, gibt es auf Auditorix. Eine Videoanleitung zum Geschichten erzählen mit dem Tablet finden Sie auf kinder.jff.de.

Hörrätsel und mehr

Wenn das Wetter nicht zum Rausgehen einlädt, kann Ihr Kind auf AUDIYOUkids oder bei Planet Schule Hörrätsel lösen, selbst eine Geschichte vertonen oder ein Hörspiel zusammensetzen. Begleiten Sie Ihr Kind dabei – vor allem, wenn es noch nicht lesen kann. Kinder ab dem Grundschulalter lernen hier auch, Tonaufnahmen zu schneiden.

Dann mal ran an die Ohren und viel Spaß beim gemeinsamen Lauschen, Geräusche machen und Geschichten vertonen!

Eltern-Check-In: Wie viel Bildschirmzeit ist in den Ferien okay?

Diese Frage stellen sich viele Eltern zu Beginn der Ferienwochen. Eine Antwort darauf ist gar nicht so leicht zu geben. Es gibt keine Zeitangaben, die für alle gelten. Eine angemessene Bildschirmzeit hängt von Alter, Entwicklungsstand sowie den Bedürfnissen Ihres Kindes ab – es ist also eine individuelle Entscheidung. Der Austausch mit anderen Eltern kann helfen, aber kein Kind und keine Familie ist gleich und dementsprechend können sich Medienregeln unterscheiden.

Wie viel – aber vor allem auch was und warum!

Gestalten Sie Regeln für Bildschirm- und Medienzeiten abhängig davon, welche Medien Ihr Kind nutzt und wie gut es damit umgehen kann.

Gemeinsame Mediennutzung und Gespräche über die Erlebnisse helfen Ihnen dabei, dies gut einschätzen zu können. Auch die Nutzungsform sollte eine Rolle spielen: Also wie verbringt Ihr Kind die Zeit? Informiert es sich über ein Thema, das es aktuell besonders interessiert? Werden Spiele gespielt, Serien geschaut oder endlos durch Social-Media-Feeds gescrollt? Ist es dabei allein?

Medien bieten uns die Möglichkeit, uns zu informieren, inspirieren zu lassen, in den Austausch mit anderen zu gehen, vom hektischen Alltag abzulenken – aber sie können uns auch stressen oder gar belasten. Gerade in den Ferien kann Erholung vom häufig vollgepackten und eng strukturierten Alltag vmit Schule, Sportvereinen oder Musikstunden guttun. Durch Mediennutzung kann sich Ihr Kind entspannen und mit Freund*innen in Kontakt bleiben. Jedoch ist dabei ein Ausgleich wichtig, wie etwa Spielen drinnen und draußen, Sport, Basteln oder Zeit mit Freund*innen und der Familie verbringen.

Gemeinsam Regeln finden

Die Akzeptanz von Medienregeln ist größer, wenn sie gemeinsam mit Ihrem Kind getroffen werden. Sprechen Sie zusammen darüber, welche Medien und Inhalte Ihr Kind wann, wie und warum nutzt. Denken Sie auch über Ihre eigene Mediennutzung nach, denn Eltern wirken als Vorbilder. Stellen Sie so gemeinsame Medienregeln für die ganze Familie auf. Abweichungen in den Ferien oder an Wochenenden sind okay! Regeln müssen zur Entwicklung und den Bedürfnissen Ihres Kindes sowie und zu Ihrem Familienalltag passen, damit sie eingehalten werden können.

Mehr zu Medienregeln und Bildschirmzeit finden Sie in diesen Elternguide.online Artikeln und Videos:

https://www.elternguide.online/regeln-fuer-die-mediennutzung-in-der-familie/

https://www.elternguide.online/medienregeln-fuer-schulkinder/

https://www.elternguide.online/der-staendige-streit-um-medienzeiten-ab-wann-ist-es-zu-viel/

https://www.elternguide.online/wann-ist-viel-zu-viel-zwischen-sucht-und-extremer-mediennutzung/

Aktivieren Sie JavaScript um das Video zu sehen.
https://youtu.be/bPw7vqI2fxA

Sie finden keine Antwort auf Ihre Frage? Stellen Sie Ihre persönlichen Fragen rund um die Mediennutzung Ihres Kindes direkt und bequem per Messenger-Service über WhatsApp oder Threema. Mehr Infos finden Sie hier.

Vorsicht In-App-Käufe!

Viele Apps kosten auf den ersten Blick nichts. Erst beim genaueren Hinsehen zeigt sich oft, dass man bezahlen muss, um sie richtig und mit Spaß nutzen zu können. Gerade Kinder und Jugendliche geraten hier leicht in Kostenfallen, besonders bei Spiele-Apps. Wir erklären, worauf Eltern achten sollten, welche Risiken bestehen und wie sich In-App-Käufe mit Blick auf Schutz und Teilhabe von Kindern kontrollieren lassen.

Was sind In-App-Käufe?

Nicht nur beim Herunterladen einer App können Kosten entstehen. Viele Apps erscheinen zunächst kostenlos, doch bestimmte Funktionen, Levels, virtuelle Gegenstände oder besondere Vorteile sind nur gegen Bezahlung freischaltbar, beispielsweise Accessoires für Avatare. Oft wird auch eine virtuelle Währung angeboten, die erst über Kreditkarte, PayPal oder Guthabenkarten gekauft werden muss, um im Spiel voranzukommen oder Extras freizuschalten. Wer nicht aufpasst, sieht erst auf der nächsten Abrechnung des Mobilfunkvertrags oder der Kreditkarte, wie teuer das Spiel wirklich geworden ist.

Oft werben Anbieter innerhalb der kostenlosen App für eine sogenannte Premium-Version. Diese bietet zusätzliche Funktionen oder Spielinhalte und kann als kostenpflichtige Vollversion verstanden werden. Für Kinder wirkt die kostenfreie App wie ein Test – und die Hemmschwelle, Geld auszugeben, ist niedrig.

Was kann problematisch sein?

Kinder und Jugendliche reagieren sensibel auf Belohnungen und Fortschritte im Spiel. Apps wie Roblox, Minecraft, Fortnite oder Brawl Stars nutzen das gezielt: Mit wenigen Klicks lassen sich Spielfiguren verschönern, Levels schneller freischalten oder virtuelle Münzen sammeln. Virtuelle Währungen wirken dabei abstrakt und sind schwer mit echtem Geld zu verknüpfen, sodass Kinder oft gar nicht merken, dass sie echtes Geld ausgeben – für Dinge, die keinen realen Gegenwert haben.

Besonders kritisch sind sogenannte Lootboxen: Sie enthalten zufällige Belohnungen, die Kinder wie kleine Überraschungsgeschenke empfinden. Der Zufallseffekt kann dazu führen, dass sie wiederholt Geld investieren, um die „richtige“ Belohnung zu erhalten. In Spielen wie EA Sports FC (früher FIFA) können Kinder in sogenannten Packs Fußballstars ziehen, ob ein*e Lieblingsspieler*in dabei ist, entscheidet allein der Zufall. Auch in Brawl Stars öffnen Kinder Boxen, die zufällige Power-Ups oder neue Spielfiguren enthalten. Solche Mechanismen ähneln Glücksspiel und sind für junge Spieler*innen besonders problematisch und verlockend.

Hinzu kommt sozialer Druck: Wer schneller vorankommt oder seltener scheitert, hat im Spiel einen Vorteil und kann sich vor Freund*innen besser behaupten. Diese psychologischen Mechanismen machen In-App-Käufe besonders reizvoll.

Was Eltern beachten sollten

Eltern können viel tun, um ihr Kind vor Kostenfallen zu schützen. Wichtig ist, dass Sie gemeinsam mit ihrem Kind über das Thema sprechen und klare Absprachen treffen. Neben technischen Einstellungen sollten Sie Ihr Kind für Kostenfallen sensibilisieren und ihm Schritt für Schritt Verantwortung im Umgang mit Geld im digitalen Raum zu geben.

Seit 2023 enthalten die USK-Alterskennzeichen zusätzliche Hinweise zu Online-Risiken wie In-App-Käufen, Lootboxen oder Chats. Diese Angaben finden sich auf Spieleverpackungen, in App-Stores und in der USK-Titeldatenbank zu finden. So können Eltern leichter erkennen, welche Spiele altersgerecht sind und wo besondere Vorsicht geboten ist.

Praktische Tipps

  • Information einholen: Lesen Sie vor dem Download die App-Beschreibung und Bewertungen im Store. Dort finden sich oft Hinweise auf Kostenfallen.
  • Käufe besprechen: Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind, dass es vor jeder Zahlung mit Ihnen spricht. Erklären Sie den Unterschied zwischen einmaligen Käufen und Abos.
  • Technische Sperren nutzen: Auf iPhone und iPad über „Bildschirmzeit“, bei Android über „Authentifizierung für Käufe erforderlich“. Über Familienfreigaben lassen sich Käufe zusätzlich genehmigen.
  • USK-Hinweise beachten: Prüfen Sie Altersempfehlungen und Zusatzinfos, um die Mediennutzung Ihres Kindes passend zu steuern.
  • Ausgaben im Blick behalten: Eine Liste der App-Ausgaben oder Guthabenkarten hilft, den Überblick zu behalten und Budgets festzulegen.
  • Drittanbietersperre einrichten: Wer sehr konsequent schützen will, kann In-App-Käufe beim Mobilfunkanbieter komplett sperren lassen.

Schon passiert? Was tun bei unerwarteten Kosten

Wenn Ihr Kind bereits In-App-Käufe getätigt hat, sollten Sie zunächst prüfen, ob Rückerstattungen im App-Store möglich sind. Auch lohnt es sich, unklare Abbuchungen sorgfältig zu dokumentieren und Screenshots anzufertigen. Anschließend empfiehlt es sich, den Anbieter direkt zu kontaktieren – insbesondere dann, wenn Abos oder Käufe nicht eindeutig gekennzeichnet waren. Sollten die Probleme bestehen bleiben oder wiederholt auftreten, bieten Verbraucherzentralen zusätzliche Unterstützung und rechtliche Beratung, um Familien vor weiteren Kostenfallen zu schützen.

Virtueller Elternabend am 13.11.2025 von 17 bis 18 Uhr

Frühkindliche Medienerziehung – pädagogische Empfehlungen und kreativ werden mit Medien in der Familie

Beim Einstieg in die Medienwelt stellen sich Eltern viele Fragen: “Brauchen das die Kleinen überhaupt? Schon so früh? Und muss man Kinder jetzt schon zum Medienkonsum animieren?” Weil die Welt nicht stillsteht und auch Kinder der Digitalisierung im Alltag nicht entkommen können, ist Begleitung von Anfang an wichtig. Eltern sollten Kinder verantwortungsvoll und einfühlsam bei ihren ersten Erfahrungen mit Medien unterstützen.

Dieser Elternabend möchte praktische Ratschläge und leicht umsetzbare Tipps vermitteln. Vorgestellt werden dabei pädagogische Medienempfehlungen – von kindgerechten Apps über altersgerechte, spaßige und lernförderliche Angebote wie Hörspiele, Games oder Videos – bis hin zu Ideen und Anleitungen, wie Kinder selbst Medien gestalten und produzieren können.
Wir möchten Sie dabei unterstützen gut informiert und gelassen auf die Medienwelt zu blicken: durchaus kritisch und gleichzeitig selbstbestimmt und handlungsfähig.

Nutzen Sie die Gelegenheit, live dabei zu sein und Ihre Fragen an unsere Expert*innen zu stellen – wir stehen für den Austausch bereit und liefern wertvolle Impulse für den Familienalltag!

Informationen und Anmeldung

Datum:  13.11.2025 | Zeit: 17 bis 18 Uhr

Ablauf: (Medienpädagogischer) Input (ca. 30/40 Minuten) und anschließender offener Austausch

Referent*innen: Sophia Mellitzer und Frank Findeiß (JFF)

Moderation: FSM e.V.

Plattform: Der virtuelle Elternabend wird über das Tool „Zoom“ realisiert.

Datenschutzhinweis: Zoom ist ein Service der Zoom Video Communications Inc., die ihren Sitz in den USA hat. Wir nutzen Zoom über den deutschen Betreiber WTG . Serverstandort der WTG ist Europa. Weiterhin haben wir innerhalb des Dienstes Zoom die Konfigurationen mit dem höchsten Daten- und Sicherheitsschutz gewählt.

Bitte nehmen Sie auch von unserer Datenschutzerklärung Kenntnis.

Anmeldung:

    * = Pflichtangabe
    Die erhobenen Daten dienen ausschließlich der Verarbeitung Ihrer Anfrage und werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden nach Abschluss der Bearbeitung und Durchführung des Webinars gelöscht. Mit dem Absenden der Nachricht willigen Sie in die diesbezügliche Datenverarbeitung ein.
    Bitte nehmen Sie auch von unserer Datenschutzerklärung Kenntnis.

    Hiermit melde ich mich zum virtuellen Elternabend von Elternguide.online am 17.09.2025 um 17.00 Uhr verbindlich an.

    Mediennutzungsvertrag

    Wer darf was und wie lange mit Medien machen? Diese Fragen kommen in jeder Familie früher oder später vor und sorgen nicht selten für Stress und Streit. Regeln zur Mediennutzung können helfen, eine Struktur zu schaffen und Konflikte zu vermeiden. Diese können von Eltern und Kinder gemeinsam besprochen und in einem Vertrag festgehalten werden. Dafür eignet sich das hier vorgestellte Online-Tool für einen Mediennutzungsvertrag – ein Angebot von klicksafe und dem Internet-ABC.

    Kurz gefasst:

    • Kostenloses Online-Tool, erreichbar über: www.mediennutzungsvertrag.de
    • Vertrag lässt sich individuell anpassen und personalisieren
    • Auswahl aus vielen Regelvorschlägen
    • Eigene Regeln sind integrierbar
    • Kreative Hintergründe
    • Direkt zum Ausdrucken

    Wie funktioniert die Erstellung des Vertrags?

    Das Tool führt Sie Schritt für Schritt bis zum fertigen Papier. Sie können aus zwei Altersgruppen wählen (6-12 Jahre und 12+) und sich ein Titeldesign, ein Maskottchen und einen Hintergrund aussuchen. Alle Regeln, die Sie auswählen, werden wie Bausteine automatisch eingefügt, sodass man den Überblick behält. Jeder Baustein kann einzeln bearbeitet werden. Natürlich können Sie auch eigene Regeln einfügen. Am Ende speichern Sie das Dokument, dann kann es zu einem anderen Zeitpunkt ergänzt werden. Sie können auch mehrere Verträge für verschiedene Kinder anlegen.

    Tipps und Hintergründe

    Nutzen Sie die Bausteine als Vorschlag, um in Ihrer Familie über den Medienumgang ins Gespräch zu kommen. Über einige mögliche Regeln haben Sie vielleicht noch gar nicht nachgedacht, andere sind bereits selbstverständlich. Setzen Sie Schwerpunkte, denn das Tool bietet sehr viele Ideen, die nicht alle umgesetzt werden müssen. Es gibt verschiedene Arten von Regeln:

    • Allgemeine Regeln (wie Umgang mit Konflikten, bedenkliche Inhalte, Umgang mit Geräten)
    • Zeitliche Regelung (Festlegung von Zeitkontingenten)
    • Handy (wie Umgang mit Apps und Daten, handyfreie Orte, Umgang mit Kosten)
    • Internet (wie Sicherheitseinstellungen, Nutzung von Webseiten)
    • Fernsehen (wie altersgerechte Angebote, gemeinsame Nutzung)
    • Spiele (wie gemeinsame Spiele, Fairness)

    Ein Vertrag ist nichts anderes als aufgeschriebene Regeln, auf die man sich geeinigt hat. Der Vorteil ist, dass man immer wieder drauf schauen und sich daran erinnern kann.

    Eine Besonderheit ist, dass auch Regeln für Eltern festgelegt werden können. Eltern können sich beispielsweise dazu verpflichten, das Handy auch nicht beim Abendessen zu nutzen, oder Medieninhalte für Erwachsene nur in Abwesenheit der Kinder zu nutzen. Denn für Kinder sind Regeln verständlicher, wenn sich alle daran halten müssen und Sie als gutes Beispiel voran gehen.

    Kreative Kinderfotos

    Jeden Tag erleben wir unvergessliche Momente mit unseren Kindern: die ersten Schritte, die Kostümparty mit den besten Freund*innen oder der erste Ausflug in den Tierpark. Selbstverständlich wollen wir diese festhalten und mit anderen teilen.

    Dabei sollten wir beachten, in welcher Art und Weise Fotos von unseren Kindern im Internet kursieren – egal ob bei WhatsApp, Instagram oder anderswo im Netz. Denn auch Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre und sollten altersgemäß mitentscheiden können, was und wie viel von ihnen im Internet zu sehen ist.

    Wer gerne Fotos von seinen Lieben posten möchte, sollte darauf achten, dass Gesicht, Umgebung und Namen nicht klar erkennbar sind. Wir haben ein paar kreative Ideen gesammelt, um trotzdem schöne und eindrucksvolle Fotos zu erhalten:

    Den Blickwinkel ändern

    Photothek/Thomas Trutsche

    Seien Sie kreativ, was den Blickwinkel der Kamera angeht. Auch ein Kinderfoto von hinten, oben oder unten kann bezaubernd sein!

    Wenn Sie die Perspektive wechseln, kann das die Bildwirkung unterstreichen. Oft reicht es schon aus, sich auf eine Treppenstufe oder einen Küchenstuhl zu stellen. Achten Sie aber darauf, dass das Gesicht Ihres Kindes nicht erkennbar ist.

    Wenn man auf Augenhöhe des Kindes begibt, wirkt der Hintergrund viel spannender und Betrachter*innen bekommen das Gefühl, die Welt aus Sicht des Kindes zu sehen.

    Detailaufnahmen oder Ausschnitte

    Photothek/Ute Grabowsky

    Manchmal sind wir so damit beschäftigt, alles auf einmal auf ein Bild zu bekommen, dass wir die kleinen Dinge ganz übersehen. Dabei können auch Details etwas erzählen und emotional wirken.

    Besondere Blickwinkel

    Photothek/Ute Grabowsky

    Interessante und kreative Fotos können auch entstehen, wenn man durch andere Objekte hindurch fotografiert (z. B. Blätter oder Stoffe) oder mit Wasserspiegelung arbeitet. Dabei können etwa tolle Pfützenfotos entstehen und die Kleinen haben auch ihren Spaß!

    Schattenspiel

    Photothek/Ute Grabowsky

    Wenn man mit Licht und Schatten arbeitet, wirken manche Fotos rätselhaft und spannend und andere sehr kunstvoll. Ihr Vorteil ist, dass nur Silhouetten und keine Gesichter zu erkennen sind.

    Gesicht verdecken

    Photothek

    Vielleicht kennen Sie Fotos von Kindern, auf denen die Gesichter im Nachhinein mit Emojis verdeckt wurden. Wenn man schon beim Foto machen daran denkt, dass Kindergesichter nicht zu sehen sein sollen, kann man sie auch auf eine andere Art verdecken. Manchmal sind solche Fotos gar nicht beabsichtigt und wirken natürlich, wenn das Kind z. B. gerade die Hände oder einen Gegenstand vors Gesicht hält – wie in unserem Beispiel.

    Gegenstände statt Personen

    Photothek/Thomas Trutschel

    Auch Dinge können Geschichten erzählen, vor allem wenn man erkennt, dass sie einen Bezug zu einem Menschen haben – wie die Schuhe auf unserem Beispielfoto.

    Fotobearbeitung

    Einige der genannten Effekte lassen sich auch durch eine nachträgliche Fotobearbeitung erreichen. Man kann z. B. mit hohen Kontrasten und starkem Gegenlicht arbeiten oder mit der Tiefenschärfe spielen. Bei der Erstellung einer Fotocollage werden Bilder manchmal so klein dargestellt, dass die Gesichter nicht mehr zu erkennen sind.

    Immer Rücksprache mit dem Kind halten

    Beziehen Sie Ihr Kind so früh wie möglich ein. Viele Kinder sind es gewohnt, fotografiert zu werden. Und gemeinsame Fotos auf dem Smartphone anschauen gehört bei vielen zum Familienalltag. Es bietet sich also an, frühzeitig auch kindgerecht über die Veröffentlichung von Fotos im Netz zu sprechen. Bereits ab dem Grundschulalter kann man mit Kindern besprechen, was das Internet ist und was es bedeutet, wenn Fotos im Netz veröffentlicht werden.

    Ob und wie viel Sie oder Ihr Kind von sich im Internet preisgeben, ist Ihnen überlassen. Wichtig ist vor allem die Auseinandersetzung mit dem Thema. Sowohl Eltern als auch Kinder sollten sich bewusst sein, welche Konsequenzen es haben kann, Bilder von sich und anderen im Internet zu veröffentlichen. Als Anregung für ein gemeinsames Gespräch kann unser Beitrag Kinderfotos im Netz dienen.

    Vorbild sein von Anfang an – wie Babys und Kleinkinder den Umgang mit Medien lernen

    Sie lesen Ihrem Kind gerade eine Geschichte vor und plötzlich piepst das Handy, um eine neue WhatsApp-Nachricht anzukündigen. Was machen Sie? Greifen Sie automatisch zu Ihrem Smartphone oder lesen Sie die Nachricht erst später, wenn das Kind schläft?

    Solche Situationen gibt es wahrscheinlich in jeder Familie. Wenn der kleine Sohn dann nach dem Smartphone greift, heißt es: “Das ist noch nichts für dich!”.

    Durch Beobachtung lernen

    Seien Sie sich bewusst, dass Eltern und auch andere Erwachsene für Kinder eine wichtige Vorbildfunktion haben. Kinder erleben, wie Sie als ihre engsten Bezugspersonen mit digitalen Medien umgehen und orientieren sich daran. So lernen Kinder, wie die Welt funktioniert und wie man sich in bestimmten Situationen verhält. Ihr Verhalten hat deshalb einen großen Einfluss darauf, wie Ihr Kind selbst Medien nutzt. Indem Sie aktiv vorleben, wie ein guter Umgang mit Medien aussehen kann, unterstützen Sie Ihr Kind dabei zu lernen, Smartphone und Co. selbstständig, sinnvoll und bewusst zu nutzen.

    Gerade für jüngere Kinder sind Eltern die Nummer Eins. Für Babys und Kleinkinder ist es besonders wichtig, dass sie über den direkten Blickkontakt Ihre Aufmerksamkeit erkennen und eine gute Bindung aufbauen. Wenn Papa ständig auf sein Smartphone schaut, ist das nicht möglich. Kinder, auch schon in jungen Jahren, merken das. Je älter Kinder werden, desto mehr eifern sie Ihnen nach. Im Kleinkindalter greifen sie nach dem Smartphone von Papa oder sprechen in einen Baustein, der eine ähnliche Form hat. Sie erkennen schon früh, wie wichtig dieses Gerät für Erwachsene oder ältere Geschwister ist.

    Ein gutes Vorbild sein

    Schaffen Sie von Anfang an eine gute Basis für einen reflektierten Umgang mit Medien. Lassen Sie das Smartphone auf lautlos gestellt in der Tasche, wenn Sie mit Ihrem Kind spielen, so dass es nicht den Eindruck hat, dass das Smartphone immer wichtiger ist. Später wird sich Ihr Kind dann vielleicht genauso verhalten. Wenn es doch mal herausgeholt wird, erklären Sie Ihrem Kind, warum.

    Es gibt sicherlich auch Momente, in denen das Smartphone gebraucht wird, um ein schönes Foto von Ihrem Nachwuchs zu schießen. Halten Sie schöne Momente mit der Kamera fest! Überlegen Sie aber, wie oft das sein muss. Schließlich möchte Ihr Kind Ihnen lieber in die Augen sehen, als ständig auf das Smartphone vor Ihrem Gesicht.

    Auch gemeinsame Zeiten mit Medien gehören in der Familie dazu. Führen Sie Ihr Kind langsam an Medien heran und wählen Sie altersgerechte Inhalte aus. Solche Medienerlebnisse sollten sich aber immer mit medienfreien Zeiten abwechseln.

    Bei allem gilt: Seien Sie sich Ihrer Rolle als Vorbild bewusst!

    Tipps für die Verbreitung von Fotos von Babys und Kleinkindern im Netz

    Frischgebackene Eltern und Angehörige sind oft besonders stolz auf den ganz neuen Nachwuchs und möchten häufig ihr Glück am liebsten mit der ganzen Welt teilen. Doch verlieren Sie dabei nicht die Persönlichkeitsrechte Ihres Babys aus dem Blick. Die Beantwortung der folgenden Fragen soll Ihnen helfen, zu entscheiden, wie Sie mit Fotos von Ihrem Kind umgehen. 

    Wie soll mein Kind in der Öffentlichkeit dargestellt werden?

    Ihr Kind lernt erst mit der Zeit, was Fotos sind – und noch später, was es bedeutet, wenn Bilder online verbreitet werden. Deshalb müssen vorerst Sie die Entscheidung treffen, wie es auf Fotos aussehen soll und wer bestimmte Bilder sehen darf. Bevor Sie ein z. B. für Sie witziges Foto von Ihrem Kind weiterleiten, teilen oder posten, sollten Sie deshalb überlegen, ob Sie es gut gefunden hätten, wenn Ihre Eltern ein solches Bild von Ihnen geteilt hätten.

    Kinder sollten auf Fotos immer bekleidet und nicht in einer lächerlichen oder gar peinlichen Situation zu sehen sein. Sind noch andere Kinder auf dem Foto zu erkennen, müssen Sie das Einverständnis der Eltern bzw. erziehungsberechtigten Personen einholen.

    Ist es immer nötig, dass man das Gesicht meines Kindes erkennt?

    Fotos von Kindern können auch schön sein, ohne dass sie ganz genau zu erkennen sind, beispielsweise indem sie von hinten fotografiert werden oder nur einen Ausschnitt zu sehen ist. Mehr Tipps, wie Sie schöne Kinderfotos auf kreative Art machen und verbreiten können, ohne die Persönlichkeitsrechte zu verletzen, finden Sie in unserem Beitrag Kreative Kinderfotos.

    Wie sollen Fotos meines Kindes verbreitet werden?

    Denken Sie außerdem darüber nach, über welche Kanäle Fotos verbreitet werden. Wenn Sie ein Bild beispielsweise bei WhatsApp teilen, kann es leicht und unbemerkt weitergeleitet werden – und möglicherweise auch in fremde Hände gelangen. Dann wissen Sie nicht, was damit passiert.

    Um das zu vermeiden, gibt es oft verschiedene Einstellungsmöglichkeiten in Apps oder auf Plattformen, die Sichtbarkeit bzw. den Empfängerkreis einschränken. Kontrollieren Sie auch regelmäßig die eigenen Privatsphäre– und Sicherheitseinstellungen! Vermeiden Sie es unbedingt, ein Foto Ihres Kindes in Kombination mit genauen Daten wie Namen oder Wohnort zu posten.

    Wie möchte ich, dass andere mit Fotos meines Kindes umgehen?

    Dass Sie schöne Augenblicke mit Ihrem Kind festhalten und mit anderen teilen möchten, ist ganz normal und macht Freude. Doch nicht jedes Foto muss deshalb über das Internet geteilt oder veröffentlicht werden. Es kann genauso schön sein, die Bilder beim Familienfest zu zeigen und sich gemeinsam daran zu erfreuen. Besprechen Sie mit Familie, Freund*innen , Babysitter*in und Co., wie Sie möchten, dass mit Fotos Ihres Kindes umgegangen werden soll. (Anregungen dazu finden Sie z. B. beim Deutschen Kinderhilfswerk.) Denn sind Fotos einmal über WhatsApp oder andere Messenger geteilt, können sie leicht und unbemerkt weitergeleitet werden.

    Tipp: Bei Messenger-Apps wie Signal oder Telegram werden Fotos nicht automatisch in der Fotogalerie des Empfängers abgespeichert!

    Darf ich allein entscheiden, wie mein Kind im Netz dargestellt wird?

    Besprechen Sie sich mit dem anderen Elternteil oder Erziehungsberechtigten dazu. Aber auch Kinder haben ein Recht auf Mitbestimmung, Privatsphäre und darauf zu entscheiden, was mit Bilder von ihnen passiert. Deshalb sollten Sie Ihr Kind so früh wie möglich einbeziehen. Wenn es noch sehr jung ist, können Sie fragen, ob es sich auf dem Foto mag, bevor Sie es weiterleiten. Ab dem Kindergartenalter sollten Sie genauer nachfragen, z. B.  ob auch Oma und Opa ein Bild sehen und haben dürfen. Respektieren Sie die Entscheidung Ihres Kindes, auch wenn sie nicht Ihrer Meinung entspricht. Weitere Informationen zur Verbreitung von Kinderfotos im Netz gibt es in der Broschüre „Sharing is not Caring“ des Deutschen Kinderhilfswerkes.

    Alterskennzeichen bei Games

    Das Angebot an digitalen Spielen ist mittlerweile riesig. Ob über Smartphone, Tablet, PC oder Konsole – als Eltern kann man schnell den Überblick verlieren bei der Fülle von Abenteuer- oder Actionspielen, Lern- und Strategiespielen, Simulationen oder Rollenspielen. Die Faszination an Games bedeutet für viele Kinder und Jugendliche nicht nur Spaß in ihrem Alltag, sondern kann andere positive Nebeneffekte wie Kreativität mit sich bringen. Wie meist bei der Mediennutzung gilt auch hier: Das Maß und die Auswahl der Spiele sind entscheidend für einen verantwortungsvollen Umgang: Alterskennzeichen bieten dabei eine erste Orientierung.

    Welches Spiel ist für welches Alter geeignet?

    Weltweit gibt es in Deutschland die verbindlichsten gesetzlichen Regeln für die Prüfung und den Verkauf von digitalen Spielen. Der Jugendschutz spielt hierbei eine große Rolle. Denn wie bei den meisten Unterhaltungsangeboten sollten Eltern auch bei Games darauf achten, dass das Produkt für das jeweilige Alter des Kindes unbedenklich ist. Genau das prüft die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, kurz USK, und vergibt entsprechende Alterskennzeichen.

    Diese geben Auskunft darüber, ob das Spiel aus Sicht des Jugendschutzes keine entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte oder ungesicherte Risiken durch Online-Funktionen für das jeweilige Alter aufweist. Folgende Alterskennzeichen gibt es:

    • ohne Altersbeschränkung: Hierunter fallen familienfreundliche Spiele ohne jegliches Beeinträchtigungspotential. Sie können sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen richten.
    • USK ab 6 Jahren (ab 6 Jahren): Hierbei handelt es sich vor allem um familienfreundliche Spiele, die schon spannender und hektischer ausfallen und für Vorschulkinder reizüberflutend und beängstigend sein können.
    • USK ab 12 Jahren (ab 12 Jahren): Spiele dieser Art sind deutlich kampfbetonter. Gerade jüngere Kinder können hier verstörende, beängstigende und gruselige Momente erleben durch Gewalt, Schreckmomente oder sexuelle Inhalte. Durch den fiktiven Kontext sind jedoch Distanzierungsmöglichkeiten vorhanden.
    • USK ab 16 Jahren (ab 16 Jahren): Bei Spielen ab 16 Jahren können Gewalthandlungen bereits stärker im Vordergrund stehen, weshalb sie eindeutig nicht mehr für Kinder geeignet sind. Kämpfe und gewalttätige Auseinandersetzungen bleiben dabei allerdings stets durch die Handlung oder Story gerahmt. Auch Inhalte mit sexuellem oder erotischem Fokus zählen zu dieser Alterskategorie.
    • USK ab 18 Jahren (keine Jugendfreigabe): Diese Spiele sind ausschließlich für Erwachsene, da sie nahezu ausschließlich in einer düsteren und bedrohlichen Atmosphäre deutliche, realistische und sehr brutale Gewaltdarstellungen beinhalten. Auch kann es zu unreflektierten Darstellungen von Drogenkonsum kommen, wie in Ego-Shootern oder Open-World-Games.

    Neben den USK-Alterskennzeichen werden zusätzliche Hinweise angegeben. Diese informieren über die Gründe, die zur Alterseinstufung geführt haben (wie „Gewalt“, „Handlungsdruck“ oder „Belastende Themen“). Und sie geben an, welche möglichen Aspekte der Nutzung Sie beachten sollten (wie „In-Game-Käufe“ oder Chats“). Hier werden die einzelnen Hinweise genauer erklärt.

    Die Alterskennzeichen findet man auf jeder Spieleverpackung und auf vielen gängigen Spieleplattformen. Die USK-Alterskennzeichen für Online-Spiele, die im Rahmen des internationalen Systems IARC (International Age Rating Coalition) vergeben werden, entsprechen ebenso den hohen deutschen Jugendstandards. Sie sind in allen angeschlossenen Systemen verfügbar. Dazu gehören der Google Play Store, Nintendo eShop, Microsoft Store für Windows und Xbox, PlayStation Store, Epic Games Store, Fortnite, Meta Quest Store, Pico Store und Amazon Luna.

    Weitere Alterskennzeichen

    Seit 2021 gibt es eine Kennzeichnungspflicht für sehr große Online-Spieleplattformen. Nicht alle Plattformen haben sich dem internationalen IARC-System zur Altersklassifizierung angeschlossen. Sie nutzen eigene Kennzeichnungssysteme und spielen daher mitunter andere Alterskennzeichen aus.

    Im europäischen Handelsraum gibt es auch Alterskennzeichen der PEGI (Pan European Games Information) auf Spieleverpackungen mit den Altersstufen 3, 7, 12,16 und 18. Die Altersempfehlung ergibt sich aus einem gemeinsamen europäischen Ansatz für den Jugendschutz. Für den Vertrieb in Deutschland sind aber die USK- Alterskennzeichen gesetzlich bindend.

    Neben den Alterskennzeichen, die auf einer jugendschutzrelevanten Prüfung basieren, gibt es auch eine Reihe an pädagogischen Altersempfehlungen. Diese geben Eltern Auskunft darüber, ob Spiele für ein bestimmtes Alter geeignet sind, also auch beherrschbar und verständlich sind. Umfangreiche pädagogische Beurteilungen finden Sie zum Beispiel auf dem Angebot des Spieleratgebers NRW.

    Was Eltern beachten sollten

    Bei der Auswahl von digitalen Spielen sollten Sie zunächst wissen, was Ihr Kind gerne spielt. Informieren Sie sich über das jeweilige Spiel und orientieren Sie sich an den Alterskennzeichen sowie Zusatzhinweisen. Die USK hat hierfür ein Lexikon mit den geläufigsten Begriffen aus dem Games-Bereich zusammengestellt. Beobachten Sie Ihr Kind, wie es mit den Inhalten umgeht. Jedes Kind ist anders und entwickelt sich unterschiedlich. Über die möglichen Herausforderungen im Spiel Bescheid zu wissen, erleichtert es Ihnen Ihr Kind beim digitalen Spielen aktiv zu begleiten und entsprechende Schutzmaßnahmen vorzunehmen. Mitunter macht es Sinn, zu schauen, ob andere Angebote geeigneter sind. Bleiben Sie in jedem Fall mit Ihrem Kind im Gespräch und stellen Sie gemeinsam faire Regeln auf.

    Die Altersfreigaben der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) – das steckt dahinter

    Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist die freiwillige Selbstkontrolle der Games-Branche. Sie ist zuständig für die Prüfung zur Alterseinstufung von digitalen Spielen in Deutschland.

    Was macht die USK?

    Die USK ist sowohl nach dem Jugendschutzgesetz des Bundes als auch nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder als zuständige Selbstkontrolle anerkannt. Im Bereich des Jugendschutzgesetzes erteilen staatliche Vertreter*innen auf Empfehlung von unabhängigen Jugendschutzsachverständigen am Ende eines USK-Verfahrens die gesetzlichen Alterskennzeichen. Darüber hinaus vergibt die USK auch Alterskennzeichen für Online-Spiele und Apps.

    Die USK unterstützt zudem Unternehmen aus der Games-Branche dabei, den Jugendschutz einzuhalten und weiterzuentwickeln – zum Beispiel durch technische Schutzmaßnahmen. Außerdem setzt sie sich für Medienbildung ein, etwa mit Angeboten wie elternguide.online und weiteren Informationsformaten.

    Wie wird ein Spiel geprüft und wer entscheidet über die Altersfreigabe?

    Die zur USK-Prüfung beantragten Spiele werden durch dafür geschulte ehrenamtliche Sichter*innen komplett durchgespielt und danach einem unabhängigen Prüfgremium präsentiert. Das Prüfgremium besteht aus vier Jugendschutzsachverständigen und einer Ständigen Vertretung der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB). Die Jugendschutzsachverständigen stammen aus der Wissenschaft, der Medienpädagogik, aus kirchlichen Einrichtungen und Jugendeinrichtungen, die Erfahrungen in der Arbeit mit Medien sowie mit Kindern und Jugendlichen haben. Nach ausführlicher Diskussion empfehlen die Jugendschutzsachverständigen eine Altersfreigabe. Die Ständige Vertretung der OLJB kann diese Altersfreigabe übernehmen oder Berufung einlegen. Anschließend nimmt die USK das Prüfergebnis entgegen und teilt es den Antragstellenden mit. Wenn diese ebenfalls nicht in Berufung gehen und so eine erneute Prüfung auslösen, erhält das Spiel das gesetzliche Alterskennzeichen durch die Ständige Vertretung der OLJB bei der USK.

    Wie entstehen Alterskennzeichen für Online-Spiele und Apps?

    Im Online-Bereich vergibt die USK Alterskennzeichen im Rahmen des internationalen Systems IARC (International Age Rating Coalition). Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss der verschiedenen verantwortlichen Organisationen zur weltweiten Altersbewertung wie beispielsweise ESRB (Entertainment Software Rating Board) in den USA, Mexico und Kanada, PEGI (Pan European Game Information) in Europa, ClassInd (Classificação Indicativa) in Brasilien, GRAC (Game Rating and Administration Commitee) in Südkorea, DGSC (Digital Games Self-regulation Committee) in Taiwan,  ACB (Australian Classification Board) in Australien und die USK in Deutschland.

    Bei IARC durchlaufen die Anbieter von Online-Spielen und Apps einen ausführlichen Fragebogen zu jugendschutzrelevanten Inhalten. Aus den jeweiligen Eingaben wird dann eine Alterseinstufung nach den Vorgaben und Kriterien der jeweiligen nationalen Selbstkontrolle (für Deutschland die USK) ausgegeben. Durch regelmäßige stichprobenartige Qualitätsprüfungen wird sichergestellt, dass diese Alterskennzeichen zuverlässig und korrekt sind. In allen an dieses System angeschlossenen Vertriebsplattformen sind damit Alterskennzeichen der USK verfügbar. Zu den angeschlossenen Systemen gehören unter anderem der Google Playstore, der Nintendo eShop, der Xbox Store, der Sony PlayStation Store und Fortnite.

    Nach welchen Kriterien werden digitale Spiele geprüft?

    Für die Alterseinstufung von digitalen Spielen gibt es festgelegte Kriterien. Diese Leitkriterien unterstützen die Prüfgremien bei der Risikoeinschätzung nicht altersgerechter Spiele für Kinder und Jugendliche und helfen bei der Entscheidungsfindung. Sie werden durch den Beirat der USK, der sich aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen zusammensetzt, beschlossen und angepasst. Der Beirat setzt sich unter anderem aus Vertreter*innen von Kirchen und Religionsgemeinschaften, der Medienpädagogik, des Bundesjugendministeriums, der Jugendministerien der Länder, der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), der Jugendorganisationen sowie der Computerspielewirtschaft, und Vertreter*innen der USK-Mitglieder und der Jugendschutzsachverständigen zusammen.

    Im Mittelpunkt der Prüfung steht die Wirkungsvermutung, also die Annahme, dass bestimmte Inhalte die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen oder sogar gefährden könnten. Dazu gehören unter anderem Kriterien wie die Atmosphäre im Spiel, Gewalt oder Handlungsdruck. Seit 2023 werden auch sogenannte „Nutzungsrisiken“, beispielsweise Funktionen wie Chats, In-Game-Käufe oder Standortweitergabe bei der jugendschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt und können Einfluss auf die Alterskennzeichen haben. Mehr Informationen zu den Leitkriterien der USK finden sich auf der Webseite der USK.

    Welche Alterskennzeichen gibt es?

    Bei den vergebenen Alterskennzeichen gibt es die USK 0 (Freigegeben ohne Altersbeschränkung), USK 6, USK 12, USK 16 und die USK 18 (keine Jugendfreigabe).

    • USK 0: Spiele ohne Altersbeschränkung (USK 0) dürfen aus der Sicht des Jugendschutzes keine beeinträchtigenden Inhalte für Kinder enthalten.
    • USK 6: Spiele mit einem Alterskennzeichen USK 6 sind in der Regel bereits spannender und etwas hektischer.
    • USK 12: Spiele mit dem Alterskennzeichen USK 12 können schon deutlich kampfbetonter oder düsterer gestaltet sein.
    • USK 16: Spiele mit einem Alterskennzeichen USK 16 zeigen häufig realitätsnahe Gewalthandlungen, bewaffnete Kämpfe mit einer Rahmenhandlung (Story) oder militärische Missionen und sind daher nicht für Kinder geeignet.
    • USK 18: Diese Spiele sind nur für Erwachsene gedacht, da sie jugendbeeinträchtigend wirken können.

    Seit Januar 2023 enthalten die USK-Alterskennzeichen zusätzliche Hinweise zu den Gründen der Alterskennzeichnung sowie zu vorhandenen Online-Funktionen im Spiel. Somit erkennen Eltern auf einen Blick, welche Gründe zur Kennzeichnung geführt haben (beispielsweise „Comic-Gewalt“ oder „Handlungsdruck“) und welche Risiken bei der Mediennutzung im Auge behalten werden sollten (beispielsweise „Chats“, „In-Game-Käufe“ oder „Standortweitergabe“). Die Hinweise sind auf der Rückseite der Spieleverpackung, auf den entsprechenden Online-Plattformen sowie in der USK-Titeldatenbank zu finden.

    Was bedeuten die USK-Alterskennzeichen für Familien?

    In Deutschland dürfen Eltern laut Grundgesetz (Artikel 6) selbst entscheiden, welche Medieninhalte sie ihrem Kind zugänglich machen. Eltern sollten ihren Kindern jedoch nur digitale Spiele geben oder erlauben, die für das Alter des Kindes unbedenklich sind. Die USK-Alterskennzeichen sind dabei eine hilfreiche Orientierung. Wenn Eltern darüber hinaus wissen wollen, ob sich ein Spiel auch pädagogisch eignet, finden sie auf vielen Empfehlungsseiten entsprechende Informationen. Eine pädagogische Beurteilung zu digitalen Spielen bietet zum Beispiel der vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Spieleratgeber NRW.

    Drei Eltern-Tipps der USK:

    • Achten Sie auf die USK-Alterskennzeichen und Zusatzhinweise: Diese geben Auskunft über die Unbedenklichkeit eines Spiels für bestimmte Altersgruppen und informieren gleichzeitig über mögliche Zusatzfunktionen.
    • Nutzen Sie technische Jugendschutzeinstellungen: Innerhalb der Spiele sowie auf vielen gängigen Plattformen, Konsolen oder Geräten können Funktionen wie Chats oder Kaufmöglichkeiten eingeschränkt oder deaktiviert werden.
    • Spielen Sie mit: Spielen Sie das Spiel anfänglich gemeinsam und bleiben Sie darüber im Gespräch. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, die Faszination Ihres Kindes für digitale Spiele nachzuvollziehen. Auch fördert es ganz nebenbei Ihre eigene Medienkompetenz!

    Natur entdecken mit Apps und Kinderwebseiten

    „Schau mal Papa, ein riesiger Käfer!“, „Mama, darf ich diese Beere essen?“, „Welcher Vogel singt denn da?“. Wenn es um Natur und Umwelt geht, machen Kinder viele spannende Entdeckungen. Apps und Kinderwebseiten laden dazu ein, Natur und Umwelt zu entdecken und Tiere und Pflanzen um uns herum zu erkunden und genauer zu bestimmen.

    Draußen unterwegs mit dem Smartphone

    Kinder sind von Natur aus neugierig und möchten genau verstehen, was sie in der Welt alles entdecken. Ob Blumen oder Schmetterlinge, Tierspuren oder Sternbilder – mit den richtigen Apps und Online-Angeboten können Sie gemeinsam mit Ihrem Kind Neues über Tiere, Pflanzen und die Umwelt lernen. Nutzen Sie die Entdeckungsfreude Ihres Kindes und verbinden Sie diese mit Naturerfahrungen an der frischen Luft. Wir stellen Ihnen vier ausgewählte Apps und zwei Kinderwebseiten vor.

    Pflanzen bestimmen

    Was blüht denn da am Wegesrand? Beim Spaziergang eine Blüte, einen Halm oder ein Blatt abfotografieren und in Sekundenschnelle die Antwort erfahren – das ermöglicht die App Flora Incognita (lateinisch für „unbekannte Pflanzenwelt“). Sie ist leicht zu bedienen und mit ihr werden Kinder zu Naturforscher*innen. Dank eines speziellen Algorithmus erkennt die KI-gestützte App eine Vielzahl an Blumen, Sträuchern, Bäumen und Gräsern und bietet Informationen dazu. Die Entdeckungen können in der App gespeichert werden und geben so der Wissenschaft Hinweise auf die Verbreitung von Pflanzen. Flora Incognita ist das Produkt eines Forschungsprojektes des Max-Planck-Instituts für Biogeochemie Jena und der TU Ilmenau. Die App ist kostenlos und werbefrei für iOS- und Android-Geräte verfügbar. Sie ist von der USK gekennzeichnet ab 0 Jahren (Google Play Store).

    Mehr Infos: https://floraincognita.de/

    Vogelstimmen erkennen

    „Kuckuck, kuckuck, ruft’s aus dem Wald!“. Vögel sitzen oft gut versteckt in Sträuchern oder auf hohen Bäumen. Wir sehen sie nicht immer, aber können ihr Zwitschern und Rufen gut hören. Die verschiedenen Vogelstimmen auseinander zu halten ist nicht so einfach. Hilfestellung bietet die App BirdNET (englisch für „Vogelnetz“). Mit ihr lassen sich Vogelstimmen aufnehmen und direkt bestimmen. Steckbriefe geben nähere Informationen zu den Federtieren, die Aufzeichnungen werden wissenschaftlich verwendet. BirdNET ist ein Forschungsprojekt der TU Chemnitz und des Cornell Lab of Ornithology. Die kosten- und werbefreie App hat ein USK-Alterskennzeichen ab 0 Jahren (Google Play Store) und ist sowohl für iOS als auch für Android erhältlich.

    Mehr Infos: https://birdnet.cornell.edu/

    Teil einer Natur-Community werden

    Die App iNaturalist ist eine soziale Plattform, die Naturfreund*innen weltweit in einer Community verbindet. Über ein Profil können User*innen Fotos aller möglichen Arten von Tieren, Pflanzen und Pilzen hochladen und bestimmen. Die Beobachtungen werden mit dem Standort versehen und gespeichert. So können andere Nutzende nachsehen, welche Tiere und Pflanzen in der Umgebung gesichtet wurden und die Funde diskutieren. In der kostenfreien App gibt es eine beeindruckende Anzahl an Entdeckungen. Trotzdem ist sie übersichtlich gestaltet und für ältere Kinder leicht zu bedienen. iNaturalist ist kostenfrei und für Android und für iOS erhältlich. Die App ist von der USK gekennzeichnet ab 0 Jahren (Google Play Store) und die Nutzung ist laut AGB ab 13 Jahren erlaubt.

    Mehr Infos: https://www.inaturalist.org/

    Sterne und Planeten erkunden

    Großer Wagen, Milchstraße, Polarstern: soweit kennen sich die meisten mit unserem Nachthimmel aus. Darüber hinaus wird es oft schon schwierig. Die App Star Walk 2 Plus – Sternenkarte bietet die Möglichkeit, mit dem Standort der Kamerafunktion die Sterne und Planeten um uns herum zu entdecken. Mit einem Klick auf einen Himmelskörper erfahren Nutzende mehr dazu. Per Augmented Reality verbindet die App einzelne Sterne zu wunderschönen, dreidimensionalen Sternbildern und untermalt das Erlebnis mit stimmungsvoller Musik. In-App-Käufe bieten Zugang zu mehr Kategorien wie Satelliten und Kometen. Die App ist in der Basisversion kosten- und werbefrei und für Android und iOS verfügbar. Sie ist von der USK gekennzeichnet ab 0 Jahren (Google Play Store).

    Mehr Infos: https://starwalk.space/de

    Spielerisch die Natur entdecken

    Ob Wald oder Wiese, Stadt oder Land, Berge oder Gewässer – Natur begegnet Kindern überall. Die Website NAJUversum lädt Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren dazu ein, die Umwelt spielerisch und interaktiv zu entdecken. Mit kindgerechten Texten, spannenden Videos, Spielen und Mitmachaktionen lernen sie jede Menge über Tiere, Pflanzen und Lebensräume. Ob sie nun herausfinden, wie man ein Eichhörnchenhaus baut, wie Müll richtig getrennt wird oder wie Gemüse ohne Erde wachsen kann – NAJUversum macht Lust auf Lernen, Basteln und Entdecken. Die Plattform ist ein Angebot der Naturschutzjugend (NAJU), der Kinder- und Jugendorganisation des NABU (Naturschutzbund Deutschland). Sie wurde von Seitenstark als hochwertige Kinderwebseite ausgezeichnet.

    Mehr Infos: https://www.najuversum.de/

    Der Umwelt auf der Spur

    „Warum ist Artenvielfalt wichtig?“ und „Worauf können wir im Alltag achten, um die Umwelt zu schützen?“ Diese und weitere Fragen beantwortet das Umwelt-Onlinemagazin Ökoleo. Es richtet sich an Kinder und Jugendliche von 9 bis 14 Jahren. Wöchentlich erscheinen neue Artikel zu unterschiedlichen Natur- und Umweltthemen. Texte und Bilder, Videos und Audios laden zum Entdecken, Mitmachen und aktiv werden ein. In kleinen Quiz können Nutzer*innen ihr Natur-Wissen prüfen. Ein Lexikon und Ausflugstipps für Hessen geben Kindern noch mehr Anregungen, selbst draußen aktiv zu werden. Ökoleo ist ein Onlinemagazin des Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und von Seitenstark zertifiziert.

    Mehr Infos: https://www.oekoleo.de/

    Was sollten Eltern beachten?

    • Einige Apps funktionieren nur mit einer Internetverbindung. Mitten im Wald oder in den Bergen kann es sein, dass Sie keinen Empfang haben. Machen Sie Fotos Ihrer Entdeckungen und schlagen Sie später gemeinsam nach.
    • Vorsicht giftig! Auch Apps zur Naturbestimmung bieten keine hundertprozentige Sicherheit. Vermeiden Sie im Zweifelsfall das Anfassen oder Essen von Pflanzen und Tieren.
    • Manche Apps verlangen Zugriff auf Ihren Standort, auf Ihre Smartphone-Kamera und andere Funktionen. Prüfen Sie, welche App-Berechtigungen für die Verwendung der App wirklich nötig sind und unterstützen Sie Ihr Kind, sparsam mit Daten umzugehen.
    • Behalten Sie im Auge, dass bei einigen Apps In-App-Käufe möglich sein können. Informieren Sie sich vor dem Installieren einer App genau und schränken Sie Kaufoptionen in den Smartphone-Einstellungen ein.
    • Begleiten Sie Ihr Kind bei den ersten Schritten in der Welt des Internets. Auf den altersgerechten Kinderwebseiten aus dem Seitenstark-Verbund kann Ihr Kind sich in einem sicheren Rahmen zunehmend allein bewegen.
    • Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, wie Sie die Mediennutzung in der Familie gestalten möchten und wie viel Bildschirmzeit angemessen ist.

    Kinderfotos im Netz

    Kinderfotos sind toll! Sie zeigen ohne große Worte, wie bunt, lustig, spannend und chaotisch der Alltag mit Kindern sein kann. Dank Smartphone lassen sich schöne Momente einfach und schnell festhalten und an Familie und Freunde weitergeben. In wenigen Sekunden ist der süße Schnappschuss vom Baby mit dem ersten Brei im Gesicht über Instagram und WhatsApp geteilt.

    Süße, lustige Fotos – aus kinderrechtlicher Sicht oft bedenklich

    Was Eltern süß finden und mit der Welt teilen, kann für Kinder (später) durchaus unangenehme Folgen haben. Auch wenn Ihnen als Eltern alle Fotos Ihres Kindes gefallen, versetzen Sie sich in die Lage Ihres Kindes! Sie selbst mögen sich wahrscheinlich auch nicht auf jedem Foto. Aus kinderrechtlicher Sicht sind Kinderfotos im Netz bedenklich, denn zu oft wird ohne deren Einverständnis gepostet. Genau wie Erwachsene haben auch Kinder ein Recht auf Privatsphäre (Art. 16, UN-Kinderrechtskonvention) und das Recht am eigenen Bild und somit die Freiheit, prinzipiell selbst zu entscheiden, was und wieviel sie von sich preisgeben.

    Unterschätzen Sie nicht, dass Informationen und Bilder im Netz schnell verbreitet werden und zeitlich unbegrenzt und einfach zu finden sind. Obwohl ein Foto im Profil, Post, der Story, dem Status oder Blog gelöscht wird, können die Aufnahmen weiter kursieren. Andere können diese kopieren, einen Screenshot aufnehmen, verfremden und weiterverbreiten. Kinderbilder können von Fremden missbraucht werden, Alltagsfotos können sexualisiert werden oder unvorteilhafte Bilder können das Risiko für Cybermobbing erhöhen. Umso wichtiger ist es, dass Sie als Erwachsene bewusst und rücksichtsvoll mit den Persönlichkeitsrechten Ihres Kindes im Internet umgehen.

    Aber heißt das nun, niemand darf mehr ein Kinderfoto posten?

    Nein, das muss es nicht heißen! Kinder sind Teil unserer Gesellschaft und deswegen sollten sie sichtbar sein – auch in der digitalen Welt. Entscheidend ist, wie Kinder dargestellt werden: In welchen Situationen sieht man Ihr Kind auf dem Foto? Ist das Gesicht genau zu erkennen? Wer kann Fotos sehen, wenn Sie sie posten? Wenn Sie ein paar Regeln beachten, spricht nichts dagegen, ein Kinderfoto zu teilen und gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte Ihres Kindes zu wahren. Nicht zu vergessen ist das Kinderrecht auf Beteiligung (Art. 12, UN-KRK), weshalb es wichtig ist, Kinder altersgerecht einzubinden und ihr Einverständnis einzuholen. Das Deutsche Kinderhilfswerk informiert ebenfalls umfassend über Kinderfotos im Internet. Das ZDF hast sich im Format unbubble auch mit dem Thema Kinderfotos auf Social Media beschäftigt, dabei haben verschiedene Personen ihre Standpunkte dargelegt und Pro- und Contra-Argumente ausgetauscht. Wir haben konkrete Hinweise zur Veröffentlichung von Kinderfotos nach Altersgruppen zusammengefasst. In den nachfolgenden Links finden Sie den passenden Text für das Alter Ihres Kindes.

    Tipps für die Verbreitung von Fotos von Babys und Kleinkindern

    Tipps für die Verbreitung von Fotos von Kindern im (Grund-)Schulalter

    Kinder und Jugendliche brauchen Schutz – auch im Umgang mit Medien

    Kinder wachsen heute selbstverständlich mit Medien auf. Umso wichtiger ist es, sie vor ungeeigneten Inhalten zu schützen und sie gleichzeitig dabei zu unterstützen, Medien sicher und selbstbestimmt zu nutzen. Gesetzliche Regelungen, technische Möglichkeiten und kindgerechte Angebote helfen dabei – ebenso wie Gespräche in der Familie.

    Rechtlicher Rahmen: Was der Staat für den Schutz von Kindern regelt

    Im Grundgesetz ist festgehalten, dass der Staat die Persönlichkeitsrechte aller Menschen schützen muss. Bei Kindern und Jugendlichen zählt dazu unter anderem, sie vor Einflüssen von Medien zu schützen, die für ihre Entwicklung schlecht oder gefährlich sein können. Die genauen Regelungen des Jugendmedienschutzes sind in verschiedenen Gesetzen festgelegt, vor allem im Jugendschutzgesetz und im Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Beide legen fest, wie Medienangebote gestaltet sein und präsentiert werden müssen, um möglichst wenig Gefahr für Kinder und Jugendliche darzustellen.

    Darüber hinaus gibt es die UN-Kinderrechtskonvention – hier ist international festgehalten, welche Rechte Kinder haben und welchen Schutz sie für ein gutes und sicheres Aufwachsen brauchen – auch im digitalen Raum. Kinder haben nicht nur ein Recht auf Schutz, sondern auch auf Teilhabe und Beteiligung. Sie sollen entsprechend ihres Alters in Entscheidungen einbezogen werden, die sie betreffen. Das gilt auch für die Mediennutzung. Deshalb ist es wichtig, gemeinsam mit Kindern Regeln zu entwickeln und ihre Perspektiven ernst zu nehmen.

    Letztlich entscheiden Sie als Eltern, was für Ihr Kind das Beste ist. Beim Thema Mediennutzung legen Sie fest, wann Ihr Kind welche Geräte nutzen darf, welche Apps und Inhalte erlaubt sind und welche zeitlichen Vereinbarungen gelten. Die gesetzlichen Vorgaben und Alterskennzeichnungen bieten Ihnen Orientierung – und helfen, informierte Entscheidungen zu treffen.

    Altersfreigaben: Orientierung bei der Auswahl von Inhalten

    Altersfreigaben gibt es schon lange: Kinofilme sind standardmäßig ab einem bestimmten Alter freigegeben, ebenso DVDs und Streaming-Inhalte. Auch Persönlichkeitsrechte aller Menschen und bestimmte Online-Angebote müssen gekennzeichnet werden – das verlangt der Jugendmedienschutz. Die Altersstufen reichen von „freigegeben ohne Altersbeschränkung“ über „ab 6“, „ab 12“, „ab 16 Jahren“ bis hin zu „keine Jugendfreigabe“.

    Wichtig ist: Altersfreigaben sind keine pädagogischen Empfehlungen. „Ab 12 Jahren freigegeben“ bedeutet nicht, dass ein Spiel oder Film für alle Zwölfjährigen besonders geeignet ist. Es bedeutet lediglich, dass die Inhalte die Entwicklung dieser Altersgruppe nicht beeinträchtigten oder gefährden.

    In der Familie können Alterskennzeichnungen ein guter Anlass sein, mit Ihrem Kind über Inhalte zu sprechen: Was gefällt ihm daran? Was verunsichert oder überfordert es vielleicht?

    Technische Filter: Schutz bei der Nutzung eigener Geräte

    Alterskennzeichnungen dienen nicht nur der Orientierung, sondern auch als Grundlage für technische Schutzfunktionen. Sobald Kinder eigene Geräte nutzen – etwa das erste Smartphone – wird es schwieriger, alle Inhalte im Blick zu behalten. Kinderschutz-Apps oder Filterprogramme können Eltern dabei unterstützen, die Mediennutzung zu begleiten.

    Diese Programme filtern jugendgefährdende Inhalte, bieten aber keinen hundertprozentigen Schutz. Zum einen, weil sich Inhalte im Netz ständig verändern. Zum anderen, weil Risiken wie Kontakt mit Fremden oder problematische Kommunikation unter Nutzer*innen schwerer zu filtern sind. Nutzen Sie Filter daher als ergänzendes Werkzeug, nicht als alleinige Lösung.

    Tipp: Sollten Sie auf jugendgefährdende oder illegale Inhalte stoßen, können Sie diese bei der FSM-Beschwerdestelle melden.

    Sichere Einstellungen von Geräten und Apps

    Nicht nur Inhalte, sondern auch die Gestaltung von Apps und Geräten ist gesetzlich geregelt – insbesondere beim Thema Datenschutz. Kinder, Jugendliche und Erwachsene müssen die Möglichkeit haben, ihre Daten zu schützen und selbst zu entscheiden, welche Informationen sie preisgeben möchten.

    Auf Smartphones lässt sich zum Beispiel steuern, auf welche Daten eine App zugreifen darf. Wenn Ihr Kind ein eigenes Gerät bekommt, schauen Sie sich die Datenschutz– und Sicherheitseinstellungen gemeinsam genau an und entscheiden Sie zusammen, welche Einstellungen sinnvoll sind.

    Auch Plattformen wie TikTok, Instagram und Co. müssen ihren Nutzer*innen die Möglichkeit geben, sich darüber zu informieren, was mit ihren Daten passiert und eigene Entscheidungen zu treffen. Auch das sollten Sie mit Ihrem Kind besprechen und gemeinsam einstellen.

    Kindgerechte Angebote: Unterstützung für Eltern und Kinder

    Neben rechtlichen und technischen Schutzmaßnahmen gibt es eine Vielzahl an hilfreichen Angeboten:

    All diese Schutzmöglichkeiten, Empfehlungen und Hilfen können Sie nutzen, um mit Ihrem Kind die Medienwelt gemeinsam zu entdecken. Sprechen Sie über Erfahrungen, probieren Sie Dinge gemeinsam aus und reflektieren Sie, was gut läuft und was nicht.

    So lernt Ihr Kind nach und nach, sich sicher in der digitalen Welt zu bewegen – mit Ihrer Begleitung, aber auch zunehmend selbstständig.

    Lightpainting – Bunte Lichtmalereien mit dem Smartphone

    Haben Sie schon mal diese schönen Fotos gesehen, auf denen mit Licht gemalt oder geschrieben wurde? Die Bilder sehen spektakulär aus und lassen sich sogar mit dem Smartphone umsetzen.

    Was ist Lightpainting?

    Lightpainting heißt übersetzt Malen mit Licht. Dabei werden Fotos bei schlechten Lichtverhältnissen bzw. bei Dunkelheit aufgenommen. Taschenlampen, LED-Lichter oder Wunderkerzen dienen als Lichtquellen. Mit ihnen lassen sich Bilder, Symbole oder Buchstaben in die Luft malen und auf einem Foto festhalten. Dabei entstehen wunderschöne Lichtmalereien. Die Technik, um selbst Lightpainting zu machen, haben viele Familien zu Hause. Denn mit vielen Smartphones ist Lightpainting möglich.

    Eine Person malt ein Herz mit Licht in die Luft.

    Bildquelle: Unsplash/Brunetto Ziosi

    Lightpainting als Familienprojekt

    Lightpainting kann ein schönes Medienprojekt mit der ganzen Familie sein. Schon kleine Kinder (ab ca. 3 Jahren) können mitmachen, indem sie Lichtquellen bewegen. Ältere Kinder können lernen, wie Lichtmalerei mit dem Smartphone funktioniert. Alle können dabei gemeinsam ihre Kreativität ausleben.

    Für ein solches Projekt reichen ein Smartphone, ein abgedunkelter Innenraum (mit etwas Erfahrung ist es draußen möglich) und ein paar farbenfrohe Lichtquellen., z. B.:

    • Taschenlampen
    • Wunderkerzen
    • Knicklichter
    • LED-Lampen
    • Smartphone-Bildschirme – hier gibt es Apps wie Color Flashlight (Android) oder Flashlight: LED Torch Light (iOS), die bunte Farben und Effekte anzeigen können
    • Farbfilter oder buntes Transparent-Papier, um eine helle Lichtquelle farblich zu verändern

    Sie benötigen ein Smartphone, dessen Kamera-App eine längere Belichtungszeit (Langzeitbelichtung) ermöglicht. Ob Ihr Gerät das kann, lässt sich in der Kamera-App prüfen: Suchen Sie dort nach einem „Pro-Modus“ oder „Manuellen Einstellungen“. Falls Sie dort die Belichtungszeit (meist mit „S“ oder „Shutter Speed“ bezeichnet) auf etwa 10 bis 30 Sekunden einstellen können, ist Ihr Smartphone geeignet. Wenn das nicht der Fall ist, gibt es spezielle Kamera-Apps zum Herunterladen (z. B. Wow! Stuff Light Painting für Android und iOS).

    So geht’s:

    1. Suchen Sie sich einen dunklen Ort (drinnen oder draußen), an dem Sie ausreichend Platz haben, um Fotos zu machen. Je dunkler der Ort ist, desto besser gelingt die Lichtmalerei.
    2. Stellen Sie das Smartphone sicher auf – entweder mit einem Stativ oder an einem ähnlich stabilen Platz.
    3. Öffnen Sie die Kamera-App oder Lightpainting-App und positionieren Sie Ihr Kind und ggf. weitere Personen, die mit Licht malen, im Kamera-Ausschnitt. Stellen Sie eine Belichtungszeit von 30 Sekunden ein.
    4. Schalten Sie das Licht aus. Nun kann es losgehen!
    5. Drücken Sie auf den Auslöser. Verwenden Sie am besten den Selbstauslöser. Er verhindert, dass das Gerät beim Auslösen wackelt und die Fotos unscharf werden.
    6. Nun malen Sie und Ihr Kind 30 Sekunden lang mit den gewählten Lichtquellen Muster, Objekte oder Schrift in die Dunkelheit. Auf das Ergebnis können alle gespannt sein!

    Tipps:

    • Ziehen Sie sich dunkle Kleidung an, wenn Sie auf dem Bild nicht zu sehen sein wollen, sondern die Malerei im Vordergrund stehen soll.
    • Wenn Sie etwas schreiben möchten, müssen Sie das in Spiegelschrift tun.
    • Soll eine der Lichtbewegungen nicht auf dem Bild zu sehen sein (z. B. das Ansetzen eines neuen Buchstabens), muss die Lichtquelle kurz ausgeschalten oder abgedeckt werden.

    Eine nächtliche Aktion in den Sommerferien draußen oder im Winter drinnen begeistert Groß und Klein. Beachten Sie, dass es ein bisschen Übung braucht, bis tolle Bilder entstehen. Mit etwas Geduld können Sie kleine Fotoprojekte wie z. B. ein Neujahrsfoto mit Wunderkerzen und den Jahreszahlen, ein Foto von vorbeifahrenden Autos auf der Autobahn oder Ihr Kind als Superheld*in mit Umhang oder Flügeln realisieren. Gemeinsam mit Ihrem Kind fallen Ihnen bestimmt viele kreative Motive ein!

    Übrigens: Wenn Sie eine Digitalkamera mit einem Stativ haben, gelingen qualitativ noch bessere Lichtmalereien. Prüfen Sie, ob Sie an Ihrer Kamera längere Belichtungszeiten von ungefähr 30 Sekunden einstellen können. Auf der Webseite der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen finden Sie eine Bildanleitung zum Lightpainting mit der Kamera, die auch für Kinder leicht verständlich ist.

    Mehr zum Thema Lightpainting und Fotografie mit Kindern gibt es auch bei den Kamerakindern und bei der Foto-Community Knipsclub. In diesem KiKA-Video zeigt ein Fotokünstler, mit welchen Leuchtmitteln schöne Effekte entstehen.

    Altersfreigabe versus Altersempfehlung – wo ist der Unterschied?

    Film- oder Spieleabend! Aber welche Filme, Serien oder Computerspiele sind überhaupt für die ganze Familie geeignet? Was bedeutet eigentlich die Altersangabe auf dem Cover oder vor dem Abspielen des digitalen Inhalts? Alterskennzeichen sollen Kinder und Jugendliche vor problematischen Inhalten schützen, sind jedoch keine Altersempfehlungen. Dieser Artikel erklärt die Unterschiede und zeigt, wie Eltern gute Entscheidungen für ihre Kinder treffen können.

    Was ist eine Alterskennzeichnung?

    In Deutschland gibt es ein System, mit dem eingeschätzt wird, ob Medien für ein junges Publikum problematisch oder schädigend sein könnten: Die Altersfreigabe oder Alterskennzeichnung. Sie wird von verschiedenen Institutionen durchgeführt:

    • Die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) prüft Filme, Serien, Trailer sowie viele weitere filmische Inhalte und gibt sie in den Altersstufen „ab 0“, „ab 6“, „ab 12“, „ab 16“ oder „ab 18“ Jahren frei. Ihre Altersfreigaben gelten u. a. im Kino, auf DVD/Blu-ray und im Streaming-Bereich.
    • Die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) ist zuständig für die Prüfung digitaler Siele und vergibt dabei die gleichen Alterskennzeichen. Wichtig für Eltern: Die Altersfreigaben der USK und FSK sind rechtlich bindend.
    • Die FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen) bewertet Filme, Serien und andere Inhalte für TV und Stream unter Gesichtspunkten des Jugendschutzes. Auch sie vergibt die gesetzlich vorgegebenen Altersfreigaben, die im Fernsehen auch die Sendezeiten bestimmen.

    Bei all diesen Prüfungen wird darauf geschaut, ob Medienangebote z. B.  Gewalt, Sexualität, Drogenkonsum oder Diskriminierung beinhalten oder nachhaltig ängstigend wirken. Je nach Art der Darstellung dieser Inhalte, verändert sich die Altersfreigabe. Bei Spielen werden zusätzlich Nutzungsrisiken wie In-Game-Käufe und Chat-Funktionen bei der Bewertung berücksichtigt. Ist ein Film oder ein Spiel für ein bestimmtes Alter nicht freigegeben, bedeutet das zum Beispiel, dass es von Jugendschutzfiltern abgefangen wird oder im Fernsehen erst ab einer bestimmten Uhrzeit gezeigt werden darf. Im Kino oder beim Verkauf wird das Alter der Besucher*innen geprüft. Neben der Altersfreigabe werden häufig Zusatzhinweise veröffentlicht, die auf einen Blick Auskunft über die Gründe für eine Altersfreigabe geben, wie „Gewalt“ oder „Drogen“. Auf DVDs und Blu-rays zeigen die farbigen Sticker die Altersfreigabe an.

    Die Medieninhalte werden daraufhin geprüft, ob sie die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können. Ziel der Alterskennzeichnungen ist es, Heranwachsende vor traumatisierenden oder nachhaltig ängstigenden Inhalten zu schützen. Es steckt keine pädagogische Einschätzung dahinter: Die Inhalte werden nicht daraufhin geprüft, ob sie für junge Nutzer*innen interessant oder empfehlenswert sind!

    Was ist eine Altersempfehlung?

    Eine Empfehlung wiederum ist zunächst einmal nichts anderes als ein ‚guter Tipp‘. Empfehlungen bekommen wir von Freund*innen und Nachbar*innen, aus dem Radio – oder eben von Pädagog*innen, die Medienangebote daraufhin prüfen, ob sie für Kinder ansprechend, gut verständlich und inhaltlich wertvoll sind.

    Da jede*r eine Empfehlung aussprechen kann, ist es wichtig zu hinterfragen, ob diese auch fundiert und glaubwürdig ist. Bei privaten Empfehlungen hilft da die Einschätzung der Person. Bei Artikeln oder Websites sollte man die Urheber*innen kennen und hinterfragen. Gute Quellen sind etwa:

    • FLIMMO: Ein Elternratgeber, bei dem Medienpädagog*innen Filme und TV-Sendungen prüfen und Eltern erklären, warum diese für Kinder geeignet sind.
    • Kinderfilmwelt: Gibt Eltern Orientierung für altersgerechtes Kinderkino.
    • Spieleratgeber NRW: Erteilt für Computerspiele Altersempfehlungen, die auf pädagogischen Kriterien basieren und Eltern bei der Auswahl unterstützen. Wie treffen Eltern gute Entscheidungen?

    Wie treffen Eltern gute Entscheidungen?

    Jedes Kind ist anders und verarbeitet belastende Momente unterschiedlich. Deshalb ist eine Kombination aus verschiedenen Informationsquellen bezüglich der Altersfreigaben und Empfehlungen sinnvoll.

    Wenn Sie sich als Elternteil an die Alterskennzeichnungen halten, reduzieren Sie erheblich das Risiko, dass Ihr Kind eine nachhaltige Beeinträchtigung erfährt. Zudem verbessern Empfehlungen aus seriösen Quellen die Auswahl von guten Medienangeboten.

    Optimalerweise sollten Eltern sich auch selbst ein Bild machen: Schauen Sie sich den Film vorher an, informieren Sie sich auf YouTube über das Spiel oder probieren Sie es sogar selbst aus. Denn Sie kennen Ihr Kind am besten und wissen, was es mag, was es überfordert oder wovor es Angst hat.

    Nutzen Sie auch die Angebote der Selbstkontrolleinrichtungen, die zahlreiche Informationen, Begründungstexte und Zusatzhinweise zu den erteilten Kennzeichen veröffentlichen.

    Und vor allem: Bleiben Sie im Gespräch! Sprechen Sie mit Ihrem Kind über dessen Medienerfahrungen. Hören Sie zu und zeigen Sie Interesse an den Filmen oder Spielen, die es liebt – aber auch an denen, die ihm nicht gefallen. So steht einem unterhaltsamen Film- oder Spieleabend mit der gesamten Familie nichts im Wege.

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