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Instagram sicher nutzen

Das Soziale Netzwerk Instagram ist bei Kindern und Jugendlichen weiter sehr beliebt, jedoch immer wieder in der Kritik, weil es diese nicht ausreichend schützt. Instagram arbeitet daran, die Sicherheit auf der Plattform zu verbessern. Die aktuellen Neuerungen: 

  • Standardmäßig können Kinder und Jugendliche keine Direktnachrichten von Personen empfangen, denen sie nicht folgen oder mit denen sie nicht vernetzt sind – das gilt auch für andere Minderjährige.
  • Eltern müssen Änderungen an den Instagram-Einstellungen in der Elternaufsicht genehmigen oder ablehnen, einschließlich Sicherheits- und Privatsphäre-Einstellungen.
  • Geplant ist die Einführung eines neuen Features, um Kinder und Jugendliche vor unangemessenen Bildern in Nachrichten zu schützen. Auch soll es Minderjährige künftig davon abhalten, selbst solche Bilder zu versenden. 

Warum waren Neuerungen notwendig? 

Minderjährige waren auf der Plattform oft ungeschützt, bekamen unangemessene Werbung, wurden zum ausgiebigen Nutzen verleitet und konnten von Fremden uneingeschränkt kontaktiert werden.

Die Rechtslage in Deutschland hat sich mit der Anpassung des Jugendschutzgesetzes geändert. Anbieter von Social-Media-Plattformen sind jetzt verpflichtet, Schutzmaßnahmen für Minderjährige einzurichten. Beispielsweise muss es Voreinstellungen geben, so dass Fremde nicht einfach Minderjährige kontaktieren können. Außerdem müssen Begleitungs- sowie Steuerungsmöglichkeiten für Eltern vorhanden sein. 

Was wurde bereits angepasst? 

Mittlerweile ist es schwieriger, die Altersgrenze (Nutzung ab 13 Jahre) zu umgehen. Jede Person, die Instagram nutzen möchte, muss zwingend das eigene Alter angeben, sonst kann der Account gesperrt werden. Zusätzlich ist geplant, dass Konten Minderjähriger automatisch „privat“ sind. Das bedeutet, dass Jugendliche selbst entscheiden, wer ihr Profil sehen darf. Bisher ist das eine freiwillige Option.

Schutz vor Fremden: Minderjährige können nur noch von Personen kontaktiert oder in Beiträgen markiert werden, wenn sie diesen selbst folgen. Möchte eine fremde Person Minderjährigen folgen, bekommt diese eine Warnung. Beiträge „verdächtiger” Personen unter den öffentlichen Beiträgen Minderjähriger sind ab sofort automatisch unsichtbar. Außerdem ist es leichter, eigene Beiträge, Kommentare und weitere Fußspuren zu löschen.

Seit Juni 2022 gibt es die sogenannte Elternaufsicht für Instagram. Konten eines Erwachsenen können mit Konten von Nutzenden unter 18 Jahren verknüpft werden. Beide Seiten müssen zustimmen und können die Elternaufsicht per Klick wieder beenden. Das ermöglicht:

  • Nutzungszeiten der letzten Woche einsehen, Zeitlimits festlegen oder gemeinsam mit Ihrem Kind Pausen einstellen, beispielsweise während der Schul- oder der Schlafenszeit
  • Geplant ist ein Feature, das Jugendliche nachts daran erinnert, dass es spät ist und sie ermutigt, die App zu schließen, nachdem sie mehr als 10 Minuten mit Reels oder Direktnachrichten verbracht haben.
  • Wöchentlicher Bericht: Wem folgt Ihr Kind, welche neuen Follower*innen sind dazugekommen
  • Kinder können Eltern informieren, wenn sie im Dienst einen Inhalt an den Support melden. Eltern können in dem Bereich mehr über das Melden erfahren oder sich Expert*innenrat einholen.
  • Nicht möglich: Eltern können keine private Nachrichten der Kinder lesen oder deren Konto löschen.

Zusätzlich gibt es einen Leitfaden für Eltern mit Umgangstipps rund um die Instagram-Nutzung, eine Liste mit Anregungen für ein Gespräch über die Nutzung und ein Glossar mit wichtigen Begriffen.

Was sollten Sie über die neuen Einstellungen wissen? 

  • Das wahre Alter von Nutzer*innen kann nicht sicher ermittelt werden. Heißt: Ein Kind kann sich älter machen und die Sicherheitseinstellungen greifen nicht. Dieses Problem gibt es auch auf anderen Social-Media-Plattformen. In Zukunft soll hierbei Künstliche Intelligenz helfen, aber dies wird noch getestet.
  • Es gibt keine öffentlichen Richtlinien, ab wann das Verhalten Erwachsener auf der Plattform als „verdächtig” gilt und Kommentare entsprechend nicht mehr sichtbar sind. Die Entscheidung liegt also in den Händen der Plattform. 

Was müssen Eltern weiterhin beachten? 

  • Vertrauen und Dialog: Wenn Sie als Eltern Einblick in die Instagram-Nutzung Ihres Kindes bekommen, achten Sie darauf, die Privatsphäre Ihres Kindes nicht zu verletzen – denn auch Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf. Kontrolle fühlt sich auch für Kinder und Jugendliche nicht gut an. Besser ist es, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, was es bei Instagram macht. Seien Sie offen und interessiert!
  • Aufklärung über Risiken: Gleichzeitig sollten Sie Ihr Kind auch auf mögliche Gefahren hinweisen wie gefährdende Inhalte, Hate Speech, Desinformation und manipulative Inhalte zur politischen Meinungsmache, Kriegs-Videos oder Fake-Videos. Auch Kommunikationsrisiken von Cybermobbing bis zu Cybergrooming können Thema werden. Zeigen Sie Ihrem Kind, welche Einstellungen die Nutzung der Plattform sicherer machen.
  • Begleitung: Die Elternaufsicht kann eine gute Möglichkeit sein, Ihr Kind in der ersten Zeit mit der App zu begleiten. Unterstützen Sie Ihr Kind dabei, indem Sie das Konto gemeinsam einrichten und regelmäßig besprechen, wer abonniert ist bzw. wird. Das sollte aber im ständigen Austausch miteinander passieren. Wenn Ihr Kind das eigene Konto auf privat stellt, können Sie die Postings nicht mehr sehen.
  • Achten Sie auch auf eine angemessene Nutzungsdauer.

Instagram hat nachgerüstet – ein verantwortungsvoller Umgang ist trotzdem weiter wichtig. Im Familienbereich gibt es weitere Tipps für Sie als Eltern, wie Sie mit Ihrem Kind über Sicherheit, Wohlbefinden und psychische Gesundheit in den sozialen Medien zu sprechen.

Zocken mit der Spielekonsole? Aber sicher! 

„Wie viel Zocken ist zu viel?“ und „Was hilft meinem Kind, einen gesunden Umgang mit der Spielekonsole zu finden?“ – Haben Sie sich solche Fragen auch schon gestellt? Technische Maßnahmen zum Jugendmedienschutz sind ein Baustein, um Ihr Kind bei einem sicheren und ausgewogenen Spielen auf der Konsole zu unterstützen. Je nach Alter des Kindes, der Art der Spiele und des Geräts können Sie als Eltern verschiedene Einstellungen treffen.  

Nintendo Switch 

Das Jugendschutz-System der Nintendo Switch ist von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) geprüft und als Jugendschutzprogramm im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) als geeignet beurteilt worden. Mit der kostenlosen App „Nintendo Switch Altersbeschränkungen“ können Sie festlegen, wie viel Zeit Ihr Kind täglich mit dem Spielen verbringen darf. Sie können die Zugriffsrechte auf bestimmte Spiele und Funktionen beschränken und Benachrichtigungen erhalten, wenn festgelegte Grenzen überschritten werden. Zudem lässt sich unter „Systemeinstellungen > Altersbeschränkungen“ einstellen, welche USK-Altersfreigabe für die Spielauswahl gelten soll. Die App ist auf Apple- und Android-Geräten kostenfrei verfügbar. Aktuelle Informationen zur App und die Download-Links finden Sie auf den Jugendschutzseiten von Nintendo. Wichtig zu beachten ist, dass die App nur funktioniert, wenn die Nintendo Switch auf der neuesten Softwareversion läuft. Eine Anleitung zum Update finden sie hier auf der Website von Nintendo. 

Xbox 

Auch das Jugendschutz-System der Xbox ist als Jugendschutzprogramm im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags von der USK geprüft worden und erfüllt die hohen deutschen Standards des Jugendmedienschutzes. Auf der Xbox können Sie die Spielzeit Ihres Kindes begrenzen, den Zugriff auf bestimmte Spiele und Funktionen kontrollieren und monatliche Ausgabenlimits für digitale Käufe festlegen. Der Zugriff auf den Internet-Browser lässt sich einschränken, um den Besuch ungeeigneter Websites und sozialer Medien zu verhindern. Die Xbox ermöglicht auch die Kontrolle über die Online-Kommunikation. Sie können festlegen, mit wem Ihr Kind chatten oder spielen darf. Die Einstellungen können Sie auf Ihrem Mobiltelefon mit der App „Xbox Family Settings-App“ festlegen, indem Sie für Ihr Kind ein Kinderkonto anlegen und es zur Familiengruppe hinzufügen. Die App ist auf Apple- und Android-Geräten kostenlos in den Appstores zu finden. Aktuelle Informationen zur App finden Sie auf der Website von Microsoft

Playstation 

Für die Jugendschutzeinstellungen bei der Playstation braucht Ihr Kind ein eigenes Konto. Dafür geben Sie einen Namen an (das kann auch ein Spitzname sein) und nennen das Geburtsdatum Ihres Kindes für Alterskontrollen bei Spielen. Zusätzlich müssen Sie sich ein Konto für PlayStation Network kostenfrei auf der Webseite von Playstation erstellen. Das Kinderkonto können Sie dann Ihrem Konto hinzufügen und verwalten. Auf PS5-Konsolen finden Sie die Einstellungen unter „Einstellungen > Familie und Kindersicherung > Familienverwaltung“. PS4-Konsolen enthalten die Einstellungen zum Jugendschutz unter: „Einstellungen > Kindersicherung/Familienverwaltung > Familienverwaltung“. 

Auf der Playstation können Sie die tägliche Spielzeit Ihres Kindes festlegen. Außerdem lassen sich Altersbeschränkungen für online gekaufte Inhalte und für eingelegte Blu-Ray Discs bzw. DVDs einstellen. Weitere Maßnahmen sind beispielsweise die Beschränkung von Chatmöglichkeiten und die Einstellung, welche Inhalte mit anderen geteilt werden können. Mehr Informationen zum Einrichten der Kindersicherung finden Sie hier auf der Webseite von Sony

Was Eltern beachten sollten 

Viele aktuelle Spielekonsolen bieten nutzungsfreundliche Schutzmöglichkeiten an, sind sehr sicher und erfüllen hohe deutsche Jugendschutzstandards, wenn sie entsprechend eingestellt wurden. Jedoch bieten sie allein keinen hundertprozentigen Schutz. Es besteht immer die Möglichkeit, dass Ihr Kind bei Freund*innen und auf ungesicherten Geräten auf unangemessene Inhalte stößt oder mit Fremden in Kontakt tritt. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Nutzung von Geräten und Diensten und seien Sie als offene Ansprechperson für Probleme da. Nehmen Sie die Anliegen Ihres Kindes dabei ernst und machen Sie ihm klar, dass ihm keine Konsequenzen drohen, sollte es sich vertrauensvoll an Sie wenden. 

Überprüfen und aktualisieren Sie die eingestellten Jugendschutzmaßnahmen regelmäßig, um sicherzustellen, dass sie immer noch angemessen sind und den Bedürfnissen Ihres Kindes entsprechen. 

Besprechen Sie Grenzen gemeinsam mit Ihrem Kind und beziehen Sie es aktiv in die Festlegung der Jugendschutzeinstellungen mit ein. Auch wenn Sie das letzte Wort haben: vermitteln Sie Ihrem Kind, dass Sie die Einschränkungen als ein einsetzen möchten, um einen guten Umgang mit dem Zocken an Spielekonsolen lernen zu können. Stellen Sie gemeinsam Regeln für die Mediennutzung in der Familie auf, an die sich alle halten. Ein Vertrag zur Mediennutzung kann dabei helfen, dass Ihr Kind das Gefühl bekommt, mit in den Prozess integriert zu sein.  

Mehr aktuelle Informationen zu technischen Maßnahmen verschiedener Spielplattformen und Konsolen finden Sie auf der Webseite der USK
 

Mein Kind per Bluetooth-Tracking überwachen?

Ein Knöpfchen an die Jacke, eine App auf’s Handy – und alle elterlichen Sorgen über verlorengegangene Kinder gehören ein für alle Mal der Vergangenheit an, weil das Kind im Notfall einfach per getrackt werden kann. Klingt super? Bluetooth-Tracking hat aber seine Tücken …

Bluetooth-Tracking – was ist das eigentlich?

Die Zeiten, in denen Kinder wie bei Hänsel und Gretel ihre Wege noch mit Brotkrumen markieren mussten sind vorbei. Heute leben wir in modernen Medienwelten und können Kinder tracken, statt sie zu suchen. Das funktioniert zum Beispiel über Geräte wie Smartwatches, die sich per GPS orten und die kindlichen Standorte sogleich an die Eltern weitergeben.

Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit und das sind Bluetooth-Tracker. Am bekanntesten sind wohl die Apple Airtags oder Samsung SmartTags, es gibt aber auch viele weitere Tracker von anderen Anbieter*innen. Diese kleinen Apparate in Größe und Optik von Schlüsselanhängern waren ursprünglich dafür gedacht, Gegenstände auffindbar zu machen. Wer sie am Schlüsselbund, am Geldbeutel, am Bobbycar – oder eben am Kind – befestigt, kann sie bei Bedarf per Bluetooth orten. Die Verbindung zwischen Tracker und Smartphone(-App) funktioniert dabei nicht über Satelliten wie beim GPS, sondern direkt per Funkwellen. Der Tracker verbindet sich mit einem erreichbaren Smartphone mit Tracker-App und kann so einen ungefähren Standort ermitteln und senden. Im Vergleich zu GPS-Trackern sind Bluetooth-Tracker oft kleiner und leichter, die Batterie hält lange und es fallen keine monatlichen Gebühren an. Gerade in der Natur, wenn nur wenige Smartphones in der Nähe sind, arbeiten sie aber auch etwas ungenauer.

Was am Bluetooth-Tracking problematisch sein kann

Das Zaubermittel für entspannte Kinderbetreuung sind Bluetooth-Tracker nicht.

Zum einen ist Bluetooth technisch nicht das Nonplusultra bei der Suche: Die Tracker funktionieren nur wirklich, wenn viele passende Geräte in der Nähe sind. Deshalb ist es auch sinnvoll, eine populäre Tracking-App zu nutzen, die auch auf vielen anderen Smartphones installiert ist und bei der Standort-Ermittlung hilft. Im Wald etwa ergeben sie keinerlei Sinn. Zudem können sie nur einen ungefähren Standort übermitteln. Deshalb muss in großen Menschenmengen trotzdem noch ein bestimmtes Gebiet abgesucht werden.

Zum anderen ist die rechtliche Lage noch ein bisschen unklar. Auch Kinder haben schließlich Persönlichkeitsrechte – und die schließen ein, dass Personen nicht ohne ihr Einverständnis überwacht werden dürfen. Es ist also zumindest ein Gespräch und das Einverständnis des Kindes nötig, um es mit einem Tracker auszustatten. Auch zu bedenken ist der Aspekt der Datensparsamkeit: wenn Kinder permanent Bluetooth-Daten senden und empfangen, können auch Fremde an Standort-Informationen kommen, die sie nichts angehen.

Und dann bleibt da noch der Beziehungsaspekt: Ein Kind heimlich zu überwachen, ist nicht förderlich für die Vertrauensbasis der Beziehung.

Tracken oder nicht tracken – das sollten Eltern beachten

Was also tun, wenn die Frage nach einem Tracker im Raum steht?

Führen Sie mit Ihrem Kind ein offenes Gespräch und besprechen Sie die Argumente und Szenarien altersgerecht miteinander. Bestimmt gibt es Situationen – etwa in Freizeitparks, auf Veranstaltungen o.ä. – bei denen ein Tracker sowohl Ihnen als Eltern als auch Ihrem Kind eine gewisse (Bewegungs-)Freiheit und Sicherheit gibt. Gerade ängstliche Kinder trauen sich mit einem Tracker in der Tasche vielleicht auch eigenständigere Schritte zu. In anderen, weniger gefährlichen Momenten darf Ihr Kind auch Ihr Vertrauen genießen, und so eigene Strategien lernen, sich zurechtzufinden.

Wichtig ist bei alldem, dass Ihr Kind nicht das Gefühl bekommt, es würde überwacht oder Sie würden ihm nichts zutrauen. Sprechen Sie deshalb unbedingt über die Ideen und Argumente, Möglichkeiten und Grenzen von Trackern – und entscheiden Sie gemeinsam, in welchen Situationen diese allen Familienmitgliedern sinnvoll und hilfreich erscheinen und wann nicht. Im Alter von etwa 6 bis 7 Jahren können Sie Ihrem Kind die Tracking-maßnahme schon gut kindgerecht erklären.

Hilfe, mein Kind schaut Pornos!

Ob über Suchmaschinen, Messenger oder Social Media – viele Kinder und Jugendliche kommen im Netz schon früh in Kontakt mit pornografischen Inhalten, zufällig und ohne Absicht genauso wie aus Neugierde und Interesse. Für Eltern kann das erschreckend sein, wenn sie irgendwann mitbekommen, dass ihr Kind Pornos schaut. Warum das nichts Unnormales ist, welche pornografischen Inhalte problematisch sein können und wie Sie damit umgehen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Zugang zu Pornos

Während Pornos früher vor allem in speziellen Geschäften oder Videotheken zu finden und nur Erwachsenen zugänglich waren, kommt man heute im Internet ganz leicht dran. Außerdem wird man nicht gesehen und es kostet nicht unbedingt etwas. Das gilt nicht nur für Erwachsene. Kinder und Jugendliche entwickeln spätestens in der Pubertät eine eigene Sexualität. Dafür suchen sie Orientierung und Vorbilder. Da Sex häufig immer noch ein Tabuthema ist, wird gern die Anonymität des Netzes gesucht. Hier können sie sich unbeobachtet schlau machen, bevor die Sexualität mit anderen ausgelebt wird. Doch können auch ganz unabsichtlich plötzlich aufreizende Nacktbilder von Männern und Frauen auf dem Handydisplay aufploppen, wenn Ihr Kind eigentlich nur eine Serie gucken möchte, für die Schule im Netz recherchiert oder im Klassenchat schreibt.

Auch auf beliebten Plattformen wie YouTube und Instagram finden sich Fotos und Videos, auf denen Menschen mit wenig Kleidung und in erotischen Posen dargestellt sind. Solche Inhalte sind keine Pornografie und deshalb für alle einsehbar. Sie können aber für manche – vor allem jüngere – Kinder trotzdem unangenehm oder sogar verstörend sein.

Schutz vor Pornografie

In Deutschland sorgt der Jugendmedienschutz dafür, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vor Inhalten im Internet zu schützen, die sie gefährden oder in ihrer Entwicklung beeinträchtigen können. Manche Inhalte, z.B. gewalthaltige Pornografie oder Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sind grundsätzlich für alle verboten!

Pornografische Inhalte, bei denen der Sex detailliert dargestellt wird, sind in Deutschland erlaubt, aber nur für Erwachsene ab 18 Jahren. Das bedeutet, dass der Zugang nur nach einer sicheren Prüfung des Alters möglich sein darf. Bei Porno-Seiten aus Deutschland wird das streng überprüft.

Anders sieht es bei Seiten aus anderen Ländern aus, deren Porno-Inhalte teilweise frei zugänglich sind. Viele Plattformen mit pornografischen Inhalten wie zum Beispiel OnlyFans sind zwar nicht für Minderjährige freigegeben. Eine Nutzung ist jedoch oft mit einem Klick auf den Button „Ich bin 18 Jahre oder älter“ möglich. Große Porno-Webseiten müssen allerdings nun das Digitale-Dienste-Gesetz der Europäischen Union erfüllen und jetzt wesentlich strengere Regeln umsetzen.

Warum Pornos problematisch sein können

Gerade für Jugendliche in der Pubertät sind Pornos reizvoll – auch weil sie verboten sind. Sie sind für solche Reize besonders anfällig und begeben sich auf die Suche nach pornografischen Inhalten oder klicken neugierig auf die Seiten, die ihnen zufällig begegnen. Besonders wenn das Thema Sexualität zu Hause ein Tabu ist und sie nicht mit ihren Eltern darüber sprechen möchten, greifen sie auf das zurück, was sie im Netz finden. Und das ist nicht unbedingt altersgerecht.

Die schnelle Verfügbarkeit solcher Inhalte kann besonders anziehend wirken, wenn man z. B. gerade Ablenkung sucht oder vor seinen Alltagsproblemen fliehen möchte. Aus einer Gewohnheit kann bei manchen Jugendlichen Abhängigkeit werden. Außerdem können sich beim regelmäßigen Anschauen von Pornos Vorstellungen von Sex entwickeln, die nicht viel mit der Wirklichkeit zu tun haben. Sex und Pornografie werden mit Liebe und Beziehung gleichgesetzt. Einige Jugendliche erwarten dann, dass ihr eigenes Liebesleben genauso aussehen muss. Dazu gehört auch die Entwicklung des eigenen Körpers. Das kann Jugendliche stressen, wenn sie selbst sexuell aktiv werden wollen. Oder die Freundin oder der Freund wird unter Druck gesetzt, sich ebenso darzustellen, dabei zu filmen und das Video zu verschicken. Freiwilliges und einvernehmliches Sexting ist okay, die Bilder dürfen aber nicht erpresst oder missbraucht werden. Mehr zum Thema Sexting erfahren Sie in unserem Beitrag dazu.

Was Sie als Eltern beachten sollten

Sex gehört zu unserem Leben dazu. Tabuisieren Sie das Thema nicht und seien Sie immer offen und gesprächsbereit. Sorgen Sie für eine altersgerechte Aufklärung, wenn Ihr Kind Fragen rund um Liebe und Sexualität stellt. Wenn Sie unsicher sind, holen Sie sich Hilfe, zum Beispiel beim Elterntelefon der Nummer gegen Kummer. Weitere digitale Beratungsangebote für Jugendliche und Eltern stellen wir Ihnen in diesem Artikel vor.

Begleiten Sie Ihr Kind bei den ersten Schritten im Internet und erklären Sie ihm, dass man auf Inhalte stoßen kann, die unangenehm sind. Sollten bestimmte Seiten unabsichtlich erscheinen, sollte Ihr Kind mit Ihnen darüber reden können. Vor allem jüngere Kinder dürfen mit solchen Erfahrungen nicht allein gelassen werden. Sie können das Gesehene nicht richtig einordnen, weil es nichts mit ihrem eigenen Erfahrungsspektrum zu tun hat.

Beachten Sie folgende Punkte:

  • Ist Ihr Kind noch jünger, geben Sie ihm Zugang zu altersgerechten Inhalten und lassen Sie es über Kindersuchmaschinen im Internet surfen. Damit reduzieren Sie die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Kind auf für sein Alter unangemessene Inhalte stößt.
  • Nutzen Sie Jugendschutzprogramme und Filtermöglichkeiten Ihres Browsers, Smartphones oder Tablets, so dass jugendgefährdende Inhalte erst gar nicht angezeigt werden.
  • Solche technischen Einstellungen können aber immer nur unterstützen, da sie keinen hundertprozentigen Schutz vor solchen Inhalten bieten. Viel wichtiger ist, dass Ihr Kind weiß, dass es im Netz auch solche Inhalte gibt und es Wege kennt, damit umzugehen.
  • Wenn Kinder älter werden und in die Pubertät kommen, brauchen sie aber auch ihren Freiraum und möchten nicht unbedingt mit den Eltern über die Veränderung ihres Körpers sprechen. Ältere Geschwister können gute Gesprächspartner sein. Außerdem gibt es jugendgerechte Aufklärungsseiten im Netz, wie z. B. Loveline oder Liebesleben.
  • Wenn Sie mitbekommen, dass Ihr Sohn oder Ihre Tochter Pornos schaut, sprechen Sie ihn oder sie darauf an, aber verurteilen Sie Ihr Kind nicht. Machen Sie ihm klar, dass Pornografie nicht realistisch ist, sondern sich jemand die “Geschichten” ausgedacht hat, die Körper professionell dargestellt sind und die Lust inszeniert ist. Sprechen Sie mit Ihrem Kind auch über Schönheitsideale und Rollenbilder.
  • Reine Verbote und Filtermaßnahmen werden vor allem bei Jugendlichen nicht helfen. Sie suchen sich ihre Wege, Pornos zu schauen. Verbote wirken eher noch reizvoller. Deshalb ist ein offener Umgang mit dem Thema Sex wirksamer.
  • Klären Sie Ihr Kind auf, was in Sachen Pornografie erlaubt ist und was nicht. Zeigen Sie Ihrem Kind, wie es verbotene Inhalte im Netz melden kann, zum Beispiel über eine Beschwerdestelle.

Ausführliche Informationen zum Thema bietet Klicksafe im Rahmen des Safer Internet Day 2024. Hier geht es zum Infoblatt für Eltern: https://www.klicksafe.de/materialien/voll-porno-wie-spreche-ich-mit-meinem-kind-ueber-pornografische-inhalte-im-netz

JUUUPORT – Erste Hilfe für Jugendliche  bei Problemen im Internet

Ob Cybermobbing, Computerspielsucht oder Datenschutz: Bei Problemen und Fragen rund um das Internet können sich Jugendliche schnell, einfach und kostenlos an die jugendlichen Scouts und Experten von JUUUPORT wenden. Auf der Internetseite finden Jugendliche nun auch ein Meldeformular für problematische Inhalte im Netz.

Beratung von erfahrenen Jugendlichen auf Augenhöhe

Wenn Jugendliche Probleme oder Fragen haben, fällt es ihnen gerade bei sensiblen Themen wie beispielsweise Cybermobbing oder Sexting manchmal schwer, ihre Eltern oder andere Erwachsene anzusprechen. Bei JUUUPORT gibt es deshalb jugendliche Scouts, die etwas Ähnliches erlebt haben und andere Jugendlichen beraten können. Sie haben eine spezielle Ausbildung zu Internet-Themen und in den Bereichen Psychologie und Recht durchlaufen und können anonym angefragt werden. Wenn sie mal nicht weiterwissen, werden die Anliegen der Jugendlichen an erwachsene Expert*innen weitergeleitet, die sich dann kümmern.

Verschiedene Kontakt- und Informationswege

JUUUPORT bietet Online-Beratung von Jugendlichen für Jugendliche an, Träger ist der Verein JUUUPORT e. V. Auf juuuport.de findet die Beratung kostenlos, anonym und datenschutzkonform statt. Neben dem Kontaktformular auf der Webseite gibt es auch die Möglichkeit sich per WhatsApp beraten zu lassen. Die Scouts antworten innerhalb von zwei Tagen. In der Rubrik „Eure Fragen“ sind Antworten der Scouts auf häufige Probleme von Jugendlichen zu finden.

Die Webseite von JUUUPORT enthält auch vielfältige Informationen zu Internetthemen. Neben einem Ratgeber zum Umgang mit Online-Gefahren wie Cybermobbing, Mediensucht oder Sexuelle Belästigung gibt es aktuelle Infos zu verschiedenen Themen wie “Künstliche Intelligenz” oder „Fake News“. Außerdem bietet JUUUPORT eine Linksammlung mit anderen Anlaufstellen für Jugendliche.

Zusätzlich können Jugendliche über ein eigenes Meldeformular Dinge melden, die nicht ins Netz gehören, zum Beispiel Gewaltvideos, Extremismus oder Hate Speech. Die Internet-Beschwerdestellen FSM, eco und jugendschutz.net kümmern sich dann um diese Beschwerden.

JUUUPORT ist auf den Social-Media-Plattformen YouTube, Facebook, Instagram, TikTok und X aktiv. Hier teilen die Scouts Fotos, Videos und Informationen über das Beratungsangebot und aktuelle Medienthemen.

Auch kostenfreie Online-Seminare für Schulen, Jugendclubs und Vereine werden von JUUUPORT angeboten. Zu den Themen zählen hier “Hass im Netz” und “WhatsApp Stress”. Vielleicht gibt es an der Schule Ihres Kindes Bedarf für ein Seminar oder Sie möchten mit Infomaterial auf das Angebot aufmerksam machen.

Ausprobieren und mitmachen

Erzählen Sie Ihrem Kind doch mal von JUUUPORT – vielleicht gibt es Themen, die es nicht so gerne mit Ihnen besprechen möchte, sondern lieber anonym mit anderen Jugendlichen. Wenn Ihr Kind sich selbst bei JUUUPORT engagieren und Scout werden möchte, dann kann es sich hier für ein Training anmelden.

Kinderrechte in der digitalen Welt

Kinder haben Rechte, die bereits seit 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind. Hierzu zählen unter anderem das Recht auf Gesundheit und das Recht auf Spiel und Freizeit. Doch seitdem hat sich viel verändert. Die rapide Entwicklung digitaler Medien und Technologien hat die Art und Weise, wie Kinder aufwachsen, maßgeblich verändert. Schon im frühesten Lebensalter spielen digitale Medien eine bedeutende Rolle. Wir erklären die wesentlichen Aspekte der Kinderrechte in der digitalen Welt.

Die digitale Welt und die Rechte der Kinder verstehen

Die digitale Welt umfasst verschiedene digitale Technologien, vom Internet und mobilen Geräten bis hin zu Online-Spielen und sozialen Medien. Überall dort gelten auch alle Kinderrechte. Einige Rechte spielen eine besondere Rolle:

Recht auf Zugang zu Medien

Jedes Kind hat das Recht auf einen uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang zur digitalen Welt. Das bedeutet allerdings nicht, dass Kinder Medien uneingeschränkt nutzen sollten. Abhängig vom Alter und Entwicklungsstand Ihres Kindes können Sie als Eltern gemeinsam mit Ihrem Kind Regeln vereinbaren, wie lange und welche Medien genutzt werden dürfen.

Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit

Wie Erwachsene haben auch Kinder das Recht, ihre Meinung frei zu äußern und sich zu informieren. Das Internet bietet Kindern die Chance, auf vielfältige Weise altersgerechte Informationen zu erhalten und ihre eigene Meinung auszudrücken und zu verbreiten. Stellen Sie sicher, dass Ihr Kind nur auf Internetseiten gelangt, die unbedenklich und für Kinder geeignet sind.

Recht auf Privatsphäre und Datenschutz

Jedes Kind hat das Recht auf Privatsphäre. Als Eltern sollten Sie daher bewusst und rücksichtsvoll mit den Persönlichkeitsrechten Ihres Kindes im Internet umgehen. Vermeiden Sie die Preisgabe personenbezogener Daten wie Name oder Adresse Ihres Kindes. Fragen Sie Ihr Kind um Einverständnis, bevor Sie Fotos von ihm online posten oder per Messenger versenden. Die Privatsphäre Ihres Kindes zu respektieren heißt auch, nicht aus Neugier das Smartphone Ihres Kindes zu kontrollieren. Sollten Sie sich Sorgen um Ihr Kind machen, suchen Sie ein vertrauensvolles Gespräch mit ihm.

Recht auf Freizeit und Spiel

Digitale Medien bieten Kindern vielfältige Möglichkeiten, sich kreativ auszudrücken, zu lernen und sich mit Gleichaltrigen zu vernetzen. Ermutigen Sie Ihr Kind, altersgerechte Plattformen wie die Foto-Community Knipsclub und digitale Spielwelten zu erkunden. Achten Sie dabei auf ein ausgewogenes Verhältnis zu anderen Aktivitäten. Die Förderung von kreativem Spiel in der digitalen Welt ermöglicht es Ihrem Kind, seine Vorstellungskraft zu entfalten.

Recht auf Bildung und Medienkompetenz

Jedes Kind hat Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zu Bildung. Bezogen auf die digitalisierte Lebenswelt ist eine Begleitung durch Familie, Kita und Schule wichtig, damit Kinder sicher und verantwortungsbewusst mit den Chancen und Risiken in der Medienwelt umgehen lernen. Das Recht auf Medienzugang ist heute auch immer ein Recht auf Zugang zu medialen Bildungsangeboten wie spielerische Lernseiten.

Recht auf Schutz und Sicherheit

Die Kinderrechte stellen das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt. Kinder müssen in allen Lebensbereichen, also auch im digitalen Raum, vor jeder Form von Gewalt, Missbrauch und schlechter Behandlung (wie Cybermobbing, Cybergrooming, Hate Speech) geschützt werden. Spezielle Jugendschutzprogramme können dabei helfen, Risiken zu minimieren. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über Sicherheitsrisiken und problematische Inhalte im Netz, um es zum Selbstschutz zu befähigen.

Recht auf Vereinigung und Versammlung

Kinder haben das Recht, sich online mit Gleichaltrigen zu vernetzen, gemeinsame Interessen zu teilen und digitale Gemeinschaften zu bilden. Eltern sollten ihre Kinder dazu ermutigen, Online-Plattformen wie die Hilfeseite helpando oder Beteiligungsplattformen zu nutzen, die altersgerecht und sicherheitsbewusst gestaltet sind und positive Interaktionen fördern. So können Kinder digitale Freundschaften pflegen und wichtige soziale Kompetenzen für das Leben in einer zunehmend vernetzten Welt entwickeln – stets im Bewusstsein der Herausforderungen und Chancen, die die digitale Umgebung bietet.

Das sollten Eltern beachten

Sprechen Sie mit Ihrem Kind über seine Rechte. Die Familie spielt für die Kinderrechte im digitalen Raum eine wichtige Rolle. Sie als Eltern haben die Aufgabe, Ihrem Kind ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Dazu gehört auch, ihm grundlegende Kompetenzen im Umgang mit Medien sowie Werte zu vermitteln. Informieren Sie sich daher über die Mediennutzung Ihres Kindes, bleiben Sie im Gespräch und treffen Sie (gemeinsame) Entscheidungen, die dem Alter Ihres Kindes und seiner Entwicklung entsprechen. Ein kooperatives Miteinander sowie ein respekt- und vertrauensvolles Verhältnis sind Grundvoraussetzung, dass sich ihr Kind im Falle von Problemen an Sie als Ansprechperson wendet. Kinder müssen ihre Rechte kennen. Erst dann können sie diese für sich in Anspruch nehmen und sich für diese einsetzen. Ihre Bedeutung als Eltern für die Entwicklung und das Wohl Ihres Kindes wird übrigens auch in der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich betont.

Weitere Informationen rund um die Kinderrechtegibt es unter anderem kindgerecht aufbereitet auf Kindersache und beim Deutschen Kinderhilfswerk.

Sicher streamen bei Netflix, Disney+ und Co.

In vielen Familien wird nicht mehr auf lineares Fernsehen gesetzt, d. h. anschauen, was gerade läuft. Stattdessen wird über den Smart-TV oder das Tablet das Angebot von Streamingdiensten genutzt – immer dann, wenn gerade Zeit und Lust zum Fernsehen ist.

Kinder und Jugendliche streamen gern

Das Angebot für Kinder und Jugendliche ist bei Streamingdiensten und Mediatheken quasi unbegrenzt und jederzeit verfügbar. Kinder schauen zum Teil selbstständig Filme und Serien. Umso wichtiger ist es, die Dienste so einzustellen, dass sie nur auf kindgerechte und altersgemäße Inhalte zugreifen können.

Behalten Sie im Blick, wie viel Ihr Kind schaut. Zu Bingewatching kann es auch bei Kindern und Jugendlichen kommen, wenn sie in ihrer Mediennutzung nicht begleitet werden.

Jugendschutzeinstellungen nutzen

Jugendschutzmaßnahmen sollen Kinder und Jugendliche davor bewahren, altersunangemessene Erfahrungen zu machen. Das sind beispielsweise Inhalte, die sie ängstigen oder verstören können, oder die ungewollte Kontaktaufnahme durch Fremde. Streamingdienste müssen über bestimmte Einstellungsmöglichkeiten dafür sorgen, dass eine sichere Nutzung ihres Angebots für Kinder und Jugendliche möglich ist.

Jeder Streamingdienst hat eigene Jugendschutzeinstellungen, die immer mal wieder angepasst werden. Deshalb können wir nur jeweils einen aktuellen Stand (Dezember 2022) der beliebtesten Dienste wiedergeben.

Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Funktionen und Jugendschutzeinstellungen „Ihres“ Streaminganbieters. Viele verfügen über eigene Informationsportale für Eltern.

Amazon Prime Video

Die Kindersicherung in Prime Video finden Sie entweder in Ihrem Amazon-Konto über den Browser (Zahnrad: Einstellungen) oder in der App bei „Mein Bereich“. Hier können Sie eine PIN einrichten, nach deren Eingabe sich gesicherte Inhalte trotzdem anschauen lassen. Zudem lassen sich mit der Kindersicherung Kaufbeschränkungen und Wiedergabebeschränkungen aktivieren. Über das kostenpflichtige Zusatzabo Amazon Kids+ können Eltern einen eigenen Kinderbereich bei Amazon anlegen. Lesen Sie hier genauer nach, wie die Einrichtung der Amazon-Kindersicherung funktioniert.

Disney+

Auch bei Disney+ können Kinderprofile mit einer kindgerechten Bedienoberfläche angelegt werden. In diesen werden ausschließlich Inhalte mit Altersfreigaben von FSK 0 bis einschließlich FSK 6 angezeigt. Die Angabe von Vorlieben für bestimmte Altersfreigaben von Inhalten ist allerdings nicht möglich. Mit einer PIN kann das Anlegen neuer Profile verhindert werden. Lesen Sie mehr auf der Hilfeseite von Disney+.

Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender

Bei ARD und ZDF ist der Jugendschutz auf zwei Wegen umgesetzt: Filme, Serien und Sendungen, die für Kinder und Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren nicht geeignet sind, können ohne Anmeldung erst ab 22 bzw. 23 Uhr (bis 6 Uhr) angeschaut werden. Außerdem gibt es einen Kinderbereich, der nur kindgerechte Inhalte anzeigt. Sobald dieser verlassen wird, gibt es einen Hinweis. Wer ein Konto für die Nutzung der Mediatheken einrichtet, kann zusätzlich individuelle Einstellungen vornehmen, z. B. zusätzliche Altersfreigaben, Festlegung eines Codes und das Anlegen einer personalisierten Mediathek. Mehr dazu auf den Hilfeseiten von ARD und ZDF.

Netflix

Mit der Netflix Kids-Umgebung können Sie eines oder mehrere Kinderprofile für Netflix anlegen. Diese Kindersicherung erlaubt es, Altersfreigaben für ein Profil festzulegen, einzelne Titel zu blockieren, eine PIN einzurichten und die automatische Wiedergabe zu aktivieren bzw. zu deaktivieren. Mit einem Kinderprofil können keine Änderungen am eigenen oder einem
anderen Profil vorgenommen werden. Die Netflix Kids-Umgebung bezieht sich nicht nur auf Filme und Serien, auch der Zugriff Netflix-Spiele kann damit eingeschränkt werden. Auf der entsprechenden Hilfe-Seite von Netflix erhalten Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Einrichtung der Kindersicherung.

Technik schützt nur teilweise

Technische Jugendschutz-Einstellungen bringen vor allem etwas, wenn Kinder darüber Bescheid wissen. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über mögliche Gefahren und das Ziel der Einstellungen. Sie sollten regelmäßig überdenken, ob Einstellungen angepasst werden können – gemeinsam mit Ihrem Kind.

Trotz einer Kindersicherung braucht Ihr Kind Begleitung bei seiner Mediennutzung. Seien Sie ansprechbar, wenn Fragen oder Ängste aufkommen. Und beobachten Sie Ihr Kind, wenn es Videos anschaut. Wählen Sie vorab gemeinsam Inhalte aus – dann können Sie Ihr Kind auch mal allein eine Folge anschauen lassen. Wenn Sie zusammen Medienregeln festlegen, unterstützen Sie die Förderung von Medienkompetenz.

Mehr zu den Einstellungsmöglichkeiten und genaue Anleitungen können Sie im Leitfaden von klicksafe nachlesen.

Medien-Tipps rund um Weihnachten 

Plätzchenduft, Shopping-Stress, leuchtende Kinderaugen: Die Feiertage rücken näher und bei vielen Kindern und Jugendlichen stehen digitale Geräte und Spiele auf der Wunschliste. Was sollten Sie als Eltern vor und nach dem Schenken beachten? Zwischen den Jahren und in den Ferien bleibt auch Zeit für gemeinsame Medienerlebnisse in der Familie. Wie kann diese sicher, altersgerecht und sogar kreativ gestaltet werden? Wir geben Ihnen in diesem Artikel einen Überblick über Angebote aus dem Elternguide.online-Partnernetzwerk. 

Mit Medien gegen Langeweile 

Die Weihnachtsferien können lang sein, besonders wenn das Wetter draußen nicht so recht zum Spielen einlädt. Sicher haben Sie zuhause Geräte wie Smartphones, Tablets, Kameras oder einen Laptop herumliegen. Wie wäre es, wenn Sie und Ihr Kind einfach mal loslegen, selbst fotografieren oder filmen, neue kreative Apps ausprobieren und Medienzeit kreativ gestalten? Das macht riesig Spaß und Ihr Kind lernt nebenbei auch noch was in Sachen Medienkompetenz.  

Auf der Website kinder.jff.de gibt es Vorschläge für einfache Medienprojekte, die Kinder ab 6 Jahren allein oder ab 3 Jahren mit Unterstützung von Ihnen als Eltern zuhause durchführen können. Dabei helfen kindgerechte Videoanleitungen, in denen die Umsetzung der Medienprojekte Schritt für Schritt gezeigt wird. Wie wäre es mit einem Foto-Memory mit Christbaumschmuck oder einer Hörgeschichte zum Thema Silvestertraditionen? 

(Medien-)Challenges in der Familie 

Challenges kennen Sie bestimmt aus Social Media, z. B. Tanz-Challenges auf TikTok. Kinder und Jugendliche lieben es, sich Herausforderungen zu stellen. Challenges müssen aber nicht unbedingt nur im Internet stattfinden, Sie können sie auch Zuhause in der Familie spielen! Probieren Sie doch Mal die Top-Foto-Challenge, die Clip-Challenge oder die Nachstellen-Challenge aus. In unserem Elternguide-Artikel haben wir ein paar Vorschläge dazu gemacht. Weitere Advents-Challenges finden Sie auf der Webseite des JFF-Projekts webhelm.de

Weihnachtliche Film-Tipps von FLIMMO 

Bestimmt schaut Ihr Kind auch gerne Videos. Wenn Sie noch passende Filme, Serien oder YouTube-Clips suchen, schauen Sie doch Mal bei FLIMMO vorbei.  

Neben Altersangaben und pädagogischen Empfehlungen für alle Formate aus TV, Streaming und YouTube finden Sie unter dem Special „Advents-Tipps winterliche Filmtipps vom Grüffelokind über dem Grinch bis zum Polarexpress. So ein gemeinsamer Fernsehabend kann, besonders wenn es draußen so kalt und dunkel ist wie in den Winterferien, ein richtig schönes Familienerlebnis sein. 

Kindgerechte Antworten auf Fragen rund um Weihnachten finden   

Kinder haben viele Fragen und lernen früh, dass sie ihre Fragen im Internet beantwortet werden. Wie wird Weihnachten in anderen Ländern gefeiert? Welche Basteltipps und welche Backrezepte gibt es rund um Weihnachten? Die Kindersuchmaschine fragFINN bietet Kindern Zugang zu 3500 geprüften Webseiten, darunter mehr als 400 Kinderseiten. Grundschulkinder können hier in einem geschützten Surfraum ihre ersten Interneterfahrungen machen und lernen, mit Suchmaschinen und Suchergebnissen umzugehen. Beim fragFINN-Adventskalender können Kinder jeden Tag ein Türchen öffnen, dahinter verbergen sich Links zu anderen Kinderseiten mit weihnachtlichen Infos. 

Weitere spielerische Lernseiten finden Sie in diesem Elternguide-Artikel.  

Ein Smartphone unterm Weihnachtsbaum – eine gute Idee?  

Wann das eigene Kind reif für das erste Smartphone ist, müssen Eltern je nach Entwicklungs- und Erfahrungsstand individuell entscheiden. Schließlich steht Ihrem Kind mit einem Smartphone theoretisch die ganze Welt des Internets mit all seinen Chancen, aber auch Risiken offen. klicksafe bietet umfangreiche Informationen für Eltern. Überprüfen Sie über die Checkliste zur Smartphone-Reife, ob ein Smartphone schon unter den Weihnachtsbaum gehört. Ist die Entscheidung positiv ausgefallen? Dann Informieren Sie sich über technische Einstellungsmöglichkeiten für Android und iOS und schauen Sie sich die Anleitungen in Form von Erklärvideos an. Alle Informationsmaterialien von klicksafe finden Sie hier.  

Sie möchten Ihr Kind auf das erste Smartphone unter dem Weihnachtsbaum vorbereiten? Kindgerechte Informationen zum ersten Smartphone gibt es im Kindermagazin Genial Digital vom Deutschen Kinderhilfswerk. Die fragFINN-App ermöglicht Ihrem Kind einen geschützten Surfraum auf seinem ersten Smartphone und gibt ihm Zugang zu den qualitätsvollen, positiven Angeboten.  

Überlegen Sie, alternativ eine Smartwatch anzuschaffen? Dann sehen Sie sich diesen Themenbereich von klicksafe an. Beachten Sie: technische Schutzmaßnahmen ersetzen nicht das Gespräch und die Medienregeln in der Familie. Bleiben Sie mit Ihrem Kind in Kontakt und begleiten Sie es bei den ersten Schritten mit Smartwatch oder Smartphone. 

Medien sicher nutzen – mithilfe von technischem Jugendmedienschutz 

Neben Gesprächen und Medienregeln ist der technische Jugendmedienschutz ein wichtiger Baustein der Medienerziehung. Nutzen Sie die Einstellungen zur Bildschirmzeit und Digital Wellbeing auf Smartphones, um Zeitlimits für das gesamte Gerät oder für verschiedene Apps einzustellen und Inhalte zu filtern. Das Jugendschutzprogramm JusProg bietet für mobile Geräte und Laptops eine präzise Filtermöglichkeit für Webseiten und sichere Voreinstellungen. Google Family Links und YouTube Kids bieten in der Welt des Internetgiganten Google die Möglichkeit, Medienerlebnisse für Ihr Kind sicherer zu machen. Auch Social-Media-Apps wie Instagram und TikTok bieten Sicherheitsfeatures und Möglichkeiten der Begleitung durch Eltern. Streaming in der Familie kann eine schöne Beschäftigung in den Ferien sein. Fast alle Streaming-Angebote haben zertifizierte Angebote zum Jugendschutz. Nutzen Sie eigene Kinderprofile und die Jugendschutzfunktion mit der PIN. Detaillierte Anleitungen zu allen Geräten gibt es auf der Webseite medien-kindersicher.de.  

Smart schenken – Tipps zu Games unter dem Weihnachtsbaum 

Welche Spiele soll ich meinem Kind zu Weihnachten schenken? Sind Games für Kinder im Vorschulalter in Ordnung? Im Familienbereich der USK-Webseite erhalten Sie alle Informationen zu den Alterskennzeichen der USK, den neuen Zusatzhinweisen und zum Umgang mit dem Thema Games in der Familie.  

Die USK-Kennzeichen geben an, ab welchem Alter ein Spiel keine Entwicklungsbeeinträchtigungen hervorruft. Die Zusatzhinweise wie „Fantasy-Gewalt“ oder „Handlungsdruck“ geben Eltern gute Hinweise, ob ein Spiel für das eigene Kind geeignet ist. Pädagogische Einschätzungen zu Spielen finden Sie beim Spieleratgeber NRW. Beschreibungen beliebter Spiele wie Fortnite, Minecraft oder Roblox sind auf Elternguide.online verfügbar. 

Sie möchten Ihrem Kind zu Weihnachten mit einem Game eine Freude machen? Informieren Sie sich über die Vertriebswege von Games und über technische Vorsorgemaßnahmen. Sowohl an Konsolen als auch in Game-Stores und den Spielen selbst lassen sich verschiedenste Einstellungen zum Jugendschutz vornehmen. Spielen Sie zusammen mit Ihrem Kind und stellen Sie ihm interessierte Fragen zu seinen Lieblingsspielen.  

Das Team von Elternguide.online wünscht Ihnen und Ihrer Familie eine schöne Weihnachtszeit und viel Freude im sicheren und kreativen Umgang mit Medien! 

Upskirting – Wenn Grenzen überschritten werden

„Upskirting“ meint das heimliche Fotografieren unter Röcke. Durch Smartphones ist dieses inakzeptable Verhalten verbreiteter geworden. Es stellt nicht nur eine Verletzung der Privatsphäre dar, sondern auch eine ernsthafte sexuelle Belästigung. Wir erklären Ihnen, warum es wichtig ist, Kinder und Jugendliche über Upskirting und dessen Konsequenzen aufzuklären und bieten praktische Ratschläge im Umgang mit dem Thema. 

Was bedeutet Upskirting? 

Das besorgniserregende Phänomen Upskirting (engl. „up“ für „nach oben“ und „skirt“ für „Rock“) bezeichnet das heimliche Fotografieren oder Filmen unter den Rock oder das Kleid einer Person. Oft bekommen es Betroffene nicht einmal mit, wenn jemand diesen besonders persönlichen und intimen Bereich aufnimmt. Denn mittlerweile sind Smartphones so klein und handlich, dass sich mit und ohne Selfie-Stick blitzschnell sehr gute Fotos aufnehmen lassen, auch bei schlechtem Licht. 

Dieses unangemessene und sogar strafbare Verhalten findet oft in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Rolltreppen, in Shoppingcentern, auf Veranstaltungen oder sogar in der Schule statt. Es ist nicht nur ein Verstoß gegen die Privatsphäre, sondern auch eine eklatante Form sexueller Belästigung, die ernsthafte Konsequenzen nach sich zieht. Ähnlich problematisch und auch strafbar ist das „Downblousing“, das heimliche Fotografieren oder Filmen in den Ausschnitt. 

Manche Täterinnen und Täter verwenden die Aufnahmen nur für sich selbst. Oft teilen sie die Bilder und Filme jedoch im Internet, zum Beispiel in Messaging-Diensten oder auf Porno-Plattformen. Im Jahr 2020 wurde der Tatbestand „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ neu ins Strafgesetzbuch (§ 184k StGB) aufgenommen, es sind Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren vorgesehen. 

Wen kann Upskirting treffen? 

Unter den Rock oder ins Dekolleté fotografiert zu werden schließt Männer aus, die sich nach klassischen Rollenmustern kleiden. Upskirting dürfte hierzulande überwiegend Mädchen, Frauen sowie trans* und inter* Menschen betreffen. Kinder und Jugendliche sind besonders anfällig dafür, da sie möglicherweise nicht vollständig verstehen, was passiert, oder wie sie sich davor schützen können. 

Jugendliche erkunden ihre Umgebung und ihre eigenen Grenzen, was zu riskantem Verhalten führen kann. Die Faszination für das Unbekannte, gepaart mit einem Mangel an Bewusstsein für die Tragweite ihrer Handlungen, kann Jugendliche zu unüberlegtem Verhalten verleiten. 

Upskirting ist nicht nur eine eklatante Verletzung der Privatsphäre, sondern kann auch schwerwiegende psychologische Auswirkungen auf die Opfer haben. Die Verbreitung solcher Aufnahmen kann das Leben der Betroffenen nachhaltig beeinträchtigen. Es ist unerlässlich, auf die Ernsthaftigkeit dieser Handlungen hinzuweisen und ihre sozialen und rechtlichen Konsequenzen zu betonen. 

Wie können Eltern damit umgehen? 

Offene Kommunikation: Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Bedeutung von Privatsphäre und den respektvollen Umgang mit anderen. Schaffen Sie einen Raum, in dem Ihr Kind Fragen stellen kann. Betonen Sie, dass niemand das Recht hat, die persönlichen Grenzen Ihres Kindes zu verletzen. 

Bewusstsein schaffen: Erklären Sie die Konsequenzen von Upskirting, nicht nur rechtlich, sondern auch im Hinblick auf die emotionalen Auswirkungen auf die Opfer. Zeigen Sie auf, wie solche Handlungen das Vertrauen und die Sicherheit in der Gesellschaft beeinträchtigen. 

Digitale Verantwortung: Lehren Sie Ihrem Kind einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien und weisen Sie auf rechtliche Konsequenzen von unangemessenem Verhalten hin. Es ist wichtig, dass Ihr Kind versteht, dass Handlungen online genauso reale Auswirkungen haben wie im Offline-Leben. 

Vertrauen aufbauen: Schaffen Sie ein Vertrauensverhältnis zu Ihrem Kind, damit es sich bei Ihnen melden kann, wenn ihm etwas Unangenehmes widerfährt. Versichern Sie, dass Sie es unterstützen und gemeinsam nach Lösungen suchen werden. 

Hilfe und Beratung bei Upskirting 

Sprechen Sie mit Ihrem Kind: Lassen Sie Ihr Kind wissen, dass es in Ordnung ist, sich Ihnen anzuvertrauen, und hören Sie aufmerksam zu. 

Melden Sie den Vorfall: Upskirting ist eine Straftat und sollte bei der Polizei angezeigt werden. Ermutigen Sie Ihr Kind dazu und unterstützen Sie es dabei. Upskirting verletzt die Persönlichkeitsrechte und verstößt gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das bedeutet: Niemand darf gegen seinen Willen zum Sexobjekt gemacht werden. Ein Gesetzt sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. 

Auch wer nicht selbst fotografiert, aber unbefugte Intimbilder weiterverbreitet oder anderen zugänglich macht, kann bestraft werden. Upskirting ist kein pikantes Kavaliersdelikt, sondern ein Sexualdelikt. 

Suchen Sie professionelle Hilfe: Upskirting kann emotionale Auswirkungen haben. Suchen Sie bei Bedarf Hilfe, um Ihrem Kind zu helfen, die Situation zu verarbeiten. 

Für Kinder und Jugendliche: 

Für Eltern: 

Computer, Konsole oder App Stores – Vertriebswege von Games

Digitale Spiele sind aus dem Alltag von Kindern und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Um diese Spiele spielen zu können, müssen sie häufig gekauft, oder im Fall von kostenlosen Spielen zumindest heruntergeladen werden. Eine mittlerweile eher seltene Art Spiele zu kaufen ist, in einen Laden zu gehen und dort einen physischen Datenträger zu erwerben. Dadurch fällt auch die Alterskontrolle weg, die ein Verkäufer oder eine Verkäuferin vor Ort durchführt. Um Ihr Kind trotzdem gut schützen zu können, möchten wir Ihnen hier einen Überblick darüber geben, wo Kinder und Jugendliche Spiele kaufen und wo Sie als Elternteil Informationen zu Einstellungsmöglichkeiten finden können.

Computer

Am Computer sind die Möglichkeiten, an Spiele zu kommen, nahezu unbegrenzt. Viele Publisher (engl. für Herausgebende) haben sich in der Zwischenzeit einen eigenen Launcher (ein Programm, mit dem Spiele gestartet werden) mit eigenem Shop (engl. für Markt) angelegt. Dort muss ein Nutzungskonto angelegt werden und häufig besteht auch die Möglichkeit, ein Zahlungsmittel zu hinterlegen. Ein bekanntes und bei Kindern beliebtes Spiel, das über einen eigenen Launcher läuft, ist Minecraft. Neben den „eigenen“ Launchern, gibt es noch große Unternehmen, die sich auf den digitalen Verkauf von Computerspielen spezialisiert haben wie Steam, Epic Games Store und GOG. Einen Überblick über die technischen Maßnahmen bei Vertriebsplattformen finden Sie im Ratgeber der USK. Auch die Seite medien-kindersicher informiert Eltern über technische Schutzeinstellungen für verschiedene Geräte, Dienste und Apps.

Konsole

Bei Konsolen wie Xbox, Nintendo Switch oder PlayStation ist es häufig leichter zu durchschauen, wie Kinder und Jugendliche an Spiele kommen. Entweder sie kaufen sie im Laden oder im Online-Shop der jeweiligen Konsole. Dazu müssen entweder Zahlungsinformationen hinterlegt oder es kommen kostenpflichtige Gutscheinkarten, die POSA-Karten zum Einsatz. In den Kontoeinstellungen der Konsole lassen sich häufig Kinderkonten anlegen, Altersbeschränkungen für Inhalte festlegen oder die Bildschirmzeit einstellen. Einige Einstellungsmöglichkeiten erklären wir im Artikel Endlos spielen – technische Einstellungen.

Smartphone

Gerade das Spielen am Smartphone gewinnt in den letzten Jahren viel an Bedeutung bei Kindern und Jugendlichen. Das hat viel mit der technischen Entwicklung von Mobilgeräten zu tun: anders als noch vor ein paar Jahren sind Handys nun leistungsfähig genug, um Spiele darauf spielen zu können. Dadurch, dass Handys unter Kindern ab ca. 9 Jahren sehr verbreitet sind, werden sie natürlich auch gerne zum Spielen genutzt. Die Spiele werden über die App-Stores vertrieben und dort heruntergeladen. Einen Datenträger im Laden kann man nicht kaufen. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) vergibt innerhalb der International Age Rating Coalition (IARC) schon seit vielen Jahren Alterskennzeichen für Online-Spiele und Apps. Dadurch ist es möglich, gewisse Inhalte zu blockieren. Treffen Sie die nötigen Einstellungen in den App Stores und legen Sie gegebenenfalls ein gesondertes Kinderkonto an, das Sie als Erwachsener betreuen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in den Artikeln zum Apple App Store und dem Google Play Store.

Was Eltern beachten sollten

  • Sprechen Sie möglichst offen und ohne Vorwürfe mit Ihrem Kind über sein Spielverhalten. Besprechen Sie mit Ihrem Kind, was es spielen möchte, und fragen Sie offen nach seinen Interessen.
  • Achten Sie auf die USK-Altersfreigaben bei Videospielen. Diese geben an, ab welchem Alter ein Spiel aus Sicht des Jugendschutzes unbedenklich ist. Die Alterskennzeichen geben jedoch keine Information darüber, ob Kinder die Spiele technisch und inhaltlich beherrschen können.
  • Prüfen Sie daher auch, ob die Spiele pädagogisch wertvoll und für Ihr Kind geeignet sind. Um eine bessere Einschätzung geben zu können, schauen Sie ihrem Kind beim Spielen zu, oder probieren Sie das Spiel vorab selbst einmal aus.
  • Informieren Sie sich über die Lieblingsspiele Ihres Kindes und seine Vertriebswege. Auf Elternguide.online finden Sie viele Artikel zu beliebten Games wie Roblox, Fortnite oder Clash Royal inklusive einer pädagogischen Einschätzung.
  • Spielen ist normal und soll erlaubt sein. Doch es ist wichtig, Regeln und Grenzen zu vereinbaren, an die sich alle Beteiligten halten. Ein großartiges Werkzeug dazu kann der Mediennutzungsvertrag sein, weil die Interessen Ihres Kindes dort auch mit abgebildet sind und Ihr Kind mitentscheiden kann.
  • Wird Ihr Kind sehr vom Gamen vereinnahmt? Im Artikel zum Thema Endlos spielen – technische Einstellungen haben wir einige der Einstellungsmöglichkeiten für Sie gesammelt.
  • Treffen Sie in Absprache mit Ihrem Kind technische Maßnahmen, um es beim Gamen vor Herausforderungen von Kommunikationsrisiken bis Kostenfallen zu schützen. Nutzen Sie dafür zum Beispiel den Ratgeber der USK zum Thema Jugendschutzeinstellungen für die beliebtesten Vertriebsplattformen.

Disney+ – Nemo, Eiskönigin & Co. als Streamingangebot

Auf Disney+ scheint für Groß und Klein etwas dabei zu sein: von Zeichentrick-Klassikern wie Schneewittchen und Mickey Mouse über große Blockbuster wie Star Wars bis zu den beliebtesten Disney-Filmen der letzten Jahre wie Die Eiskönigin. Das sollten Eltern über das Angebot wissen.

Kurz gefasst:

  • seit Ende März 2020 in Deutschland verfügbar
  • familien- und kinderfreundliches Streamingportal
  • monatliches Abo: 5,99 € mit Werbung, 8,99 € Standard, 11,99 € Premium [zunächst keine Preisänderungen für Bestandskundinnen]
  • Kinderprofil anlegbar
  • zertifizierte Jugendschutzfunktionen nach deutschem Recht

Was bietet Disney+?

Das Streamingportal hat ein große Auswahl an Filmen und Serien zu bieten, ähnlich wie Netflix, Amazon Prime und Co. Neben erfolgreichen Kinofilmen von Walt Disney und Pixar der letzten Jahre sind auch ältere Disneyfilmeim Angebot. Zusätzlich gibt es spannende Dokus von National Geographic. Auch Folgen aktueller Serien des Disney Channels werden in wöchentlichen Abständen auf der Plattform veröffentlicht. So besteht weniger die Gefahr, eine ganze Staffel ohne Pause durchzusehen. Zudem gibt es die Möglichkeit, Inhalte herunterzuladen (gilt nicht für das Abomodell mit Werbung). Im Standard- und Premium-Abo kann Disney+ auch von unterwegs mit jedem internetfähigen Gerät genutzt werden. Das Angebot ist bisher nicht so groß wie z. B. auf Netflix. Es kommen allerdings immer mehr Filme hinzu.

Was fasziniert Jüngere und Ältere an dem Angebot?

Disney+ ist übersichtlich und für Kinder leicht bedienbar. Die breite Palette von beliebten Franchises wie Marvel und Star Wars bietet sowohl vertraute als auch neue Abenteuer. Bis Februar 2021 gab es keine Filme mit der Altersfreigabe über FSK 12 bzw. wurden bei einzelnen Filmen bestimmte Szenen herausgeschnitten, so dass sie auch für jüngere Kinder geeignet sind. In der dann hinzugefügten Kategorie „Star“ stehen nun auch nicht jugendfreie Inhalte zur Verfügung. Erwachsene erfreuen sich an den Lieblingsfilmen ihrer eigenen Kindheit.

Was Eltern wissen sollten

Disney+ hat trotz vorrangig jugendfreier Inhalte zusätzliche Jugendschutzeinstellungen. Doch auch Filme ab 12 Jahren sind im Angebot zu finden. Gerade kleinere Kinder können von solchen Filmen noch verängstigt werden. Es ist daher wichtig, Kinder bei ihrer Filmauswahl und dem Anschauen zu begleiten.

Durch das Anlegen eines Kinderprofils (Junior-Modus genannt) werden die Filme, die keine Freigabe für jüngere Kinder haben, nicht angezeigt. Es gibt dort keine konkrete Altersfreigabe. Disney+ entscheidet, was im Junior-Modus angezeigt wird. Dadurch fehlen in Kinderprofil auch Filme und Serien mit FSK 0. Im Kinderprofil können Sie z. B. das automatische Abspielen der nächsten Folge einer Serie verhindern und die Benutzeroberfläche ist vereinfacht. Mittels Kindersicherung können einzelne Profile – z. B. das Profil für Erwachsene oder ältere Kinder – mit einer PIN versehen werden, so dass jüngere Kinder keinen Zugriff haben. Einzelne Titel können nicht verborgen werden.

Wenn Sie die Altersfreigabe selbst festlegen wollen, können Sie ein normales Profil (ohne Kindersicherung, ohne Junior-Modus) mit einer Altersfreigabe versehen werden: 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahre. Allerdings läuft in einem solchen Profil je nach Abomodell dann Werbung.

Jedes Profil, bis auf das Hauptprofil, kann auch nachträglich in ein Kinderprofil (Junior-Modus) umgewandelt werden.

Disney gibt an, dass Werbeinhalte wie Clips und Trailer zu auf Disney+ verfügbaren Inhalten oder zu anderen Disney-Produkten gezeigt werden können. Auch in Live-Inhalten können traditionelle Werbepausen und andere Werbeformate enthalten sein. Im Junior-Modus läuft keinerlei Werbung. Es gibt übrigens bei Disney+ keine In-App-Käufe, die vor allem bei Kindern und Jugendlichen zu ungewollten Kosten führen können. Und wenn in einem Film Tabakwaren zu sehen sind, macht Disney mit einem Warnhinweis zu Beginn darauf aufmerksam.

Das Account-Sharing, also das Nutzen eines Accounts von mehreren Personen gleichzeitig, ist laut AGB verboten, aber möglich. Ab 2024 wird Disney+ entschieden gegen diesen Regelverstoß vorgehen.

Worauf sollten Sie als Eltern bei der Nutzung von Disney+ achten?

Da Disney+ sich vor allem an Kinder richtet, werden diese schnell daran gewöhnt, jederzeit Zugriff auf ihre Lieblingsserien und -filme zu haben.

Begleiten Sie vor allem kleine Kinder beim Schauen von Filmen. Informieren Sie sich vorab über bestimmte Filme und Serien. Wählen Sie altersgerechte Angebote, bei einem jüngeren Kind eher kurze Folgen statt langer Filme. Planen Sie außerdem viel bildschirmfreie Zeit für andere Aktivitäten wie Spaziergänge an der frischen Luft oder Hobbies ein. Sprechen Sie über feste Medienzeiten innerhalb der Familie.

Fake News – mit Desinformation und Falschmeldungen im Internet umgehen

Das Internet, besonders in sozialen Netzwerken, überflutet uns täglich mit unzähligen Nachrichten, Meldungen und Geschichten. Dabei wird es zunehmend schwierig, zwischen Wahrheit und Täuschung zu unterscheiden. Kindern beizubringen, wie sie falsche Informationen im Internet erkennen können, ist eine echte Herausforderung. Dieser Artikel bietet praktische Ratschläge, wie Sie mit Desinformation und Falschmeldungen im Internet umgehen und mit Ihrem Kind darüber sprechen können.

Fake News in unsicheren Zeiten

Die vielen Nachrichten, Meldungen und Geschichten, die uns täglich begegnen, stammen meist aus Fernsehsendungen, Tageszeitungen, von Personen in unserem Umfeld oder bekannten Persönlichkeiten. Viele werden von weniger bekannten Menschen im Internet und über Messenger-Dienste wie WhatsApp verbreitet. Unter den Absendern verbergen sich aber auch Internetseiten und Menschen, die absichtlich Lügen oder Halbwahrheiten streuen, um Verwirrung zu stiften. Sie verbreiten bewusst Desinformationen, Gerüchte oder sogar hasserfüllte Meldungen, die Unsicherheit schüren und uns vorsätzlich täuschen sollen.

Es ist nicht nur für Kinder und Jugendlichen schwierig, vertrauenswürdige Nachrichten von gefälschten Meldungen, sogenannten Fake News, zu unterscheiden. Denn häufig sind diese gefälschten Nachrichten so geschickt gemacht, dass sie auf den ersten Blick wie seriöse Nachrichten wirken . Das kann problematisch sein, insbesondere wenn es sich um politische Beiträge mit extremistischem oder populistischem Hintergrund handelt oder Verschwörungstheorien verbreitet werden. Auch Inhalte, die vor allem jüngere Kinder verunsichern oder ängstigen können, sind problematisch. Besonders Deep-Fake-Videos wirken täuschend echt. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die Unterschiede zwischen Desinformationen, Falschmeldungen und Satire zu erkennen.

Desinformation breitet sich besonders dann aus, wenn Menschen ohnehin verunsichert sind und selbst Experten oder Politikerinnen keine Antworten auf alle Fragen haben – wie z. B. während der Coronakrise und des Ukrainekrieges. Fake News geben häufig die gewünschten Antworten und können helfen, mit Unsicherheit umzugehen. Leider sind sie aber nicht wahr. Fragen wie „Sind die Impfstoffe auch sicher?“ oder „Woher kommt das Virus?“ werden mit unpassenden Zahlen und falschen Fakten beantwortet. Das Problem daran ist: Je häufiger solche Artikel angeklickt werden, desto häufiger werden sie angezeigt – und von Menschen für wahr gehalten. Darum ist es wichtig zu erkennen, dass nicht alles, was gelesen wird, zwangsläufig der Wahrheit entspricht.

Wie man Fake News erkennt

Zu erkennen, ob es sich tatsächlich um eine Falschmeldung handelt, kann eine knifflige Aufgabe sein. Daher ist es hilfreich, klare Schritte zu befolgen, um die Verbreitung von Desinformation einzudämmen:

Quellenüberprüfung

Überprüfen Sie, woher die Nachricht stammt und wer sie verfasst hat. Ist der Autor bekannt und Expertin für das Thema? Handelt es sich um eine seriöse Internetseite? 

Faktencheck

Versuchen Sie, die Nachricht bei verschiedenen Quellen zu überprüfen. Fragen Sie sich, wie aktuell die Informationen sind, und prüfen Sie, woher die genannten Zahlen und Daten stammen sowie in welchem Kontext sie erhoben wurden.

Prüfen der Nachrichtenform

Achten Sie auf die Art und Weise, wie die Nachricht präsentiert wird. Ist die Sprache seriös und sachlich, oder wird emotionale Sprache und übermäßige Großschreibung verwendet? Enthält der Artikel Schlagworte wie „Lügenpresse“ oder ähnliche provokante Begriffe? Könnte der Artikel satirisch gemeint sein?

Beweise überprüfen

Stellen Sie sicher, dass Fotos und Videos zur Nachricht passen und aktuell sind. Achten Sie auf Bildunterschriften und darauf, ob sie das Beschriebene tatsächlich darstellen oder aus einem anderen Zusammenhang stammen.

Gemeinsame Prüfung

Diskutieren Sie Nachrichten und Meldungen als Familie gemeinsam. Ihr Kind sollte verstehen, dass nicht alles, was im Internet steht oder per WhatsApp verschickt wird, der Wahrheit entsprechen muss. Wenn Sie gemeinsam Nachrichten überprüfen, kann es nach und nach lernen, wahr und falsch zu unterscheiden. Fragen Sie nach der Meinung Ihres Kindes und teilen Sie Ihre eigenen Gedanken. So können Sie und Ihr Kind sicherer und besser vorbereitet sein, um Desinformationen und Fake News im Internet zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken.

Weitere Tipps

Falschnachrichten verbreiten sich insbesondere dann, wenn viele Menschen sie weiterleiten oder teilen. Deshalb sollten Sie immer überlegen, ob eine Nachricht wirklich stimmen kann. Hier sind einige Tipps, wo Sie Fake News überprüfen können und wie Sie und Ihr Kind den Umgang damit spielerisch lernen können:

WhatsApp – die Nummer 1 der Messenger-Apps

Der beliebteste Messenger, auch unter Kindern und Jugendlichen, ist WhatsApp. Das liegt daran, dass die Kommunikation praktisch und einfach ist und viele andere Menschen ihn nutzen. Leider gibt es ein paar negative Seiten des beliebten Dienstes.

Kurz gefasst:

  • kostenfreie Messenger-App für Android und iOS sowie Web-App
  • Registrierung mit Handynummer
  • Möglichkeiten: Chats, Anrufe, Dateien, Standort, Sprachnachrichten und Kontakte versenden, Gruppenchats erstellen
  • Risiken: Weitergabe personenbezogener Daten, Cybermobbing und andere Kommunikationsrisiken
  • Altersfreigabe: USK ab 12 Jahren (Inhalte für verschiedene Altersgruppen – Chats). Laut eigenen AGB darf die App nicht von unter 16-Jährigen benutzt werden. Das wird jedoch vom Anbieter nicht kontrolliert.

Was ist WhatsApp?

WhatsApp ist ein kostenfreier Messenger. Für die Registrierung ist eine Handynummer erforderlich sowie der Zugriff auf die Telefonnummern der Kontakte. Danach können Profilbild und Profilname vergeben werden.

Die wesentliche Funktion von WhatsApp ist das Versenden von Nachrichten an Personen aus den eigenen Kontakten (Adressbuch), die ebenfalls die App nutzen. Das können Text- und Sprachnachrichten, Fotos, Videos, Dateien, Kontakte sowie der eigene Standort sein. Sie können an einzelne Personen oder eine ganze Gruppe versendet werden. Auch Einzel- und Gruppen-Anrufe sowie Videotelefonie sind möglich. Unter Jugendlichen ist es besonders beliebt, Emojis und GIFs zu verschicken. Auch auf einzelne Nachrichten können sie mit Emojis reagieren. Es lassen sich selbstlöschende Nachrichten versenden, welche nach sieben Tagen automatisch vom Gerät verschwinden. Und es gibt die Möglichkeit, Fotos und Videos zu versenden, die nur einmal angeschaut werden dürfen und danach verschwinden.

Über WhatsApp ist es nur möglich mit jemandem Kontakt aufzunehmen, über dessen Nummer man verfügt. Beim Erhalt einer Nachricht von einer unbekannten Nummer kann der Kontakt über die Schaltflächen „hinzufügen“ oder „blockieren“ kontrolliert werden. Anrufe von unbekannten Rufnummern können stummgeschaltet werden.

Mit der Chatsperre können ausgewählte Chats quasi unsichtbar gemacht werden. Diese tauchen dann nur in einer bestimmten Kategorie auf und sind durch einen Code, die Face-ID oder einen Fingerabdruck geschützt.

Was fasziniert Jugendliche besonders daran?

Jugendliche nutzen die App gerne, weil sie damit schnell mit Bekannten und Familienmitgliedern in Kontakt treten können, da fast jeder WhatsApp nutzt. Lehrkräfte und Klassenkameradinnen in Klassenchats, Großeltern wie auch Freunde in anderen Ländern sind nur einen Klick entfernt. Nutzende  können sich mit ihren Kontakten austauschen und sehen, wann sie zuletzt online waren. Über das Profilbild und den sogenannten Status können sie Eindrücke aus ihrem Leben teilen (ähnlich wie bei Instagram). Die schnelle Kommunikation über Sprachnachrichten ist bei Jugendlichen besonders beliebt.

Was kann problematisch sein an dem Angebot?

Besonders die Funktion der Lesebestätigung (zwei blaue Häkchen an einer Nachricht) kann Jugendliche unter Druck setzen, immer direkt antworten zu müssen. Auch wenn in einem Klassenchat manchmal hunderte Nachrichten täglich ausgetauscht werden, kann das Kinder und Jugendliche überfordern und stressen. Hinzu kommt, dass über Klassenchats häufig Fake News verbreitet werden. Bilder und Nachrichten sind schnell verschickt. Es besteht die Gefahr, dass persönliche Daten, Bilder und Videos unbedacht geteilt, weiterverbreitet oder für Mobbing genutzt werden. Auch dubiose Gewinnspiele, Kettenbriefe oder missverständliche Benachrichtigungen können problematisch sein – vor alle, auch Sexting.

Da Privatsphäre-Einstellungen bei WhatsApp kaum vorhanden sind, müssen Nutzende selbst darauf achten, welche Inhalte sie versenden oder in ihrem Status posten. Es sollten nur solche sein, die jeder lesen oder sehen darf.

Zudem greift WhatsApp auf zahlreiche Informationen der Nutzenden zu, z. B. auf die gesamte Kontaktliste im Handy. So gelangen fremde Kontaktdaten ungefragt an WhatsApp und andere Personen.

Unter „Aktuelles” bietet WhatsApp sogenannte „Kanäle“ an. Dabei handelt es sich um eine Art Gruppenchat, in den nur die erstellende Person etwas hineinschreiben kann. Kanäle werden von Promis, Influencerinnen und Influencern sowie Firmen genutzt, um mit ihren Zielgruppen und Fans in Kontakt zu bleiben. Doch Vorsicht: in Kanälen können auch Nachrichten, Bilder und Videos auftauchen, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind.

Was meint der Anbieter?

WhatsApp gehört genau wie Instagram zum Konzern Meta (früher Facebook). In den seit 2021 geltenden AGB wird informiert, dass Nutzerdaten zu Werbezwecken auch an Unternehmen weitergegeben werden.

Bestimmte Sicherheitseinstellungen sollen die Nutzung verbessern: Personen bzw. Telefonnummern können blockiert werden; Standortbestimmung und Lesebestätigung lassen sich deaktivieren. Nutzerinnen können die Sichtbarkeit des eigenen Profils einschränken. Nachrichten werden verschlüsselt ausgetauscht, so dass sie nicht so leicht von Fremden „gehackt“ werden können. Das funktioniert allerdings nur in Einzelnachrichten und wenn das Backup – also die Datensicherung – deaktiviert ist.

Anfang 2022 hat WhatsApp angekündigt, dass Gruppenadministratoren in Zukunft Nachrichten von anderen löschen können. Diese Funktion ist bisher noch nicht umgesetzt.

Was sollten Eltern beachten?

Wenn Ihr Kind jünger ist als 16 Jahre, müssen Sie der Nutzung von WhatsApp zustimmen. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind den Messenger verantwortungsbewusst nutzt. Erklären Sie Ihrem Kind, wie sie ihre persönlichen Informationen schützen können. Sie sollten keine sensiblen Daten oder Fotos an unbekannte Personen weitergeben

Helfen Sie Ihrem Kind, die Datenschutzeinstellungen zu verstehen und richtig zu konfigurieren.. Das geht in der App selbst oder in der Verwaltung der Zugriffsrechte im Android- oder iOS-Betriebssystem (jeweils unter Einstellungen). In der App kann unter der Kategorie „Datenschutz” eingestellt werden, wer was sieht und ob man von Fremden in Gruppen eingeladen werden möchte oder nicht. Es kann passieren, dass bestimmte Funktionen nicht mehr benutzt werden können, wenn bestimmte Zugriffe verweigert werden. Die Funktion Datenschutz-Check gibt einen guten Überblick über die Einstellungen. Auf www.medien-kindersicher.de gibt es Videoanleitungen, wie Sie WhatsApp auf dem Smartphone Ihres Kindes sicher einstellen können.

Sprechen Sie mit Ihren Kindern über Kommunikationsrisiken und wie sie sich davor schützen können. Ermutigen Sie sie, Ihnen sofort Bescheid zu sagen, wenn sie sich nicht richtig behandelt oder gemobbt fühlen.

Ermutigen Sie Ihr Kind dazu, nur mit Personen in Kontakt zu treten, die sie auch im wirklichen Leben kennen. Warnen Sie vor dem Hinzufügen unbekannter Kontakte. Achten Sie dabei auch auf die Privatsphäre Ihres Kindes und lassen Sie Ihrem Kind den Freiraum, den es braucht. Zeigen Sie selbst ein gutes Beispiel, indem Sie verantwortungsbewusst und respektvoll mit Ihren eigenen digitalen Aktivitäten umgehen.

Wenn Sie einen Messenger nutzen möchten, der mehr Datensicherheit bietet, lesen Sie unsere Toolbeschreibungen zu Signal und Threema.

Aus Twitter wird X – der Kurznachrichtendienst im Umbau

Twitter heißt seit Juli 2023 X. Nicht nur das Logo mit dem blauen Vogel ist passé, auch das Plattform-Konzept möchte der amerikanische Unternehmer und Neu-Besitzer Elon Musk umbauen. Aus dem beliebten Social-Media-Angebot soll eine Multifunktions-App werden. Nach mehr als 15 Jahren endet damit die Marke Twitter.

Kurz gefasst:

  • Verbreitung von öffentlichen, kurzen Posts (ehemals „Tweets“)
  • nutzen hauptsächlich Erwachsene
  • Nutzung ab 13 Jahren erlaubt
  • umstritten seit der Übernahme durch Elon Musk
  • kostenlos im Browser und als App für Android und iOS, Premium-Version kostenpflichtig

Was kann X?

X funktioniert ähnlich wie z. B Facebook oder Instagram: Es wird ein Profil mit persönlichen Informationen erstellt, dem andere folgen können. Viele Nutzende folgen aber einfach nur den Postings anderer. Berühmte Persönlichkeiten wie Fußballspieler, Influencerinnen, Politiker oder auch Journalistinnen haben die größte Anhängerschaft. Auch Unternehmen und Marken sind bei X vertreten. In der Timeline „Folge ich“ erscheinen die Posts abonnierter Kanäle chronologisch. Der „Für Dich“-Feed zeigt von einem Algorithmus empfohlene Inhalte. Nicht registrierte Leserinnen und Leser können Posts sehen, aber niemandem direkt folgen.

Posts bestehen oft nur aus Text und sind mit Hashtags versehen. In einem Post können maximal 280 Zeichen, d. h. Buchstaben, Zahlen, Satzzeichen und Symbole, genutzt werden. Aber auch Bilder, Videos usw. können versendet und geteilt werden. Wer das Premium-Abo X Blue abschließt, erhält erweiterte Funktionen wie zum Beispiel die nachträgliche Bearbeitung von Posts, längere Nachrichten mit mehr Zeichen und weniger Werbung.

Die Besonderheit von X ist, dass die kurzen Aussagen von meist bekannten Personen zu Diskussionen außerhalb von X führen. Die Posts von US-Präsident Trump sind dafür ein gutes Beispiel. Dabei spielt auch die Repost-Funktion eine Rolle. Posts werden geteilt oder es wird in einem eigenen Post darauf verwiesen. Diskussionen entspinnen sich auch oft in den Kommentaren unter den Posts. Außerdem können Direktnachrichten über einen Chat geschrieben werden.

Was fasziniert Jugendliche daran?

X wird im Vergleich zu anderen Social-Media-Plattformen relativ wenig von Jugendlichen genutzt. Wenn, dann sind es häufig politisch interessierte und engagierte junge Menschen. Aber auch beliebte Stars und Musiker sind bei X und posten Informationen über sich.

Die Faszination um X machen einerseits die Diskussionen aus, in denen es manchmal heftig hin und her geht. Andererseits werden manche Posts schnell und spontan rausgeschickt. Wer den Posts bei großen Events wie Fußballspielen oder Wahlen folgt, bekommt die Reaktion der Zuschauenden live mitbekommt.

Was kann problematisch sein an dem Angebot?

Persönliche Informationen und Aussagen sind für alle frei zugänglich. Durch Hashtags können Posts, die eigentlich für einen kleinen Kreis bestimmt waren, plötzlich von sehr vielen Nutzenden gesehen werden. Außerdem besteht die Gefahr, dass einige Userinnen und User mit schlechten Absichten versuchen, Kontakt mit Ihrem Kind aufzunehmen.

Manche Diskussion bei X gehen unter die Gürtellinie und es werden rassistische oder sexistische Posts oder Kommentare veröffentlicht. Neben Hasskommentaren kann auch die Verbreitung von Falschnachrichten ein Problem sein.

Was meint der Anbieter?

Der Milliardär Elon Musk kaufte Twitter Ende 2022 und möchte den Microblogging-Dienst hin zu einer multifunktionalen App inklusive Bezahl-Dienstleistungen und Online-Handel umbauen. An den Nutzungsbedingungen hat sich seitdem nichts geändert. X darf laut Anbieter ab 13 Jahren genutzt werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Nutzende zu blockieren, damit sie keinen Kontakt mehr aufnehmen können. Personen, die problematische Inhalte posten, also z. B. Hasskommentare oder Beleidigungen, können gemeldet und blockiert werden. Die Moderation von Inhalten wurde seit der Übernahme durch Elon Musk reduziert.

Was sollten Eltern beachten?

Wenn Ihr Kind unter 18 Jahren ist, müssen Sie einer Registrierung bei X zustimmen. Machen Sie Ihr Kind darauf aufmerksam, wie es bei Bedarf problematische Inhalte oder Personen bei X melden oder blockieren kann. Mit der Möglichkeit, eigene Posts zu schützen, können diese nur von einem ausgewählten Kreis gesehen werden. Erklären Sie Ihrem Kind, wer unter Umständen persönliche Daten und Aussagen sehen kann und welche Konsequenzen das haben kann. Helfen Sie Ihrem Kind, Inhalte auf X zu verstehen und einzuordnen, indem Sie mit ihm darüber sprechen, dass es bei Diskussionen heiß hergehen kann und welche Risiken es sonst noch gibt. Wenn sich Ihr Kind für X oder ähnliche Dienste interessiert, schauen Sie sich gemeinsam Alternativen an, zum Beispiel die dezentrale Microblogging-Plattform Mastodon.

My AI – Der Chatbot bei Snapchat

Wer Snapchat nutzt, ist seit Februar 2023 automatisch mit My AI befreundet. Dahinter steckt eine künstliche Intelligenz, die Fragen beantwortet, chattet und insgesamt wie ein „echter“ Freund daherkommt. Für die Nutzerinnen und Nutzer kann das ein nettes Spielzeug sein – ist jedoch auch mit Vorsicht zu genießen.

Kurz gefasst

  • My AI („Meine künstliche Intelligenz“) ist ein KI-Chatbot auf Snapchat
  • Der Chatbot taucht automatisch als „Kontakt“ in der Freundesliste aller Snapchat-Nutzenden auf und wirkt wie ein „menschlicher“ Freund
  • Löschen lässt sich der Chatbot leider nur sehr umständlich und mit einem kostenpflichtigen Snapchat+ Abonnement
  • Nachrichten und Inhalte, die an den Bot gesendet werden, sowie der Standort werden von Snapchat gespeichert
  • Snapchat darf offiziell ab 13 Jahren genutzt werden – My AI agiert angepasst an das angegebene Alter der Nutzenden

Was kann My AI?

My AI basiert auf Chat GPT. Der Chatbot ist seit November 2022 öffentlich nutzbar und bietet ein Gegenüber, mit dem man sich fast wie mit einer Person unterhalten kann. Auf (fast) jede Frage hat der Chatbot eine Antwort in natürlicher Sprache parat.

Die Snapchat-Variante wirkt sogar noch etwas „menschlicher“: Man kann sie personalisieren, ihr einen Namen geben und Texte oder Bilder mit ihr austauschen. Sie ist nicht nur hilfreich bei der Referat-Vorbereitung, sondern kann auch Wege finden, das Wetter vorhersagen oder bei Liebeskummer trösten.

Was fasziniert Kinder und Jugendliche daran?

My AI funktioniert sehr intuitiv und unkompliziert – für Kinder kann die Kommunikation mit einem Roboter wie mit echten Freundinnen und Freunden sehr faszinierend sein. Gerade für eine schnelle Recherche oder wenn ein Thema auf dem Herzen liegt und sonst niemand Zeit hat zu sprechen, bietet sich My AI an und ist häufig auch wirklich hilfreich. Laut Anbieter wurde der KI-Chatbot so angepasst, dass er dem Alter der Nutzenden angemessene Antworten gibt. Diese Funktion haben andere Chatbots so nicht unbedingt.

Was kann problematisch sein an dem Angebot?

Bei all der Personifizierung von My AI kann es für Kinder schwer sein zu erkennen, dass der Chatbot kein echter Mensch ist – und zu ihm auch keine Freundschaft aufgebaut werden kann, die über oberflächliche Chats hinaus geht.

Zudem sind die Antworten des Chatbots zwar häufig passend, aber nicht immer richtig. Für Kinder ist es manchmal schwer zu unterscheiden, auf welche Informationen sie sich verlassen können und wo sie kritisch sein müssen.

Auch sollten Kinder vorsichtig damit sein, den Bot mit allzu vielen persönlichen Informationen zu füttern – denn Snapchat sammelt Informationen und speichert diese auch. Auch der Standort wird abgefragt und genutzt, um ortsbezogene Empfehlungen (etwa zu Restaurants etc.) zu geben. Achtung: Auch im Geistmodus greift Snapchat bzw. My AI auf den Standort zu – wer gar nicht ‚verfolgt‘ werden will, muss den Zugriff auf den Standort generell verbieten.

Was meint der Anbieter?

Snapchat selbst gibt an, dass My AI vor allem ein nützliches Tool zur Informationssuche ist – für Quizfragen, Geburtstagsgeschenke oder die Planung einer Wanderung. Der Anbieter räumt durchaus ein, dass Antworten auch „voreingenommen, falsch, schädlich oder irreführend“ sein können. Er empfiehlt deshalb, nur zu unstrittigen Themen  zu recherchieren und verweist darauf, dass My AI stetig weiterentwickelt wird.

Was sollten Eltern beachten?

Als Eltern sollten Sie das Angebot mit Ihrem Kind unbedingt besprechen. Grundsätzlich spricht nichts gegen die Nutzung des Chatbot – aber eben mit einer gewissen Vorsicht und einem Bewusstsein für die Grenzen von Künstlicher Intelligenz.

Probieren Sie My AI am besten gemeinsam aus und erklären Sie ihrem Kind genau, dass My AI ein Computerprogramm und kein echter Mensch ist. Geben Sie ihm Tipps, wie es mit Desinformationen umgehen und Informationen aus anderen Quellen nachprüfen kann.

Sprechen Sie mit Ihrem Kind über den Umgang mit seinen persönlichen Daten im Netz und legen Sie gemeinsam fest, welche privaten Informationen geheim sind und welche Ihr Kind nicht teilen sollte.

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